Amtliche Bekanntmachungen

STADTRADELN 2023

Ab 24. Juni tritt Siegelsbach erstmalig gemeinsam in die Pedale

Vom 24. Juni bis 14. Juli sammelt Siegelsbach gemeinsam mit vielen weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Heilbronn, dem Landkreis und der Stadt Heilbronn beim bundesweiten STADTRADELN Radkilometer. Die Ziele: Für das Radfahren im Alltag begeistern und ein Zeichen für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität setzen. Zudem geht es darum, beim Radfahren in Bewegung zu kommen und dem Wohlbefinden und der Gesundheit etwas Gutes zu tun.
 
Seien Sie dabei und treten Sie gemeinsam mit vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern aus Siegelsbach in die Pedale. Jeder Kilometer, der innerhalb dieser 21 Tage beruflich oder privat mit dem Rad zurückgelegt wird, zählt.
 
Die ausführlichen Spielregeln finden Sie unter https://www.stadtradeln.de/spielregeln.
 
Worum geht’s?
Ziel der bundesweiten Kampagne STADTRADELN ist es, Bürgerinnen und Bürger für das Radfahren im Alltag zu sensibilisieren und mehr Aufmerksamkeit für Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung in den Kommunen zu schaffen. Radeln Sie über einen Zeitraum von drei Wochen im Alltag möglichst viele Kilometer – egal ob zum Einkaufen, auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit! CO2-frei unterwegs sein, gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit tun und Freude am Radfahren haben – Mitmachen lohnt sich! Bilden Sie ein Team oder treten Sie einem Team bei.
 
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle, die in Siegelsbach wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder zur Schule gehen.
 
Wie kann ich teilnehmen, wo melde ich mich an?
Beim STADTRADELN wird ausschließlich im Team geradelt, denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon zwei Personen sind ein Team! Unter www.stadtradeln.de/radlerbereich können sich alle Teilnehmenden registrieren, einem bereits vorhandenen Team ihrer Kommune beitreten oder ein eigenes Team gründen. Eine Person, die ein Team neu gründet, ist automatisch Team-Captain. Alternativ kann dem „Offenen Team - Siegelsbach“ beigetreten werden.
 
Auch ohne Internetzugang können Sie teilnehmen. Laden Sie dafür den Anmeldebogen (446 KB) auf der Homepage der Gemeinde Siegelsbach herunter oder holen Sie Ihn im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Mi 07.00 – 12.30 Uhr und Do 15.00 – 18.00 Uhr) ab. Protokollieren Sie Ihre geradelten Kilometer und melden Sie diese wöchentlich an gemeinde@siegelsbach.de oder geben den Erfassungsbogen im Bürgerbüro ab.

Anmeldungen sind bereits jetzt und über den gesamten STADTRADELN-Zeitraum (24. Juni bis 14. Juli) möglich. Sie können also jederzeit einsteigen!
 
Wann wird geradelt?
Siegelsbach und viele weitere Kommunen im Landkreis Heilbronn sowie die Stadt und der Landkreis Heilbronn radeln gemeinsam vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023. Die Eingabefrist für die geradelten Kilometer endet sieben Tage nach dem Ende des STADTRADELN, also am 21. Juli.

Wie funktioniert das Kilometersammeln?
Geradelte Kilometer können mit Kilometerzählern, Radcomputern, der STADTRADELN-App, einem Routenplaner oder über Schätzung ermittelt werden. Online können die Kilometer im Radelkalender unter www.stadtradeln.de/radlerbereich eingetragen werden. Oder Sie laden sich einfach die STADTRADELN-App herunter, tragen dort Ihre Kilometer ein oder tracken Ihre Strecken. Wie häufig und wie detailliert die Kilometer eingetragen werden, entscheiden Sie selbst. Es kann jede Fahrt einzeln, die gesamten Kilometer eines Tages oder auch eine Woche als Gesamtsumme eingetragen werden. Radelnde ohne Internetzugang können der Gemeindeverwaltung Siegelsbach wöchentlich die Radkilometer per Kilometer-Erfassungsbogen (siehe unten) melden. Kilometer können bis einschließlich 21. Juli 2022 nachgetragen werden, sofern Sie innerhalb des dreiwöchigen STADTRADELN-Zeitraums geradelt wurden.
 
Es ist auch möglich, die geradelten Kilometer für mehrere Radelnde im selben Account einzutragen. Dies ist z.B. für Familien oder Schulklassen von Bedeutung. Dafür muss die genaue Anzahl an Personen, für die Kilometer eingetragen werden, angegeben werden.
 
Es können auch Unterteams (z.B. Abteilungen einer Firma, Klassen einer Schule) gegründet werden. Die Kilometer zählen dann sowohl für das Unterteam als auch für das Hauptteam.
 
Welche Kilometer zählen?
Jeder Kilometer, der innerhalb der 21 Tage beruflich oder privat mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, zählt. Einzig die Kilometer von (Rad)Wettkämpfen und Trainings auf stationären Fahrrädern sind zählen beim STADTRADELN nicht.
 
Wo die Radkilometer zurückgelegt werden ist nicht relevant, denn Klimaschutz endet an keiner Stadt- oder Landesgrenze. Damit zählen z.B. auch die geradelten Kilometer während Ihrer Urlaubsreise.
 
Wer gewinnt beim STADTRADELN?
Beim Radeln gewinnen alle: Es hält fit, ist umweltfreundlich und spart Zeit und Geld.
 
Das Klima-Bündnis prämiert in fünf Größenklassen die fahrradaktivsten Kommunalparlamente sowie Kommunen mit den meisten Radkilometern (absolut). In beiden Kategorien werden zudem die jeweils beste Newcomer-Kommunen je Größenklasse geehrt. Mit jedem geradelten Kilometer unterstützen Sie also Siegelsbach im deutschlandweiten Kommunalwettbewerb.

Zusätzlich zeichnet der Landkreis Heilbronn Teams in unterschiedlichen Kategorien aus:
Radaktivstes Team, mit mind. 5 aktiven Radelnden (meiste Kilometer/Teammitglied)
Radaktivste Kommune (meiste Kilometer/Einwohner/in)
weitere
 
Zudem werden unter allen Radlerinnen und Radlern im Landkreis Heilbronn, die mindestens 30 Kilometer geradelt sind, drei Preise verlost – denn jeder Radelbeitrag setzt ein Zeichen für eine gesunde und nachhaltige Mobilität!
 
Wer liegt vorn? Wo gibt es weitere Informationen?
Alle wichtigen Infos über Anmeldung, Online-Radelkalender, Ergebnisse und vieles mehr finden Sie unter www.stadtradeln.de/siegelsbach.

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 10.5. bis 15.5.2023

hier: Ergebnismitteilung

Vom 10.5., 9.20 Uhr bis 15.5.2023, 8.00 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:

Messstelle Siegelsbach
Hauptstraße, L 530, Bushaltestelle, vor Haus Nr. 66
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 14.009
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 323 (2,3 %)
6 – 10 km/h 236
11 – 15 km/h 77
21– 25 km/h 10
Höchstgeschwindigkeit 54 km/h

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 8.5. bis 10.5.2023

hier: Ergebnismitteilung

Vom 8.5., 9.21 Uhr bis 10.5.2023, 9.12 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:

Messstelle Siegelsbach
Hauptstraße, L 530, Bushaltestelle, vor Haus Nr. 66
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 369
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 6 (1,6 %)
6 – 10 km/h 5
21 – 25 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit 52 km/h

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23.5.2023

Zu der am Dienstag, 23.5.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Vorstellung Friedhofsentwicklungsplan
5. Beschlussfassung die Vergabe des Umbaus des Fußgängerüberweges und barrierefreie Bushaltestelle in der Wagenbacher Straße
6. Bauvorhaben: Umbau Stall und Stuhllager zum Gastraum und Einbau barrierefreies WC, Grundmühle 1, Flst. 6049
7. Information zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.  Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn

Zusätzliches Angebot: Gelbe Tonne ab 2026

Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai, mit großer Mehrheit gestellt. „Die Abfallwirtschaft im Landkreis Heilbronn wird durch den Anreiz zur Abfallvermeidung nachhaltiger aufgestellt. Durch die neue Gelbe Tonne, bei gleichzeitigem Erhalt der Recyclinghöfe in allen Kommunen, wird das Serviceangebot für unsere Bevölkerung deutlich ausgebaut“, sagt Landrat Norbert Heuser. Der Zeitpunkt für die Umstellung liegt günstig: Auslaufende Verträge mit bisher sehr günstigen Konditionen und enorme Kosten- und Preissteigerungen in der Zukunft würden ohne die nun beschlossenen Änderungen dazu führen, dass die Abfallbeseitigung deutlich teurer würde. Mit den nun beschlossenen Änderungen soll eine starke Erhöhung der Abfallgebühren im Landkreis Heilbronn ab 2026 abgefedert werden.

„Ident“-System
Konkret wird der Landkreis Heilbronn ab 1. Januar 2026 allen Haushalten kostenfreie Restmüll- und Biotonnen zur Verfügung stellen. Mit einem sogenannten „Ident“-System wird eine digitale Erfassung der Leerungen möglich. Mittels Chip an den neuen Behältern können diese einem konkreten Grundstück zugeordnet und die Anzahl der Leerungen elektronisch erfasst werden. Personenbezogene Daten sind auf dem Chip nicht gespeichert. Alte Tonnen mit einem Chip auszustatten ist unwirtschaftlich und logistisch nicht durchführbar. Sie werden auf Wunsch Anfang 2026 kostenfrei abgeholt. Durch die Einführung dieses neuen Systems entfällt ab 2026 auch der Kauf von Müllmarken und Banderolen. Für einen kurzzeitigen oder saisonalen Mehrbedarf an Abfall stehen weiterhin Abfallsäcke zu Verfügung.

Restabfall
In der Gebühr der unterschiedlichen Behältergrößen sind ab 2026 grundsätzlich zwölf Mindestleerungen enthalten - alle weiteren Leerungen werden gesondert berechnet. Das ist ein Schritt in Richtung Müllvermeidung und mehr Nachhaltigkeit, dass die Anzahl der Leerungen künftig auch die Höhe der Restmüll-Gebühren mitbestimmt. Das Grundstück wird auch künftig alle 14 Tage angefahren, so dass bei Bedarf die Behälter auch weiterhin im zweiwöchigen Rhythmus geleert werden können.

Bioabfall
Die Gebühr für den Bioabfall wird wie bisher nach der Größe des Behälters berechnet. Der zweiwöchige Abfuhrrhythmus und auch die zusätzlichen wöchentlichen Leerungen in den Sommermonaten bleiben bestehen und sind weiterhin in der Gebühr enthalten. Der Chip in der Biotonne verhindert unter anderem die Leerung von nicht angemeldeten Behältern.

Ergänzendes Holsystem mit der Gelben Tonne
Neben der bisherigen Möglichkeit, Verpackungen auf einem der 51 Recyclinghöfe im Landkreis abzugeben, wird ab 2026 zusätzlich eine kostenfreie Gelbe Tonne angeboten, die regelmäßig geleert wird. Damit reagiert der Landkreis Heilbronn auf den Wunsch nach einem ergänzenden Holsystem aus der landkreisweit durchgeführten Online-Umfrage im Herbst 2022. Derzeit befindet sich der Landkreis in Verhandlungen zur Einführung der Gelben Tonne ab 2026. „Die 51 Recyclinghöfe als wichtiger Bestandteil des Wertstoff erfassungssystems im Landkreis bleiben erhalten. Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die keine Gelbe Tonne möchten oder dafür keinen Platz haben, sollen die unsortierten Leichtverpackungen auch weiterhin auf den Recyclinghöfen abgeben können“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises. Zusätzlich nehmen die Höfe wie bisher unter anderem Papier, Kartonagen, Holz, Glas, Elektroschrott, Schrott, Batterien, hochwertige Kunststoff e, CDs oder Tintenpatronen entgegen. Das Landratsamt Heilbronn wird die Bürgerinnen und Bürger sowie Hausverwaltungen rechtzeitig in den Umstellungsprozess einbinden und über die geplanten Änderungen sowie die notwendige Mitwirkung von Seiten der Bevölkerung informieren. Interessierte finden auf der Homepage unter www.landkreis-heilbronn.de/Abfallwirtschaft2026 weitere Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung.

Kinderferienprogramm - „Angeln mit dem Bürgermeister“

Im letzten Jahr konnten wir aufgrund eines Gewitters nicht gemeinsam angeln gehen. Mit elf „Junganglern“ haben wir den Termin am vergangenen Freitag am Römersee nachgeholt und unser Glück versucht. Das Wetter war auch an diesem Tag nicht perfekt, die Fische hat das offensichtlich nicht gestört. Es dauerte keine Minute, da hatte Noah bereits seine erste Forelle am Haken. Die Begeisterung war riesig und die Motivation stieg bei allen. Durch die große Konzentration, Ausdauer und Ruhe gelang es allen „Nachwuchsfischern“ mindestens einmal erfolgreich zu sein. Zum Abschluss des Angeltages fuhren wir gemeinsam nach Siegelsbach und genossen im Clubraum des SC Siegelsbach unser Abendessen. Ein großes Dankeschön an den Angelsportverein Heinsheim für die tolle Unterstützung sowie den SC Siegelsbach für den freundlichen Empfang im Clubraum.
Petri Heil

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.4.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Geschwindigkeitskontrollen durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 17.4.2023

hier: Ergebnismitteilung

Am 17.4.2023 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 7.33 bis 12.35 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrollen brachten folgende Ergebnisse:

Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße, Bushaltestelle, Höhe Barbarastr., zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 7.33 und 9.29 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 144
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 16 (11,1 %)
6 - 10 km/h 13
11 - 15 km/h 3
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, geg. Höhe Haus Nr. 56, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 9.47 und 12.35 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge

396
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 27 (6,8 %)
6 - 10 km/h 22
11 - 15 km/h 5
Höchstgeschwindigkeit: 49 km/h

Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, geg. Höhe Haus Nr. 68, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 9.59 und 12.29 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 494
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 12 (2,4 %)
6 - 10 km/h 8
11 - 15 km/h

4
Höchstgeschwindigkeit: 46 km/h

25-jähriges Dienstjubiläum beim Standesamt Siegelsbach

Bei der diesjährigen Standesamtsfachtagung am 19. April 2023 in Lauffen am Neckar wurde Frau Jutta Gugler vom Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. für ihre Tätigkeit im Personenstandswesen mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent geehrt.

Seit nun 25 Jahren sorgt Frau Gugler bei der Gemeinde Siegelsbach dafür, dass heiratswillige Paare ordnungsgemäß in den Ehestand gelangen, nebenbei hat sie zahlreiche Rechtsänderungen im Personenstandswesen erlebt und umsetzen dürfen. Zu diesem Dienstjubiläum gratulierten ihr auch Herr Bürgermeister Tobias Haucap im Namen der Gemeinde und des Gemeinderats Siegelsbach sowie die Kollegen und Kolleginnen mit einem Blumenstrauß und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft.

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.)

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 25.4.2023

Zu der am Dienstag, 25.4.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Vorstellung Strukturgutachten Wasserzweckverband
5. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 sowie den Feststellungsbeschluss 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
6. Außenbereich Sporthalle
a) Beauftragung der Firma Turbomatik Bikeparks für Planung und Bau eines Pumptracks
b) Bestellung eines Multifunktionsfelds
7. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach 
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8. Bauantrag
Errichtung einer Dachgaube, Mörikeweg 1, Flst. 6325

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Einladung zum Elterninfoabend

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zu dem am Montag, 24.4.2023 um 19.00 Uhr im Bürgerzentrum, großer Bürgersaal, stattfindenden Informationsabend zur Kleinkindbetreuung laden wir Sie recht herzlich ein.

Agenda
1. Aktueller Sachstand zum Naturkindergarten
2. Allgemeine Informationen zum kath. Kindergarten „St. Maria“
3. Allgemeine Informationen zum ev. Kindergarten „Samenkorn“
4. Allgemeine Informationen zur Villa Kunterbunt

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie im Bürgerzentrum begrüßen dürfen.

Tobias Haucap, Bürgermeister

Kartierungen von Tieren und Pflanzen

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) informiert

In Bad Rappenau und Siegelsbach werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

Standesamtliche Mitteilungen

März 2023
Eheschließungen

 4.3. Niklas Tilo Feth und Eva-Maria Feth geb. Pfeil, Siegelsbach
23.3. Christian Müller und Svenja Mira Müller-Körper geb. Weigl, Siegelsbach

Das Landratsamt informiert: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Heilbronn endet

Risiko der Geflügelpest bleibt

Die seit 19. Februar 2023 gültige Aufstallpflicht zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Heilbronn endet mit Ablauf des 31. März 2023. Eine Verlängerung der Stallpflicht ist nicht notwendig, da seit dem 16. Februar 2023 bei keinem weiteren aufgefundenen toten Wildvogel das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden konnte. Die Tiere können daher ab April wieder im Freien gehalten werden.
 
„Dennoch sollten alle Geflügelhalter unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen“, betont Dr. Beker-Hess, Leiterin des Veterinäramtes des Landratsames Heilbronn.
 
Die in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) aufgeführten präventiven Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin gültig und zu beachten. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/%C3%96ffentl_Bekanntmachungen/2023-01-18_AV_Biosicherheit-Gefl%C3%BCgel.pdf.

Weitere Informationen zur Geflügelpest, einschließlich Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland sind auf den Homepages des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ und des MLR unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Gelungene Gemarkungsputzaktion am vergangenen Wochenende

Am Samstag, 25. März fand in Siegelsbach wieder die Gemarkungsputzaktion statt.

Bei wechselhaftem Wetter trafen sich die Jugendfeuerwehr, deren Betreuer und weitere Helfer morgens am Bauhof. Nach einer kurzen Begrüßung durch Bürgermeister Haucap erfolgte die Ausgabe der Müllsäcke und der entsprechenden Ausrüstung zum Sammeln von Abfall und die Aufteilung der Gruppen im Gemeindegebiet. Hierbei wurden Straßenränder innerhalb und außerhalb des Ortes, Feld- und Radwege geputzt. Aufgrund des schlechten Wetters musste die Sammelaktion kurz unterbrochen werden. Nach einer kurzen Versperpause zur Stärkung ging es weiter.

Die 3./4. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule beteiligte sich vergangene Woche ebenfalls separat an der Aktion. Die Schüler reinigten den Bereich der Grundschule, Sportplätze, Sporthalle, Skateranlage, Tennisplätze und die dazugehörigen Außenanlagen. Die Mitarbeiter der Firma Pakufol Folienprodukte übernahmen den kompletten Bereich des Mührigwegs.

Parallel wurden am Samstag zwischen 10.00 und 11.00 Uhr im Bauhof die Geburtsbäume der im vergangenen Jahr geborenen Kinder ausgegeben.

Wir bedanken uns bei allen Helfern für die rege Teilnahme und Unterstützung.

Betteln an der Haustür: richtiges Verhalten

In der letzten Zeit meldeten besorgte Bürger bettelnde Personen oder Personengruppen an der Haustür. Die Personen halten einen Bettelzettel hin oder bitten um Geld oder etwas zu essen.

Betteln ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, jedoch ist aggressives Betteln untersagt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Fuß in die Tür gestellt wird, die Person sich trotz Auff orderung nicht entfernt oder beleidigend wird. Die Polizeidienststelle in Bad Rappenau ist bereits über die Situation informiert. Einwohnerinnen und Einwohner sind gebeten, bettelnde Personen umgehend zu melden (Polizeirevier Bad Rappenau, Tel. 07264/95900 oder rund um die Uhr an das Polizeirevier Eppingen, Tel. 07262/60950).

Es wird empfohlen, Eingangstüren stets geschlossen zu halten und zu prüfen, wer ins Haus will, bevor man öff net. Lassen Sie Personen oder Personengruppen nicht an der geöff neten Türe warten, wenn Sie zurück in die Wohnung gehen und nicht sehen können, ob jemand Ihre Wohnung unbemerkt betritt. Auch Garagen und Gartenschuppen sollten abgeschlossen werden.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 21.3.2023

Zu der am Dienstag, 21.3.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein. 

Öffentlicher Teil 
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse 
3. Bekanntgaben und Anfragen 
4. Information zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
5. Zuschuss zur kommunalen Förderung der Kindertagespflege der Gemeinde Siegelsbach
6. Evangelischer Kindergarten Samenkorn 
- Einstellung einer Hauswirtschaftskraft 
7. Baugesuch
- Anbau einer Wohnküche mit Balkon, Schillerstraße 15, Flst. 5310
8. Bebauungsplanverfahren 
a) Bebauungsplan „Solarenergie Grafenwald“, Bad Rappenau 
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
b) Bebauungsplan „Solarenergie Kiesgrubenäcker“, Zimmerhof
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 28.02.2023 (1,4 MB)

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach (Feuerwehrsatzung)

Feuerwehrsatzung vom 28.02.2023 (5,9 MB)

Öffentliche Auslegung der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Schonwald „Bauernwald“ (SW-Bauernwald-VO) vom 1.3.2023

Im Rahmen der Ersatzverkündung wird die Verordnung mit Karte

• bei der unteren Forstbehörde im Landratsamt Heilbronn und
• beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdirektion

für die Dauer von drei Wochen beginnend am 11.3.2023 (Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt) bis zum 31.3.2023 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

gez. Dr. Christian Suchomel

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".

Reisezeit

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweise und Pässe vor Ihrem Urlaub. Aktuell dauert eine neue Beantragung 3 - 4 Wochen. Notwendige Einreisedokumente finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Partymüll auf dem Spielplatz in der Blücher-/Schubertstraße

Am vergangenen Samstag wurde festgestellt, dass in der Nacht von Freitag auf Samstag eine Party auf dem Spielplatz gefeiert und jede Menge Müll, vor allem leere Glasflaschen und Luftschlangen, hinterlassen wurde. Wir bitten solche Aktionen, insbesondere auf den Spielplätzen, zu unterlassen. Sachdienliche Hinweise zu den Verursachern nimmt das Bürgerbüro gerne unter Telefon 07264/9150-0, E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de entgegen.

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 13.2.2023

Am 13.2.2023 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach, in der Zeit von 12.10 bis 14.00 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.

Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße, Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 13
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 12.10 und 14.00 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 144
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 16 (11,1 %)
6 - 10 km/h 13
11 - 15 km/h 3
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 28.2.2023

Zu der am Dienstag, 28.2.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Außenbereich Sporthalle
a) Abschluss von Landschaftsarchitekturvertrag mit Biegert Landschaftsarchitektur GmbH
b) Vorstellung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Außenbereichsplanung für den Bereich Terrasse, Multifunktionsfeld sowie Pumptrack
5. Vorberatung Haushalt 2023
6. Feuerwehr Siegelsbach
a) Änderung der Feuerwehrsatzung
b) Änderung der Entschädigungssatzung
c) Richtlinien für die Ehrungen und Beförderungen der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach
7. Kinderferienbetreuung in den Sommerferien 2023 in Kooperation mit der Gemeinde Hüff enhardt
8. Annahme von Spenden 
 Erneute Beschlussfassung aufgrund Befangenheit eines Gemeinderates
9. Bebauungsplan „Neckarblick“, Bad Rappenau Heinsheim 
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der erneuten, inhaltlich eingeschränkten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4 Abs. 3 BauGB

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. 
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Das Landratsamt Heilbronn informiert: Geflügelpest im Landkreis Heilbronn nachgewiesen

Stallpflicht für Geflügelhaltungen gilt ab 19. Februar 2023

In Möckmühl wurde am 16. Februar 2023 eine tote Möwe an der Kläranlage aufgefunden. Die Untersuchungen führten zu dem Verdacht, dass das Tier an der Geflügelpest verendet ist.

Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter ihre Tiere im Stall zu halten, ab Sonntag, 19. Februar, bis vorläufig 31. März 2023, angeordnet.
Die entsprechende Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche- bekanntmachungen abrufbar.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, breitet sich weltweit zunehmend weiter aus, zuletzt insbesondere auch in den umliegenden Stadt- und Landkreisen. Aus diesem Grund wurden Proben der toten Möwe durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Stuttgart auf das Geflügelpestvirus untersucht. Am vergangenen Freitag konnte das Geflügelpestvirus bei dem Tier nachgewiesen werden, sodass nun im Landkreis Heilbronn der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt werden konnte. Eine Bestätigung des Untersuchungsergebnisses des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung. In den meisten Fällen verläuft die Geflügelpest für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich. Betroffen sind Hühnervögel, Greifvögel, Eulen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Möwen. Tauben und Singvögel sind nicht betroffen. 

Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen unterbunden werden, um so eine Verbreitung der Infektion zu verhindern. Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, müssen verendete Vögel entfernt werden, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Wer einen toten Vogel der betroffenen Art findet, wendet sich zu den allgemeinen Öffnungszeiten an das zuständige Bürgermeisteramt oder an das zuständige Veterinäramt. Dies ist kein Anlass, um Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Trotz der hohen Anzahl an Ausbrüchen ist eine Ansteckung des Menschen selten. Tote Vögel sollten dennoch auf keinen Fall berührt werden.

Allgemeine Hinweise für die Bevölkerung sowie wichtige Informationen zu Hygieneregeln für Geflügelhalter sind auf den Homepages des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de sowie des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://www.fli.de/de abrufbar.

Das Veterinäramt des Landkreises Heilbronn ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten per Mail an veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de und telefonisch unter 07131/994-607 erreichbar. Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden.

Formulare sind auf der Homepage unter https://www.landkreis-heilbronn.de/antrag-fuer-tierhalter abrufbar.
 

Schlüsselübergabe für den neuen MTW

Pünktlich zum europäischen Tag des Notrufs 112 am 11. Februar fand die offizielle Schlüsselübergabe für unseren neuen Mannschaftstransportwagen (MTW) statt, welcher seit Dezember 2022 bei uns im Einsatz ist. Neben Bürgermeister Tobias Haucap und Kommandant Steffen Max waren zahlreiche Kameraden aus der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr dabei, um der Übergabe beizuwohnen. Der neue Mercedes-Sprinter ersetzt nach über 30 Jahren unseren alten MTW, einen Fiat Ducato Baujahr 1991.

Wie auch das Vorgängerfahrzeug, dient der neue MTW zum Transport von Personengruppen und Gerätschaften zum Einsatzort oder zu Veranstaltungen, zu Lehrgängen und zu Übungen unserer Jugendfeuerwehr. Mit Platz für acht Personen und beladen mit Verkehrssicherungsmaterialien und Verbandskasten sind wir gut für künftige Einsätze gerüstet.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Bürgermeister Haucap sowie beim Gemeinderat für die Unterstützung und die Investition in die Sicherheit der Siegelsbacher Bevölkerung. Wir möchten uns außerdem beim Kfz-Service RG für die Bereitstellung eines roten Kfz-Kennzeichens bedanken, durch welches die Überführung des Fahrzeugs nach Siegelsbach möglich war.

Schlüsselübergabe durch Bürgermeister Haucap, Foto: Feuerwehr Siegelsbach

Finanzamt Heilbronn

Grundsteuerfrist beendet - Kulanzzeit schließt sich an

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen. 
Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden, davon rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.

Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte „Großkunden“ gleichermaßen. Großkunden besitzen Tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke) ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.

Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.

Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Das Finanzamt Heilbronn ist bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Schriftliche Anfragen sollen bevorzugt über das elektronische Kontakformular oder E-Mail über die Internetseite beim Finanzamt eingereicht werden. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es aufgrund von aktuell vermehrten telefonischen Rückfragen zur Grundsteuerreform zu längeren Wartezeiten kommen. Ist die Telefonanlage überlastet, ertönt ein Frei- und kein Belegtton. Es wird um Verständnis gebeten, sollten mehrere Anrufversuche erforderlich sein.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 31.1.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Standesamtliche Veröffentlichungen

Dezember 2022 / Januar 2023

Sterbefall
14.12.2022, Johanna Luise Mann geb. Mann, Siegelsbach

Geburt
12.1.2023, Lina Gläßer, Tochter von Sandra Gläßer und Mario Joachim Gläßer geb. Kreis, Siegelsbach

Straßenbeleuchtung

Nach Austausch eines defekten Elektronikteils durch die Netze BW im zentralen Schaltkasten, funktioniert die Straßenbeleuchtung nun wieder ordnungsgemäß. 
Wir bitten die Unannehmlichkeiten der letzten Wochen zu entschuldigen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31.1.2023

Zu der am Dienstag, 31.1.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öff entlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Kindertagesbetreuung in Siegelsbach
a) Sachstandsinformation und Änderung des Beschlusses vom 21.9.2022 über die Festlegung des Standortes eines Natur-/ Waldkindergartens
b) Änderungsvertrag über den Betrieb und Förderung des kirchlichen Kindergartens für den Natur-/Waldkindergarten
c) Beauftragung Huber Architekten und Ingenieure PartGmbH
d) Bestellung eines Natur-/Waldkindergartenwagens
e) Bestellung eines Tipi-Zeltes
2. Ausstattung des Notfalltreff punkt Bürgerzentrum mit einem Notstromaggregat

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Finanzamt Heilbronn - Grundsteuer: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht gemacht hat, sollte das jetzt schnell erledigen: Denn die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Nach Ablauf der Frist gibt es voraussichtlich im ersten Quartal 2023 eine Erinnerung. Das ist allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, ist eine weitere Fristverlängerung nicht möglich. Bislang sind landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.

Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) haben für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Eine Abgabe bis 31. 
März 2023 ist bei der Grundsteuer A daher ausreichend. Die Erklärungen können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue 
Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025.

Zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) bietet die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Die jeweils zuständigen Finanzämter sind bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Eine steuerliche Beratung dürfen sie jedoch nicht vornehmen. Diese ist nach dem Steuerberatungsgesetz ausschließlich Vertreterinnen und Vertretern der 
steuerberatenden Berufe vorbehalten

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Mikrozensus 2023 - Start in Baden-Württemberg / Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung

Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.

Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im 
vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.

Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche 
und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und 
Meldungen wie beispielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifi zierter Frauen in Baden-Württemberg.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes BadenWürttembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt 
werden.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landesund Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Dr. Dieter Widmann zu Besuch in seiner Heimatgemeinde

Am vergangenen Mittwoch (18. Januar) war Dr. Dieter Widmann, geboren am 1. August 1942 im Bahnhof in Siegelsbach, zu Besuch in seiner Heimatgemeinde und wurde von Herrn Bürgermeister Tobias Haucap und seinem 1. Stellvertreter Herrn Gunter Koos im Rathaus empfangen. Herr Widmann wohnt heute in Kleinostheim, fühlt sich aber mit seiner Heimatgemeinde noch immer sehr verbunden. Seine Frau Dietlinde (verstorben 2020) und er haben einen Sohn, eine Tochter und drei Enkelkinder.

