Amtliche Bekanntmachungen
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 21.11.2023
Zu der am Dienstag, 21.11.2023 um 19.00 Uhr im großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Beitritt der Gemeinde Siegelsbach in den Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V.
5. Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung gemeinsam mit den Gemeinden Kirchardt, Gemmingen und Ittlingen
6. Baugebiet „Am Mührigweg Nord“
Weiteres Vorgehen zur Anfrage zum Bau eines „Verwaltungsgebäudes und Krematoriums“
7. Bildung eines Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG)
8. Friedhofsentwicklungsplan (1. Bauabschnitt)
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 28.9. bis 2.10.2023
hier: Ergebnismitteilung
Vom 28.9.2023, 10.18 Uhr bis 2.10.2023, 9.01 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L530, Bushaltestelle, vor Haus-Nr. 66, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h,
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 8.559 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 246 (2,9 %) |
6-10 km/h | 180 |
11-15 km/h | 55 |
21-25 km/h | 7 |
26-30 km/h | 2 |
31-40 km/h | 2 |
Höchstgeschwindigkeit: | 68 km/h |
Grund- und Gewerbesteuer wird fällig
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden am 15.11.2023 die Raten für das IV. Quartal 2023 fällig. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid.
Wir bitten um termingerechte Bezahlung, da die Gemeinde Siegelsbach im Verzugsfall gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Einzahlungen für die Gemeindekasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Wir bitten dabei um Angabe des Buchungszeichens. Bei den Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.
Eigentumswechsel im laufenden Jahr
Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) des laufenden Jahres 2023 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer; erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen. Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.
Führerscheinstelle Landkreis Heilbronn - Ab sofort den Führerschein digital beantragen
Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreis Heilbronn können ab sofort ihren Führerschein online beantragen. Möglich ist dies für Personen, die bislang noch keinen Führerschein hatten und erstmals einen Führerschein beantragen.
Landrat Norbert Heuser freut sich: „Wir gehen mit dem digitalen Führerscheinantrag im Landkreis Heilbronn einen weiteren großen Schritt in Richtung benutzerfreundliche und digitale Verwaltung.“
Der Online-Erstantrag steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung und kann rund um die Uhr bequem vom Smartphone, Tablet oder PC beantragt werden. Voraussetzung für den digitalen Erstantrag ist die digitale Identifikation durch den elektronischen Personalausweis. Falls die Online-Funktion des Personalausweises noch nicht freigeschaltet wurde, ist dies innerhalb der Antragstellung möglich.
Der Antrag kann über die Homepage des Landratsamt Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerschein-digital oder durch Scannen des QR-Codes ausgefüllt und eingereicht werden, ohne persönlich beim Rathaus oder der Fahrschule erscheinen zu müssen. Die Ersterteilung beinhaltet die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Ein Antrag für begleitetes Fahren ab 17 ist aktuell noch nicht auf dem digitalen Weg möglich.
Die erforderlichen Dokumente wie der Sehtest, der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs und das biometrische Lichtbild, können online hochgeladen werden. Auch die Unterschrift wird digital erfasst. Die Gebühr wird über E-Payment abgewickelt. Personen, die keine freigeschaltete Online-Funktion haben, können den Antrag auch weiterhin über den postalischen Weg in Papierform einreichen.
Das Antragsformular und nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerschein-digital abrufbar. Bei Fragen steht das Team der Führerscheinstelle unter 07131 994 450 zur Verfügung.
Das Landratsamt Heilbronn arbeitet aktuell daran den Antrag für begleitetes Fahren ab 17 Jahren und die Führerschein-Erweiterungen zeitnah digital zu ermöglichen.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24.10.2023
Zu der am Dienstag, 24.10.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Waldhaushaltsplan 2024
5. Brennholzverkauf 2023/2024
6. Stellenausschreibungen Kämmerei/Kasse
7. Bebauungsplan „Seeacker II – 1. Änderung“, Haßmersheim Neckarmühlbach
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Spielplatz im Neubaugebiet Hinter der alten Schule
Wie bereits im Mitteilungsblatt im September berichtet, musste der Spielplatz „Im Schlosspark“ aufgrund von Vandalismus aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Die Spielgeräte werden nun voraussichtlich Ende Oktober von einer Fachfirma repariert und im Anschluss erneut vom TÜV abgenommen. Es wird daher noch etwas Zeit vergehen, bis der Spielplatz wieder genutzt werden kann.