Herr Widmann machte das Abitur in Bad Brückenau und studierte an der Universität Würzburg Sport und Chemie für das „Höhere Lehramt“ sowie Erziehungswissenschaften. Ferner legte er an der Universität Preßburg/Bratislava ein Fern- und Blockstudium ab. In seinem fast 40-jährigen beruflichen Werdegang war er in verschiedenen Gymnasien in Deutschland sowie in Schulen in Afrika und den Niederlanden (NATO-Hauptquartier in Brunssum) in unterschiedlichen Funktionen tätig. Am 1. August 2006 wurde Widmann in den Ruhestand versetzt.

Im Bereich Fußball, einer seiner Hobbys, ist er heute noch im In- und Ausland im Einsatz und betreut Fußballmannschaften. In den 70er-/80er-Jahren war Widmann sogar Fußballnationaltrainer in Südwestafrika. Voller Stolz und unvergessen erwähnt Dieter Widmann heute noch den 3:2-Sieg am 19. März 1967 bei der TSG Hoffenheim (jetzt Bundesliga), wobei er alle drei Tore geschossen hat. Außerdem verbringt er gerne Zeit mit seiner Familie, verreist viel, filmt und fliegt (Pilot seit 1978).

Bürgermeister Tobias Haucap und sein Stellvertreter Gunter Koos haben sich sehr über den Besuch von Herrn Widmann gefreut und bedanken sich bei ihm für die nette Unterhaltung während seines Aufenthaltes.
Wir wünschen Herrn Widmann weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit.

Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.

Neujahrsempfang 2023

BM Haucap begrüßt nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause die zahlreichen Gäste, unter denen sich auch der Bundestagsabgeordnete Alexander Throm sowie Landtagsabgeordneter Dr. Michael Preusch befi nden. Sie haben es sich nicht nehmen lassen, auch dieses Jahr wieder hier in Siegelsbach zu sein.

Trotz der aktuellen Themen, wie „Klimawandel, Energiekrise, seit 2020 die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Gewalt gegen ehrenamtliche Helfer und vor allem der Krieg in der Ukraine“, lenkte BM Haucap den Blick bewusst auf die positiven Geschehnisse, um daraus Kraft schöpfen zu können.

Wie Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Neujahrsansprache erwähnt hat, sei „unser Zusammenhalt unser größtes Pfund“. Er sei äußerst zuversichtlich, dass man in Siegelsbach die gestellten Herausforderungen gemeinsam meistern werde.

Rückblickend kann man Folgendes sagen: 
Die Unterbringung, die Betreuung und die Fürsorge der aus der Ukraine gefl ohenen Menschen stellte in den letzten Monaten eine große Herausforderung dar.
Mit zahlreichen kulinarischen Highlights und einem tollen Bühnenprogramm konnte Siegelsbach im Sommer 2022 beim Dorff est wieder überzeugen.
Mit dem Baugebiet „Hinter der alten Schule“ wurden dringend benötigte Bauplätze geschaffen.
Parallel habe man die Regenüberlaufbecken auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und das Rückhaltevolumen deutlich erhöht.
Ende des Jahres habe man noch das neue Fahrzeug der Feuerwehr in Empfang nehmen können.
Auch konnte im vergangenen Jahr noch ein Förderverein für Kinder und Jugendliche gegründet werden, der insbesondere die Interessen und Bedürfnisse unserer Kinder im Blick habe.

Allen, die sich in unserer Gemeinde haupt- und ehrenamtlich engagieren, dankte BM Haucap herzlich.

Das Jahr 2023 würde wieder viele Herausforderungen für uns alle parat halten.
Die Folgen des Angriffs auf die Ukraine werden uns weiter begleiten.
An der Sporthalle werden die Arbeiten im Außenbereich fortgeführt. 
Sicher wird hier der Bau eines Multifunktionsfeldes sowie des Pumptrucks bei den Kindern und Jugendlichen Begeisterung auslösen.
Die Gemeinde bemühe sich aktuell um die Umsetzung und Realisierung eines Wohnprojektes für Senioren.
Da der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder stetig steigt, arbeite man mit Hochdruck an der Eröff nung einer weiteren Gruppe als Naturkindergarten.
Auch soll der Friedhof neu überplant werden.

Ausgabe der Obstbaumgutscheine

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ J. W. von Goethe

Die Gemeinde Siegelsbach stiftet für alle neugeborenen Kinder einen Obstbaum. Der Baum soll als Geburtsbaum hier in der Gemeinde auf einem eigenen oder einem gemeindlichen Grundstück gepflanzt werden und den Kindern zeigen, wo sie ihre Wurzeln haben, wo sie aufgewachsen sind und vielleicht auch einmal mit ihren Kindern leben möchten.

Die Gemeinde freut sich, dass wir dieses Jahr wieder 19 Kinder in unserer Mitte begrüßen dürfen und wünscht ihnen und ihren Eltern alles Gute.

Bäume, die auf dem eigenen Grundstück gepflanzt werden, werden voraussichtlich im Rahmen der Gemarkungsputzaktion am 25.3.2023 ausgegeben.

Ehrung der Blutspender

„Blutspender sind ganz besondere Menschen. Sie setzen sich mit ihrer Blutspende aktiv für andere ein, nehmen sich Zeit für Menschen, die Hilfe brauchen, und übernehmen Verantwortung in unserer Gesellschaft.“

Gemeinsam mit Elke Haas, Vorsitzende des Ortsverbandes Bad Rappenau/Siegelsbach des Deutschen Roten Kreuzes, nimmt BM Haucap die Ehrungen der Blutspender vor.

Für 10-mal Blutspenden erhält die Blutspendenehrennadel in Gold
Herr Christian Martens

Für 100-maliges Spenden erhält die Blutspendenehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz
Herr Bernhard Krugmann

Der Dank gilt neben den Blutspender/innen auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Blutspendedienstes. Sie setzen Ihre Freizeit ein, um gemeinsam mit den Blutspendern diese Hilfe möglich zu machen.

Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger

Der Gemeinderat erarbeitet jedes Jahr eine Vorschlagsliste für die Ehrung verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Neujahrsempfang.
In diesem Jahr wurden drei Personen für ihre besondere Leistung in unserer Gemeinschaft geehrt.

Geehrt wurden
• Frau Katharina Stuhlberg für außerordentliches bürgerschaftliches Engagement bei der Betreuung von ukrainischen Flüchtlingen,
• Herr Klaus Emil Ludwig Hofmann für vielseitiges ehrenamtliches Engagement (ist Vorstand im SCS, Männergesangverein, betreibt intensiv Veranstaltungen, bietet musikalische Beiträge an und sorgt für die Bewirtung bei Feiern und Veranstaltungen, wie beispielsweise Dorffest),
• Herr Manfred Richard Stech für ehrenamtliches Engagement, unter anderem im Bereich der Flüchtlingshilfe.

BM Haucap bedankt sich für das ehrenamtliche Engagement

BM Haucap bedankt sich beim Musikverein Siegelsbach für die wunderbare musikalische Begleitung und bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung für die Durchführung des Neujahrsempfangs. 
Darüber hinaus gilt der Dank Herrn Kakalik für seinen Einsatz als Fotograf.

Allen wünscht er, auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, ein glückliches Jahr 2023, vor allem jedoch Gesundheit.

Bilder: T. Kakalik

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24.1.2023

Zu der am Dienstag, 24.1.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Bauplatzvergabe „Hinter der alten Schule“ - Bieterverfahren
5. a) Bebauungsplan „Am Mühlberg“, Obergimpern
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 b) Bebauungsplan „Engeloch - 2. Änderung“, Bad Rappenau
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der erneuten öff entlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
6. Annahme von Spenden

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2023

Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften

Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur­land­schaftspreis 2023 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich.

„Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss­ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffent­li­che Aner­ken­nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge­schäftsführer des Schwäbischen Heimat­bun­des, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver­mark­tung der Produkte und zur Öffent­lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu­obstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wachol­der­hei­den.

Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist einer der Haupt­preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar­kas­sen­verband Baden-Württemberg sowie die Spar­kas­sen­stiftung Umweltschutz zur Verfü­gung. Der seit 1991 vergebene Kultur­land­schafts­preis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit min­destens drei Jahren engagieren. Be­werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins­gebiet des Schwäbischen Heimat­bun­des, also den ehemals würt­tem­ber­gi­schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes.

Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­denk­malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­bänke, Feld- und Wege­kreu­ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge­stalt eines Buches sein.

Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2023. Kostenlose Broschüren mit den Teil­nah­me­bedin­gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimat­bund in Stutt­gart sowie bei allen württembergischen Spar­kas­sen erhältlich. Die Ver­lei­hung findet im Herbst 2023 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.

Mikrozensus 2023 – Start in Baden-Württemberg

Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung

Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.

Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.

Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.

Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und Meldungen wie bespielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifizierter Frauen in Baden-Württemberg.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Streu- und Räumpflicht

Die Gemeinde Siegelsbach weist auf die Streu- und Räumpflicht im Winter hin. Laut der Streupflichtsatzung der Gemeinde vom 27.11.1989 dürfen die Straßenanlieger nur abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwenden. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesen Zeitpunkten erneut Schnee fällt oder Schnee oder Eisglätte aufritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Es ist so zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Es ist in der Regel auf mindestens 1 m Breite zu räumen.

Grundsteuer: Erklärung muss bis Ende Januar abgegeben werden

Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Wer dies nicht getan hat, bekommt  eine Erinnerung vom Finanzamt. Die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B werden voraussichtlich im ersten Quartal 2023 verschickt.

Bislang sind in Baden-Württemberg rund 2,48 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das sind etwa 44 Prozent aller abzugebenden Erklärungen.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) bekommen Anfang Januar 2023 vom Finanzamt ein Informationsschreiben zugeschickt, das sie bei der Abgabe der Erklärung unterstützt. Die Erklärungen zur Grundsteuer A können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden. Hier wird erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnert. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A deshalb ausreichend.

Die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de bietet zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ). Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Zwischenzeitlich sind rund 500.000 Bescheide erstellt worden. Die Bearbeitung und der Versand  der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die Angaben im Bescheid mit ihren Unterlagen übereinstimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, eine überwiegende Wohnnutzung in der Erklärung anzugeben und die Steuermesszahl daher nicht passt, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Wie die Bescheide der Finanzämter zu lesen sind und wie es dann weitergeht, zeigt auch ein kurzer Erklär-Clip auf dem YouTube-Kanal des Finanzministeriums Baden-Württemberg unter https://www.youtube.com/watch?v=OsNqhFPbbJw.

Einspruch gegen die Bescheide muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Eine Eingangsbestätigung vom Finanzamt gibt es hierfür nicht. Am einfachsten lässt sich ein Einspruch einreichen über „MeinElster“, aufrufbar über www.elster.de, oder das Kontaktformular der Finanzämter im Internet unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de.

Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Bewertung ihres Grundstücks aufgrund des vom zuständigen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwertes nicht einverstanden sein, können sie unabhängig von der Einspruchsfrist mithilfe eines qualifizierten 
Gutachtens eine Neubewertung beim Finanzamt beantragen. Hierfür muss das Gutachten nachweisen, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert abweicht. Weitere Infos hierzu gibt es ebenfalls in den FAQ auf  www.grundsteuer-bw.de („Allgemeines zur Grundsteuer“).

Entscheidend für die Höhe der neuen Grundsteuer sind die sogenannten „Hebesätze“. Diese werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 neu festgelegt. Wie hoch die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer  ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune dann im finalen Grundsteuerbescheid mit. Berechnungen mit dem alten Hebesatz haben daher für die neue Grundsteuer keine Aussagekraft.

Widersprüche

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die  Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:  Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlichrechtlichen Gesellschaft als 
Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.


Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Siegelsbacher Veranstaltungskalender 2023

- Änderungen vorbehalten -

Übergabe von zwei Raumluftfiltern SilentCare von der Firma Filtration Group

Reine Luft frei von Viren, Bakterien und anderen Schadstoffen fördert wesentlich unsere Gesundheit. Besonders in Räumen mit hoher Personenfrequenz steigt die Zahl luftgetragener Schadstoffe schnell an und erhöht somit die Infektionsgefahr mit Krankheitserregern enorm. Da Frischluftzufuhr in Räumen oft nicht im optimalen Maße gewährleistet werden kann, sind Raumluftfilter die perfekte Lösung. Diese filtern regelmäßig Schwebstoffe und aerosolgetragene Schadstoffe in geschlossenen Räumen, wie z.B. Viren, Pollen, Bakterien und Feinstaubpartikel.

Als Weihnachtsgeschenk überreichten im Dezember Herr Wolfram Zuck und Frau Harisa Lumpp von der Firma Filtrarion Group aus Öhringen Herrn Bürgermeister Haucap zwei Raumluftfilter SilentCare.

Der SilentCare ist mit 43 db(A) eines der leisesten Geräte auf dem Markt der Luftreinigungsgeräte. Er hat ein schlankes Design und Rollen und kann dadurch mobil und flexibel eingesetzt werden.

Die Gemeinde Siegelsbach bedankt sich sehr herzlich bei der Firma Filtration Group für dieses wertvolle Weihnachtsgeschenk

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.)

Das erste aber nicht das letzte Siegelsbacher Winterdörfle

Alle Beteiligten waren sich einig: Das erste Siegelsbacher Winterdörfle schreit nach einer Wiederholung. Ursprünglich als Begleitprogramm für den Müllmarkenverkauf am Samstag, 17.12.2022 angedacht, waren viele lang und gern geblieben.

Neben den Müllmarken im Bürgerzentrum standen auf dem Rathausvorplatz heiße Getränke von Glühwein über Punsch zu Kaffee zur Verfügung. Musikverein und Sportclub waren mit Schnäpsen und heißen Würsten am Start und bei den LandFrauen konnte man sich mit selbst gebackenem Kuchen stärken oder diesen für den Sonntag mitnehmen. Die Jungmusiker des Musikvereins traten mit vorweihnachtlicher Musik erst draußen und später dann im Foyer auf. Trotz der frostigen Temperaturen war es dem Jugendorchester eine Freude, das Winterdörfle zu umrahmen. Nach der Musik kam dann der Nikolaus und brachte die kleinsten Siegelsbacher mit gefüllten Stiefeln zum Strahlen. Das aufgestellte, extra beheizte Zelt füllte sich erst gegen Abend. Glühwein und Brötchen mussten wiederholt nachgeholt werden, der Kuchen war bereits kurz nach 17.00 Uhr leer. Die Veranstaltung, eine Kooperation zwischen Gemeindeverwaltung, Sportclub, Musikverein und LandFrauen, wird sicher auch nächstes Jahr wieder stattfinden.

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.)

Neubaugebiet „Hinter der alten Schule“

Foto: T. Kakalik

Vergabe von fünf kommunalen Bauplätzen im Bieterverfahren

Nachdem die Vergabe von 14 Bauplätzen im Neubaugebiet „Hinter der alten Schule“ nach Kriterienkatalog abgeschlossen ist, startet die Gemeinde Siegelsbach die Vermarktung von fünf weiteren Wohnbauplätzen. Die Bauplätze werden gegen Höchstgebot gemäß den 
nachfolgenden Richtlinien vergeben. Gebote können im Zeitraum zwischen dem 1.12.2022 und dem 10.1.2023 über die OnlinePlattform www.baupilot.com/siegelsbach abgegeben werden. Bis zum Ende dieser Frist ist eine Finanzierungsbestätigung auf Baupilot 
hochzuladen, die sowohl den Kauf des Bauplatzes als auch den geplanten Neubau abdeckt. Die Richtlinien zum Bieterverfahren, die geltenden örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“) und weitere Informationen können auf der Homepage www.baupilot.com/siegelsbach abgerufen werden.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.12.2022

Zu der am Dienstag, 13.12.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats, lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Ehrung von Gemeinderat Torsten Weidemann für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
2. Bürgerfragestunde
3. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
4. Bekanntgaben und Anfragen
5. 1. Änderung der Entgeltordnung vom 19.2.2019 zum Betreuungskonzept „Ferienbetreuung in der Villa Kunterbunt“ der Gemeinde Siegelsbach
6. a) Bebauungsplan „Lerchenberg - 1. Änderung“, Bad Rappenau 
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der erneuten Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Bebauungsplan „Lerchenberg-Erweiterung“, Bad Rappenau
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
7. Bauangelegenheit: Antrag auf Befreiung, Ringstr. 36, Flst. 6321
8. Anpassung der örtlichen Satzungen an den § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19.
Wir empfehlen daher:
• Abstand zu halten
• die allg. Hygieneregeln zu beachten (z. B. Hände desinfizieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Abfallkalender 2023

Im Dezember wird der Abfallkalender 2023 an die Haushalte im Landkreis Heilbronn verteilt. Der Abfallkalender enthält alle Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall und Papier sowie das Datum der Schadstoffsammlung. Besonders zum Jahresbeginn lohnt sich ein Blick in den Abfallkalender, da es aufgrund von Feiertagen zu Verschiebungen bei den Abfuhrterminen kommt. Haushalte, die bis zum 1. Januar 2023 keinen Kalender erhalten haben, können einen Abfallkalender im Rathaus abholen. Der neue Abfallkalender ist auch online abrufbar unterwww.landkreis-heilbronn.de/abfallkalender. Der Abfallkalender enthält außerdem einen Sperrmüllgutschein für die Abholung von Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall. Pro Haushalt ist jährlich eine kostenfreie Sperrmüllabholung möglich. Die erforderliche Anmeldung kann entweder mit dem Gutschein oder alternativ online erfolgen unter www.landkreis-heilbronn.de/sperrmuell-online. Die Abfall-App des Landkreises Heilbronn bietet zusätzlich die Möglichkeit sich durch Push-Nachrichten an die Abfuhrtermine erinnern zu lassen und enthält weitere wichtige Informationen rund um die Entsorgung. Nähere Informationen zur Abfall-App sind unter www.landkreis-heilbronn.de/abfall-app abrufbar.

Baumfriedhof Siegelsbach

Leider muss die Gemeindeverwaltung Siegelsbach immer wieder feststellen, dass Blumengebinde, Engel u.a. bei den Bäumen auf dem Baumfriedhof länger als 4 Wochen abgelegt werden. Laut Friedhofssatzung § 13a (7) dürfen Trauerkränze und Blumen bei der Urnenbeisetzung in der Baumscheibe abgelegt werden, nach spätestens vier Wochen sind diese zu entfernen. Dies gilt ebenso für die nationalen Totengedenktage/Todestag der Verstorbenen. Zukünftig wird die Gemeindeverwaltung Siegelsbach sämtliche Gegenstände und Pflanzen regelmäßig, die länger als vier Wochen an der Baumscheibe abgelegt wurden, entfernen.

Wir bitten um Beachtung.

Fahrplanwechsel am Sonntag, den 11.12.2022

Ab dem Fahrplanwechsel am Sonntag, den 11.12.2022 gelten neue Fahrpläne. Den Fahrplan der Regionalbus-Linie 681/782 können Sie weiter unten abrufen. Die Faltfahrpläne liegen auch im Bürgerbüro der Gemeinde Siegelsbach zur Abholung bereit.
 
Einen Überblick über die Änderungen zum Fahrplanwechsel 2022/2023 finden Sie auch unter der Rubrik Fahrpläne/Fahrplanwechsel auf der Website www.h3nv.de. 
 
Die PDFs der neuen und auch der aktuellen Fahrplantabellen sind über die elektronische Fahrplanauskunft HNV-EFA abrufbar. Einzelne Fahrtauskünfte für die Zeit vor und nach dem Fahrplanwechsel sind hier natürlich ebenfalls erhältlich. Fahrplanauskünfte für die Zeit nach dem Fahrplanwechsel sind auch in anderen elektronischen Auskunftssystemen (z.B. den Apps HNV mobil, Wohin·Du·Willst + DB Navigator und unter efa-bw.de etc.) bereits verfügbar.

 

pdf681 2023 (1,5 MB)

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert - Energiepreispauschale kommt automatisch

Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten automatisch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Der Rentenservice der Deutschen Post AG überweist die 
Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 als gesonderte Einmalzahlung auf das Konto, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente bekommen, erhalten die Energiepreispauschale voraussichtlich Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch.

Gut zu wissen:
- Der Anspruch auf die Energiepreispauschale setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.
- Eheleute erhalten jeweils 300 Euro, sofern beide eine eigene Rente beziehen.
- Es ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
- Erhält eine Person mehrere Renten - zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente - wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. 

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

Warnsystem wird ausgeweitet - Bundesweiter Warntag am 8. Dezember

Am Donnerstag, 8. Dezember 2022 findet ab 11.00 Uhr der diesjährige bundesweite Warntag statt, an dem Behörden und Einsatzkräfte die Funktionsfähigkeit ihrer Warnmittel und technischen Abläufe überprüfen. Um die Bevölkerung mit dem Thema Warnung vertraut zu machen und das notwendige Wissen über Warnwege und -verfahren zu vermitteln, werden gegen 11.00 Uhr die Sirenen mit einem einminütigen auf und abschwellenden Heulton ausgelöst. Das Ende des Probealarms wird einem 12 Sekunden langen Dauerton der Sirenen angezeigt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird außerdem eine Warnmeldung über alle verfügbaren Warnmittel, wie Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtanzeigetafeln, Lautsprecherwagen und Warn-Apps aktivieren. Erstmalig wird in diesem Jahr auch das Versenden von Warnmeldung an Handys über das Mobilfunknetz durch Cell Broadcast getestet. Cell Broadcast ist ein anonymes Verfahren, das die Empfangsbereitschaft des Mobilfunkendgeräts in einer Funkzelle des Mobilfunknetzes nutzt. So können in einem potenziellen Gefahrengebiet befindliche Mobilfunkendgeräte mit einer Warnmeldung angefunkt werden, ohne dass eine vorherige Registrierung oder Angabe von personenbezogenen Daten notwendig ist. Weitere Informationen sind unter www.warnung-der-bevoelkerung.de abrufbar.

Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.

1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Siegelsbach

Bestellung von Herrn Steffen Max zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach im September wurde Herr Steffen Max zum Kommandanten gewählt. Herr Max ist seit vielen Jahren in der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach aktiv und sehr engagiert. Um seine neue Herausforderung als Kommandant ausüben zu können, musste er zwischenzeitlich noch den Zugführer-Lehrgang absolvieren. Diesen hat er am 21.Oktober erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 15. November gemäß Feuerwehrsatzung der Wahl des Kommandanten zu und beauftragte den Bürgermeister mit seiner Bestellung. Nach dem formellen Teil richtete Bürgermeister Haucap noch ein paar persönliche Worte an ihn aus und bestellte ihn mit Wirkung vom 15. November 2022 auf fünf Jahre zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach.

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat wünschen Herrn Max viel Erfolg und Freude bei seiner neuen Tätigkeit.

Herr Max und Bürgermeister Haucap

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Sachbeschädigung in der Bahnhofstraße, Abzweig Alte Bahnhofsbrücke

Ende vergangener Woche wurde festgestellt, dass eine Bank in der Bahnhofstraße, Abzweig Alte Bahnhofsbrücke mutwillig beschädigt wurde. Das Vergehen kann nicht einfach hingenommen werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Siegelsbach eine Belohnung in Höhe von 100,00 € für sachdienliche Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen. Hinweise bitte an das Bürgerbüro Siegelsbach, Tel. 07264/9150-0, gemeinde@siegelsbach.de. Sobald uns Hinweise auf die Täter vorliegen, werden wir diese beim zuständigen Polizeirevier zur Anzeige bringen.

Feierstunde zum Volkstrauertag auf dem Friedhof in Siegelsbach

Am vergangenen Sonntag legten Bürgermeister Tobias Haucap und Gemeinderat Gunter Koos nach der Feierstunde zum Volkstrauertag einen Kranz am Gefallenenehrenmal als Gedenken für die an den gewaltsamen Ereignissen verstorbenen Menschen nieder. Die Feierstunde wurde vom Musikverein Siegelsbach und Herrn Klaus Hofmann musikalisch umrahmt.

Die Gemeinde Siegelsbach bedankt sich ganz herzlich bei allen Anwesenden und insbesondere beim Musikverein Siegelsbach und Herrn Klaus Hofmann für die musikalische Begleitung.

Kranz vor dem Ehrenmal auf dem Siegelsbacher Friedhof

Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis Heilbronn

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und am 14.06.2022 beschlossen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein. Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Bodenrichtwerte für baureifes Land sind, wenn nicht anders angegeben, abgabenfrei ermittelt. Sie enthalten danach Erschließungsbeiträge und naturschutzrechtliche Ausgleichsbeträge im Sinne von §§ 127 und 135a BauGB sowie Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) in Verbindung mit den örtlichen Beitragssatzungen.

Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung, Preisentwicklung seit Stichtag der Bodenrichtwertermittlung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert (BRW) ist daher ggf. durch entsprechende Zu- und/oder Abschläge an die Verhältnisse des Bewertungsgrundstücks wertmäßig anzupassen. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte gelten ohne Aufwuchs.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen oder aus den Zonenabgrenzungen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Bad Friedrichshall, 14.06.2022

Hamide Tas
Sachgebietsleiterin und Vorsitzende des Gutachterausschusses des nördlichen Landkreises Heilbronn

Unter folgendem LINK - https://www.gutachterausschuesse-bw.de/ - können die Bodenrichtwerte kostenlos eingesehen werden. 

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 15.11.20222

Zu der am Dienstag, 15.11.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
 1. Bürgerfragestunde
 2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
 3. Bekanntgaben und Anfragen
 4. Neubau Sporthalle
a) Nachträge im Bereich Lüftungstechnik Fa. WSH
 Nachträge 2, 5 und 7
b) Nachträge im Bereich Heizung/Sanitär Fa. Mauer
 Nachtrag Nr. 20
 5. Waldbericht 2022/2023 und Haushaltsplan Wald 2023
a) Vorstellung und Kenntnisnahme des Waldberichts 2022/2023
b) Vorstellung des Haushaltsplans Wald 2023
 6. Brennholzerwerb aus dem Siegelsbacher Wald für Einheimische
 7. 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
 Formelle Aufnahme der Buchungssystematik in die Satzung zum 1.1.2023
 8. Baugebiet Hinter der alten Schule
 „Verkaufsregeln“ Bauplätze
 9. Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des FW-Kommandanten
10. Bebauungsplan/Örtliche Bauvorschriften „Hälde“, 1. Teiländerung, Gemeinde Hüffenhardt, Ortsteil Kälbertshausen
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. 
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung

Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19.

Wir empfehlen daher
• Abstand zu halten
• die allg. Hygieneregeln zu beachten (z. B. Hände desinfi zieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Öffentliche Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige höhere Forstbehörde führt gemäß § 32 Abs. 1 Landeswaldgesetz die Ausweisung des Schonwalds „Bauernwald“ auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Rappenau, Gemarkung Obergimpern und der Gemeinde Siegelsbach, Gemarkung Siegelsbach, Landkreis Heilbronn, Regierungsbezirk Stuttgart durch. Der Schonwald liegt im Eigentum des Bundes. Der Entwurf der Verordnung wird zusammen mit Karte und Würdigung für die Dauer eines Monats vom

24. November bis zum 23. Dezember 2022

• im Regierungspräsidium Freiburg (Referat 84, Bertoldstr. 43, 79098 Freiburg),
• in der unteren Forstbehörde im Landratsamt Heilbronn (Forstamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn) sowie
• in der Stadt Bad Rappenau (Rathaus, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau) sowie
• in der Gemeinde Siegelsbach (Rathaus, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach)

öffentlich ausgelegt und kann dort von jedermann während der Sprechzeiten eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Freiburg oder der unteren Forstbehörde Heilbronn vorgebracht werden. Die Unterlagen zur Schonwaldverordnung können in vorgenanntem Zeitraum zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

 Freiburg, 2.11.2022

Grund- und Gewerbesteuer wird fällig

Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden am 15.11.2022 die Raten für das IV. Quartal 2022 fällig. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Wir bitten um termingerechte Bezahlung, da die Gemeinde Siegelsbach im Verzugsfall gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Einzahlungen für die Gemeindekasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Wir bitten dabei um Angabe des Buchungszeichens. Bei den Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.

Eigentumswechsel im laufenden Jahr

Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzenund Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) während des laufenden Jahres 2022 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer; erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die 
Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen. Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.

Standesamtliche Mitteilungen - Oktober 2022

Eheschließungen

1.10. Steffen Wagenbach und Katharina Wagenbach, geb. Greulich, Siegelsbach
29.10. Michael Maier und Pia Katharina Sommer, Bad Wimpfen

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 28.9. bis 29.9.2022

Vom 28.9.2022, 9.08 Uhr bis 29.9.2022, 14.10 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:

Messstelle Siegelsbach, Hauptstr. , L 530, Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 66, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 2.448
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 50 (2,0 %)
6 - 10 km/h - 36
11 - 15 km/h - 14

Höchstgeschwindigkeit: 49 km/h

Öffentliche Defibrillatoren

Die Gemeinde hat zwei weitere Defibrillatoren angeschafft. Die Anbringung erfolgt in Kürze im Außenbereich der Sporthalle und bei der Bäckerei Betz. Der Defibrillator im Gebäude des Rathauses wird in den Außenbereich verlegt.

Krisenprävention der Gemeinde Siegelsbach

Angesichts der angespannten weltpolitischen Lage und auch im Hinblick auf die Zunahme von Wetterextremen durch den Klimawandel hat sich der Handlungsbedarf beim Thema Krisenmanagement für Kommunen stark erhöht. Um auf Krisensituationen angemessen reagieren zu können, hat die Gemeinde Siegelsbach einen Notfallplan ausgearbeitet. Sollte es zu einer Notlage kommen, werden die Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinde über die weiteren Handlungsschritte informiert. Dies wird z.B. über Ansagen der Feuerwehr, durch die Ausgabe von Handzetteln oder über Hinweistafeln erfolgen. Das Bürgerzentrum wurde als Haupttreff punkt im Ernstfall bestimmt. Es wird somit der erste Anlaufpunkt sein, um einen gewissen Grundrahmen an Struktur, Ordnung und Sicherheit im Krisenfall bieten zu können. Durch das Notstromaggregat der Feuerwehr ist die Stromversorgung dort gewährleistet. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Notfalltreff punkte in Siegelsbach. Die Bekanntgabe und die Zuweisung erfolgen im Krisenfall über die o.g. Wege.

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-,Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach am 18. Oktober 2022 folgende Satzung beschlossen:

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Das Finanzamt Heilbronn informiert:

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31.01.2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023. Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen. Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 01.01.2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Startschuss für den Glasfaserausbau in Siegelsbach

Mit dem offiziellen Spatenstich am Donnerstag, 13.10.2022 wurde der nachträgliche Startschuss für den Glasfaserausbau in Siegelsbach gegeben. Die Bauarbeiten laufen bereits seit ca. 3 Wochen und gehen zügig voran. Mit rund 15 Kilometer Glasfaserleitungen sollen ca. 490 Adresspunkte versorgt werden. Der Bau wird voraussichtlich im April 2023 beendet sein. Die Leitung des Glasfaserausbaus obliegt der Deutschen GigaNetz GmbH. Die vor Ort stattfindenden Arbeiten werden von der Firma Connect-Energie GmbH durchgeführt.
Stellvertretender Bürgermeister Gunter Koos bedankte sich bei den Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und wünschte weiterhin viel Erfolg sowie einen unfallfreien Verlauf. Bereits jetzt haben sich ca. 50 % der Bürgerinnen und Bürger von Siegelsbach für einen Glasfaseranschluss entschieden. Noch bis Weihnachten können unentschlossene Siegelsbacher einen kostenlosen Anschluss mit Glasfaser bei der Deutschen GigaNetz beantragen. Nutzen Sie die Gelegenheit.

Von links: Thorsten Densborn (Gemeindeverwaltung), Dr. Andreas Schumm (Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken), Gunter Koos (1. BM-Stellvertreter), Dr. Peter Raue (technischer Leiter der Deutschen GigaNetz), Jeanette Weis (Bauüberwacherin der Deutschen GigaNetz in Siegelsbach), Memik Erdogan (Projektleiter der Deutschen GigaNetz in Siegelsbach), Foto: Gabriele Schneider, Kraichgau Stimme
 

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.10.2022

Zu der am Dienstag, 18.10.2022 um 19.00 Uhr im großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Neubau Sporthalle
 a) Sachstandsbericht Sporthalle
 b) Nachträge im Bereich Trockenbau
5. Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-, Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften sowie die Neukalkulation der Benutzungsgebühren
6. Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
 Kreditaufnahme im Zuge der Rückzahlung des Kassenvorgriff s
7. Brennholzerwerb aus dem Siegelsbacher Wald für Einheimische

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung

Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid-19.

Wir empfehlen daher:

• Abstand zu halten
• die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 23.9. bis 28.9.2022

Vom 23.9., 9.56 Uhr bis 28.9.2022, 9.05 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:

Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530, Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 66
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 11.591
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 455 (4,4 %)
6 - 10 km/h 330
11 - 15 km/h 105
16 - 20 km/h 3
21 - 25 km/h 14
26 - 30 km/h 2
31 - 40 km/h 1

Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 21.9.2022 bis 23.9.2022

hier: Ergebnismitteilung

Vom 21.9.2022, 10.15 Uhr bis 23.9.2022, 8.06 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:

Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Str., Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 13
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.144
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 63 (5,5 %)
6-10 km/h 51
11-15 km/h 11
21-25 km/h 1

Höchstgeschwindigkeit: 54 km/h

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2022

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Standesamtliche Veröffentlichungen September 2022

Eheschließung

10.9. Murat Seker und Beyza Sevgi Seker geb. Tasdelen, Siegelsbach

Grundsteuererklärung - Weitere ELSTER-Ausfüllhilfen

Die Finanzverwaltung hat das Informationsangebot für das Portal „Mein ELSTER“  erweitert, um die Bürgerinnen und Bürger bei der elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung zu unterstützen: So gibt es neben der Schritt-für-Schritt-Gesamtanleitung 
nun auch Erläuterungen zu Fallkonstellationen, die im Zusammenhang mit dem Grundvermögen häufig auftreten:

• Wichtige Angaben für alle
• Ich bin Alleineigentümer/in eines Einfamilienhauses
• Meine Frau/Mein Mann und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses
• Meine Geschwister und ich haben ein Haus geerbt
• Ich bin Alleineigentümer/in einer Eigentumswohnung mit (Tief-)Garagenstellplatz
• Meine Frau/Mein Mann und ich sind Eigentümer einer Eigentumswohnung mit (Tief-)Garagenstellplatz
• Meine Frau/Mein Mann und ich sind Eigentümer eines Reihenhauses (Teil 1 und 2)

In den Erläuterungen wird dargestellt, welche Eingaben an welcher Stelle genau für den jeweiligen Fall in der Feststellungserklärung einzutragen sind. Alle Anleitungen sind auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer-bw.de abrufbar. Darüber hinaus steht die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erklärung des Grundvermögens auch „verfilmt“ zur Verfügung.

Spende der Firma Mann & Schröder Cosmetics

Die Gemeinde Siegelsbach bedankt sich bei Mann & Schröder Cosmetics für die freundliche Bereitstellung von Hygieneartikeln für unsere Flüchtlingsunterkünfte.

Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen. 

Wer bekommt die Energiepreispauschale und wann wird diese ausgezahlt?
Die Energiepreispauschale erhalten alle Personen mit Wohnsitz im Inland, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Energiepreispauschale wird ab Anfang Dezember automatisch als Einmalzahlung durch den Rentenservice der Deutschen Post AG ausbezahlt. Weitere Fragen und Antworten zu diesem Thema hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de unter „Häufig gesuchte Themen“. Dieser FAQ-Katalog wird sukzessive ergänzt, sobald das Gesetzgebungsverfahren weiter vorangeschritten ist.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27.9.2022

Zu der am Dienstag, 27.9.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Gestaltung Außenanlage der Sporthalle
a) Vorstellung von Vorentwurfsvarianten für das Umfeld der Sporthalle
b) Sachstandsinformation Planung Dirtpark/Pumptruck sowie Multifunktionsfeld
5. Neubau Sporthalle
 Nachtragsvereinbarung im Bereich der Elektroarbeiten
6. Kindertagesbetreuung in Siegelsbach
a) Sachstandsinformation zur Nichtrealisierung des geplanten Erweiterungsbaus am evangelischen Kindergarten Samenkorn
b) Beratung und Beschlussfassung über die Alternativen zur Umsetzung einer weiteren Kindergartengruppe
7. Verbindungsweg Hinter der alten Schule
 Antrag des Gemeinderates zur erneuten Beratung in Bezug auf Planung und Erschließung
8. Fußgängerüberweg und barrierefreie Bushaltestelle in der Wagenbacher Straße
9. Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss fi ndet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung

Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19.
Wir empfehlen daher:

- Abstand zu halten
- die allg. Hygieneregeln zu beachten (z. B. Hände desinfi zieren)
- das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Einwurf Schreiben in der Barbarastraße

Wir erhielten die Info, dass Anwohner in der Barabarastraße ein Schreiben über das Abstellen von Mülltonnen auf dem Gehweg erhielten. Dieses Schreiben ist nicht von der Gemeinde Siegelsbach. Sollten noch weitere Straßen betroffen sein, bitten wir um Mitteilung.

Spendentafel auf dem Spielplatz in der Schubertstraße

Ende August wurde auf dem Spielplatz in der Schubertstraße eine Spendentafel mit Nennung aller Spender und Helfer*innen angebracht. Wir bedanken uns nochmals ganz herzlich bei den beteiligten Kindern und Jugendlichen, unterstützenden Firmen und Helfer*innen  für die Mitwirkung bei der gelungenen Neugestaltung unseres Spielplatzes.

Tobias Haucap, Bürgermeister

Transportnetzbetreiber terranets bw informiert

Untersuchungen des Baugrunds in Vorbereitung auf den Bau der geplanten Gashochdruckleitung „Süddeutsche Erdgasleitung - SEL“

Als Transportnetzbetreiber für Gas betreibt terranets bw ein mehr als 2.700 Kilometer langes Leitungsnetz von Niedersachsen bis an den Bodensee. Viele Städte und Gemeinden sind an das Netz der terranets bw angeschlossen. Um eine sichere Energieversorgung auch bei steigender Nachfrage zu gewährleisten, ist der Ausbau des Gastransportnetzes notwendig. Deswegen plant terranets bw den Bau der rund 250 km langen „Süddeutschen Erdgasleitung - SEL“ von Lampertheim in Hessen bis nach Bayern.

Der Bau der Pipeline wird in Abschnitten umgesetzt, abhängig von der konkreten Bedarfsentwicklung in den nächsten 10 Jahren. Der Leitungsabschnitt von Siegelsbach über Bad Rappenau bis nach Heilbronn soll voraussichtlich bis 2026 realisiert werden.

Der Trassenverlauf wurde im Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart grundstücksscharf festgelegt und genehmigt. Ab 2030 soll die SEL als erste Pipeline klimaneutrale, grüne Gase und Wasserstoff nach Baden-Württemberg transportieren. Mehr Informationen über das Netzausbauprojekt und den geplanten Verlauf der Leitung finden Sie unter www.terranets-sel.de.

Für den Bau der Gasleitung ist unter anderem eine detaillierte Bestandsaufnahme der Boden- und Baugrundverhältnisse notwendig, um Eingriffe in den Boden zu minimieren und einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.

Die dazu erforderlichen Sondierungen und Entnahmen von Bodenproben erfolgen weitestgehend in der Nähe öffentlicher Wege. Sofern umfangreichere Erkundungen auf den jeweils betroffenen Flurstücken notwendig sind, werden die Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen der Flächen von terranets bw schriftlich informiert. Die im März 2022 begonnenen Arbeiten werden voraussichtlich Anfang September fortgeführt und Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Arbeiten finden außerhalb der geschlossenen Bebauung statt. Für diese Untersuchungen ist terranets bw sowie deren Beauftragte aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses Az.: 24-4529 SEL N vom 22.11.2010 berechtigt, Flächen in erforderlichem Umfang in Anspruch zu nehmen und konkrete Arbeiten durchzuführen.Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte werden um Verständnis für die Notwendigkeit der Arbeiten gebeten.

Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Thomas Grote, Projektingenieur terranets bw, unter 0711/7812-2080 zur Verfügung.

Über die terranets bw GmbH
Die terranets bw ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Mit ihrem rund 2.700 km langen Gashochdruckleitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport von Gas von Niedersachsen bis an den Bodensee sicher. Ihren Kunden bietet  die terranets bw eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um den Gastransport und die Telekommunikationsinfrastruktur. Im Unternehmen mit neun Standorten in Baden-Württemberg und Hessen arbeiten rund 300 Mitarbeitende.

Gemeinsam die Abfallwirtschaft im Landkreis verbessern - Online-Umfrage mit attraktiven Gewinnen

Ab Montag, 12. September startet das Landratsamt Heilbronn eine Online-Umfrage unter dem Motto „10 Fragen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft“ im Landkreis Heilbronn. Gemeinsam mit dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA GmbH) wurde ein Fragebogen erarbeitet, damit sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Heilbronn beteiligen können. Der Online-Fragebogen enthält zehn Fragen zu verschieden Themenfeldern der Abfallwirtschaft im Landkreis, die durch Ankreuzen leicht zu beantworten sind. Die Themen reichen von der Rest- und Bioabfallsammlung über die Recyclinghöfe und Wertstofferfassung bis zur Abfall-App. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge oder Anregungen einzubringen. Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Heilbronn. Der Online-Fragebogen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/umfrageabfall in Deutsch und Englisch abrufbar. Eine Teilnahme ist bis Mittwoch, 5. Oktober 2022 möglich. Daran anschließend erfolgt die Auswertung der Umfrage. „Wir freuen uns über eine möglichst hohe Beteiligung, um ein aussagekräftiges Stimmungsbild zu erhalten“, sagt Landrat Norbert Heuser. Die Ergebnisse werden in die Entscheidung des Kreistags über die zukünftige Ausgestaltung der Abfallwirtschaft mit einfließen. Unter allen Teilnehmenden werden dreimal 150 Euro für Einkauf und Erlebnis im Heilbronner Land, je fünf Wertgutscheine für den Erlebnispark Tripsdrill und das Sole- und Saunaparadies RappSoDie sowie 15 Gutscheine für das Cineplex in Neckarsulm verlost.

Bei Rot weitergehen - Verkehrssicherheit an Fußgängerampeln

Oft sind Fußgänger verunsichert, wenn sie an Fußgängerampeln die Straße überqueren und die Ampel auf Rot schaltet, bevor die andere Straßenseite erreicht ist. In solchen Situationen soll der Weg zügig fortgesetzt werden, denn zur Sicherheit sind an allen Ampeln ausreichende Zeitspannen eingerechnet. Selbst Fußgänger, die gerade die Straße betreten haben, können nach dem Umschalten auf Rot mit normaler Gehgeschwindigkeit ohne Gefahr die andere Straßenseite erreichen. Eine Bitte besonders an die Eltern, deren Kinder demnächst eingeschult werden: Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, beim Überqueren von Straßen Ampeln, Zebrastreifen oder sonstige Querungshilfen zu nutzen. Und Kindern sollte ebenfalls eingeschärft werden, auch an Zebrasteifen auf Fahrzeuge zu achten und am besten erst nach Blickkontakt mit den Autofahrern die Straße zu betreten oder aber mit der Hand ein deutliches Zeichen zu geben, dass sie die Straße überqueren wollen. 

Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn

Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das Thema Pflege benötigen. Hier finden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Angehörige und Professionelle, wie auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie alle Interessierten sachkundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Der Pflegestützpunkt bietet individuelle, trägerneutrale und kostenlose Beratungen an - zu allen Fragen der Pflege und bei Pflegebedürftigkeit. Neben dem Standort im Landratsamt Heilbronn ist der Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn auch in den Gesundheitszentren Brackenheim und Möckmühl verortet und bietet damit über den Landkreis Heilbronn verteilt eine wohnortnahe Beratung an.

Standort Landratsamt Heilbronn
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr., 9.00 - 12.00 Uhr
Mi., 16.00 - 18.00 Uhr
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Tel. 07131/994-429

Standort Gesundheitszentrum Brackenheim
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr., 9.00 - 12.00 Uhr
Mi., 16.00 - 18.00 Uhr
Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim
Tel. 07135/9699-500/ -501

Standort Gesundheitszentrum Möckmühl
Sprechzeiten:
Mo., 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Hahnenäcker 1, 74219 Möckmühl
1. OG, Büro in der Frauenarztpraxis Bayer und Mandel
Tel. 06298/9366-236

Entsorgung von Essensresten auf dem Spielplatz in der Schubertstraße

Besucher des Spielplatzes in der Schubertstraße werden gebeten ihre Essensreste in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. In den angrenzenden Nachbargärten wurden mehrfach Speisereste festgestellt, die über die Hecken entsorgt wurden.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Rücksichtnahme.

Eigentumswechsel im laufenden Jahr

Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzenund Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) des laufenden Jahres 2022 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer; erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres, wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die 
Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen. Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.

Vielfältige Formen von Seniorenwohnen „unter einem Dach“ - Wohnprojekt im neuen Baugebiet Hinter der alten Schule

Gemeinsam mit dem Unternehmen Projekt-Invest aus Schwanau als Investor, bekannt durch den Bau des Penny-Marktes in Siegelsbach, und der Schönberg Pflege- und Seniorendienste aus Oedheim als künftigem Betreiber möchte die Gemeinde Siegelsbach ein Wohnprojekt im neuen Baugebiet Hinter der alten Schule realisieren, bei dem vielfältige Formen von Seniorenwohnen „unter einem Dach“ angeboten werden.

Auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken soll das „Quartierskonzept im Schlosspark“ entstehen. Von barrierefreien Wohnungen über betreutes Wohnen bis zu einer ambulant betreuten Wohngruppe wird alles möglich sein, sodass die Bewohner eine Rundumversorgung in Anspruch nehmen können.

Es sollen Plätze für Tagespflege und ambulant betreute Wohngruppen sowie barrierefreie Wohnungen entstehen. Es ist auch betreutes Wohnen oder der Einsatz eines ambulanten Dienstes möglich. Und auch ein paar Plätze in einer sogenannten Pflegepension sind für 
„vorübergehenden Bedarf“ geplant. Das Quartier soll ein Ort für alle Siegelsbacher werden. Deshalb wird zusätzlich die Möglichkeit eines Quartier-/Seniorentreffs geschaff en. Ein Quartiersmanager steht allen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem werden Räume für 
eine eventuelle ärztliche Versorgung vorgehalten.

Wenn Sie Rückfragen haben oder sich in die Interessentenliste eintragen lassen möchten, können Sie sich gerne an Frau Daniela Quintana, Tel. 07264/950-25 wenden.

Foto: T. Kakalik

Siegelsbach feierte sein 16. Dorffest

Unser Dorfbüttel Torsten Wagenbach läutete zum Fest und begrüßte Besucher aus nah und fern. Für den traditionellen Fassanstich benötigte Bürgermeister Tobias Haucap nur zwei Schläge, um das Bier zum Sprudeln zu bringen. Als Highlight des Abends sorgte das Männerballett für Stimmung. Bis in die Morgenstunden rockte die MCOBand. An beiden Tagen wurde rund um die Lindengasse und die Alte Heidelberger Straße kräftig gefeiert. Eine Hüpfburg, Riesenbauklötze oder die Mitmachaktion der beiden Kindergärten warteten auf die kleinen Gäste. Neben der Vorführung des Jugendorchesters gab es unter anderem Tanzeinlagen der Frauengymnastik (FGV) und der Villa Kunterbunt. Am 2. Abend sorgte die New Band in Town für ausgelassene Stimmung. Das kulinarische Angebot an beiden Tagen war sehr vielfältig und sorgfältig von unseren Vereinen abgestimmt. Wir bedanken uns bei allen Sponsoren, Mitwirkenden und Vereinen für die gute Zusammenarbeit, für das gemeinschaftliche Fest und freuen uns jetzt schon auf eine Wiederholung in 2024.
Die Gemeindeverwaltung

Kinderferienprogramm

Folgende Veranstaltungen finden statt:

02.08.22           Seifenwerkstatt
04.08.22           Tischtennisschnuppertraining
05.08.22           Bunter Nachmittag – Gipsmasken         
08.08.22           Tischtennisschnuppertraining    
08.08.22           Tennis - Schnuppernachmittag  
09.08.22           Kirchenentdeckertour    
09.08.22           Knigge für Kinder          
09.08.22           Nachtwanderung
10.08.22           Versteinerungen aus der Urzeit        
13.08.22           Erlebnisse Aussteiger Bibel       
16.08.22           Schachschnupperkurs  
17.08.22           Schnitzeljagt zum Kurtbrunnen  
19.08.22           SCS - Spiel und Spaß   
23.08.22           Schachschnupperkurs  
25.08.22           Erlebnis Bauernhof
26.08.22           Handlettering für Kinder
31.08.22           Kartenbasteln mit Knöpfen        
02.09.22           Notenjagt mit dem Musikverein 
03.09.22           Nachmittag bei der Feuerwehr   
06.09.22           Märchenspiele im Wald 
07.09.22           Gitarren- Basics
07.09.22           Walderlebnistag
08.09.22           Märchentag mit Balsam
09.09.22           Angeln mit dem Bürgermeister

Standesamtliche Veröffentlichungen

Eheschließung

15.7.2022 Herr Jan Tristan Hering und Frau Aline Hering geb. Lauber, Siegelsbach

Trimm-Dich-Runde

Wir laden euch herzlich ein, alleine oder mit Freunden die Trimm-Dich-Runde in Siegelsbach zu gehen.
Hier könnt ihr verschiedene Übungen machen. Auf gehts, Startpunkt ist an der Villa Kunterbunt (Ringstr. 39).

Viel Spaß wünschen euch alle Kinder der Kernzeitbetreuung.

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größe Ansicht zu erhalten.)

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2022

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Berichtigung Nachruf Rudolf Jung

Herr Jung war in der Zeit von 1975 bis 1989 Gemeinderat bei der Gemeinde Siegelsbach.
Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.

Tobias Haucap, Bürgermeister der Gemeinde Siegelsbach und der Gemeinderat

Erste Eheschließung unter freiem Himmel

Die erste standesamtliche Trauung im Fünfmühlental am Kurtbrunnen fand am 15. Juli 2022 statt. Das Brautpaar Aline und Tristan Hering gaben sich an diesem besonderen Ort im stimmungsvollen Rahmen das Jawort. Die Standesbeamtin überbrachte die allerbesten Glückwünsche der Gemeinde und überreichte als kleines Geschenk der Gemeinde Siegelsbach das gewünschte Stammbuch.


Radtouristikfahrt "Rund um die Ravensburg"

Die 31. Auflage „Rund um die Ravensburg“ der Radtouristikfahrt führt am 24. Juli 2022 durch Siegelsbach. Durch die große Zeitspanne am Start und die unterschiedlichen Streckenlängen werden nicht allzu viele Radsportfreunde den Pkw-Verkehr beeinflussen. Es werden ca. 199 Teilnehmer*innen erwartet, welche die unterschiedlichen Streckenlängen bewältigen. Die Streckenlänge über 156 Kilometer führt durch Siegelsbach.

Siegelsbach blüht auf ...

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19.7.2022

Zu der am Dienstag, 19.7.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Stellungnahmen zu Bebauungsplänen im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
a) Bebauungsplan „Lerchenberg - 1. Änderung“, Bad Rappenau
b) Bebauungsplan „Engeloch - 2. Änderung“, Bad Rappenau
5. Elternbeiträge der Kindergartengebühren
6. Beschlussfassung über die Bauplatzvergabe „Hinter der alten Schule“
7. Ehrung der Wahlhelfer der letzten fünf Bundestagswahlen

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Vor und nach der öff entlichen Sitzung fi ndet eine nicht öff entliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Gunter Koos, 1. Stellvertreter des Bürgermeisters

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid-19.

Wir empfehlen daher:
•  Abstand zu halten
•  die allg. Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren)
•  das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Information zur Kinderferienbetreuung

Betreut wird wie folgt:
22.8. - 26.8.2022 in Siegelsbach (Ringstr. 39, 74936 Siegelsbach)
29.8. - 2.9.2022 in Hüff enhardt (Hauptstraße 49, 74928 Hüff enhardt)
5.9. - 9.9.2022 in Hüff enhardt (Hauptstraße 49, 74928 Hüff enhardt)
von 7.30 bis 13.30 Uhr (Abholung frühestens ab 13.00 Uhr)

Kosten
Für die Betreuung in der ersten Woche in Siegelsbach 87,- €.
Für die beiden Wochen in Hüff enhardt jeweils 60,- € pro Woche.
Die Rechnungen erhalten Sie nach der Betreuung von der jeweiligen Gemeinde.

Kontaktdaten (für Krankmeldungen/Notfall während der Betreuung usw.)
Villa Kunterbunt, Tel. 07264/1239
Grundschule Hüff enhardt, Tel. 06268/487

Weitere Infos
Bitte die Kinder mit wetterfester Kleidung und festem Schuhwerk ausstatten. Die Kleidung sollte dreckig werden dürfen. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Vesper und ausreichend Trinken mit, da es kein Essen geben wird.

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 28.6.2022

Am 28.6.2022 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach, in der Zeit von 8.15 bis 13.35 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:

Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530, Bereich Bushaltestelle,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 8.15 und 13.35 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.764
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 152 (8,6 %)
6 - 10 km/h 111
11 - 15 km/h 40
26 - 30 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h

Brut- und Setzzeit laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt

Mit dem Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren sie besonders 
empfindlich auf Störungen.

Wir Menschen können ohne großen Aufwand Rücksicht nehmen: 
Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine 
Menge Stress. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.

Führerscheinanträge (notwendige Unterlagen)

Folgende Unterlagen werden bei den Führerscheinanträgen benötigt:

Ersterteilung
- Antrag „Erteilung“ (i.d.R. von der Fahrschule) + Kopie Ausweise 
- biometrisches Lichtbild + Sehtest (im Original, nicht älter als 2 Jahre) + erste Hilfe (im Original, 9 UE) 

BF 17
- Antrag „BF 17“ (i.d.R. von der Fahrschule) + VHK + Formblatt je Begleitperson + Kopie Ausweis + biometrisches Lichtbild + Sehtest (im Original, nicht älter als 2 Jahre) + Erste Hilfe (im Original, 9 UE) + Kopie Führerscheine der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
- Hinweis: Mindestens 16½ Jahre (Antrag bleibt solange unbearbeitet). Beide Elternteile müssen unterzeichnen. Ansonsten Vorlage Sterbeurkunde bzw. Nachweis alleiniges Sorgerecht.
Begleitpersonen: Mind. 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz Klasse B deutscher/EU/EWR/schweizerischer FS, max. 1 Punkt.

Ersatz
- Diebstahl: Antrag „Ersatz“ + VHK + deutsche Diebstahlsanzeige (Polizei) + Kopie Ausweise + biometrisches Lichtbild
- Verlust: Antrag „Ersatz“ + VHK + eidesstattliche Versicherung + Kopie

Umtausch
- Antrag „Umtausch“ + VHK + Kopie Ausweis + Kopie Führerschein 
+ biometrisches Lichtbild

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Siegelsbach, Tel.-Nr. 07264/91500, gemeinde@siegelsbach.de wenden.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Standesamtliche Mitteilungen Juni 2022

Eheschließung
17.6.2022 Wingerath, Philip und Wingerath, geb. Swienty, Carolin Helene, Siegelsbach

Heckenrückschnitt

Sehr geehrte/r Hausbesitzer/in, Mieter/in, Pächter/in, Grundstückseigentümer/in,

bei einer routinemäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass entlang eininger Einfriedungen von Grundstücken Äste von Sträuchern auf die Straße bzw. den Gehweg überhängen, sodass Autofahrer und Fußgänger beeinträchtigt werden bzw. die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt ist und die Straßenlampen teilweise verdeckt sind. Gemäß § 28 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen in einer Höhe von mindestens 4,50 m, über Geh- und Radwegen von mindestens 2,50 m von überhängenden Ästen und Zweigen frei gehalten werden. Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Gehbzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 m einzuhalten.

Beachten Sie bitte auch das Austreiben der Gehölze während der Wachstumsperiode im Frühjahr.

Siegelsbach nimmt am Nationalfeiertag in der Partnergemeinde Schüttringen teil

Anlässlich der Feierlichkeiten zum Geburtstag des Großherzogs, haben die Gemeinderäte Erwin Stech, Vera und Jürgen Kraus sowie die neue Hauptamtsleiterin Daniela Quintana Leiva die Partnerstadt Schüttringen besucht.

Zum ersten Mal seit drei Jahren konnte der Nationalfeiertag wieder so gefeiert werden, wie es alle Schüttringer Bürgerinnen und Bürger gewohnt sind. Bürgermeister Jean-Paul Jost freute sich in seiner Botschaft zum 23. Juni, dass die Rückkehr zur Normalität, vor allem 
Luxemburgs Bevölkerung zu verdanken sei. Die Solidarität, die alle in den letzten beiden Jahren gegenüber ihren Mitmenschen gezeigt haben, hat geholfen, das Coronavirus zu besiegen. Zwar sei das Virus nicht gänzlich verschwunden, Luxemburg sei es als Gesellschaft aber gelungen, die Pandemie so unter Kontrolle zu bringen, dass sie heute mit dem Virus leben können, ohne eine Überlastung des Gesundheitssystems zu riskieren. Auch für den kommenden Herbst und Winter sei man gut vorbereitet. Jean-Paul Jost ging in seiner Rede ebenfalls auf den Krieg in der Ukraine ein. Der Krieg geht uns alle an, nicht nur wegen der Geschichte, sondern auch, weil das ukrainische Volk für Werte kämpft, die an jedem Nationalfeiertag gefeiert werden, nämlich Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit. Zum 
„luxemburgischen Erfolgsmodell“ trage jeder Einwohner und jeder Grenzgänger bei, dass Angehörige aller Nationen willkommen sind, die friedlich zusammenleben und arbeiten. Die Weltoffenheit Luxemburgs bleibt und ist der größte Trumpf und einer der unverzichtbaren Grundlagen für den Fortbestand des Landes.

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 28.6.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öff entlichen Sitzung des Gemeinderats lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Bestellung Frau Quintana Leiva zur Eheschließungsstandesbeamtin
5. Eheschließung unter freiem Himmel
 Widmung eines Trauortes: Im Fünfmühlental, „Kurtbrunnen“
6. Unterrichtung über die wesentlichen Ergebnisse des Prüfberichtes von 2017 bis 2021 der Geschäftsführung des Standesamts Siegelsbach
7. Bepflanzung und Gestaltung eines neuen Spielplatzes im Baugebiet Hinter der alten Schule 
- Teilaufhebungsbeschluss - über die Beschlussfassung der Bepflanzung Hinter der alten Schule

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öff entliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Gunter Koos,
1. Stellvertreter des Bürgermeisters

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. 
Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid-19.

Wir empfehlen daher:
• Abstand zu halten
• die allg. Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Neue Hauptamtsleiterin seit 1. Juni 2022

Seit vergangener Woche verstärkt die neue Hauptamtsleiterin Frau Daniela Quintana Leiva das Team im Siegelsbacher Rathaus.
Sie wird sich in ihrem neuen Verantwortungsbereich vorwiegend um die Aufgaben im Bereich Personalverwaltung, Wahlen, Satzungen, Soziales, Kultur, Schul- und Kindergartenwesen kümmern sowie unter anderem das Ordnungsamt, Standesamt und Bürgerbüro betreuen.

Frau Quintana Leiva arbeitete davor in Rottenburg-Ergenzingen als Verwaltungsstellenleiterin und hauptamtliche Ortsvorsteherin. Dort war sie unter anderem für die Leitung der örtlichen Verwaltung mit dem Bürgerbüro, die Ortspolizeibehörde und das Personal der Kindertageseinrichtungen zuständig. In ihrer Funktion als Ortsvorsteherin hat sie ferner den Oberbürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates vertreten.

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat wünschen ihr gutes Ankommen und viel Erfolg und Freude bei ihrer Arbeit.