Wir bitten bis dahin um etwas Geduld.
Gemeindeverwaltung Siegelsbach
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 6.9.2023 bis 11.9.2023
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 26.9.2023
Zu der am Dienstag, 26.9.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Baugebiet „Am Mührigweg Nord“
Information zu einer Anfrage zum Bau eines „Verwaltungsgebäudes und Krematoriums“
5. Friedhofsentwicklungsplanung
6. Eheschließung unter freiem Himmel
Verlängerung der Widmung des Trauortes, Im Fünfmühlental „Kurtbrunnen“
7. a) Bebauungsplan „Lerchenberg-Erweiterung“, Bad Rappenau
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Bebauungsplan „Taubenloch Erweiterung“, Zimmerhof
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmender frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
c) Bebauungsplan „Solarenergie Grafenwald“, Bad Rappenau
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
d) Bebauungsplan „Solarenergie Kiesgrubenäcker“, Zimmerhof
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8. Bauantrag
Anbau an best. Wohnhaus, Schillerstraße 15, Flst. 5310
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap,
Bürgermeister
Kinderferienprogramm „Angeln mit dem Bürgermeister“
Am letzten Tag der Ferien waren wir wieder mit 14 Nachwuchsfischern am Römersee. Nach einer kurzweiligen Theorieneinheit zum Thema Angeln sowie der Hege und Pflege von Gewässern und seinen Bewohnern ging es los. Bei strahlendem Sonnenschein versuchten wir unser Glück auf Forelle, Karpfen und Zander. Den Fischen war es an diesem Tag jedoch leider etwas zu warm und so ließen sich lediglich ein paar kleinere Exemplare überlisten. Dies brachte der guten Stimmung keinen Abbruch und wir ließen den schönen Nachmittag beim gemeinsamen Grillen gemütlich ausklingen. Ein großes Dankeschön an den ASV Heinsheim sowie das Rathausteam für die tolle Unterstützung und Organisation.
Petri Heil
Tobias Haucap, Bürgermeister
Neubau einer Gastransportleitung – Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe – Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird folgendes bekannt gegeben:
Bürgerinformationsportal zum Glasfaserausbau in den Landkreisen Heilbronn und Hohenlohekreis
Weitere Informationen finden Sie hier (278 KB).
Zwei neue RadService-Punkte im Ort
Im Zusammenhang mit der Aktion Stadtradeln wurden an zwei Standorten (neben dem Schaukasten am Bürgerzentrum und neben den Radständern vor der Sporthalle) Fahrradreparaturstationen angebracht. Wir danken dem Land und dem Landkreis für die anteilige Förderung und unserem Bauhof für die Aufstellung der Stationen. Ferner wünschen wir den Nutzern in Zukunft viel Erfolg bei der Reparatur ihres Rades.
Eröffnung des Jüdischen Kulturwegs am 3. September
Neue Homepage und abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm
Der Jüdische Kulturweg wurde vom Kreisarchiv des Landkreises Heilbronn und dem Museum zur Geschichte der Juden erarbeitet. Er soll das einstmals reiche jüdische Leben im Heilbronner Raum von dem frühesten Nachweis jüdischen Lebens bis zu seinem gewaltsamen Ende im Nationalsozialismus sichtbarer machen. Zum diesjährigen Europäischen Tag der Jüdischen Kultur am Sonntag, 3. September, wird Landrat Norbert Heuser den Jüdischen Kulturweg HeilbronnerLand in der ehemaligen Synagoge in Affaltrach offiziell eröffnen.
Mit Infotafeln in rund 30 Landkreisorten und einer eigenen Homepage werden an die Geschichte von Jüdinnen und Juden und deren Beiträge für die Wirtschaft, Kultur und das gesellschaftliche Leben erinnert. Die Website bietet neben einer interaktiven Karte mit einem Gesamtüberblick über die Nachweise jüdischen Lebens im HeilbronnerLand auch detaillierte Informationen und Bilder zu den einzelnen Stationen und Gemeinden. Die Website ist unter www.juedischer-kulturweg-heilbronnerland.de/ abrufbar.