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24.5.2022

Zu der am Dienstag, 24.5.2022 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Bepflanzung und Gestaltung eines neuen Spielplatzes im Baugebiet Hinter der alten Schule
5. Errichtung einer Unterstellhalle hinter dem Bauhof der Gemeinde Siegelsbach
6. Dauerhafte Errichtung von zwei Zähleranschlussschränken in der Lindengasse zur Nutzung bei künftigen Dorffesten
7. Einführung des digitalen Sprechfunks im Stadt- und Landkreis Heilbronn / hier: in der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach
8. Unterrichtung über die wesentlichen Ergebnisse des Prüfungsbericht 2015 - 2018 des Landratsamts Heilbronn
9. Annahme von Spenden

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Gunter Koos, 1. Stellvertreter des Bürgermeisters

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19.

Wir empfehlen daher:
• Abstand zu halten
• die allg. Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske

Ferienbetreuung

Die Gemeinde Siegelsbach bietet in Kooperation mit der Gemeinde Hüffenhardt in den Sommerferien (22.8.2022 - 9.9.2022) eine Ferienbetreuung von 7.30 bis 13.30 Uhr in der Villa Kunterbunt in Siegelsbach sowie in Hüffenhardt (genauer Ort noch nicht bekannt) an. Das Angebot steht Kindern vom 1. bis einschließlich dem 7. Schuljahr zur Verfügung. Eine Mindestanzahl wird nicht benötigt.

Anmeldeschluss ist am 30.6.2022.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind im Bürgerbüro und in der Villa Kunterbunt erhältlich. Genaue Informationen, mit Angabe der Zeiträume und Betreuungsorte, werden nach Anmeldeschluss im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Die Villa Kunterbunt ist vom 28.7. bis 20.8.2022 geschlossen.

Bewerbungen um einen Bauplatz im Baugebiet „Hinter der alten Schule“

Bewerbungen um einen Wohnbauplatz im o.g. Neubaugebiet können im Zeitraum zwischen 2. und 30. Mai 2022 über die Online-Plattform www.baupilot.com/siegelsbach abgegeben werden. Das Hochladen von erforderlichen Nachweisen ist auf der Plattform bis zum 13. Juni 2022 möglich. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben und denen somit eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können sich telefonisch bei der Gemeindeverwaltung melden (07264/9150-0). 

Bei der Bauplatzvergabe handelt es sich um ein zweiteiliges Bewerbungsverfahren unter Berücksichtigung der im Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien. Im ersten Schritt erfolgt eine allgemeine Bewerbung um das Baugebiet. Bewerber, die zum Zuge kommen, erhalten dann im zweiten Schritt eine gesonderte Aufforderung, ihre priorisierten Bauplätze anzugeben.

Die Vergaberichtlinien und alle weiteren Informationen können auf der Homepage www.baupilot.com/siegelsbach abgerufen werden.

Standesamtliche Mitteilungen - April 2022

Eheschließungen

30.4.2022 - Herr Matthias Jung und Frau Chrysanthi Jung-Ntaoultzi, geb. Ntaoultzi, Siegelsbach

Haushaltssatzung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.3.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit 

von Montag, 2. Mai 2022 bis Dienstag, 10. Mai 2022

- je einschließlich - im Bürgerzentrum, Ratssaal, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt ist. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 20. April 2022 erteilt.

Das Landratsamt informiert: Kurzzeitpflege – was ist das eigentlich?

Kurz und bündig - der Pflegestützpunkt informiert

Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt, benötigt auch mal Verschnaufpausen. Manchmal machen sich pflegende Angehörige auch Sorgen darüber, wenn sie ungeplant wegen Erkrankung kurzfristig oft als einzige Stütze ausfallen. In beiden Fällen kann eine 
Kurzzeitpflege als vorübergehender Aufenthalt in einem Pflegeheim bereits eine wesentliche Hilfe und eine Entlastung darstellen. Die Kurzzeitpflege dient aber auch zur Überbrückung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen die vorgesehene häusliche Pflege nicht sofort gewährleistet werden kann.

Die Pflegekassen übernehmen bei einem Pflegegrad von zwei bis fünf einen Kostenanteil von bis zu 1.774 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Zur Finanzierung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes können auch Leistungen der Verhinderungspflege (bis 1.612 Euro pro Jahr) oder der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € in Betracht kommen.

Nähere Informationen zu den Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Kontaktdaten zu entsprechenden Einrichtungen findet sich auf der Homepage unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131/994429 oder -430 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15 ist unter Tel. 07135/9699500 oder -501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1 unter Tel. 06298/9366236 zu erreichen. Interessierte können sich auch per Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte wenden.

Wir mögen Hunde, aber nicht ihre Hinterlassenschaften

Ein verantwortungsvoller Tierhalter nimmt die Häufchen seines Vierbeiners wieder mit, von Gehwegen wie auch von Feldwegen und landwirtschaftlichen Grundstücken. Die Nichtbeseitigung von Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zur Anzeige gebracht werden. Hundekottüten erhalten Sie kostenlos im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung.

Beispiel: Am Sportplatz - Markierungen stellen Hinterlassenschaften dar

Gelungene Gemarkungsputzaktion am vergangenen Wochenende

Am Samstag, 26. März fand in Siegelsbach nach zwei Jahren pandemiebedingten Ausfalls wieder die Gemarkungsputzaktion statt.

Bei herrlichem Wetter trafen sich die Jugendfeuerwehr und deren Betreuer, Helfer vom Förderverein Krebsbachtalbahn, Mitglieder vom Tischtennisverein und Bürger zu unterschiedlichen Zeiten morgens am Bauhof. Nach einer kurzen Begrüßung der jeweiligen Gruppen durch Bürgermeister Haucap erfolgten die Ausgabe der Müllsäcke und entsprechender Ausrüstung zum Sammeln von Abfall und die Aufteilung der Gruppen im Gemeindegebiet. Hierbei wurden Straßenränder innerhalb und außerhalb des Ortes, Feld- und Radwege geputzt. Nach der Aktion erhielten die Helfer ein Vesper sowie was 
Süßes zur Stärkung.

Die 3./4. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule beteiligte sich vergangene Woche ebenfalls separat an der Aktion. Die Schüler reinigten den Bereich der Spiel- und Sportplätze und Schulgelände. Die Mitarbeiter der Firma Pakufol Folienprodukte werden am kommenden Samstag den kompletten Bereich des Mührigwegs übernehmen.

Parallel wurden am Samstag zwischen 10.00 und 11.00 Uhr im Bauhof die Geburtsbäume der im vergangenen Jahr geborenen Kinder ausgegeben.

Wir bedanken uns bei allen Helfern für die rege Teilnahme und Unterstützung.

Foto: Gemeinde Siegelsbach
links: Jugendfeuerwehr Siegelsbach, rechts: die kleine Anthea (im Kinderwagen), ihre große Schwester Rahel und Mama Saskia Krugmann mit Antheas Kirschbaum
Foto: Gabriele Schneider, Kraichgau Stimme

Deutsche GigaNetz GmbH plant Ausbau des Glasfasernetzes in Siegelsbach

Erfolgreiche Nachfragebündelung: Über 40 % der Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für Glasfaser
Über 40 % der Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Siegelsbach haben sich für einen Anschluss der Deutschen GigaNetz entschieden - die erforderliche Quote von 35 % wurde somit übererfüllt. „Wir freuen uns sehr, dass uns von der Kommune und den Menschen vor Ort so viel Vertrauen entgegengebracht worden ist“, sagt Soeren Wendler, Geschäftsführer der Deutschen GigaNetz GmbH. Denn die Gemeinde Siegelsbach hatte eine Kooperationsvereinbarung mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossen, um den Anschluss an das Internet der Zukunft zu forcieren. Tobias Haucap freut sich, dass das Infrastruktur-Projekt so großen Anklang gefunden hat: „Für Siegelsbach und alle Bürger/innen ist dies ein großer und entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Gemeinde. Denn ein zukunftsfähiges Glasfasernetz wird uns im Privaten aber auch Geschäftlichen einen großen Standortvorteil bringen.“

Letzte Chance nutzen
Alle, die sich bis jetzt noch nicht für einen Anschluss entschieden haben, haben dazu noch die Möglichkeit. „Nun können wir mit den Bauplanungen beginnen, um möglichst alle Adressen, die Glasfaser bestellt haben, auch anzubinden. Nutzen Sie also auch die kommenden Wochen für einen Vertragsabschluss. Für Bestellungen in diesem Zeitraum ist die Errichtung des neuen Anschlusses bis in die eigenen vier Wände noch kostenlos bei uns“, so Soeren Wendler. Die Deutsche GigaNetz bietet den Anschluss mit Glasfaser zu Kosten ab 24,90 Euro pro Monat an. Die Netzinfrastruktur ist zukunftsorientiert: Schon heute ermöglichen Glasfaserleitungen Bandbreiten von bis 1.000 Mbit/s symmetrisch in die Sende- und Empfangsrichtung. Auch für einen reibungslosen Wechsel aus dem bestehenden Vertrag ist gesorgt: Für die Dauer bis zur Rufnummernportierung auf den neuen Anschluss, maximal 12 Monate bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten, erlässt die Deutsche GigaNetz die Grundgebühr für den neuen Anschluss. Es besteht somit jetzt noch die Chance, sich für einen zukunftssicheren Anschluss an das Highspeed-Internet mit Lichtgeschwindigkeit zu entscheiden.

Über die Deutsche GigaNetz GmbH
Die Deutsche GigaNetz GmbH mit Hauptsitz in Hamburg betreibt deutschlandweit den vorwiegend eigenwirtschaftlichen und qualitätsorientierten Glasfasernetzausbau. Dabei realisiert die Deutsche GigaNetz ausschließlich Glasfaseranschlüsse (FttH - Fiber to the Home) bis zum Kunden mit dem Ziel, den höchsten Ansprüchen an Internet in Lichtgeschwindigkeit, Telefonie und digitalem Fernsehen gerecht zu werden - für Unternehmen und private Haushalte. Mit einem Qualitäts-Glasfasernetz, das als Open-Access Lösungen diskriminierungsfrei ist, ist das Unternehmen ein starker Partner für Kunden und Kommunen. Als Partner der GigabitRegion HeilbronnFranken bildet für die Deutsche GigaNetz GmbH die Region damit einen Schwerpunkt des Engagements.

Web: deutsche-giganetz.de/siegelsbach

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten), Foto: Deutsche GigaNetz

Erwin Köhler MdL zum Gespräch bei Bürgermeister Tobias Haucap

Im Rahmen seiner Gesprächstour durch den Wahlkreis Eppingen hat Erwin Köhler, direkt gewählter Landtagsabgeordneter aus Lauffen, den Siegelsbacher Bürgermeister Tobias Haucap besucht.

Bei dem Austausch wurden tagesaktuelle Themen wie die Ukrainekrise und die damit verbundenen Herausforderungen für Land und Kommune oder auch der aktuelle Stand zur Reaktivierung der Krebsbachtalbahn besprochen.“ Tobias Haucap: „Nicht nur in Krisenzeiten ist der enge Austausch und Schulterschluss zwischen Land und Kommune wichtig. Ich freue mich daher sehr, dass sich Herr Köhler die Zeit für diesen Austausch genommen hat. Ich bin überzeugt, gemeinsam werden wir die anstehenden Herausforderungen gut bewältigen.“ Bei der Besichtigung des Neubaus der Sporthalle wurden auch Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche thematisiert. Köhler, der Jugendpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag ist, freut sich über die gelebte Beteiligung: „Ganz selbstverständlich ist es nicht, wie Bürgermeister Haucap und seine Verwaltung die Kinder und Jugendlichen aus Siegelsbach in die Gestaltung des Geländes eingebunden haben. Es freut mich besonders, dass das Ergebnis der Beteiligung für die tatsächlich Betroffenen - Kinder und Jugendliche - nun schnell erlebbar sein wird.“


(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten)
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Transportnetzbetreiber terranets bw informiert

Vorbereitung für den Bau der geplanten Gashochdruckleitung „Süddeutsche Erdgasleitung - SEL“

Als Transportnetzbetreiber für Gas betreibt terranets bw ein mehr als 2.700 Kilometer langes Leitungsnetz von Niedersachsen bis an den Bodensee. Viele Städte und Gemeinden sind an das Netz der terranets bw angeschlossen. Um eine sichere Energieversorgung auch bei steigender Nachfrage zu gewährleisten, ist der Ausbau des Gastransportnetzes notwendig. Deswegen plant terranets bw den Bau der rund 250 km langen „Süddeutschen Erdgasleitung - SEL“ von Lampertheim in Hessen bis nach Bayern. Die Planung der SEL hat terranets bw im vergangenen Jahr von der OGE (Open Grid Europe GmbH, 
früher E.ON Ruhrgas AG) übernommen.

Der Bau der SEL wird in Abschnitten umgesetzt, abhängig von der konkreten Bedarfsentwicklung in den nächsten 10 Jahren.
Der rund 14 km lange Leitungsabschnitt von Siegelsbach über Bad Rappenau bis nach Heilbronn soll voraussichtlich bis 2026 realisiert werden.

Die in den Planfeststellungsbeschlüssen grundstücksscharf festgelegte Trasse wird von terranets bw realisiert. Mehr Informationen über das Netzausbauprojekt und den geplanten Verlauf der Leitung finden Sie unter www.terranets-sel.de.

Für den Bau der Gasleitung ist unter anderem eine detaillierte Bestandsaufnahme der Boden- und Baugrundverhältnisse notwendig, um Eingriffe in den Boden zu minimieren und einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten. Die dazu erforderlichen Sondierungen und Entnahmen von Bodenproben erfolgen weitestgehend in der Nähe öffentlicher Wege. Sofern umfangreichere Erkundungen auf den jeweils betroffenen Flurstücken notwendig sind, werden die Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen von terranets bw schriftlich informiert.

Die Maßnahmen beginnen Ende März 2022 und werden voraussichtlich Ende Juni 2022 abgeschlossen sein.

Die Arbeiten finden außerhalb der geschlossenen Bebauung statt. Für diese Untersuchungen ist terranets bw sowie deren Beauftragte aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses Az.: 24-4529 SEL N vom 22.11.2010 berechtigt, Flächen in erforderlichem Umfang in Anspruch zu nehmen und konkrete Arbeiten durchzuführen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden um Verständnis für die Notwendigkeit der Arbeiten gebeten.

Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Thomas Grote, Projektingenieur terranets bw, unter Tel. 0711/7812-2080 zur Verfügung.

Keine Mülltonnen auf dem Gehweg

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Mülltonnen vor der Leerung durch die Müllabfuhr so zu platzieren, dass die Fußgängerwege frei bleiben. Insbesondere auf der Hauptstraße wurde vermehrt festgestellt, dass Mülltonnen die Gehwege blockieren und Fußgänger, vor allem Personen mit Kinderwägen, auf die Straße ausweichen müssen. Da es sich hier um einen Schulweg handelt, ist dies eine große Gefahr für die Kinder.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Rücksichtnahme.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 22.3.2022

Zu der am Dienstag, 22.3.2022 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Mührigweg - Süd 1. Änd.“ zur Errichtung einer Produktionsstätte für Recycling, Folienextrusion und Abfallsackfertigung
a) Genehmigung des Antrages der Firma Pakufol Real Estate GmbH & Co. KG zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Mührigweg - Süd 1. Änd.“
b) Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Mührigweg - Süd 1. Änd.“
c) Vorstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurfs „Am Mührigweg - Süd 1. Änd.“ und erste Planungen
d) Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf „Am Mührigweg - Süd 1. Änd.“ vom 9.3.2022 und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öff entlichkeit und der Behörden
5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 sowie den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
6. Baugesuche
a) Abbruch der bestehenden Halle und Neubau einer Lagerhalle für Autoteile mit Pkw-Stellplätzen, Mührigweg 2, Flurst. 5271/8
b) Antrag auf Befreiung zum Bau einer Gartensauna, Thammenhainer Str. 10, Flurst. 6356
7. Bebauungsplan „Kurgebiet - 4. Änderung“
 Hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister


Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung 
Die Gemeinderatssitzung wird im Großen Bürgersaal stattfinden, um die geltenden Mindestabstandsregeln einhalten zu können. Beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums und während der Sitzung ist eine FFP2- oder vergleichbare Maske zu tragen. Bei Eintritt in das Bürgerzentrum bitten wir die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich bereit. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher erfasst und nach spätestens 4 Wochen wieder gelöscht. Bringen Sie hierzu bitte einen eigenen Kugelschreiber mit. Es gilt weiterhin die 3G-Regelung. Aufgrund der aktuellen Fallzahlen bitten wir alle Besucher (auch Geimpfte und Genesene) sich im Vorfeld testen zu lassen und uns einen schriftlichen Testnachweis vorzulegen. Wir bieten den Besuchern im Vorfeld der Sitzung ein kostenloses Antigen-Schnelltestangebot im Rathaus an. Die Besucher haben ab 18.30 Uhr die Möglichkeit zur Selbsttestung unter Anleitung durch geschultes Personal. Damit die Auswertung rechtzeitig erfolgen kann, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen im Foyer des BÜZ um 18.30 Uhr

Standesamtliche Mitteilungen - Februar 2022

Eheschließung

22.2.2022 Thilo Feth und Imka Feth, geb. Franzen, 74936 Siegelsbach

Sammlung in Siegelsbach zugunsten der Kriegsgräberfürsorge brachten insgesamt 772,02 €

Die Gemeinde Siegelsbach und der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. danken ganz herzlich allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Spenden einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben des Volksbundes geleistet haben.

Insgesamt wurde ein beachtlicher Betrag in Höhe von 772,02 EUR zugunsten des Volksbundes gesammelt. Der Volksbund und die Gemeinde Siegelsbach danken ganz besonders den Sammlern des Männergesangvereins Eintracht 1906 für dieses erfolgreiche ehrenamtliche Engagement.

Der Volksbund hat auch im zweiten Corona-Jahr unter schwierigsten Bedingungen seinen von der Bundesregierung übertragenen Auftrag erfüllt: die Pflege und Instandhaltung der bestehenden Kriegsgräberstätten in 46 Ländern. Mit Ihrer Spende kann der Volksbund beispielsweise Jugendlichen in internationalen Workcamps aufzeigen, welche Schrecken die Weltkriege und der Holocaust über Europa gebracht haben. Zudem können diese Begegnungen helfen, Vorurteile abzubauen, Verständnis füreinander zu entwickeln und Freundschaften zu schließen - das ist ebenso ein wichtiger Beitrag zur Verständigung. Junge 
Menschen sehen, welch großes Gut der Friede ist. Die Katastrophe des 20. Jahrhunderts darf sich nicht wiederholen.

Gemeinsam für den Frieden - Herzlichen Dank für Ihre Spende und bleiben Sie gesund!

Spendenaktion Feuerwehren helfen der Ukraine

Die Feuerwehr Siegelsbach hat sich vergangene Wochen ebenfalls an der Spendenaktion der Feuerwehren für die Ukraine beteiligt. Insgesamt kamen 93 Spendenartikel zusammen, darunter Helme, Jacken, Druckschläuche und vieles mehr. Unser stv. Kommandant Robin Kuhn übergab die Spenden gemeinsam mit Gerätewart Janosch Zepek an die Hilfsorganisation. Die Gemeinde bedankt sich für die gelunge Aktion und den Einsatz der Siegelsbacher Feuerwehr.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022

Weitere Informationen hierzu finden SIe unter "Gemeinderat-Berichte".

Richtlinien für die Vergabe von Wohnbauplätzen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.2.2022 die folgenden angepassten Richtlinien beschlossen:

Abfall-App des Landkreises Heilbronn in neuem Design

Die kostenlose „Abfall-App Landkreis HN“ erscheint ab sofort in einem neuen Design. Über 21.000 Einwohnerinnen und Einwohner nutzen bereits die App des Landratsamtes, um aktuell und zeitnah die wichtigsten Informationen rund um das Thema Abfall im Landkreis Heilbronn zu erhalten. Das Serviceangebot der App ist vielseitig: So können sich die Nutzerinnen und Nutzer die für den Wohnort relevanten Abfuhrtermine von Bioabfall-, Restmüll- oder Papiertonne anzeigen lassen. Auch Termine für mobile Schadstoffsammlungen sind abrufbar.

Terminerinnerung direkt aufs Handy
Per Push-Meldung können sich Interessierte an Abfuhrtermine erinnern lassen und werden kurzfristig über Änderungen informiert.

Was gehört in welche Tonne?
Das Abfall-Abc mit Hunderten Suchbegriffen hilft bei Fragen zur fachgerechten Entsorgung von Gegenständen. Auch Entsorgungseinrichtungen, deren Öffnungszeiten und die Möglichkeit eines Routenplaners können hier immer aktuell abgerufen werden. Zusätzlich bietet die App weitere nützliche Informationen, beispielsweise zu 
Abfallgebühren und Abfallbehältern

Onlineshop und Sperrmüllanmeldung
Die Rubrik „News und Service“ bietet die Möglichkeit, Sperrmüll online anzumelden oder bei Problemen eine Reklamation abzusetzen. Im Onlineshop können zudem Müllmarken erworben oder Gebühren abgerufen werden.

Neu: Jetzt auch die Tauschbörse in der App
Seit Kurzem bietet die App auch eine Tauschbörse, bei der gut Erhaltenes getauscht oder verschenkt werden kann. Tauschen, Suchen oder Verschenken von Möbeln, Elektrogeräten, Abfalltonnen und vielem mehr schont Ressourcen und vermeidet Abfall. Durch das Hochladen eines Fotos und einer kurzen Beschreibung des Gegenstandes können Anzeigen kostenlos inseriert werden. Kurze Wege sind dabei ein großer Vorteil der regionalen Tauschbörse im Landkreis Heilbronn.

Interessierte können sich die kostenlose „Abfall-App Landkreis HN“ über den Google Play Store oder App Store herunterladen. 

Amphibienwanderung - Tempolimits beachten

Es drohen Bußgelder und Fahrverbote

Sobald die Witterung milder wird, wandern wieder Kröten, Frösche, Unken und Molche zu ihren Laichgewässern. Um sie auf dem Weg dorthin zu schützen, werden an den bekannten Wanderkorridoren Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Sperrungen mit örtlichen Umleitungen eingerichtet. Die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen ist aus doppeltem Grund wichtig. Zum einen, weil Amphibien bei mehr als 30 km/h durch die Druckwelle der Fahrzeuge getötet werden und zum anderen zur Sicherheit der ehrenamtlichen Amphibienschutzhelfer, die vor allem in den Abendstunden im Einsatz sind. Nachdem es in den vergangenen Jahren für die Helfer immer wieder zu gefährlichen Situationen durch überhöhte Geschwindigkeiten gekommen ist, wird es dieses Jahr verstärkt Kontrollen geben. Aufgrund der niedrig angeordneten Geschwindigkeiten kann es schnell 
zu höheren Bußgeldern und Fahrverboten kommen. So gibt es etwa bereits ab einer Überschreitung von 41 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot. Unter www.landkreis-heilbronn.de sind die betroffenen Strecken abrufbar.

Zensus 2022 - Interviewer für den Landkreis Heilbronn gesucht

Das Landratsamt Heilbronn sucht für die vom 16. Mai bis 31. Juli 2022 anstehende Volkszählung (Zensus) 500 Interviewer. Diese erhalten eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung von etwa 700 €. Jeder Interviewer befragt rund 150 Personen, das entspricht etwa 30 bis 50 Haushalten. Weniger sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Zeitaufwand für einen Fragebogen beträgt durchschnittlich 5 - 10 Minuten. Bei den Interviews werden Fragen zu den allgemeinen personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit gestellt. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten volljährigen Interviewerinnen und Interviewer werden für die Tätigkeit entsprechend geschult. Für die Befragung sind gute Deutschkenntnisse, Mobilität und ein offener und freundlicher Umgang voraussetzend. Wohnortnahe Erhebungen werden ermöglicht, um die Fahrtwege für die Interviewerinnern und Interviewer weitestgehend gering zu halten. Befragungen in der unmittelbaren Nachbarschaft sind selbstverständlich ausgeschlossen. Der Zensus wird nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten 
Europäischen Union durchgeführt, wobei nach dem Zufallsverfahren Adressen von etwa 10 % der Bevölkerung ausgewählt werden. Die anonymisiert ausgewerteten Daten dienen als Basis für politische Entscheidungen sowie für die Zuweisung von Geldern auf Grundlage der Bevölkerungszahlen. Weitere Informationen erhalten die Interviewerinnen und Interviewer bei der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamtes in der Uhlandstraße 25 telefonisch unter 07131/27563-0, per Mail unter zensus@landratsamt-heilbronn.de oder auf www.landkreis-heilbronn.de/zensus2022. Interessierte können sich über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes auf https://www.landkreis-heilbronn.de/zensus-2022.79681.htm bewerben.

Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn

Verkürzte Wartezeiten durch neues Serviceangebot

Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn bietet ab sofort die Möglichkeit einer „Einwurfzulassung“ an, um Wartezeiten für Kundinnen und Kunden zu verkürzen. Der jeweilige Antrag wird dabei vor Ort anhand einer „Schritt-fürSchritt-Anleitung“ ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen in einen Umschlag gegeben. Je Antrag ist eine Wartemarke zu ziehen. Der verschlossene Umschlag wird in eine Postkiste eingeworfen 
und von den Mitarbeitenden der Zulassungsstelle bearbeitet. Nach dem Einwurf kann die antragsstellende Person die Zulassungsstelle verlassen und wird telefonisch informiert, sobald der Antrag bearbeitet wurde. Mit der zu Beginn gezogenen Wartemarke wird die antragsstellende Person bei der Abholung identifiziert, kann ihren Antrag entgegennehmen und vor Ort bezahlen. Der Antrag und die „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ stehen auf www.landkreis-heilbronn.de zum Download bereit. Der Service „Einwurfzulassung“ steht für Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, Import, Namens- oder Adressänderungen sowie bei Verlust von Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.

Weiterer kontaktloser Service: Die Postzulassung

Zusätzlich bietet die Zulassungsstelle die sogenannte Postzulassung an, bei der kein Gang zur Zulassungsstelle notwendig ist und Leistungen bequem per Post erledigt werden können. Folgende Dienste werden auf dem Postweg angeboten: Namens- und Adressänderungen (www.landkreis-heilbronn.de/aenderung-halterdaten), Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheins (ZB I) bei Verlust (www.landkreis-heilbronn.de/verlust-fahrzeugschein) und Berichtigungen des Fahrzeugscheins bei technischen Änderungen (www.landkreis-heilbronn.de/technische-aenderungen). Die jeweiligen Formulare, eine Übersicht der notwendigen Unterlagen sowie die Kosten können unter den jeweils angegebenen Links abgerufen werden. Alternativ können alle Formulare auch per Mail an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de angefordert werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn gesendet. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg. Sofern die Unterlagen vollständig sind und kein Zulassungshemmnis besteht, werden die eingereichten Formulare am Tag des Posteingangs bearbeitet. Anschließend werden die neuen Unterlagen zusammen mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung mit einer Postzustellungsurkunde an den Antragssteller zurückgesendet.

TransnetBW informiert

Ankündigung von Kartierungsarbeiten in den Gemeinden Bad Rappenau und Siegelsbach
Im Zuge des Umbaus eines Abspannabschnitts der Höchstspannungsfreileitungsanlage 0323 plant der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW den Ersatzneubau von zwei Strommasten im Bereich zwischen der Gemeinde Siegelsbach und dem Hofgut Zimmerhof (Bad Rappenau). In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

Bekanntmachung und Termine
Die Kartierungsarbeiten erfolgen durch Mitarbeitende der Firma Mailänder Consult GmbH zwischen März und November 2022. Die betroffenen Grundstücke sind der Flurstückliste zu entnehmen. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. 

Kartierungsarbeiten
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern - je nach Ziel der Kartierung - zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden und diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt. 

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TransnetBW zur Verfügung:
Dialog Netzbau - TransnetBW GmbH
Tel. 0800/3804701, E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de

Folgende Flurstücke auf der Gemarkung Siegelsbach werden bei den Kartierungsarbeiten untersucht:
5873, 5874, 5875, 5876, 5877, 5967, 5968, 5972, 5973, 5975, 5976, 5978, 5979, 5982.

Folgende Flurstücke auf der Gemarkung Bad Rappenau werden bei den Kartierungsarbeiten untersucht:
6971, 6977, 7079, 7082, 7084, 7101, 7102, 7105, 7106, 7107, 7108, 7109, 7110, 7111, 7112, 7114, 7116, 7117, 6973/2, 6973/3, 7079/1, 7079/2, 7109/1.

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 8.2.2022

Hier: Ergebnismitteilung

Am 8.2.2022 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 7.23 bis 11.21 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:

Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße, Bushaltestelle,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 7.23 und 11.21 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge  545
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt  24 (4,4 %)
6 - 10 km/h  21
11 - 15 km/h  2
26 - 30 km/h  1
Höchstgeschwindigkeit: 56 km/h

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 22.2.2022

Zu der am Dienstag, 22.2.2022 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Außenbereich Sporthalle Siegelsbach
a) Vorstellung und Beratung Masterplan
b) Umsetzungsplanung
5. Einbringung und Vorberatung des Haushaltsplanes sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasser für das Jahr 2022
6. Baugebiet „Hinter der alten Schule“
 Vergabe von Wohnbauplätzen der Gemeinde Siegelsbach - Richtlinien und Zeitplanung
7. Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Innerörtliche Entlastungsstraße“ der Gemeinde Haßmersheim
 hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
 

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die Gemeinderatssitzung wird im Großen Bürgersaal stattfinden, um die geltenden Mindestabstandsregeln einhalten zu können. Beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums und während der Sitzung ist eine FFP2- oder vergleichbare Maske zu tragen. Bei Eintritt in das Bürgerzentrum bitten wir die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich bereit. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher erfasst und nach spätestens 4 Wochen wieder gelöscht. Bringen Sie hierzu bitte einen eigenen Kugelschreiber mit. Es gilt weiterhin die 3G-Regelung. Aufgrund der aktuellen Fallzahlen bitten wir alle Besucher (auch Geimpfte und Genesene) sich im Vorfeld testen zu lassen und uns einen schriftlichen Testnachweis vorzulegen. Wir bieten den Besuchern im Vorfeld der Sitzung ein kostenloses Antigen-Schnelltestangebot im Rathaus an. Die Besucher haben ab 18.30 Uhr die Möglichkeit zur Selbsttestung unter Anleitung durch geschultes Personal. Damit die Auswertung rechtzeitig erfolgen kann, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen im Foyer des BÜZ um 18.30 Uhr.

Quartierskonzept im Schlosspark in Siegelsbach

Gemeinsam mit dem Unternehmen Projekt-Invest aus Schwanau als Investor, bekannt durch den Bau des Penny-Marktes in Siegelsbach und spezialisiert für den Bau von Wohnquartieren, und der Schönberg Pflege- und Seniorendienste aus Oedheim als künftigem Betreiber, unter anderem Betreiber von 2 Einrichtungen in Oedheim und Lehrensteinsfeld, möchte die Gemeinde Siegelsbach ein Wohnprojekt im neuen Baugebiet Hinter der alten Schule realisieren, bei dem vielfältige Formen von Seniorenwohnen „unter einem Dach“ angeboten werden.

Auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken soll das „Quartierskonzept im Schlosspark“ bereits ab Sommer 2023 schon für die ersten Bewohner bereit sein. Von barrierefreien Wohnungen über betreutes Wohnen bis zu einer ambulant betreuten Wohngruppe wird alles möglich sein, sodass die Bewohner eine Rundumversorgung in Anspruch nehmen können.

Bei den Planungen konnten auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe der ev. Kirche aufgebaut und so ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeitet werden.

Konkret sollen zwölf Plätze für Tagespfl ege und zwei ambulant betreute Wohngruppen mit 20 Plätzen sowie 29 barrierefreie Wohnungen mit einer Größe von bis zu 70 Quadratmetern entstehen. Es ist auch betreutes Wohnen oder der Einsatz eines ambulanten Dienstes möglich. Und auch drei Plätze in einer sogenannten Pflegepension sind für „vorübergehenden Bedarf“ geplant. Das Quartier soll ein Ort für alle Siegelsbacher werden. Deshalb wird zusätzlich die Möglichkeit eines Quartier-/Seniorentreffs geschaffen. Ein Quartiersmanager steht allen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem werden Räume für eine eventuelle ärztliche Versorgung vorgehalten.

Interessenten können sich ab sofort bei der Gemeindeverwaltung melden und sich in eine Interessentenliste eintragen lassen.

Foto: Elfi Hofmann

Eigentumswechsel im laufenden Jahr

Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzenund Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) des laufenden Jahres 2022 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer, erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres, wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen. Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.

Das Baugebiet Hinter der alten Schule wird ebenfalls mit Glasfaser versorgt

Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden im Neubaugebiet Hinter der alten Schule Glasfaserkabel mitverlegt. Schnelleres Internet ist dort somit garantiert!

Jetzt muss nur noch die erforderliche 35-%-Quote erreicht werden, damit der Glasfaserausbau auch im restlichen Gemeindegebiet stattfindet.
Aktuell befindet sich die Quote bei über 20 %. Der Ausbau ist eine große Chance für Siegelsbach. Nutzen Sie bitte das Angebot und schließen Sie bis zum 20.2.2022 noch ein Vertrag mit der Deutschen GigaNetz ab - es lohnt sich!

Für Vertragsabschlüsse in diesem Zeitraum fallen keine Hausanschlussgebühren an, das Glasfaserkabel wird kostenlos bis in Ihr Haus verlegt.

Foto: Deutsche GigaNetz (Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten)

Ehrung der Blutspender

Jedes Jahr werden Blutspender für ihre Blutspende beim Neujahrsempfang geehrt. Leider konnte auch dieses Jahr kein Neujahrsempfang stattfinden. Aus diesem Grund wurden die Urkunden, Nadeln und Präsente durch die Gemeindeverwaltung den zu Ehrenden zu Hause überreicht.

Blutspender sind ein Vorbild für alle Menschen in unserer Gesellschaft. Spendern, die mehrmals Blut gespendet haben, wird diese Anerkennung durch eine besondere Auszeichnung ausgedrückt. Damit soll deutlich werden, dass es sich nicht um eine Selbstverständlichkeit handelt, sondern um einen Dienst an den Mitmenschen, der möglichst viele Nachahmer finden sollte.

Folgende Personen wurden geehrt und bekamen einen BlutspenderEhrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und der entsprechenden Zahl der Spenden:

Herr Florian Krugmann für 50 Blutspenden
Herr Ralf Schneider für 75 Blutspenden
Frau Birgit Hofmann für 100 Blutspenden

Herr Krugmann und Herr Schneider erhielten zudem ein Weinpräsent und eine Urkunde.
Frau Hofmann wurde ein Geschenkkorb und eine Urkunde überreicht.

Herr Bürgermeister Tobias Haucap und Frau Elke Haas, Vorsitzende vom DRK-Ortsverband Bad Rappenau-Siegelsbach, bedanken sich recht herzlich für das Engagement. Der Dank gilt auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Blutspendendienstes. Ohne ihren fachkundigen Einsatz wäre es nicht möglich, die Blutspendenaktionen durchzuführen. Sie setzen ihre Freizeit ein, um gemeinsam mit den Blutspendern diese Hilfe möglich zu machen. Sie stärken damit die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft und werden zum Vorbild für uns alle.

links: Herr Florian Krugmann, rechts: Frau Birgit Hofmann (Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten)

Geburtsbaum

Die Gemeinde Siegelsbach stiftet für Neugeborene einen Geburtsbaum. 
In den letzten Jahren wurden die Eltern immer im Rahmen des Neujahrsempfangs zur Geburt ihrer Kinder beglückwünscht und erhielten einen Gutschein für einen Obstbaum ihrer Wahl. Da dies dieses Jahr nicht möglich war, wurde den Eltern der Gutschein mit einem Glückwunschschreiben per Post zugeschickt.

Wir gratulieren den Eltern, auch im Namen des Gemeinderates, nachträglich zur Geburt ihres Kindes im vergangenen Jahr und wünschen alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.

Bevölkerungsfortschreibung 2. Halbjahr 2021

Stand Einwohnerzahl Geburten Zuzüge Wegzüge Sterbefälle Stand Einwohnerzahl
01.07.2021 1672 3 17 11 0 31.07.2021 1681
01.08.2021 1681 1 4 8 1 31.08.2021 1677
01.09.2021 1677 3 14 11 3 30.09.2021 1680
01.10.2021 1680 2 16 4 0 31.10.2021 1694
01.11.2021 1694 1 9 23 4 30.11.2021 1677
01.12.2021 1677 1 4 5 5 31.12.2021 1672

Standesamtliche Mitteilungen - Dezember 2021

Eheschließungen
Michael Wilhelm Müller und Nicole Müller geb. Schwarz, Siegelsbach

Sterbefälle
Hermann Wilhelm Stiefel, Siegelsbach (75 Jahre)

Glasfaserausbau in Siegelsbach - Antworten zu den häufig gestellten Fragen

Foto: Deutsche GigaNetz GmbH (Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten)

Warum ist Glasfaser für die Zukunft so wichtig?
Für Privatkund/innen werden hohe Bandbreiten zur Übertragung von großen Datenmengen durch die Verbreitung von mobilen Arbeitsmöglichkeiten - z.B. Homeoffice - immer wichtiger. Auch Unternehmen siedeln sich mit Vorliebe dort an, wo schnelles, zuverlässiges und breitbandiges Internet verfügbar ist. Damit hat die GlasfaserTechnik auch für Gewerbegebiete einen positiven Effekt. Den immer höheren Anforderungen an das Datennetz wird so Sorge getragen. Egal, wohin die Datenreise noch geht: Die Glasfaser kann es. Es ist also nicht die Frage, ob Glasfaser zukünftig eingesetzt wird, sondern nur bis wann diese Technologie in den Gemeinden und Städten in Deutschland flächendeckend verfügbar sein wird. Die Gemeinde Siegelsbach kann somit schon bald von einem flächendeckenden Internet profitieren.

Welche Gesamtkosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie sich im Rahmen der Vorvermarktungsphase, also bis spätestens 20.2.2022, für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden, zahlen Sie ab Inbetriebnahme des Netzes lediglich die monatliche Grundgebühr für Ihren MyNet-Wahltarif der Deutschen GigaNetz und den ggf. hinzugebuchten Dienstleistungen (z.B. MyTV). Es fallen für Sie somit keine zusätzlichen Baukosten an. Das Vertriebsteam der Deutschen GigaNetz vor Ort berät Sie gerne bei Fragen rund um die angebotenen Produkte.

Bis wann muss ich mich entscheiden?
Die Vorvermarktungsphase in der Gemeinde Siegelsbach endet am 20.2.2022. Bis zu diesem Datum läuft die Frist, um die 35 % Vorvermarktungsquote zu erreichen. Sofern diese Quote in der Gemeinde Siegelsbach erreicht wird, werden alle weiteren Schritte geplant, um dann möglichst zeitnah im Herbst 2022 mit dem Ausbau des Glasfasernetzes zu beginnen.

Mein aktuelles Internet ist schnell genug, warum sollte ich wechseln? Kann ich auch noch später bzw. bei Bedarf aufrüsten?
Die bestehenden Kupfer- oder Koaxialkabelanschlüsse können die immer größer werdenden Datenmengen nicht mehr in angemessener Zeit übertragen. Auch wenn die aktuellen Bandbreiten in einigen Fällen noch ausreichen, wird das aktuelle Kupfer-Netz zu gegebener Zeit an seine Leistungsgrenzen stoßen. Als Immobilienbesitzer/in steigern Sie durch einen Glasfaseranschluss den Wert und die Attraktivität Ihres Hauses. Sie fördern somit die Zukunftsfähigkeit Ihrer Immobilie. Das neue Glasfaser-Netz bietet durch die Übertragung mit Lichtsignalen eine extrem schnelle Datenleitung, die es ermöglicht, von allen künftigen Entwicklungen zu profitieren, die eine schnelle Zwei-Wege-Kommunikation ermöglichen und benötigen. Während bei den bestehenden (V)DSL-Anschlüssen die maximale Bandbreite bei rund 250 MBit/sec liegt, können über einen Glasfaser-Anschluss problemlos Datenraten von mehr als 250.000 MBit/sec übertragen werden. Sie können sich jederzeit für einen Glasfaser-Anschluss entscheiden - auch noch nach Ende des Aktionszeitraums an Ihrem Wohnort. Es ist zu bedenken, dass in diesem Fall, also nach dem Ende der Vorvermarktungsphase, in der Regel ein Baukostenzuschuss zu zahlen ist.

Welche Vorteile haben die Gemeinde/Gewerbetreibende, Selbstständige und Vermieter von der Glasfaserleitung?
Mit einem Glasfaser-Anschluss verfügen Sie über einen zuverlässigen und zukunftssicheren Anschluss mit konstant hoher Bandbreite. Aktuell sind Geschwindigkeiten bis zu einem Gigabit pro Sekunde typisch und stark verbreitet. Über Glasfaser-Leitungen sind aber technisch noch höhere Datengeschwindigkeiten möglich. Durch den Ausbau eines Glasfasernetzes sichern Sie somit die Zukunftsfähigkeit ihres Zuhauses bzw. Unternehmens ab. Zudem wertet ein Glasfaserhausanschluss Ihre Immobilie auf und Ihre Gemeinde wird zu einem attraktiven Gewerbe- und Wohnstandort. Denn heutzutage sind zuverlässige Internetanbindungen Grundvoraussetzungen bei der Auswahl des zukünftigen Gewerbestandortes und/oder Wohnortes.

Kann die GigaNetz-Leitung auch von anderen Anbietern genutzt werden?
Ja, denn der Glasfaserausbau durch den Kooperationspartner der Gemeinde erfolgt als offenes NGA-Netz (NGA = Next Generation Access), dass spätestens nach 2 Jahren für sämtliche Diensteanbieter zugänglich ist. Durch den offenen Zugang und den freien Wettbewerb wird die Angebotsvielfalt für die Nutzer deutlich erhöht und das Netz unterliegt keiner Monopolisierung. Inwiefern das Netz tatsächlich von anderen Anbietern genutzt wird und welche Kosten für Sie als Endkunden anfallen werden, ist allerdings noch nicht absehbar und liegt bei den alternativen Anbietern. Gegen ein entsprechendes Entgelt können Sie sich auch von alternativen Anbietern einen Glasfaserhausanschluss legen lassen. Neben den zu berücksichtigen Bearbeitungszeiten ist zu beachten, dass für diesen „exklusiven“ Anschluss in der Regel mehrere Tausend Euro für Sie als Endkunde anfallen. Das hat den Grund, dass die aufwendigen Bau- und Montagearbeiten zur Verlegung und zum Anschluss des Glasfaserkabels lediglich für einen Haushalt anfallen.

Mein aktueller Vertrag läuft noch 1 oder 2 Jahre. Wie kann ich zum Angebot der Deutschen GigaNetz wechseln?
Für Sie fallen keine Kosten an, wenn Ihr bestehender Vertrag zum Zeitpunkt der Portierung nicht länger als 12 Monate läuft. Das funktioniert wie folgt: Wenn Sie Ihre Rufnummern zur Deutschen GigaNetz portieren, wird der MyNet-Tarif ab dem Tag des Anschlusses auf 0 € rabattiert, bis die Portierung durchgeführt wurde, längstens aber für 12 Monate. Danach bezahlen Sie die normale Grundgebühr des Produktes, für das Sie sich entschieden haben. Sie sichern sich somit ab, nicht zwei Verträge gleichzeitig bezahlen zu müssen, allerdings nur bis maximal 12 Monate. Sollte Ihre alte Vertragslaufzeit also nach dem Portierungsdatum z.B. noch 15 Monate betragen, erhalten Sie von uns für 12 Monate die Rabattierung der Grundgebühr auf 0 €, zahlen allerdings im Anschluss drei Monate auch weiterhin noch bei Ihrem früheren Anbieter. Die beauftragte Portierung wird angestoßen, sobald die Deutsche GigaNetz Ihnen einen sicheren Anschlusstermin zusagen kann. Auf daraus resultierende Auswirkungen auf einen bestehenden Vertrag und dessen Laufzeit hat die Deutsche GigaNetz keinen Einfluss.

Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bad Friedrichshall - Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich des nördlichen Landkreises Heilbronn ermittelt und in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen.

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.

Die aktuellen Bodenrichtwerte können Sie aus den beiden Dateien weiter unten entnehmen. Diese wurden auch unter www.friedrichshall.de unter der Rubrik Rathaus online/Stadtverwaltung/Gutachterausschuss veröffentlicht.

Nähere Informationen, auch über Bodenrichtwerte aus früheren Jahren, erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Bodenrichtwerte - Kartenausschnitt (2,9 MB)

Bodenrichtwerte - Tabellarische Auflistung (95 KB)

Auch die Astrid-Lindgren-Schule soll mit Glasfaser ausgestattet werden

Nachdem vor knapp zwei Wochen Bürgermeister Haucap die Verträge der Deutschen GigaNetz GmbH für schnelleres Internet in den Einrichtungen und Objekten der Gemeinde Siegelsbach gegengezeichnet hat, unterschrieb auch Schulrektorin Frau Fischer in den vergangenen Tagen den Vertrag der Deutschen GigaNetz GmbH für die Astrid-Lindgren-Schule in Siegelsbach.

Die Deutsche GigaNetz GmbH plant die flächendeckende Versorgung mit der zukunftsweisenden Glasfaser-Technologie. Wenn die erforderliche Mindestzahl von Vertragsabschlüssen erreicht wird (35 % der Haushalte), beginnt der Glasfaserausbau in Siegelsbach im Herbst 2022.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-giganetz.de oder der Telefonnummer 040/5936300. Auch das Rathausteam hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Von links nach rechts: Herr Martin Marks (Deutsche Giganetz GmbH) und Frau Fischer (Schulrektorin)

Eröffnung der neuen Sporthalle in einem anderen Rahmen

Aufgrund der aktuell hohen Zahlen hinsichtlich der Pandemie konnte die Eröffnung der neuen Halle am 3. Dezember nicht wie geplant mit einem kleinen Umtrunk stattfinden.

Stattdessen wurden nur die aktiven Nutzer eingeladen, um ihnen den Schlüssel auszuhängen und eine Einweisung für die Nutzung der Halle zu geben.

Herr Gloss von Neuhäuser Architekten überreichte Herrn Bürgermeister Haucap symbolisch zur Eröffnung der Halle einen grünen Schlüssel und einen Fußball mit Unterschriften aller an dem Projekt beteiligten Architekten vom Architekturbüro. „Die Halle ist ein Schmuckstück geworden“, freut sich Bürgermeister Haucap.

Die Halle ist somit offiziell seit dem 3. Dezember für den Sportbetrieb geöffnet. Eine große Einweihungsfeier wird voraussichtlich im April/Mai 2022 stattfinden.

Wir wünschen allen Nutzern viel Spaß und Freude bei der Nutzung der Halle.

Von links nach rechts: Herr Gloss von Neuhäuser Architekten und Bürgermeister Tobias Haucap

Werden Sie Interviewer/-in beim Zensus 2022 - Jetzt bewerben!

Standesamtliche Mitteilungen November 2021

Sterbefälle

Gerhard Heinrich Reiner, Siegelsbach (91 Jahre)
Franz Istenes, Siegelsbach (79 Jahre)
Hildegund Maria Clara Kraus geb. Uibelhör, Siegelsbach (87 Jahre)

Neue Hauptamtsleitung seit 01.11.2021

Aufgrund der Elternzeit von Anja Reithmeyer wurde eine Stelle im Hauptamt frei. Nachdem die Stelle öffentlich ausgeschrieben war, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 3. August 2021 Frau Michaela Wittmann zur neuen Hauptamtsleiterin der Gemeinde Siegelsbach gewählt. Michaela Wittmann, welche viele Jahre bei der Stadt Heilbronn im Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung tätig war, trat am 1. November 2021 ihre Stelle an. Die Verwaltungsfachwirtin wird sich in ihrem Verantwortungsbereich vorwiegend um die Aufgaben im Bereich Personalverwaltung, Wahlen, Satzungen, Soziales, Kultur, Schul- und  Kindergartenwesen kümmern sowie unter anderem das Ordnungsamt, Standesamt und Bürgerbüro betreuen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde wünschen Frau Wittmann gutes Ankommen und viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

Bürgermeister Haucap unterschreibt die Verträge für die kommunalen Liegenschaften der Gemeinde

Vergangene Woche unterschrieb Bürgermeister Haucap die Verträge der Deutschen GigaNetz GmbH für schnelleres Internet in den Einrichtungen und Objekten der Gemeinde Siegelsbach.

Die Deutsche GigaNetz GmbH plant in Siegelsbach die flächendeckende Versorgung mit der zukunftsweisenden Glasfaser-Technologie. Der Ausbau ist eine große Chance für Siegelsbach.

Wenn die erforderliche Mindestzahl von Vertragsabschlüssen erreicht wird (35 % der Haushalte), beginnt der Glasfaserausbau in Siegelsbach im Herbst 2022. Die Vorvermarktung läuft bis zum 20.2.2022. Für Vertragsabschlüsse in diesem Zeitraum fallen keine Hausanschlussgebühren an, das Glasfaserkabel wird kostenlos bis in Ihr Haus verlegt. Schnellentschlossene erhalten bis 5.12.2021 sogar ein Startguthaben von 50 EUR.

Rechtzeitiger Vertragsabschluss lohnt sich!

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-giganetz.de oder der Telefonnummer 040/5936300. Gerne können Sie auch auf die Gemeindeverwaltung mit Ihren Fragen zukommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

links: Bürgermeister Tobias Haucap, rechts: Herr Martin Marks (Deutsche Giganetz GmbH)

Erinnerung an die Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958

Seit dem 19. Januar 2013 werden alle neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden. Die verschiedenen Umtauschfristen richten sich nach dem Geburtsjahr bzw. nach dem Ausstellungsjahr des unbefristeten Kartenführerscheins. Der Pflichtumtausch beginnt mit Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958. Diese sind verpflichtet, ihren bisherigen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 in einen neuen Kartenführerschein umzutauschen. Erforderlich sind ein gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild. Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung oder die Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn gerne zur Verfügung.

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 28.10.2021

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Erfolgreiche Nutzerbeteiligung für die Außengestaltung der Sporthalle am 18.11.2021

Nach der Jugendbeteiligung am 27. Juli fand nun am vergangenen Donnerstag im Bürgerzentrum eine Nutzerbeteiligung für die Vereine, Gemeinderäte, Schule und Villa Kunterbunt bezüglich der Gestaltung der Außenanlagen der neuen Sporthalle statt. Nach Vorstellung der Ergebnisse der Jugendbeteiligung durch Frau Biegert vom Landschaftsarchitekturbüro Biegert haben die Teilnehmer ihre Ideen und Anregungen eingebracht. Die Ergebnisse sowie die Planungen zum weiteren Vorgehen werden dem Gemeinderat Anfang 2022 präsentiert. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Beteiligten für den konstruktiven Austausch.

Die Gemeindeverwaltung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Siegelsbach vom 9. November 2021

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach am 9. November 2021 folgende Satzung beschlossen:

Information zur Grundsteuer

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.

Warum überhaupt eine Reform der Grundsteuer?

Die Grundsteuer basiert auf den Einheitswerten. Diese wurden letztmals flächendeckend in einer Hauptfeststellung zum 1.1.1964 nach den Wertverhältnissen in diesem Zeitpunkt ermittelt. Während sich die Wertverhältnisse seither sehr unterschiedlich entwickelt haben, blieben die Einheitswerte unverändert. Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht deshalb die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer für verfassungswidrig und verpflichtete den Bundesgesetzgeber, bis Ende 2019 die Grundsteuer neu zu regeln. In einer Übergangszeit bis 2024 darf das bisherige Recht noch angewendet werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage neu ermittelter Werte erhoben werden.

Die gesetzliche Neuregelung

Im Herbst 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Reform beschlossen. Er hat dabei den Ländern die Möglichkeit eröffnet, vom bundesgesetzlichen Grundsteuerrecht abzuweichen und landesspezifische Regelungen zu erlassen. Davon hat der Landtag von Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und am 4. November 2020 ein Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.

Die Eckpunkte der Neuregelung in Baden-Württemberg

· Wie bisher unterliegen der Grundsteuer die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B).

· Auch verfahrensrechtlich bleibt es beim bisher bekannten dreistufigen Verfahren: Die örtlich zuständigen Finanzämter (Lagefinanzämter) bewerten den steuerpflichtigen Grundbesitz und stellen die Grundsteuerwerte (bisher: Einheitswerte) durch Grundsteuerwertbescheide In einem weiteren Schritt berechnen sie die Grundsteuermessbeträge und setzen diese durch Grundsteuermessbescheide fest. Die Gemeinden setzen den örtlichen Hebesatz jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B fest, erlassen die Grundsteuerbescheide und erheben die Grundsteuer.

· Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) erfolgt in Anlehnung an die Bundesregelung in einem Ertragswertverfahren: Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden dabei mit vom Gesetzgeber vorgegebenen typisierten Reinertragswerten Der Grundsteuerwert des Betriebs wird mit der Steuermesszahl 0,55 Promille vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die Wohn­zwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, werden Steuer­gegenstand der Grundsteuer B.

· Die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) orientiert sich ausschließlich an den Bodenwerten. Der Landesgesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, auch die Gebäude in die Bewertung einzubeziehen. Der Bodenwert, so seine Überlegung, spiegele den Verkehrswert eines (fiktiv) unbebauten Grundstücks lageabhängig wider und verkörpere das abstrakte Nutzenpotenzial eines Grundstücks. Grundlage sind die von den Gutachterausschüssen zu ermittelnden Bodenrichtwerte. Maßgebend ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. Soweit von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt wurde, ist der Wert des Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten. Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert. Die Fokussierung auf die Bodenwerte mit Verzicht auf die Berücksichtigung der Grundstücks­bebauung macht die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer bürokratiearm. Eine aufwändige Erhebung und Pflege von Gebäudeflächen (Wohn-/Nutzflächen, Bruttogrundflächen) und weiterer Gebäudedaten entfällt bei der Finanzverwaltung und bei den Steuerpflichtigen. Der Grundsteuerwert wird mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist. Für überwie­gend zu Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt also 0,91 Promille.

· Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt, die von der Gemeinde mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt wird.

Wie geht es nun konkret weiter?

Zunächst steht die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 an. In Baden-Württemberg sind 5,6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von den Finanzämtern auf diesen Zeitpunkt neu zu bewerten. Grundlage für die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke des Grundvermögens sind die von den Gutachterausschüssen der Gemeinden zum 1. Januar 2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Bodenrichtwerte. Anknüpfend an diese Grundsteuerwerte setzen die Finanzämter die ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Grundsteuermessbeträge fest, die der Grundsteuer ab 2025 zugrunde gelegt werden.

In Zeitabständen von sieben Jahren sollen die Grundsteuerwerte dann aktualisiert werden, ebenso die daran anknüpfenden Grundsteuermessbeträge. Dafür will die Finanzverwaltung ein vollautomatisiertes, modernes Bewertungsverfahren einsetzen. Das ist jedoch für den Auftakt noch nicht vollumfänglich möglich. Für die erste Wertermittlung zum 1. Januar 2022 müssen die Steuerpflichtigen deshalb die relevanten Daten, insbesondere die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert, mittels elektronischer Steuererklärung dem Finanzamt übermitteln. Bei der nächsten zum 1. Januar 2029 vorgesehenen flächendeckenden Aktualisierung der Grundsteuerwerte (Haupt­feststellung) - auf der Grundlage der auf diesen Zeitpunkt von den Gutachterausschüssen zu ermittelnden Bodenrichtwerte - soll dieser Aufwand dann weitgehend entfallen können.

Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuerpflichtigen im Laufe des Jahres 2022 aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesitz einzureichen. Hierfür wird das Aktenzeichen des Finanzamts für das jeweilige Grundstück benötigt. Dieses ist auf dem aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit angegeben. Die Finanzämter berechnen aus den Angaben den Grundsteuerwert, legen den Steuermessbetrag fest und teilen beides den Steuerpflichtigen per Bescheid mit. Auch die Kommunen erhalten die von ihnen benötigen Daten.

Auf Basis der Vorarbeit der Finanzämter kann jede einzelne Stadt und Gemeinde bis Anfang 2025 den kommunalen Hebesatz berechnen und beschließen. Anschließend erstellt und versendet die Kommune die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen. Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg ist dann umgesetzt.

Was bedeutet die Grundsteuerreform in Euro und Cent für die einzelnen Grundstücke?

Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird! Entscheidend dafür ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen.

Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform.

Richtlinien für die Vergabe von Wohnbauplätzen der Gemeinde Siegelsbach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. November 2021 die folgenden angepassten Richtlinien beschlossen:

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".

Einladung zum Volkstrauertag

Am Sonntag, 14. November 2021, vormittags um 10.15 Uhr findet auf dem Friedhof am Gefallenenehrenmal die Feierstunde zum Volkstrauertag statt.

Programmfolge
1. Musikstück des Musikvereins Siegelsbach
2. Ansprache
3. Musikstück des Musikvereins Siegelsbach
4. Totengedenken
5. Kranzniederlegung (hierzu spielt der Musikverein das Lied „Ich hatt einen Kameraden“)

Die Bevölkerung wird zu der Feierstunde herzlich eingeladen.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis

Die Feierstunde findet in diesem Jahr ausschließlich im Freien statt. Bitte beachten Sie aufgrund der aktuellen Pandemie, dass in BadenWürttemberg die Warnstufe gilt. Dies bedeutet bei öff entlichen Veranstaltungen im Freien die 3G-Pfl icht. Sollte bis Ende der Woche die Alarmstufe ausgerufen werden, gilt die 2G-Regelung. Bitte beachten Sie auch die geltenden Regelungen bezüglich Maskenpflicht und Mindestabstand.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 09.11.2021

Zu der am Dienstag, 9.11.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öff entlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil 
 1. Bürgerfragestunde
 2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
 3. Bekanntgaben und Anfragen
 4. terranets bw
      Information zu geplanter Gasleitung „Süddeutsche Erdgasleitung (SEL)“
 6. Neukalkulation der Verwaltungsgebühren und Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
 7. Baugebiet „Hinter der alten Schule“
     a) Grundsätzliches und Verfahren zur Grundstücksvergabe
     b) Richtlinien für die Vergabe von Wohnbauplätzen der Gemeinde Siegelsbach
     c) Erweiterung des Kreditrahmens - Zustimmung zur notwendigen Ausfallbürgschaft

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung 
Die Gemeinderatssitzung wird im Großen Bürgersaal stattfinden, um die geltenden Mindestabstandsregeln einhalten zu können. Wie es bereits gängige Praxis ist, ist beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums und während der Sitzung ist eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2- oder KN95/N95-Maske) zu tragen. Bei Eintritt in das Bürgerzentrum bitten wir die Hände zu desinfi zieren. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich bereit. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher erfasst und nach spätestens 4 Wochen wieder gelöscht. Bringen Sie hierzu bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.Um den Infektionsschutz bei der Gremiensitzung weiter zu erhöhen, kommen wir den Empfehlungen des Gesundheitsamts Heilbronn und des Robert-Koch-Instituts nach und bieten den Besuchern der Sitzung ein Antigen-Schnelltestangebot an. Die Besucher haben unmittelbar vor der Sitzung ab 18.30 Uhr die Möglichkeit zur Selbsttestung unter Anleitung durch geschultes Personal. Damit die Auswertung rechtzeitig erfolgen kann, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen im Foyer des BÜZ um 18.30 Uhr.

Neues Mobilitätsangebot des Landkreises Heilbronn: FiftyFifty-Taxi für Jugendliche

Ein neues Mobilitätsangebot des Landkreises, das FiftyFifty-Taxi, steht in den Startlöchern. Es wird Jugendlichen im Alter von 16 bis 25 Jahren die Möglichkeit geben, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr für den halben Preis mit dem Taxi zu pendeln. Entwickelt wurde dazu eine spezielle App, die sich die jungen Leute einfach und kostenlos im App Store oder Play Store auf ihre Handys herunterladen können. Das Beste an der Sache: Die Nutzenden müssen nur die Hälfte des eigentlichen Fahrpreises zahlen! Die andere Hälfte wird vom Landkreis Heilbronn übernommen.
Die Zielgruppe dieses neuen Angebots sind junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren, die im Landkreis Heilbronn wohnhaft sind. Möglich sind Fahrten ab einer Mindestdistanz von 3 km, die maximale Entfernung beträgt 50 km.
 
Das Prinzip ist super einfach: Herunterladen der App und Registrieren per Lichtbildausweis. Über die in der FiftyFifty-App hinterlegten Daten kann dann ein Taxi bestellt werden. Bei Fahrtbeginn legt der Nutzende in der App eine neue Fahrt an und schon kann es losgehen. Am Ende der Fahrt wird der QR-Code des Taxis eingescannt, die Anzahl der Mitfahrenden sowie der Preis eingetragen, und dann muss nur noch die Hälfte des Fahrpreises, frei nach dem Motto „einfach mal halbe Sachen machen“, bezahlt werden.
 
Das FiftyFifty-Taxi bringt neben dem günstigen Taxifahren noch weitere Vorteile mit sich: Es trägt zur Verkehrssicherheit bei und verschafft den Eltern sorglosere Nächte, da die Jugendlichen mit dem Taxi direkt zu ihren Locations bzw. zur Haustür gebracht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.landkreis-heilbronn.de/fiftyfifty-taxi.78937.htm

Bürgerbüro Siegelsbach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Bürgerbüro kehrt ab sofort wieder zum Regelbetrieb zurück.
Die bisherigen pandemiebedingten Maßnahmen zur Steuerung des Besucherverkehrs fallen somit weg. Bewährt hat sich jedoch die Terminvereinbarung für beispielsweise Pass-/Ausweisbeantragung, An-/Ummeldungen, Rentenangelegenheiten o. Ä. Viele Angelegenheiten können auf diesem Weg vorbereitet und längere Wartezeiten vermieden werden. Nehmen Sie gerne zunächst telefonisch (07264/9150-0) oder per E-Mail (gemeinde@siegelsbach.de) Kontakt mit dem Team vom Bürgerbüro auf, damit wir uns bestmöglich um Ihr Anliegen kümmern können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

EC-Kartenzahlung im Rathaus möglich

Wir freuen uns, Ihnen ab sofort den Service der Kartenzahlung im Bürgerbüro anbieten zu können. Da es in der Vergangenheit häufig Nachfragen diesbezüglich gab, kam man der Anforderung gerne nach und hat die Möglichkeit der EC-Kartenzahlung umgesetzt.

Ihre Gemeindeverwaltung

Glasfaserausbau in Siegelsbach – gelungene Auftaktveranstaltung am vergangenen Donnerstag

Die Deutsche GigaNetz GmbH plant in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung die flächendeckende Versorgung von Siegelsbach mit der zukunftsweisenden Glasfaser-Technologie für besonders schnelles Internet. Am vergangenen Donnerstag fand dazu im Bürgerzentrum eine Auftaktveranstaltung statt. Knapp 80 Bürgerrinnen und Bürger nahmen an der Veranstaltung teil und erhielten Information zum Glasfaserausbau in Siegelsbach und konnten Fragen stellen. Die Deutsche GigaNetz GmbH möchte den Auf- und Ausbau eines Glasfasernetzes im gesamten Gemeindegebiet auf eigene Kosten realisieren, wenn sich eine ausreichende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie den ansässigen Unternehmen (35 % der Haushalte) für einen Anschluss entscheiden und einen Vertrag mit der Deutschen GigaNetz abschließen. Die Kunden müssen dann nur für die Nutzung des Internets Gebühren zahlen. Der Ausbau ist eine große Chance für Siegelsbach, die Weichen auf Zukunft zu stellen.

Die Vorvermarktung läuft bis zum 20.2.2022. Für Vertragsabschlüsse in diesem Zeitraum fallen dann auch keine Hausanschlussgebühren an, das Glasfaserkabel wird kostenlos bis in Ihr Haus verlegt. Schnellentschlossene erhalten bis 5.12.2021 zudem ein Startguthaben von 50 EUR. Bei erfolgreicher Vorvermarktung ist mit einem Baubeginn im Herbst 2022 zu rechnen.

Foto: Deutsche GigaNetz; Bitte klicken Sie auf das Bild, um eine größere Ansicht zu erhalten.

Weitere Information erhalten Sie unter www.deutsche-giganetz.de oder der Telefonnummer 040/5936300. Gerne können Sie auch auf die Gemeindeverwaltung mit Ihren Fragen zukommen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Siegelsbach vom 19.11.2013

Bitte klicken Sie hier (65 KB), um die Satzung zu öffnen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 29.9.2021

hier: Ergebnismitteilung
Am 29.9.2021 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 13.58 bis 17.24 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530, 
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 13.58 und 17.24 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.679
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 87 (5,2 %)
6-10 km/h 57
11-15 km/h 26
16-20 km/h 4
Höchstgeschwindigkeit: 48 km/h  

Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bad Friedrichshall - Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich des nördlichen Landkreises Heilbronn ermittelt und in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen.

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.

Die aktuellen Bodenrichtwerte werden in den nächsten Wochen auf der Internetseite der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de unter der Rubrik Rathaus online/Stadtverwaltung/Gutachterausschuss und unter www.siegelsbach.de/Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.

Bad Friedrichshall, den 14.10.2021
Hamide Tas
Sachgebietsleiterin und Vorsitzende des Gutachterausschusses

Nähere Informationen, auch über Bodenrichtwerte aus früheren Jahren, erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Standesamtliche Mitteilungen

Eheschließungen
21.9.2021 Pascal Hofmann und Kerstin Hofmann geb. Friedrich, Siegelsbach

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12.10.2021

Zu der am Dienstag, 12.10.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
a) Beratung und Beschlussfassung der Abwassergebührenkalkulation 2021 - 2023
b) Beratung und Beschlussfassung der 3. Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 19.11.2013 über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Siegelsbach
5. Vergabekriterien Bauplätze in Siegelsbach
6. Baugesuch: Aufbau einer Dachgaube, Am Wasserturm 23, Flst. 6431

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung

Die Gemeinderatssitzung wird im Großen Bürgersaal stattfinden, um die geltenden Mindestabstandsregeln einhalten zu können. Wie es bereits gängige Praxis ist, beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums und während der Sitzung ist eine medizinische Maske 
(OP-Maske, FFP2- oder KN95/N95-Maske) zu tragen. Bei Eintritt in das Bürgerzentrum bitten wir die Hände zu desinfi zieren. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich bereit. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher 
erfasst und nach spätestens 4 Wochen wieder gelöscht. Bringen Sie hierzu bitte einen eigenen Kugelschreiber mit. Um den Infektionsschutz bei der Gremiensitzung weiter zu erhöhen, kommen wir den Empfehlungen des Gesundheitsamts Heilbronn und des Robert-Koch-Instituts nach und bieten den Besuchern der Sitzung ein Antigen-Schnelltestangebot an. Die Besucher haben unmittelbar vor der Sitzung ab 18.30 Uhr die Möglichkeit zur Selbsttestung unter Anleitung durch geschultes Personal. Damit die Auswertung rechtzeitig erfolgen kann, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen im Foyer des BÜZ um 18.30 Uhr.

Sporthallenordnung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21. September 2021 folgende Hallenordnung beschlossen:

Danksagung an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich für die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 bedanken.
Durch Ihr ehrenamtliches Engagement konnte der reibungslose Ablauf dieser Wahl realisiert werden. Am Wahlsonntag waren insgesamt 25 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz und zum Teil bis in den Abend hinein mit der Ermittlung der Wahlergebnisse beschäftigt. Wir dürfen uns für dieses große und durchaus nicht selbstverständliche Engagement an dieser Stelle besonders bedanken.

Bürgermeisteramt Siegelsbach

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Zukünftig wird in der Astrid-Lindgren-Schule auch digital unterrichtet

Digitale Medien und Endgeräte wie Smartphones und Tablets nehmen einen immer größeren Stellenwert in unserem Leben ein, so auch bei den Kindern. Auch im Schulalltag finden diese Einsatz und machen den Unterricht effizienter und können vielfältig eingesetzt werden. Im Jahr 2018 hat die Schule gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die Digitalisierung an der Grundschule angestoßen.Im gesamten Gebäude wurden Kabel verlegt, Geräte installiert und Monitore in jedem Klassenraum aufgehängt. Die Lehrer und Schüler wurden mit Tablets ausgestattet, die im Unterricht oder auch im Homeschooling eingesetzt werden.

Insgesamt hat die Gemeinde in das Projekt Digitalisierung knapp 50.000 EUR investiert. Davon wurden 14.000 EUR aus dem Digitalpakt Schule und 4.000 EUR aus der „Soforthilfe Corona“ gefördert.

Wir wünschen den Kindern in der Astrid-Lindgren-Schule viel Spaß bei dem Einsatz und Benutzung der neuen Geräte.

Die Gemeindeverwaltung

Foto: Heilbronner Stimme

Fahrradständer am Feuerwehrgerätehaus

Vergangene Woche wurde am Feuerwehrgerätehaus ein Fahrradständer angebracht. Zukünftig können dort Bürger ihre Fahrräder parken, wenn sie das BÜZ besuchen.

Die Gemeindeverwaltung

Ernteaktion mit "gelbem Band"

Obstbäume und Sträucher können während der Erntezeit oftmals nicht abgeerntet werden. Auch die reifen Früchte der Siegelsbacher Obstbäume auf öffentlichem Grund werden allzu oft zu Fallobst - viel zu schade, um auf dem Boden zu verrotten. Damit weniger Obst ungenutzt auf den Wiesen verdirbt, beteiligt sich die Gemeinde in diesem Jahr an der Ernteaktion „Gelbes Band“: Alle öffentlichen und nicht bereits reservierten Obstbäume wurden mit einem gelben Band markiert. Das gelbe Band am Stamm signalisiert: Dieser Baum darf gratis und ohne Rücksprache abgeerntet werden.

Damit jedermann langfristig Freude an dieser Aktion hat, bitten wir, folgende Verhaltensregeln beim Ernten zu beachten:

•  Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen. Nur deren Früchte wurden für die Ernte freigegeben.
•  Seien Sie sorgsam gegenüber der Natur und respektieren das Eigentum anderer. 
•  Gehen Sie behutsam mit den Obstbäumen um und befahren Sie die Obstwiese/das Gelände nicht mit Fahrzeugen. 
•  Ernten Sie ausschließlich reife Früchte und nur so viel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können.
•  Sie ernten auf eigene Gefahr. Achten Sie daher auf Gefahrenstellen, insbesondere bei der Benutzung von Leitern.
•  Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist. Lassen Sie sich von einer braunen Stelle nicht abschrecken. Diese können Sie einfach ausschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich ab.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 21.09.2021

Zu der am Dienstag, 21.9.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Kindertagesbetreuung Siegelsbach
a) Kindergartenbedarfsplanung
b) Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe
5. Neubau Sporthalle
a) Belegungsplanung
b) Hallenordnung
c) Vergabe Umbau Heizungsanlage
6. Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Mittlere Flur“, Bad Rappenau-Zimmerhof
 hier: Stellungnahmen der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister


Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung

Die Gemeinderatssitzung wird im Großen Bürgersaal stattfinden, um die geltenden Mindestabstandsregeln einhalten zu können. Wie es bereits gängige Praxis ist, ist beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums und während der Sitzung eine medizinische Maske 
(OP-Maske, FFP2- oder KN95/N95-Maske) zu tragen. Bei Eintritt in das Bürgerzentrum bitten wir die Hände zu desinfi zieren. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich bereit. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher erfasst und nach spätestens 4 Wochen wieder gelöscht. Bringen Sie hierzu bitte einen eigenen Kugelschreiber mit. Um den Infektionsschutz bei der Gremiensitzung weiter zu erhöhen, kommen wir den Empfehlungen des Gesundheitsamts Heilbronn und des Robert-Koch-Instituts nach und bieten den Besuchern der Sitzung ein Antigen-Schnelltestangebot an. Die Besucher haben unmittelbar vor der Sitzung ab 18.30 Uhr die Möglichkeit zur Selbsttestung unter Anleitung durch geschultes Personal. Damit die Auswertung rechtzeitig erfolgen kann, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen im Foyer des BÜZ um 18.30 Uhr.

Angeln mit dem Bürgermeister

Am vergangenen Freitag fand im Rahmen des Kinderferienprogramms das Angelevent am Römersee statt. Nach einer kurzweiligen Einführung in das Thema Angeln, den Römersee und seiner Bewohner sowie den richtigen Umgang mit der Angel und den Fischen, durften sich die Kinder selbst am Fischfang versuchen. Begleitet wurden sie dabei von erfahrenen Anglern und konnten sich dabei von den „Profis“ den ein oder anderen Trick abschauen. Auch der Fangerfolg blieb nicht aus. Neben einigen kleineren Rotaugen gelang Pepe der Fang einer schönen Regenbogenforelle. Besonders war auch der Fang eines Flusskrebses von John. Beim anschließenden Grillen ließen wir den tollen und ereignisreichen Nachmittag gemütlich ausklingen. Wir bedanken uns beim Angelsportverein Heinsheim, welcher uns den Römersee an diesem Nachmittag zur Verfügung gestellt hat. Ein besonderer Dank geht an alle Helferinnen und Helfer, welche im Vorfeld und auch während der Veranstaltung zu diesem schönen Nachmittag beigetragen haben.

Petri Heil
Tobias Haucap, Bürgermeister

Anschaffung von Luftfilteranlagen und CO2-Ampeln für Schule, Kindergarten und Gemeindeverwaltung

Zum Schulstart wurden durch die Gemeindeverwaltung Luftfilteranlagen und CO2-Ampeln angeschafft. Sie sollen dazu beitragen, den Präsenzunterricht in Schulen aufrechtzuhalten. Die Rede ist von mobilen Luftfilteranlagen, für deren Anschaffung die Kommunen seit rund einem Monat Förderanträge stellen können. Eingesetzt werden sollen sie vor allem in Räumen, die schwer oder gar nicht belüftbar sind. Der Antrag der Gemeinde Siegelsbach wurde in der ersten Vergaberunde nicht berücksichtigt, da alle infrage kommenden Räume gut zu lüften sind. Dennoch wurden durch die Gemeindeverwaltung acht Anlagen bestellt, auch für die Kernzeitbetreuung Villa Kunterbunt sowie für den evangelischen Kindergarten. Die Filter sind kein Ersatz für das Lüften, leisten aber einen gewissen Beitrag, die Virenlast in den Räumen zu reduzieren. Zusätzlich zu den mobilen Geräten hat die Verwaltung auch CO2-Ampeln gekauft. Diese zeigen die Kohlendioxid-Sättigung an. Steigt diese über defi nierte Werte, schaltet die Ampel auf gelb oder rot. Das bedeutet, dass es höchste Zeit ist, die Räume zu lüften. Damit sollen dauerhaft offene Fenster besonders in den kalten Wintermonaten vermieden werden. Auch das Bürgerbüro sowie der Besprechungsraum im Rathaus sind mit den Ampeln ausgestattet.

Vermessung des Straßennetzes der Gemeinde Siegelsbach durch das Unternehmen Hansa Luftbild AG

Voraussichtlich in der Woche vom 13. bis 17. September wird das Straßen- und Wegenetz in Siegelsbach vermessen. Hierzu befährt ein Fahrzeug der Firma Hansa Luftbild die öffentlichen Straßen und erfasst digital die Umgebungsdaten.
Die Messung ist Grundlage für die Trassenführung eines künftigen Glasfaserausbaus in Siegelsbach. Dieser Ausbau wird eine zukunftsfähige Internet-Infrastruktur für die Gemeinde ermöglichen. Die erfassten Daten werden dabei nicht veröffentlicht.

Fahrzeug Hansa Luftbild, Foto: Deutsche Giganetz

Erfolgreiche Müllsammel-Aktionswoche bei Mann & Schröder Cosmetics

Mit einer gemeinsamen Sammelaktion machte Mann & Schröder Cosmetics mit den Partnerunternehmen des Forum Rezyklat Mitte Juli auf das Thema Mülltrennung aufmerksam. Auf einer Strecke von über 52 Kilometern gelang es den Mitarbeitenden, Abfälle aus Wiesen und Wäldern zu entfernen, die nun korrekt getrennt, entsorgt und - wenn möglich - dem Recyclingkreislauf zurückgeführt werden können.
Vom 12. bis 18 Juli sammelten die Mitarbeiter entweder im privaten Umfeld oder auch vor Ort am Standort Siegelsbach und Hüffenhardt. Ziel der Aktion war es, ein Zeichen für mehr Kreislaufwirtschaft zu setzen und die eigenen Mitarbeiter - die ebenfalls Endverbraucher sind - für das Thema Recycling zu sensibilisieren. Gefunden und gesammelt wurden neben herkömmlichen Abfällen auch die eine oder andere Kuriosität. Unter anderem stießen die Teilnehmer auf alte Reifen, Farbeimer und Fahrradklingeln. Allem voran wurden hunderte von Zigarettenkippen, aber auch medizinische Masken in der Natur gefunden.

Die Gemeindeverwaltung freute sich sehr über diese Sammelaktion und bedankt sich ganz herzlich bei allen Mitwirkenden für das Engagement.
Wenn Sie auch Müll sammeln möchten, können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden, um alles Weitere zu besprechen (Tel.07264/9150-0 oder E-Mail an gemeinde@siegelsbach.de).
Die Gemeindeverwaltung

Foto: Mann & Schröder Cosmetics

Freiwillige Müllsammelaktion

Rayan, Sara, Shirin, Wafaa und Yassine (nicht auf dem Foto) machten aus einem Spaziergang eine Aufräumaktion zugunsten der Umwelt. Mit Eimern, Zangen und Müllsäcken bewaffnet sagten sie dem achtlos in die Gegend geworfenen Abfall am Sportplatz und an der Skaterbahn den Kampf an. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich ganz herzlich für diesen Einsatz. Das ist eine große Hilfe, insbesondere, da die Gemarkungsputzaktion nun schon zweimal ausfallen musste. Wir finden solch ein Engagement super - Nachahmer sind jederzeit willkommen.

Wer mitmachen möchte, kann sich gerne bei der Gemeindeverwaltung vorankündigen (Tel. 07264/91500 oder Mail an gemeinde@siegelsbach.de). Müllzangen usw. werden gerne zur Verfügung gestellt und auch der Müll kann nach einer angekündigten Sammelaktion wieder bei der Gemeinde abgegeben werden.

v.l.n.r.: Rayan, Sara, Shirin und Wafaa

Besuch von der Partnergemeinde in Schüttringen

Im Rahmen der Neckartal-Radtour fuhren die Eheleute Ute Pieper-Seckelmann und Diederich Seckelmann aus Schüttringen am vergangenen Donnerstag von Bad Wimpfen nach Eberbach und besuchten hierbei unsere Gemeinde. Nach einem kleinen Empfang im  Bürgerzentrum tauschte man sich über die Kommunalpolitik in den beiden Partnergemeinden aus.

Wir blicken auf ein schönes Partnerschaftstreffen zurück, bedanken uns für den Besuch und freuen uns auf die kommenden Begegnungen.

von links nach rechts: Bürgermeister Tobias Haucap, Diederich Seckelmann, Ute Pieper-Seckelmann und Gemeinderat und 1. BM-Stellvertreter Gunter Koos

Spatenstich im Baugebiet "Hinter der alten Schule"

Mit dem offiziellen Spatenstich am Donnerstag, 29.7.2021 wurde der Startschuss für die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Hinter der alten Schule“ gegeben. Hier werden auf einer Fläche von ca. 3,31 ha 32 neue Bauplätze entstehen, zwei davon für ein Mehrfamilienwohnobjekt.

Betreut wird das Projekt vom Erschließungsträger ESB KommunalProjekt AG aus Bruchsal. Die Tiefbauarbeiten werden durchgeführt von Firma Klaus Reimold aus Gemmingen.
Das Baugebiet wird voraussichtlich im Sommer 2022 erschlossen sein.

Der geschätzte Gesamtaufwand für die Entwicklung und Erschließung beträgt ca. 2,65 Mio. Euro.

Bürgermeister Haucap freut sich, dass nun dringend benötigte Wohnbauflächen entstehen und dankt den Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

v.l.n.r.: Torsten Weidemann (2. BM-Stellvertreter), Dr. Thomas Dopfer (ESB KommunalProjekt), Guter Koos (1. BM-Stellvertreter), Pfarrer Daniel Fritsch (evang. Kirchengemeinde), Bürgermeister Tobias Haucap, Matthias Reimold (Firma Klaus Reimold), Mirco Büchler (Willaredt Ingenieure), Erwin Stech (Gemeinderat), Christopher Wieder (Willaredt Ingenieure), Dipl.-Ing. Andreas Braun (Vermessungsbüro Braun und Nagel) / Foto: Heilbronner Stimme

Jugendliche planen das Außengelände der neuen Sporthalle mit

Am vergangen Dienstag fand im Bürgerzentrum eine erfolgreiche Jugendbeteiligung für die Gestaltung der Außenanlagen der neuen Sporthalle statt. Es haben 19 Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren teilgenommen und ihre Wünsche und Äußerungen eingebracht.

Die Gemeindeverwaltung möchte mit solchen Projekten junge Menschen mitnehmen und deren Ideen und Anregungen berücksichtigen. Ferner sollen sie lernen, wie in der Gemeinde politische Entscheidungen getroffen werden.
Die Ergebnisse werden nun weiter berücksichtigt und es findet noch eine Nutzerbeteiligung für Vereine, Gemeinderäte, Schule und Kindergärten im September statt.

Nach und nach sollen dann die Attraktionen nächstes Jahr umgesetzt werden.

Die Gemeindeverwaltung

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 21.7.2021

hier: Ergebnismitteilung
Am 21.7.2021 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 12.30 bis 14.04 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:

Messstelle Siegelsbach, K 2037, Höhe Einmündung Staugasse, 
zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
in der Zeit zwischen 12.30 und 14.04 Uhr 

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 212
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 10 (4,7 %)
6 - 10 km/h 4
11 - 15 km/h 3
26 - 30 km/h 2
31-40 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 107 km/h

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.07.2021

Zu der am Dienstag, 13.7.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Ehrung für ehrenamtliches Engagement
2. Bürgerfragestunde
3. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
4. Bekanntgaben und Anfragen
5. Gigabitregion Heilbronn-Franken
 Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen GigaNetz GmbH
6. Neubau Sporthalle
a) Sachstandsinformation
b) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
7. Elternbeiträge für die Kernzeitenbetreuung und Kindergärten
 Beratung und Beschlussfassung über den (Teil-)Erlass der Beiträge für April und Mai 2021
8. Baugesuche
a) Wiederaufbau eines Wohn- und Gewerbeanwesens, Hauptstraße 2, Flst. 48
b) Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
 Errichtung einer weiteren Einzelgarage, Silcherstr. 10, Flst. 6335
9. Stellungnahmen der Gemeinde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
a) zum Bebauungsplan „Kurgebiet - 4. Änderung“ Bad Rappenau
b) zur Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Eppingen - Gemmingen - Ittlingen

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung

Die Gemeinderatssitzung wird im Großen Bürgersaal stattfinden, um die geltenden Mindestabstandsregeln einhalten zu können. Wie es bereits gängige Praxis ist, ist beim Betreten und Verlassen des Bürgerzentrums und während der Sitzung eine medizinische Maske 
(OP-Maske, FFP2- oder KN95/N95-Maske) zu tragen. Bei Eintritt in das Bürgerzentrum bitten wir die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich bereit. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher 
erfasst und nach spätestens 4 Wochen wieder gelöscht. Bringen Sie hierzu bitte einen eigenen Kugelschreiber mit. Um den Infektionsschutz bei der Gremiensitzung weiter zu erhöhen, kommen wir den Empfehlungen des Gesundheitsamts Heilbronn und des Robert-Koch-Instituts nach und bieten den Besuchern der Sitzung ein Antigen-Schnelltestangebot an. Die Besucher haben unmittelbar vor der Sitzung ab 18.30 Uhr die Möglichkeit zur Selbsttestung unter Anleitung durch geschultes Personal. Damit die Auswertung rechtzeitig erfolgen kann, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen im Foyer des BÜZ um 18.30 Uhr

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2022

Das ELR
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Programms ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können  mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden. Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken),  Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe wie z.B. Holz im Tragwerk einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum  und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR.  Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 6.8.2021 bei der Gemeinde vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung infrage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Densborn, Tel. 07264/915023 oder per E-Mail: densborn@siegelsbach.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2022 umgesetzt und davor nicht begonnen wurden.

Siegelsbach, 1.7.2021

Bevölkerungsfortschreibung 1. Halbjahr 2021

Stand Einwohnerzahl Geburten Zuzüge Wegzüge Sterbefälle Stand Einwohnerzahl
01.01.2021 1.671 0 5 4 1 31.01.2021 1.671
01.02.2021 1.671 1 12 11 0 28.02.2021 1.673
01.03.2021 1.673 3 17 10 0 31.03.2021 1.683
01.04.2021 1.683 0 10 14 2 30.04.2021 1.677
01.05.2021 1.677 0 2 11 1 31.05.2021 1.667
01.06.2021 1.667 4 12 11 0 30.06.2021 1.672

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2021

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umle-gungsplanes „Hinter der alten Schule“ nach § 71BauGB

Gemeinde: Gemeinde Siegelsbach
Landkreis: Heilbronn
Umlegungsausschuss: „Hinter der alten Schule“
Umlegung: „Hinter der alten Schule“
Gemarkung: Siegelsbach

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Hinter der alten Schule“, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses „Hinter der alten Schule“ der Gemeinde Siegelsbach vom 16.3.2021 aufgestellt wurde, ist am 22.5.2021 für die Flurstücke der Gemarkung Siegelsbach Flst. Nr. 48, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 49, 49/1, 50, 51, 5402/13 (hiervon eine südliche Teilfl äche von 96 m²), 5861 (hiervon eine nördliche Teilfl äche von 2.004 m²), 5871 (hiervon eine westliche Teilfl äche von 788 m²) und 5891 (hiervon eine südliche Teilfl äche von 225 m²) unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Die bisherigen, im Umlegungsverzeichnis als einzuziehend bezeichneten Flächen gelten mit dem Zeitpunkt als eingezogen, in dem sie dem öff entlichen Verkehr entzogen werden. Die neu anzulegenden öffentlichen Flächen gelten mit der endgültigen Überlassung für den Verkehr als gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes „Hinter der alten Schule“ kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach
eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der
Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiterführenden prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 BauGB).

Siegelsbach, 25.5.2021
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Am Mührigweg-Nord 1. Änderung"

Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in öffentlicher Sitzung am 16.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Mührigweg –Nord 1. Änderung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung
 
Der Vorhabenträger, die Firma M&M Logistikpark GmbH & Co. KG, beantragte am 01.04.2015 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück Nummer 5271/8 im Bereich des ehemaligen Bundeswehr-Gerätedepots in Siegelsbach mit dem Ziel auf diesem Grundstück einen Logistikpark zur errichten. Das Bebauungsplanverfahren wurde durchgeführt, weil die gewerbliche Nachfolgenutzung für diese ehemals militärisch genutzte Fläche (Konversionsfläche) den Zielsetzungen der Gemeinde Siegelsbach entsprochen hat. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Mührigweg - Nord“ ist am 22.12.2016 in Kraft getreten. Die auf dem Gelände befindlichen Gebäude und Freiflächen werden zwischenzeitlich vollständig für den errichteten Logistikpark genutzt. Da aktuell dringend weitere Flächen benötigt werden, hat der Vorhabenträger am 08.07.2019 einen Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Es ist beabsichtigt, die bisher nicht gewerblich genutzten Planbereiche im westlichen Teil des Betriebsgeländes auch für den Logistikpark zu nutzen. Vorhandene Bewuchs- und Waldflächen sollen gerodet und dort soll ein Multifunktionsgebäude zur Fahrzeugaufbereitung und ein Parkierungsgebäude errichtet werden.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom
 
6. Mai bis 11. Juni.2021
 
im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
 
Das Bürgerbüro Siegelsbach ist zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt. Besucher werden gebeten am Haupteingang an der Türsprechanlage zu klingeln. Sie werden daraufhin persönlich in Empfang genommen. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist, gerne auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauamt möglich. Tel. Nr. 07264/9150-0 oder per Email: gemeinde@siegelsbach.de.
 
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während er Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
·Umweltbericht nach § 2 Abs.4 und § 2a und 4c
·Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung
·Fachbeitrag Artenschutz
 
Siegelsbach, 30.04.2021
 
gez. Tobias Haucap
Bürgermeister

Standesamtliche Mitteilungen

Eheschließungen
30.4.2021 Irene Marbach geb. Matijević und Marc Marbach, Heilbronn

Sterbefälle
Fritz Hans Georg Widmann, Siegelsbach (80 Jahre)
Lore Rupprecht geb. Hofmann, Siegelsbach (83 Jahre)

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Abschiedsbesuch von Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch

Frau Gurr-Hirsch stattete Siegelsbach ein letztes Mal in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben einen Besuch ab. Sie habe Siegelsbach in den letzten Jahren kennen- und schätzen gelernt und den Ort immer gerne besucht. Frau Gurr-Hirsch bedankte sich bei Herrn Bürgermeister Haucap für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und lässt allen Bürgerinnen und Bürgern ihren Dank und Gruß ausrichten.

Herr Haucap und Frau Gurr-Hirsch, Foto: Gemeinde Siegelsbach

Absage des Dorffests

Die Gemeindeverwaltung und die Siegelsbacher Vereine haben vergangene Woche den Beschluss gefasst, das Dorffest für das Jahr 2021 abzusagen.
Die Entscheidung wurde zwar schweren Herzens, dennoch einstimmig getroffen. Die aktuelle pandemische Lage lässt Prognosen nur schwer zu. In die aufwändige Planung und Organisation für ein Dorff est unter Pandemiebedingungen zu gehen und gegebenenfalls alles wieder absagen zu müssen, ist für alle Beteiligten keine Option. Wir hoffen auf andere Zeiten im nächsten Jahr und ein Dorffest „wie es früher mal war“.

Wir bitten um Verständnis bei den Siegelsbacher Einwohnern und allen, die das Dorffest in den letzten Jahren gerne besucht haben. Die Zeit kommt, in der wir das Dorf ohne Gesundheitsrisiken und Einschränkungen wieder aufleben lassen können. Bis dahin können wir nur darum bitten, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mitzutragen und durchzuhalten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.4.2021

Zu der am Dienstag, 13.4.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Neubau Sporthalle
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe folgender Leistungen:
• Fliesenarbeiten
• Bodenbelagsarbeiten
• Einbausportgeräte
• Tischlerarbeiten I - Prallwände
• Tischlerarbeiten II - Innentüren
• Tischlerarbeiten III - WC-Trennwände
• Zimmerer- und Holzarbeiten - Treppengeländer
• Maler- und Lackierarbeiten
2. Neubau Regenüberlaufbecken
a) Sachstandsinformation
b) Nachtrag Nr. 2 - Änderung Technik

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes „Hinter der alten Schule“

Gemeinde Siegelsbach - Landkreis Heilbronn
Umlegungsausschuss: „Hinter der alten Schule“
Umlegung: „Hinter der alten Schule“
Gemarkung: Siegelsbach

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Der Umlegungsausschuss „Hinter der alten Schule“ hat in seiner Sitzung am 16.3.2021 den Umlegungsplan „Hinter der alten Schule“ gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, für folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Siegelsbach aufgestellt:
Flst. Nr. 48, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 49, 49/1, 50, 51, 5402/13 (hiervon eine südliche Teilfläche von 96 m²), 5861 (hiervon eine nördliche Teilfläche von 2.004 m²), 5871 (hiervon eine westliche Teilfläche von 788 m²) und 5891 (hiervon eine südliche Teilfläche von 225 m²).
Der Umlegung „Hinter der alten Schule“ liegt der seit 11.3.2021 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“ zugrunde. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7.

2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Der Umlegungsplan kann im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach, während der Dienststunden eingesehen werden. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird. Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

3. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
In der Bekanntmachung der Gemeinde Siegelsbach vom 16.7.2020 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten für die innerhalb des Umlegungsgebietes liegenden Grundstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.

Siegelsbach, 25.3.2021
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2021

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 16.3.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Zebrastreifen und Bushaltestelle Wagenbacher Straße
5. Bebauungsplan Mührigweg Nord 1. Änderung
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanvorentwurf „Mührigweg Nord 1. Änderung“ vom 12.1.2021
b) Vorstellung Bebauungsplanentwurf vom 12.1.2021
c) Entwurfsbeschluss Bebauungsplan „Mührigweg Nord 1. Änderung“ vom 12.1.2021 und Auslegungsbeschluss/Behördenbeteiligung
6. Kostenvereinbarung kath. Kindergarten
7. Erlass Elternbeiträge Januar und Februar 2021

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss fi ndet noch eine nicht öff entliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“

Inkrafttreten des Bebauungsplans sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2021 den Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.01.2021. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach während der üblichen Dienststunden sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Siegelsbach (www.siegelsbach.de/Rathaus/AmtlicheBekanntmachungen) eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Darüber hinaus werden, die für die Festsetzungen relevanten, nicht öffentlich zugänglichen technischen Regelwerke/Normen/ Richtlinien (DIN/VDI etc.) im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Siegelsbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Siegelsbach, 01.03.2021

Tobias Haucap,
Bürgermeister

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 23.2.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öff entlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 sowie den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
2. Neubau Sporthalle
Beschlussfassung Ausschreibung folgender Gewerke:
- Bodenbelagsarbeiten
- Einbausportgeräte
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Maler- und Lackierarbeiten
- Tischlerarbeiten I - Prallwände
- Tischlerarbeiten II - Innentüren
- Tischlerarbeiten III - WC-Trennwände
- Zimmer- und Holzbauarbeiten - Treppengeländer
3. Baugebiet Hinter der alten Schule
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 18.2.2020
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB i.V.m. § 4 GemO
c) Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Fußweges bei der katholischen Kirche
d) Sachstandsinformation zum weiteren Vorgehen
4. Bebauungsplan Mührigweg Nord 1. Änderung
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanvorentwurf „Mührigweg Nord 1. Änderung“ vom 12.1.2021
b) Vorstellung Bebauungsplanentwurf vom 12.1.2021
c) Entwurfsbeschluss Bebauungsplan „Mührigweg Nord 1. Änderung“ vom 12.1.2021 und Auslegungsbeschluss/Behördenbeteiligung

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss fi ndet noch eine nicht öff entliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie fi ndet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Bekanntgaben

Folgende Beschlüsse wurden im schriftlichen Umlaufverfahren vom 30.11.2020 gefasst:

1. Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss, ein Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

2. Antrag auf Baugenehmigung
Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Mührigweg 16, Flst. Nr. 6457
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen zu erteilen sowie der Abweichung zuzustimmen.

3. Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren
Neubau eines Doppelwohnhauses mit je 2 Stellplätzen, Mührigweg 14 u. 14/1, Flst. Nr. 6458
Beschluss entfällt, da Kenntnisgabeverfahren

4. Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren
Neubau eines Wohnhauses mit 2 Stellplätzen, Mührigweg 8, Flst. Nr. 6461
Beschluss entfällt, da Kenntnisgabeverfahren

5. Antrag auf Baugenhmigung
Neubau eines Einfamilienhauses mit gewerbl. Halle, Mührigweg 6, Flst. Nr. 6462
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen zu erteilen sowie den Abweichungen zuzustimmen.

6. Antrag auf Nutzungsänderung
Im Fundert, Flst. Nr. 6096
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen für die Nutzung nach Nr. 1 und Nr. 2 zu erteilen. Für die geplante Nutzung nach Nr. 3 kann das Einvernehmen nicht erteilt werden.

Folgende Beschlüsse wurden im schriftlichen Umlaufverfahrenvom 12.1.2021 gefasst:

1. Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss, zwei Vorkaufsrechte nicht auszuüben.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 26.1.2021 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haus-
haltsplanes für das Rechnungsjahr 2021

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Bevölkerungsfortschreibung 2. Halbjahr 2020

Stand Einwohnerzahl Geburten Zuzüge Wegzüge Sterbefälle Stand Einwohnerzahl
01.07.2020 1.671 3 19 21 1 31.07.2020 1.671
01.08.2020 1.671 0 14 15 0 31.08.2020 1.670
01.09.2020 1.670 3 21 21 2 30.09.2020 1.671
01.10.2020 1.671 1 18 20 2 31.10.2020 1.668
01.11.2020 1.668 3 14 16 2 30.11.2020 1.667
01.12.2020 1.667 1 7 3 1 31.12.2020 1.671

Baugesuch: Abgabe von Bauunterlagen

Wir bitten Sie, Ihre Bauunterlagen im Rathaus abzugeben. Ihr Anliegen wird zeitnah bearbeitet.
Die Gemeindeverwaltung

Gebührensätze in der Abwasserbeseitigung

Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für den Bereich der Abwasserbeseitigung mit Wirkung ab dem 1.1.2021 in der Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulation soll im Jahr 2021 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 1.1.2021 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2020

Bitte klicken Sie hier.

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A - Tief- und Betonbauarbeiten sowie Anlagenbau

pdfVOB (267 KB)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2020

Bevölkerungsfortschreibung 1. Halbjahr 2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".

Standesamtliche Mitteilungen Juli 2020

Eheschließungen

Daniel Holoch und Dominique Silvia Holoch geb. Scharf, Hauptstr. 34, Siegelsbach
Rainer Zühlke und Edeltrud Buster-Zühlke geb. Buster, Siegelsbach

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 28.7.2020 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Neubau Sporthalle
a) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der „Heizungs- und Sanitärtechnik“ für den Umbau und die Erweiterung der Sporthalle
b) Nachtragsforderungen der Fa. Fritz Huber GmbH
c) Nachtragsforderungen der Fa. Schleith GmbH
5. Stellungnahmen der Gemeinde Siegelsbach
a) zum Bebauungsplan „Plattenweg 3. Änderung“ im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) zur Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Innerörtliche Entlastungstraße“
hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
6. Baugesuche
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flst. Nr. 6463, Am Mührigweg 4
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 6415, Am Wasserturm 6

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Krise findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2020

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".

Landtagsabgeordnete Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch mit Dr. Michael Peusch zu Besuch in Siegelsbach

Anlässlich einer Kennenlern-Tour nach der erfolgreichen Nominierung von Dr. Michael Preusch als Kandidat der CDU zur Landtagswahl 2021 begrüßte Bürgermeister Tobias Haucap seine Gäste als Oberhaupt der kleinsten Gemeinde im CDU-Wahlkreis Eppingen. Für Staatssekretärin Gurr-Hirsch war der gesellschaftliche Zusammenhalt in der 1.700-Seelen-Gemeinde ein besonderes Anliegen. Das Vereinsleben floriere, insbesondere die Jugendfeuerwehr erfreue sich eines außerordentlich großen Zulaufs, freute sich Bürgermeister Haucap. Für die Einwohnerzahl der Gemeinde weist Siegelsbach mit rund 1.000 Arbeitsplätzen eine überdurchschnittliches Arbeitsangebot auf. Dies ist größtenteils der Mann & Schröder GmbH zu verdanken. Der Hersteller von Haar- und Körperpflegeprodukten habe trotz Corona-Krise außerordentliche wirtschaftliche Erfolge gezeitigt, so Tobias Haucap auf Nachfrage von Staatssekretärin Gurr-Hirsch. Was die Gemeinde für den Erhalt der Attraktivität des Wohnorts Siegelsbach unternehme? Für Dr. Michael Preuschs Nachfrage hatte Bürgermeister Haucap eine eindeutige Antwort parat: „wir weisen gerade neue Baugebiete aus, um die starke Nachfrage nach Bauland in Siegelsbach zu befriedigen“.

Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch und der CDU-Landtagskandidat Dr. Michael Preusch mit Bürgermeister Tobias Haucap, Foto: Gemeinde Siegelsbach

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2020

Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses

I. Umlegungsbeschluss für das Gebiet:
„Hinter der alten Schule“
Gemarkung: Siegelsbach
Der Umlegungsausschuss „Hinter der alten Schule“ hat am 7.7.2020 gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, nach Anhörung der Eigentümer die Durchführung einer Umlegung beschlossen.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden
Durch das außerhalb liegende Wegegrundstück Flurstück Nr. 51/2, die außerhalb liegenden Grundstücke Flurstück Nr. 5405 und 5405/1 sowie das teilweise einbezogene Wegegrundstück Flurstück Nr. 5891;
im Osten
Durch die außerhalb liegenden Grundstücke Flurstück Nr. 5894 und 5892, das außerhalb liegende Wegegrundstück Flurstück Nr. 5890 und das außerhalb liegende Grundstück Flurstück Nr. 5889;
im Süden
Durch das teilweise einbezogene Wegegrundstück Flurstück Nr. 5871 (Rödeweg), das außerhalb liegende Grundstück Flurstück Nr. 5863, das teilweise einbezogene Grundstück Flurstück Nr. 5861, die außerhalb liegenden Grundstücke Flurstück Nr. 5859/3, 5859/2 und 5859 sowie durch das außerhalb liegenden Wegegrundstück Flurstück Nr. 5402/15;
im Westen
Durch das Straßengrundstück Flurstück Nr. 5402 (Hauptstraße), das teilweise einbezogene Wegegrundstück Flurstück Nr. 5402/13 sowie die außerhalb liegenden Grundstücke Flurstück Nr. 51/1, 53, 56, 57, 59, 60, 62, 63 und 64. Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandskarte dargestellt. In das Verfahren sind folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Siegelsbach einbezogen: Flst. Nr.: 48, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 49, 49/1, 50, 51, 5402/13 (hiervon ist ein südlicher Teil mit einer Fläche von ca. 96 m² einbezogen), 5861 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit einer Fläche von ca. 2.005 m² einbezogen), 5871 (hiervon ist ein westlicher Teil mit einer Fläche von ca. 788 m² einbezogen) und 5891 (hiervon ist ein südlicher Teil mit einer Fläche von ca. 228 m² einbezogen). Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Hinter der alten Schule“. Das Umlegungsgebiet liegt im Bereich des in Aufstellung befi ndlichen Bebauungsplans „Hinter der alten Schule“. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

II. Durchführung
Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des BauGB (BauGB-DVO) vom 2. März 1998 (GBl. S. 185), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99), in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.2.2020, dem Umlegungsausschuss „Hinter der alten Schule“.

III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpfl ichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an, ihre Rechte beim Umlegungsausschuss „Hinter der alten Schule“ der Gemeinde Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

IV. Verfügungs- und Veränderungssperre sowie Vorkaufsrecht der Gemeinde
Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroff en oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfl äche oder wesentliche wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;

3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepfl ichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepfl ichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Gemeinde Siegelsbach eingereichtes Baugesuch gilt gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde Siegelsbach beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

V. Vorarbeiten auf Grundstücken
Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs.1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treff enden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.

VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses
Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart.

Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Umlegungsbeschluss angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiterführenden prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 BauGB).

VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
Für die Grundstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis liegen in der Zeit vom 27.7.2020 bis 28.8.2020 im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach, Zimmer 7, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach, öffentlich aus und können während der Dienststunden

Montag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr
dort eingesehen werden.

Siegelsbach, 13. Juli 2020
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Vorsitzender des Umlegungsausschusses „Hinter der alten Schule“

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 14.7.2020 ab 19.00 Uhr im Ratssaal im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1.  Bürgersprechstunde
2.  Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3.  Bekanntgaben und Anfragen
4.  Neubau des Regenüberlaufbeckens (RüB) zur Abwasserbeseitigung
5.  Finanzzwischenbericht zum 30.6.2020 gemäß § 28 GemHVO
6.  Neugestaltung Spielplatz Schubertstraße Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung der Spielgeräte
7.  Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flst. Nr. 6463, Am Mührigweg 4

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.06.2020

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".

Religiöse Sprüche auf der Haupt- und Bahnhofstraße entfernt

Die religiösen Sprüche auf der Hauptstraße und Einmündung Bahnhofsstraße konnten mit vereinten Kräften entfernt werden.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung.

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 16.6.2020 ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Kreditaufnahmen im Zuge der Rückzahlung des Trägerdarlehens
5. Kindergartengebühren und Entgelte für die Kernzeitenbetreuung
6. Stellungnahmen der Gemeinde Siegelsbach
a) zum Bebauungsplan Innerörtliche Entlastungsstraße
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) zum Bebauungsplan „Am Untern Auweg II“
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
7. Baugesuch
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Lagerhalle u. Garage, Flst.-Nr. 6459, Am Mührigweg

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Krise findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Standesamtliche Mitteilungen Mai 2020

Sterbefall
Herr Erwin Ludwig Eckert, Hauptstr. 52, Siegelsbach

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2021

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2021 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 15. Mai 2020 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2021 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe.
Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %.
Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2021 eingesetzt.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe, wie z.B. Holz im Tragwerk einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5-%-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2021 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 7.8.2020 bei der Gemeinde vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herr Densborn, Tel. 07264/915023 oder per E-Mail: densborn@siegelsbach.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2021 umgesetzt und davor nicht begonnen wurden.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

Siegelsbach, 2.6.2020

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 12.05.2020

Hier: Ergebnismitteilung
Am 12.5.2020 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach, in der Zeit von 12.05 bis 13.40 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrollen brachten folgendes Ergebnis
Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße

zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit zwischen 12.05 und 13.40 Uhr 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzege 123
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 4 (3,3 %)
6-10 km/h 3
21-25 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 51 km/h

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2020

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter  "Gemeinderat - Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 19.5.2020, ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bad Rappenau über die gemeinsame Kläranlage „Mühlbachtal“
5. Neugestaltung von Spielplätzen in Siegelsbach
Sachstandsinformation

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Krise findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Standesamtliche Mitteilungen April 2020

Eheschließungen
Eheleute Nico Rickert und Lena Marie Rickert geb. Baumgart, Staugasse 2, Siegelsbach

Sterbefälle
Frau Brigitte Fromme geb. Baumgartner, Lessingstr. 4, Siegelsbach
Herr Klaus Friedrich Widmann, Bahnhofstr. 1/1, Siegelsbach

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2020

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter  "Gemeinderat - Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 21.4.2020, ab 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Baugebiet Hinter der alten Schule
a) Anpassung/Erläuterung Entwässerungskonzept sowie Kindergartenbedarfsplan und deren Auswirkungen auf den Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“
b) Entwurfsbeschluss Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“ und Auslegungsbeschluss/Behördenbeteiligung
2. Neubau Sporthalle
a) Sachstandsinformation
b) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe folgender Leistungen:
- Zimmerarbeiten Fassade und Konstruktion
- Shedoberlichter
- Dachabdichtungsarbeiten
- Metallbau- und Verglasungsarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Lüftungstechnik
c) Aufhebung und erneute Ausschreibung der Leistung Heizungs- und Sanitärtechnik

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der Corona-Krise findet die Sitzung im Großen Bürgersaal statt. Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Änderung der Straßensperrung wegen Bauarbeiten am Mührigweg

Gemäß der Vorankündigung wird folgende Verkehrsmaßnahme (Straßensperrung/Umleitung) angeordnet:

1. Bauarbeiten am unteren Bahnübergang
Gesperrte Straße: Mührigweg über Zufahrt Erlenhof
Sperrstrecke: siehe Lageplan (blau)
Art der Sperrung: Vollsperrung
Anlass der Sperrung: Reparatur des Bahnübergangs und Asphaltarbeiten
Voraussichtliche Dauer der Sperrung: 9.3. bis einschl. 16.3.2020
Umleitungsstrecke: über L 530 und Wagenbacherstraße

2. Bauarbeiten am Mührigweg
Gesperrte Straße: Mührigweg
Sperrstrecke: siehe Lageplan (rot)
Art der Sperrung: Vollsperrung
Anlass der Sperrung: Leitungsverlegung, Asphalteinbau
Voraussichtliche Dauer der Sperrung: 17.3.2020 bis Anfang Juli 2020
Umleitungsstrecke: über L 530

Während der Bauarbeiten bleibt der Recyclinghof geöffnet und zugänglich.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Reithmeyer unter der Tel. 07264/9150-25 zur Verfügung.

Bitte klicken Sie auf das Bild, um eine größere Ansicht zu erhalten.

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 19.02.2020

Am 19.2.2020 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 5.59 bis 9.27 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 5.59 Uhr und 9.27 Uhr

Anzahl der gemessenen  Fahrzeuge 1557
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 158 (10,1 %)
6 - 10 km/h 112
11 - 15 km/h 40
16 - 20 km/h 5
21 25 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit 51 km/h

Straßensperrung wegen Bauarbeiten am Mührigweg (bitte beachten! - nicht mehr aktuell- siehe Veröffentlichung "Änderung der Straßensperrung"

Gemäß der Vorankündigung wird folgende Verkehrsmaßnahme (Straßensperrung/Umleitung) angeordnet:

Gesperrte Straße: Mührigweg
Sperrstrecke: siehe Lageplan (rot)
Art der Sperrung: Vollsperrung
Anlass der Sperrung: Leitungsverlegung, Asphalteinbau
Voraussichtliche Dauer der Sperrung: 24.2.2020 bis 26.6.2020
Umleitungstrecke: über L 530

Während der Bauarbeiten bleibt der Recyclinghof geöffnet und zugänglich.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Reithmeyer unter Tel. 07264/9150-25 zur Verfügung.

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Eigentumswechsel im laufenden Jahr

Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.
Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) während des laufenden Jahres 2020 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer; erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen.
Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.

Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020

Den Bericht hierzu finden Sie unter  "Gemeinderat-Berichte".

Vorankündigung: Straßensperrung Mührigweg im Zuge der Erschließungsarbeiten

Ende Februar beginnen die Erschließungsarbeiten für das Mischgebiet am Mührigweg und das angrenzende Gewerbegebiet.
Der Mührigweg wird im betroffenen Bereich voll gesperrt. Eine Zufahrt zu den ansässigen Firmen sowie für die Feuerwehr wird sichergestellt. Der Recyclinghof bleibt während der Bauphase geöffnet und ist von Süden aus über die L 530 und den Mührigweg anfahrbar. Wir gehen von einer Fertigstellung bis zum 30.6.2020 aus.
Wir werden zeitnah noch im Detail über die Straßensperrung informieren.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis, dass es während der Bauzeit zu den genannten Einschränkungen kommen wird.
Die Gemeindeverwaltung

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, den 18.02.2020, ab 19.00 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 sowie den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
5. Baugebiet Hinter der alten Schule
a) Bebauungsplanverfahren
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanvorentwurf „Hinter der Alten Schule“ vom 14.08.2017
- Erneuter Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung
- Vorstellung Bebauungsplanentwurf vom 05.02.2020
- Entwurfsbeschluss Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“ vom 05.02.2020 und Auslegungsbeschluss/ Behördenbeteiligung
b) Anordnung der Baulandumlegung „Hinter der alten Schule und Bildung Umlegungsausschuss
c) Erschließungsvertrag und Finanzierung mit ESB KommunalProjekt AG

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zum 31.12.2018

pdfJAEigB18 (37 KB)

Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2018

pdfJR 2018 (59 KB)

Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 28.1.2020

Bitte klicken Sie hier (323 KB), um weitere Informationen zu erhalten.

Bevölkerungsfortschreibung 2. Halbjahr 2019

Bitte klicken Sie hier (174 KB).

Gemeinderatssitzung vom 28.01.2020

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 28.1.2020 ab 19.00 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Neubau Sporthalle
Beschlussfassung Ausschreibung folgender Gewerke:
- Gerüstarbeiten
- Zimmerarbeiten Fassade und Konstruktion
- Shedoberlichter
- Dachabdichtungsarbeiten
- Metallbau- und Verglasungsarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik inkl. Isolierung und Brandschott
5. Vorstellung der Jahresrechnung 2018 und des Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018
6. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Siegelsbach
a) Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes für das Jahr 2018 (1.1.-31.12.2018)
b) Feststellung des Lageberichtes für den Eigenbetrieb zum 31.12.2018
7. Friedhofswesen
a) Beratung und Beschlussfassung der Friedhofskalkulation 2020 bis 2024
b) Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs einer neuen Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
8. Neugestaltung Kinderspielplätze
Vorstellung Ablaufplanung und Nutzerbeteiligung

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche

Liebe Siegelsbacher Kinder und Jugendliche,
eure Fragen, Anregungen und Meinungen sind uns sehr wichtig. Deshalb habt ihr ab sofort mit Frau Mutlu eine eigene Ansprechpartnerin für eure Anliegen.
Ihr erreicht sie per Telefon unter 07264/9150-33, per E-Mail unter mutlu@siegelsbach.de oder persönlich auf dem Rathaus.
Ihr könnt auch bei Frau Mutlu und Herrn Bürgermeister Haucap in der Kinder- und Jugendsprechstunde, immer am ersten Donnerstag des Monats zwischen 15.00 und 16.30 Uhr, ein Termin vereinbaren und vorbeikommen. Die Termine werden regelmäßig im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Bitte meldet euch vorher bei Frau Mutlu an.
Wir freuen uns auf euer Kommen.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister und Frau Mutlu

Mikrozensus 2020: Start in Baden-Württemberg

Der Mikrozensus 2020 beginnt: Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung. Über das ganze Jahr 2020 werden dazu seit dem 7. Januar 2020 in mehr als 900 Gemeinden rund 55000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewerinnen und Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Dies sind rund 1% der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten.

Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden ab 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Brenner: „Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine ganz wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es um die Themen wie wir wohnen, wie Familien leben, welche Bildungsabschlüsse erworben wurden oder welche Verkehrsmittel die Menschen nutzen.“

Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem? Prozent der Haushalte. Durch den Mikrozensus werden wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Diese Angaben bilden die Grundlage für Meldungen wie »Ein höheres Bildungsniveau verbessert die Chancen auf ein höheres Gehalt« und »Auch ohne Kinder suchen Frauen seltener eine Vollzeitstelle«. Die Auskünfte von Menschen im Rentenalter sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studierenden oder Erwerbslosen.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab?
Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie können sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Neujahrsempfang 2020

BM Haucap begrüßt die zahlreichen Gäste, unter denen sich auch die Bundestagsabgeordneten Alexander Throm, Josip Juratovic und Michael Link sowie die Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch befinden.Sie haben es sich nicht nehmen lassen, auch dieses Jahr wieder hier in Siegelsbach zu sein.

Abgeordnete

„2020, ein neues Jahr, sogar ein neues Jahrzehnt, liegt vor uns.“ Mit diesen Worten eröffnete BM Haucap seine Ansprache und lenkte dabei den Blick bewusst auf die positiven Geschehnisse. Denn er sei zuversichtlich, dass trotz aller Entwicklungen im In- und Ausland, gute Zeiten vor uns liegen würden. Und wenn man sich vor Augen führe, was gemeinsam hier in den vergangenen 12 Monaten geleistet wurde, mache ihn das noch zuversichtlicher.
Dem Ziel, dass Eltern auch weiter ihrem Beruf nachgehen können, sei man mit den verlängerten Öffnungszeiten in der Villa Kunterbunt sowie dem Angebot eines warmen Mittagessens wieder einen Schritt nähergekommen.
Der Neubau der Sporthalle sei ein Projekt, dessen Auswirkungen weit in unsere Gemeinde spürbar sind. Sei es bei den Anwohnern oder auch den Vereinen. Allen sei bewusst, dass in der Übergangszeit Abstriche in Kauf genommen werden müssten. Er habe das Gefühl, die Gemeinschaft hier in Siegelsbach sei dadurch noch ein Stück enger zusammenrückt.
Die weitere Integration von Flüchtlingen, insbesondere der Neuangekommenen Familien im Rödeweg, hat die Gemeinde gemeinsam mit dem Arbeitskreis Asyl 2019 ebenfalls in Atem gehalten. Auch diese Herausforderung sei hervorragend gemeistert worden und die Menschen werden hervorragend betreut. Der Bedarf an Wohnraum sei in Deutschland nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum weiterhin sehr hoch. Mit dem „Mischgebiet am Mührigweg“ wurden dringend benötigte Bauplätze geschaffen und einen erster Schritt in Sachen Bevölkerungsentwicklung gemacht. Die Vergabe der Bauplätze erfolge nach einem Kriterienkatalog, der soziale und wohnortbezogene Faktoren enthalte und so in einem angespannten Wohnungsmarkt eine transparente und gerechtere Vergabe von Wohnbauplätzen ermöglichen solle. Allen, die sich in unserer Gemeinde haupt- und ehrenamtlich engagieren, danke BM Haucap herzlich. Nicht nur Verwaltung und Gemeinderat - welche die Wahl in 2019 durchgeführt, bzw. sich als Kandidaten/Kandidatinnen der Wahl gestellt haben - sondern auch in der Feuerwehr, den Vereinen, Kirchen und allen anderen Organisationen. Ohne ihren Einsatz wäre vieles hier nicht möglich. Seinen Dank verband er mit der Bitte, weiter zu machen. „Wir haben es, Sie haben es in der Hand. Jeder ist auch in Zukunft dazu aufgerufen, nach seinen Möglichkeiten mit anzupacken, sich einzubringen und die Zukunft von Siegelsbach aktiv mitzugestalten.“
Das Jahr 2020 habe auch wieder viele Herausforderungen für uns alle parat. Der Neubau der Sporthalle sei auch hier ein ständiger Begleiter. „Die Menschen leben gerne in Siegelsbach, wollen hierbleiben oder neu nach Siegelsbach kommen.“ Und daher sei es für die Gemeinde ein wichtiges Anliegen, sich im Bereich Wohnen weiter ins Zeug zu legen. Darüber hinaus wolle sich die Gemeinde, gemeinsam mit den Kindern, die Kinderspielplätze genauer anschauen. Über das exakte Vorgehen werde noch im Laufe dieses Monats informiert. Ein Highlight im Veranstaltungskalender sei auch wieder das Dorffest. BM Haucap zeigte sich überzeugt, dass wir als Gemeinschaft wieder ein tolles Fest ausrichten und auch unseren auswärtigen Gästen zeigen, was für ein leistungsfähiges, liebenswertes Gemeinwesen Siegelsbach habe. Bei all den Themen werde es darum gehen, die bestmögliche Lösung bzw. einen Kompromiss zum Wohle der Gemeinde zu finden. BM Haucap sei guter Dinge, dass auch die kommenden Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden können.

Ausgabe der Obstbaumgutscheine
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ J. W. von Goethe
Die Gemeinde Siegelsbach stiftet für alle neugeborenen Kinder einen Obstbaum. Der Baum soll als Geburtsbaum hier in der Gemeinde, auf einem eigenen oder einem gemeindlichen Grundstück gepflanzt werden und den Kindern zeigen, wo sie ihre Wurzeln haben, wo sie aufgewachsen sind und vielleicht auch einmal mit ihren Kindern leben möchten. Die Gemeinde freut sich, dass wir dieses Jahr wieder 18 Kinder in unserer Mitte begrüßen dürfen und wünschen ihnen und ihren Eltern alles Gute.

Geburtsbäume

Ehrung der Blutspender/-innen
„Blutspender sind ganz besondere Menschen
Sie setzen sich mit ihrer Blutspende aktiv für andere ein, nehmen sich Zeit für Menschen, die Hilfe brauchen, und übernehmen Verantwortung in unserer Gesellschaft.“
Gemeinsam mit Elke Haas, Vorsitzende des Ortsverbandes Bad Rappenau/Siegelsbach des Deutschen Roten Kreuzes nimmt BM Haucap die Ehrungen der Blutspender vor.
Für 10-mal Blutspenden erhält die Blutspendenehrennadel in Gold Herr Tobias Berg.
Für 75-maliges Spenden die Blutspendenehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz Herr Wolfgang Schneider.
Der Dank gilt neben den Blutspendern/-spenderinnen auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Blutspendedienstes. Sie setzen ihre Freizeit ein, um gemeinsam mit den Blutspendern diese Hilfe möglich zu machen.

Blutspender

BM Haucap bedankt sich beim Chor United Voices für die wunderbare musikalische Begleitung und bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verwaltung für die Durchführung des Neujahrsempfangs. Darüber hinaus gilt der Dank Herrn Kiermeier für die Bereitstellung seiner Kunstwerke sowie Herrn Kakalik für seinen Einsatz als Fotograf. Selbstverständlich gilt der Dank auch allen Geehrten für ihren Einsatz und den Gästen für ihr Kommen.
Allen wünscht er ein glückliches Jahr 2020, vor allem jedoch Gesundheit.

United Voices

Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Standesamtliche Mitteilungen Dezember 2019

Sterbefälle
Herr Reinhard Gottlieb Richard Koos, Hauptstr. 61

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 17.12.2019 ab 19.00 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Waldbericht 2019/2020 und Haushaltsplan Wald 2020
a) Vorstellung und Kenntnisnahme des Waldberichts 2019/2020
b) Vorstellung des Haushaltsplans Wald 2020
3. Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Siegelsbach
Beschlussfassung Ausschreibung
4. Friedhofswesen
a) Vorstellung und Beratung der Friedhofskalkulation 2020 bis 2024
b) Vorstellung und Beratung des Entwurfs einer neuen Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
5. Neubau Sporthalle
Übertragung von Entscheidungen an den Bauausschuss
6. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach
7. Annahme von Spenden
8. Baugesuche
Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB, Silcherstraße 12, Flst. 6334
9. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
10. Bekanntgaben und Anfragen
11. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192-197 BauGB (Wertermittlung) von den Beteiligten auf die Stadt Bad Friedrichshall

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Schreiben vom 22.11.2019 die zwischen der Stadt Bad Friedrichshall und der Gemeinde Siegelsbach am 18.11.2019 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB (Wertermittlung), zur Errichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle auf die Stadt Bad Friedrichshall als erfüllende Gemeinde gem. § 25 Abs. 5. i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ genehmigt.

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Neue Mitarbeiterin in der Kernzeitbetreuung Villa Kunterbunt

Wir freuen uns sehr, dass wir mit Elke Emmerich eine neue Mitarbeiterin bei der Gemeinde Siegelsbach begrüßen dürfen.
Frau Emmerich wurde zum 4.11.2019 für die Kernzeitenbetreuung Villa Kunterbunt eingestellt und verstärkt nun das Team der Villa Kunterbunt mit ihrer Leiterin Frau Gabi Würz und Mitarbeiterin Frau Angelika Munz.
Frau Emmerich bringt bereits erste Erfahrungen aus ihrer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Aushilfskraft in der Kernzeitenbetreuung Obergimpern mit.
Wir freuen uns sehr über den Neuzugang. Gleichzeitig wünschen wir ihr eine erfolgreiche und harmonische Zeit in der Villa Kunterbunt.
Gemeindeverwaltung Siegelsbach

Geschwindigkeitskontrolle durch die große Kreisstadt Bad Rappenau am 14.11.2019

hier: Ergebnismitteilung
Am 14.11.2019 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 10.56 bis 13.58 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrollen brachten folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 10.56 und 13.58 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.273
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 186 (14,6 %)
06-10 km/h 114
11-15 km/h 49
16-20 km/h 19
26-30 km/h 4
Höchstgeschwindigkeit: 55 km/h

Volkstrauertag 2019

Am vergangenen Sonntag fand auf dem Friedhof am Gefallenenehrenmal die Feierstunde zum Volkstrauertag statt. Nach einem Musikstück des Musikvereins und einem Lied des Männergesangvereins folgte die Ansprache von Bürgermeister Haucap. Hierbei ging er auf die unzähligen Opfern von Krieg und Gewalt in der Vergangenheit sowie auf die aktuelle Situation in unserer heutigen Welt ein und berief sich auf Humanität und Frieden. Unter musikalischer Umrahmung wurde dann der Kranz von Bürgermeister Haucap und seinem ersten Stellvertreter Gunter Koos am Gefallenehrenmal niedergelegt.
Die Gemeindeverwaltung dankt dem Musikverein und Männergesangverein für die musikalische Umrahmung, allen Beteiligten für ihren Einsatz und den zahlreichen Gästen für die rege Teilnahme.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Siegelsbach vom 19.11.2013 (Abwassersatzung - AbwS -)

Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat am 12.11.2019 folgende 2. Änderungssatzung der Abwassersatzung beschlossen:

Gemeinderatssitzung vom 12. November 2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte". 

Öffentliche Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mührigweg - Nord 1. Änd.“ über den Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Am Mührigweg - Nord 1. Änd." einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 12.11.2019 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Mührigweg - Nord 1. Änd." zugestimmt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 14.10.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem Plan siehe unten.

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, den bisher nicht gewerblich genutzten Planbereich im westlichen Teil des Betriebsgeländes auch für den Logistikpark zu nutzen. Vorhandene Bewuchs- und Waldflächen sollen gerodet und dort weitere Abstellflächen für Fahrzeuge geschaffen und ein Parkierungsgebäude errichtet werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Planauflage vom 22.11.2019 bis einschließlich 17.1.2020 bei der Gemeinde Siegelsbach, Ratssaal, Wagenbacher Str. 4a, zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Planentwürfe können auch über die Dateien unten eingesehen werden.

Siegelsbach, 18.11.2019
gez. Haucap, Bürgermeister

Neue Busverbindung für Siegelsbach

Ab Fahrplanwechsel im Dezember steht eine Fahrt mehr in Siegelsbach zur Verfügung. Die Palatina Bus GmbH wird Siegelsbach mit Linie 795 in Richtung Bad Rappenau mit einem Gelenkbus bedienen. Abfahrt an der Haltestelle „Kirche" ist um 7.07 Uhr.
Somit können Schüler ab 15.12.19 drei Fahrten zur Schule bzw. zur Stadtbahn nach Bad Rappenau nutzen:
Siegelsbach Kirche:

7.10 Uhr Linie 681
7.11 Uhr Linie 782
7.07 Uhr Linie 795

Einladung zum Volkstrauertag

Am Sonntag, 17. November 2019 vormittags um 10.15 Uhr findet auf dem Friedhof am Gefallenenehrenmal die Feierstunde zum Volkstrauertag statt.

Programmfolge
1. Musikstück des Musikvereins Siegelsbach
2. Lied des Männergesangvereins „Eintracht" Siegelsbach
3. Ansprache
4. Kranzniederlegung (hierzu spielt der Musikverein das Lied „Ich hatt einen Kameraden")

Die Bevölkerung wird zu der Feierstunde freundlichst eingeladen.

gez.Tobias Haucap, Bürgermeister

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 12.11.2019 ab 19.00 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats, lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Baugebiet Hinter der alten Schule
Sachstandsinformation zum aktuellen Planungsstand
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Mührigweg - Nord 1. Änd." zur Errichtung eines Logistikparks
a) Genehmigung des Antrages der Firma M&M Logistikpark GmbH & Co. KG zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Mührigweg - Nord 1. Änd."
b) Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Mührigweg - Nord 1. Änd."
c) Vorstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurfs „Am Mührigweg - Nord 1. Änd." und erste Planungen
d) Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf „Am Mührigweg - Nord 1. Änd." vom 14.10.2019 und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
4. Mischgebiet am Mührigweg
Vergabe der Erschließungsarbeiten
5. Neubau Sporthalle
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Rückbauarbeiten
6. Vorstellung der Jahresrechnung 2017 und des Rechenschaftsberichts für das Haushaltsjahr 2017
7. Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn
Vorschlag der Gutachter
8. Widerruf der Bestellung von Frau Mutlu zur Standesbeamtin der Gemeinde Siegelsbach
9. Baugesuche
Antrag auf Befreiung nach § 56 LBO, Blücherstraße 25, Flst. 5370/2
10. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
a) Beratung und Beschlussfassung der Abwassergebührenkalkulation 2019 und 2020
b) Beratung und Beschlussfassung der 2. Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 19.11.2013 über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Siegelsbach
11. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
12. Bekanntgaben und Anfrage
13. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Standesamtliche Mitteilungen Oktober 2019

Sterbefall
Georg Schaller, Siegelsbach

Bevölkerungsfortschreibung 1. Halbjahr 2019

Bitte klicken Sie hier (173 KB), um nähere Informationen zu erhalten.

Bevölkerungsfortschreibung 2. Halbjahr 2018

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Gemeinderatssitzung vom 15. Oktober 2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 25.9.2019

Hier: Ergebnismitteilung
Am 25.9.2019 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 8.20 Uhr bis 9.30 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrollen brachten folgendes Ergebnis:

Messstelle Siegelsbach, Ringstraße
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 8.20 und 9.30 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 28
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 2 (7,1 %)
6-10 km/h 1
11-15 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 44 km/h

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 15.10.2019 ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn
3. Neubeschaffung einer EDV-Anlage inkl. Server
4. Annahme von Spenden
5. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
6. Bekanntgaben und Anfragen
7. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Gemeinderatssitzung vom 24. September 2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte". 

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 24.9.2019, ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Neubau Sporthalle
a) Aktuelle Sachstandsinformation
b) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der wesentlichen Gewerke
3. Mischgebiet am Mührigweg
a) Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten
b) Aktualisierung Zeitplanung
4. Ergebnisse Verkehrsschau 2019
5. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
6. Bekanntgaben und Anfragen
7. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Gemeinderatssitzung vom 10. September 2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Standesamtliche Mitteilungen August 2019

Eheschließungen
Kasjan Mateusz Skuzjus und Yvonne Männicke, Siegelsbach

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 10.9.2019, ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgersprechstunde
2. Verpflichtung Gemeinderätin Anja Horch
3. Ersatzpflanzung Vorplatz Bürgerzentrum
4. Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach zum Bebauungsplan „Neckarblick" in Heinsheim im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5. Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach zum Bebauungsplan „Reiterhof Bad Rappenau" im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
6. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
7. Bekanntgaben und Anfragen
8. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 8.7.2019

Hier: Ergebnismitteilung
Am 8.7.2019 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 8.58 bis 15.34 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrollen brachten folgendes Ergebnis:

Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 8.58 und 12.57 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.572
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 198 (12,6 %)
6-10 km/h 146
11-15 km/h 39
16-20 km/h 12
21-25 km/h 1
31-40 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 62 km/h

Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 12.57 und 15.34 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 213
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 10 (4,7 %)
6-10 km/h 6
11-15 km/h 3
21-25 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 52 km/h

Standesamtliche Mitteilungen Juli 2019

Eheschließungen
Jürgen Bernhard Steck und Eva Margarete Steck geb. Peters, Siegelsbach

Gemeinderatssitzung vom 30. Juli 2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 30.7.2019 ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Beratung und Beschlussfassung über die Bauplatzvergabe „Mischgebiet am Mührigweg"
3. Bauvoranfrage; Überprüfung der Überbauung der Baugrenze, Ringstr. 65, Flst.Nr. 6343
4. Feststellung der Kindergartenbedarfsplanung und Kindergartenbeiträge 2019/2020
5. Bestellung von Frau Bayer zur weiteren Standesbeamtin der Gemeinde Siegelsbach
6. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
7. Bekanntgaben und Anfragen
8. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez.Tobias Haucap, Bürgermeister

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2020

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2020 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (Ortsbild prägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2020 eingesetzt.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Aufnahmeaufträge mit Projekten aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend Ressourcen schonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk, wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 Prozentpunkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2020 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 6.9.2019 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung infrage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Thorsten Densborn, Tel. 07264/9150-23, E-Mail: densborn@siegelsbach.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2020 umgesetzt und davor nicht begonnen werden. Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.

Gemeinderatssitzung vom 9. Juli 2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 23.7.2019 ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 - Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen
3. Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderäte - Sitzwechsel Gemeinderat -

Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte
2. Ehrung für langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat
3. Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
4. Wahl der Vertreter im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau/Kirchardt/Siegelsbach
5. Wahl der Vertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
6. Wahl der Vertreter in den Vorstand und den erweiterten Vorstand der Musikschule Unterer Neckar
7. Besetzung des Bauausschusses
8. Besetzung des Kuratoriums der Kindergärten
9. Bekanntgaben und Anfragen
10. Verschiedenes
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez.Tobias Haucap, Bürgermeister

Neues Gesicht in der Gemeindeverwaltung

Seit dem 1.7.2019 verstärkt Frau Lisa-Maria Bayer das Team im Siegelsbacher Rathaus.
Sie wird derzeit im Bürgerbüro eingearbeitet. Ferner ist sie zukünftig Ansprechpartnerin für Kindergartenangelegenheiten, das Kinderferienprogramm und die Villa Kunterbunt. Auch soll die neue Vollzeitbeschäftigte das Hauptamt unterstützen. Frau Bayer arbeitete davor bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen. Auch dort war sie im Bürgerbüro tätig.
Wir wünschen ihr bei ihren neuen Aufgaben viel Erfolg und Freude.
Gemeindeverwaltung Siegelsbach

Standesamtliche Mitteilungen Juni 2019


Eheschließungen
Tino und Lena Lauber geb. Reißig, Siegelsbach
Kurt Helmut und Irmgard Theresia Guth geb. Reichert, Siegelsbach

Sterbefälle
Berthold Dürr, Siegelsbach

Geburten
Hajar Awad, Tochter von Youcef Awad und Sara Abdelkassar, Siegelsbach

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 9.7.2019 ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Neubau Sporthalle
a) Beschlussfassung Ausschreibung wesentlicher Gewerke
b) Fortschreibung Kostenschätzung Neubau Sporthalle
3. Prüfung der Wahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Siegelsbach vom 26.5.2019
4. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
5. Bekanntgaben und Anfragen
6. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez.Tobias Haucap, Bürgermeister

Feldrundfahrt des Ortsbauernverbandes Siegelsbach am 21.6.2019

Zur jährlichen Feldrundfahrt in Siegelsbach gab es dieses Jahr zwei Highlights:
Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch (CDU) feierte mit den Siegelsbacher Landwirten Ihren 65. Geburtstag. Dazu kamen Gäste aus Politik und Wirtschaft: Bundestagsabgeordneter Alexander Throm (CDU), Ministerialdirigent Joachim Hauck a.D., Jürgen Freudenberger vom Kraichgau-Raiffeisen-Zentrum, Herr Schmalz von FrieslandCampina, Dr. Engel vom Landwirtschaftsamt Heilbronn, Stefan Körner vom Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg und Barbara Appel von der Volksbank Kraichgau. Nachdem Pfarrer Daniel Fritsch zusammen mit allen Anwesenden einen Geburtstagskanon anstimmte, überbrachte Bürgermeister Tobias Haucap ein Geschenk der Gemeinde. Das Hauptthema der Feldrundfahrt war dieses Jahr die Einweihung des landwirtschaftlichen Lehrpfades, der in Zusammenarbeit der Siegelsbacher Landwirte und Jagdpächter errichtet wurde. Der Lehrpfad hat eine Länge von ca. 3 km. Die Strecke beginnt hinter dem Gewerbegebiet Petersäcker, geht über den Mühlwald Richtung Friedhof und entlang dem Siegelsbach Weg bis zum Jagdhaus. Der Weg informiert an 22 Stationen über die angebauten landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Weizen, Zuckerrüben und über die Wildtiere im Siegelsbacher Revier. Mit dem Traktor und zwei vollbeladenen Anhängern chauffierte Markus Wemmer die Gäste entlang des Pfades. Der Abschluss fand bei gemütlichem Beisammensein mit Fachvorträgen und regen Diskussionen über Agrarthemen, Umwelt, Politik und Jagd in der Maschinenhalle von Herrn Reinhard Koos statt. Es sind alle eingeladen, den Weg zu bewandern und sich über die Landwirtschaft und Jagd zu informieren und die Siegelsbacher Natur zu genießen. Vielen Dank allen Beteiligten für die tatkräftige Unterstützung bei der Errichtung dieses Pfades und für die Gestaltung und Bewirtung dieser gelungenen Veranstaltung.
Die Siegelsbacher Landwirte und Jäger

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 16.5.2019

hier: Ergebnismitteilung
Am 16.5.2019 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach, in der Zeit von 11.29 bis 14.06 Uhr, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrollen brachten folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, K 2037, St. 0,8

zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 287
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 24 (8,4 %)
6-10 km/h 7
11-15 km/h 1
16-20 km/h 9
21-25 km/h 4
26-30 km/h 2
31-40 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 102 km/h

Standesamtliche Mitteilungen April/Mai 2019

Eheschließungen
Daniel Benjamin Jüngling und Vivienne Jüngling, geb. Kailer, Siegelsbach

Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Mischgebiet am Mührigweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 29.4.2019

Hier: Ergebnismitteilung
Am 29.4.2019 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 9.16 bis 13.00 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis
Messstelle Siegelsbach, Hauptsraße, L 530

zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit zwischen 9.16 Uhr und 13.00 Uhr 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.396
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 238 (17,0%)
06-10 km/h 152
11-15 km/h 59
16-20 km/h 16
21-25 km/h 7
26-30 km/h 4
Höchstgeschwindigkeit 58 km/h

Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zum 31.12.2017

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Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 26. Mai 2019

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Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 14.5.2019 ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Neubau Sporthalle
a) Beschlussfassung zur Ausgestaltung der Fassade
b) Beschlussfassung zur Ausgestaltung der Fenster
c) Sachstandsinformation zu Erd- und Abrissarbeiten
3. Kommunalwahlen am 26.5.2019
Änderung der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
4. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 - 2014 durch das Landratsamt Heilbronn
Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der Prüfung
5. Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach
a) zur Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Nord III - Versorgung" der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) zum Bebauungsplan „Nord III - Wohnen" der Gemeinde Haßmersheim im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
c) zum Bebauungsplan „Nord III - Versorgung" der Gemeinde Haßmersheim im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
6. Baugesuche
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Schüttringer Straße 14, Flst.-Nr. 6375
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Schüttringer Straße 12, Flst.-Nr. 6376
c) Abbruch u. Neubau einer Garage, Anbau an das Wohnhaus, Blücherstraße 19, Flst.-Nr. 5350
d) Errichtung einer Stellplatzanlage mit 34 PKW-Stellplätzen, Hauptstraße 74, Flst.-Nr. 433
7. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
8. Bekanntgaben und Anfragen
9. Verschiedenes
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Gemeinderatssitzung vom 16.04.2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der verlässlichen Grundschule vom 19.02.2019

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Entgeltordnung zum Betreuungskonzept "Ferienbetreuung in der Villa Kunterbunt" vom 19.02.2019

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Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 16.4.2019 ab 19.30 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Polizei- und Kriminalitätsstatistik
3. Forstneuorganisation
4. Bauplatzvergabe „Mischgebiet am Mührigweg“
Beratung und Beschlussfassung zu Vergabekriterien für die kommunale Bauplatzvergabe
5. Neubau Sporthalle
Beschlussfassung zur Ausgestaltung der wesentlichen Gewerke (Rohbau, Dach, Fassade, Fenster, Grundzüge der Haustechnik und des Innenausbaus)
6. Baugesuche
Anbau Gartenschuppen für zwei Wohneinheiten, Silcherstraße 12, Flst. Nr. 6334
7. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
8. Bekanntgaben und Anfragen
9. Verschiedenes
Die Bevölerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zum 31.12.2016

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Erfolgreiche Gemarkungsputzaktion am vergangenen Wochenende

Am Samstag fand in Siegelsbach die diesjährige Gemarkungsputzaktion statt. Bei herrlichem Wetter trafen sich Jugendfeuerwehr und Betreuer, einige Gemeinderäte sowie Helfer vom Förderverein Krebsbachtalbahn und Bürger morgens am Bauhof. Nach einer kurzen Begrüßung durch Bürgermeister Haucap erfolgten die Ausgabe der Müllsäcke und entsprechende Ausrüstung zum Sammeln von Abfall und die Verteilung der Gruppen im Gemeindegebiet. Hierbei wurden auch Straßenränder innerhalb und außerhalb des Ortes, Feld- und Radwege geputzt. Parallel wurden von 10.00 bis 11.00 Uhr im Bauhof der Gemeinde Siegelsbach die Geburtsbäume ausgegeben. Beim Sammeln fand eine Gruppe sogar einen weggeworfenen Pokal. Dieser war ein Höhepunkt und begleitete die Kinder den ganzen Samstagvormittag. Anschließend fand ein Vesper im Feuerwehrgerätehaus statt. Hier gab es heiße Würste, Getränke, Kaffee und Nusszopf. Auch eine kleine Versüßung mit Mohrenköpfen für die Helfer durfte nicht fehlen.
Wir bedanken uns nochmals bei allen für die rege Teilnahme und Unterstützung.
Ihre Gemeindeverwaltung Siegelsbach

1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2019

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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019

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Gemeinderatssitzung vom 26.03.2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte" 

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 26.3.2019 ab 19.00 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Ersatzpflanzung Vorplatz Bürgerzentrum
3. Neubau Sporthalle
a) Vorstellung derzeitiger Planungsstand
- Bodengutachten - Tragwerksplanung
- Brandschutz - Gesamtplanung
b) Nutzerbeteiligung
- Vorstellung und Abwägung der wesentlichen Ergebnisse
- Beschlussfassung über die Umsetzung der wesentlichen Ergebnisse
c) Ergänzende Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
d) Vergabe der Planung der Haustechnik
e) Vergabe der Vermessungsleistungen
f) Zeitplanung
4. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Siegelsbach
a) Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs für das Jahr 2017 (1.1. - 31.12.2017)
b) Feststellung des Lageberichts für den Eigenbetrieb zum 31.12.2017
5. Vergabe der Vermögensbewertung im Zuge der Einführung des NKHR
6. Fortschreibung der Finanzplanung bis zum Jahr 2022
7. Baugesuch
Nutzungsänderung Wohnraum zu physiotherapeutischer Praxis, Goethestr. 14, Flst. Nr. 5295
8. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
9. Bekanntgaben und Anfragen
10. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez.Tobias Haucap, Bürgermeister

Satzung der Jagdgenossenschaft Siegelsbach

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Siegelsbach hat am 31.01.2019 folgende Satzung beschlossen:

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau

am 5.2.2019
Hier: Ergebnismitteilung
Am 5.2.2019 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach, in der Zeit von 11.30 bis 14.00 Uhr, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 11.30 und 14.00 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 438
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 14 (3,2 %)
6-10 km/h 10
11-15 km/h 3
16-20 km/h 1
Höchstgeschwindigkeit: 46 km/h

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau

am 23.1.2019
Hier: Ergebnismitteilung
Am 23.1.2019 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach, in der Zeit von 10.20 bis 14.35 Uhr, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 10.20 und 14.35 Uhr

Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.703
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 221 (13 %)
6-10 km/h 142
11-15 km/h 58
16-20 km/h 16
21-25 km/h 2
26-30 km/h 1
31-40 km/h 2
Höchstgeschwindigkeit: 64 km/h

Standesamtliche Mitteilungen Februar 2019

Sterbefälle
David Martens, Siegelsbach, Lessingstr. 7
Rosemarie König, Siegelsbach, Thammenhainer Str. 2

Eheschließungen
Chris Robin Radzium und Olga Radzium geb. Schneider, Siegelsbach, Blücherstr. 2

Gemeinderatssitzung vom 19.02.2019

Den Bericht hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte"

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Zu der am Dienstag, 19.2.2019 ab 19.00 Uhr im Ratssaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Musikschule Unterer Neckar
a) Bericht des Musikschulleiters
b) Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Familien- und Sozialermäßigung
3. Mischgebiet am Mührigweg
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden zum Bebauungsplanentwurf vom 16.10.2018
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB i.V.m. § 4 GemO
c) Vergabe der Erschließungsplanung für das Mischgebiet „Am Mührigweg“
4. Ferienbetreuung Villa Kunterbunt
Beratung und Beschlussfassung der angepassten Benutzungs- und Entgeltordnung
5. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Siegelsbach
a) Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs für das Jahr 2016 (1.1. - 31.12.2016)
b) Feststellung des Lageberichts für den Eigenbetrieb zum 31.12.2016
6. Baugesuche
a) Neubau eines Einfam.-Wohnhauses m. Doppelgarage, Wagenbacher Str.13/1, Flst.-Nr. 732/5
b) Nutzungsänderung; Bahnhofstr. 9, Flst.-Nr. 627
7. Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach zum Bebauungsplan „Am unteren Auweg - 2. Änderung“ der Gemeinde Haßmersheim im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
8. Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der „Jagdgenossenschaft Siegelsbach“ für die Pachtperiode 1.4.2019 bis 30.3.2025
9. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
10. Bekanntgaben und Anfragen
11. Verschiedenes
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019

1. Am Sonntag, 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.
In der Gemeinde Siegelsbach sind dabei 10 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 20 Bewerber.

2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2019 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses -Bürgermeisteramt Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach schriftlich einzureichen.

2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden.
Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.

2.2 Zulässige Zahl der Bewerber
2.2.1 Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat dürfen (höchstens) doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.

2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.
2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend.

2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar sind Bürger,
• die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen;
• für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
• die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen;
• Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten
• den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten;
• bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.
Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.

2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.

2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).

2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von 10 Personen die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften).
Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge
• von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind;
• von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.
2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürgermeisteramt Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach - kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreteroder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.
2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.
2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.
2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.

2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
• eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich;
• von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit;
• Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten;
• eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind;
• die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig.
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.

2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.

2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach.

3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO
3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.
Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach.
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach bereit.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat.

Siegelsbach, 4. Februar 2019
Bürgermeisteramt
gez. Anja Reithmeyer, Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

Rückwirkende Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2019

Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2019 werden rückwirkend zum 1.1.2019 kalkuliert. Mangels gesicherter Werte zu wesentlichen Kalkulationsgrundlagen im Bereich des Anlagevermögens empfiehlt sich diese Vorgehensweise zur Vermeidung von zu hoch kalkulierten Gebührensätzen. Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse werden erst im Laufe des Jahres gefasst werden können. Wir weisen darauf hin, dass sich dadurch die Abwassergebühren gem. § 42 der Abwassersatzung der Gemeinde Siegelsbach erhöhen können.

Neujahrsempfang 2019

BM Haucap begrüßt die zahlreichen Gäste, unter denen sich auch der Bundestagsabgeordneter Alexander Throm und die Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch befinden. Sie haben es sich nicht nehmen lassen, auch dieses Jahr wieder hier in Siegelsbach zu sein.
 
In seiner Rückschau zieht BM Haucap Bilanz für das vergangene Jahr. Es war ein sehr ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2018. Auf dem Rathaus gab es einen großen personellen Umbruch, der mit vereinten Kräften gut gemeistert wurde.
Gemeinsam mit dem Gemeinderat wurden wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Mit dem Baugebiet „Hinter der alten Schule“, dem „Mischgebiet am Mührigweg“ sowie der Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße - Stockbrunnengasse“ wurde der Grundstein für eine moderate Bevölkerungsentwicklung in unserer Gemeinde gelegt. Die Kernzeitbetreuung in der „Villa Kunterbunt“ öffnet seit diesem Montag Ihren Türen bis 16.00 Uhr und es wird ein warmes Mittagessen angeboten. Mit dem Grundsatzbeschluss eine neue Sporthalle zu bauen, kommt die Gemeinde einem langen gehegten Wunsch ein großes Stück näher. Ein Glanzpunkt in 2018 war das Dorffest. Mit zahlreichen kulinarischen Highlights und einem tollen Bühnenprogramm, eingerahmt in die stimmungsvolle Atmosphäre rund um die Lindengasse, wusste Siegelsbach zu überzeugen. Der Rückblick war verbunden mit Dank und Anerkennung an Alle, die sich in vielfältiger Weise in der Kommune engagieren. Und auch mit der Bitte, in dieser Verbundenheit mit dem Gemeinwesen nicht nachzulassen. Auch in Zukunft ist jeder dazu aufgerufen, nach seinen Möglichkeiten mit anzupacken, sich einzubringen und aktiv mitzugestalten.
 
Auch das Jahr 2019 wird zahlreiche Neuerungen, Projekte und Herausforderungen mit sich bringen. Es wird in erster Linie darum gehen, Begonnenes abzuschließen, wie die Erschließung der Baugebiete oder auch der Neubau Sporthalle. Darüber hinaus werden Investitionen im Abwasserbereich genauso notwendig sein wie die weitere Erschließung von Gewerbeflächen. Das neue kommunale Haushaltsrecht und die weitere Integration von Flüchtlingen wird die Beteiligten stark beschäftigen. Ein terminliches Highlight werden 2019 auch die Kommunal- und Europawahlen sein. BM Haucap appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Neuwähler, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
 
 
Ausgabe der Obstbaumgutschein
Die Gemeinde Siegelsbach stiftet für alle neugeborenen Kinder einen Obstbaum. Der Baum soll als Geburtsbaum hier in der Gemeinde, auf einem eigenen oder einem gemeindlichen Grundstück gepflanzt werden und den Kindern zeigen, wo sie ihre Wurzeln haben, wo sie aufgewachsen sind und vielleicht auch einmal mit Ihren Kindern leben möchten...
Die Gemeinde freut sich, dass wir dieses Jahr wieder 12 Kinder in unserer Mitte begrüßen dürfen und wünschen ihnen und ihren Eltern alles Gute.
 
 
 

Ehrung der Blutspender/innen
Für 25-maliges Blutspenden, erhält die Blutspendenehrennadel in Gold mit Lorbeerkranz,
Frau Nagel Sylvia
Rolf Schüßler
Für 50-maliges Blutspenden, erhält die Blutspendenehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz
Herr Dirk Stattelmann
 
Der Dank gilt den Blutspenderinnen und Blutspender sowie den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Blutspendendienstes. Ohne Ihren fachkundigen Einsatz wäre es nicht möglich, die Blutspendenaktionen durchzuführen.

Quelle: (Armin Guzy) RNZ

Ehrung verdienter Bürger/innen
Die Ehrung beim diesjährigen Neujahrsempfang richten sich insbesondere an diejenigen, die sich in den Vereinen und Institutionen im Bereich der Kinder und Jugendarbeit stark und verdient gemacht haben. Einem Bereich, bei dem Grundstein gelegt wird, in dem Werte vermittelt werden.
 
Geehrt wurde:
Frau Sonja Baumann, Ev. Kirchengemeinde, leitet seit 10 Jahren den Kindergottesdienst;
Herr Michael Ehrmann, SC Siegelsbach, seit 2006 trainiert er verschiedene Jugendmannschaften;
Herr Ralph Matz, Freiwillige Feuerwehr, Leitung Jugendfeuerwehr von 2002 bis 2018;
Herr Dieter Lang, Musikverein seit 1997 Verbindungsmann zur Musikschule und zu den Eltern der Jungmusiker, unterstützt beim Ferienprogramm und beim Jugendausflug;
Herr Walter Jung Schachfreunde Siegelsbach, Jugendarbeit im Schachverein seit 1987.
 
BM Haucap bedankt sich für das ehrenamtliche Engagement und hofft, dass die Geehrten auch in Zukunft in dieser Art und Weise sich für die Gemeinschaft einsetzen.
 

Ehrung für besondere Leistungen im Beruf
Herr Wally hat im Jahr 2018 seine Ausbildung zum Steinmetz erfolgreich abgeschlossen. Er ist dabei bester Steinmetz-Azubi der Handwerkskammer Heilbronn und auch auf Landesebene geworden. Dieser Erfolg auf regionaler Ebene hat ihm dann die Teilnahme an einem Bundesweiten Wettbewerb ermöglicht, wo er den ersten Platz belegte. BM Haucap wünscht Herr Wally weiterhin viel Erfolg und alles Gute für die Zukunft.
 

Quelle: (Armin Guzy) RNZ

BM Haucap bedankt sich bei Agape Harmony für die wunderbare musikalische Begleitung, bei den Mitarbeitern/innen der Verwaltung für die Durchführung des Neujahrsempfangs, bei den Geehrten für Ihren Einsatz und Ihre Leistungen und bei allen Gästen für Ihr Kommen. Ihnen Allen wünscht er ein glückliches Jahr 2019, vor allem jedoch Gesundheit und Zufriedenheit.

Quelle: (Armin Guzy) RNZ