Begleitet wird der Jüdische Kulturweg HeilbronnerLand außerdem von über 20 Veranstaltungen, beginnend am 3. September. Entlang des Jüdischen Kulturwegs finden in zwölf Städten und Gemeinden Führungen, Konzerte, Ausstellungen und Kurse zum Judentum und eine Einführung ins biblische Hebräisch statt.
Nähere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten sind im Veranstaltungsprogramm unter www.landkreis-heilbronn.de/juedischer-kulturweg-heilbronnerland abrufbar.
Jüdisches Leben in Siegelsbach
Auch in Siegelsbach gab es früher eine jüdische Gemeinde. Im Zusammenhang mit dem Jüdischen Kulturweg wurden daher an zwei Standorten in der Hauptstraße Infotafeln angebracht. Mehr als ein Jahrhundert lang war das Anwesen an der heutigen Hauptstraße 72 der rituelle und geistige Mittelpunkt der jüdischen Gemeinde in Siegelsbach. Dort befanden sich früher die Synagoge und die Mikwe (Frauenbad). Die stattliche Jugendstilvilla in der Hauptstraße 68 wurde 1897 unter Einbeziehung eines älteren rückwärtigen Gebäudes errichtet und 1912 erweitert. Sie war das Wohnhaus der jüdischen Familie Grötzinger, die im Ort einen hohen sozialen Status erlangte. Nähere Informationen zu den einzelnen Standorten sind unter https://juedischer-kulturweg-heilbronnerland.de/ abrufbar.
Leben retten – Defibrillatoren in Siegelsbach
Die Defibrillatoren wurden an zentralen, frei zugänglichen Punkten in der Gemeinde angebracht. Ein Defibrillator befindet sich beim Haupteingang des Rathauses, bei der Bäckerei Betz und am Haupteingang der Sporthalle. Die Bedienung ist einfach und selbst erklärend. Das Gerät leitet akustisch und visuell durch die Rettungsmaßnahme, damit ist auch für Laien die Nutzung bei einem Verdacht auf Herzstillstand möglich. Auch Personen ohne Kurse über Erste-Hilfe-Maßnahmen kommen ohne Probleme mit dem Gerät zurecht. Mit einem Defibrillator kann jeder Ersthelfer bei Herzrhythmusstörungen und Herzstillständen den Herzschlag durch gezielte Stromstöße wieder in den richtigen, lebensrettenden Rhythmus bringen. Liegt die Überlebenschance bei plötzlichem Herzversagen gerade mal bei etwa fünf bis zehn Prozent, steigt sie auf 74 Prozent bei denjenigen, die eine erste Defibrillation nicht später als drei Minuten nach dem beobachteten Kollaps erhielten.
STADTRADELN im Landkreis Heilbronn geht erfolgreich zu Ende
STADTRADELN 2023
Auch dieses Jahr kann der Landkreis Heilbronn auf eine erfolgreiche STADTRADELN-Kampagne zurückblicken. Die dreiwöchige Aktion endete am 14. Juli mit mehr als 1,8 Millionen gesammelten Radkilometern und erreichte damit einen neuen Höchststand. Ob zum Einkaufen, zur Arbeit oder bei einer Radtour, jeder Radkilometer zählte. Aus 37 teilnehmenden Kommunen im Landkreis beteiligten sich dieses Jahr 7.505 Radlerinnen und Radler, so viele wie noch nie. Gemeinsam konnten so 294 Tonnen CO2 eingespart werden, indem statt mit dem Auto mit dem Rad gefahren wurde. Alle Teilnehmenden haben damit ein Statement für aktiven Klimaschutz und ein tolles Zeichen für gesunde und nachhaltige Mobilität im Alltag gesetzt.
Auszeichnung der radaktivsten Teams
Als radaktivste Schule mit mindestens fünf Radelnden im Landkreis wird dieses Jahr das Jagsttal-Gymnasium Möckmühl ausgezeichnet. Das Team radelte durchschnittlich 427 Kilometer. Dem Evangelischen Paul-Distelbarth-Gymnasium Obersulm wird ein Sonderpreis für die radaktivste Schule mit den meisten Kilometern verliehen. Insgesamt legten die 208 Teammitglieder 31.025 Kilometer zurück. Der Preis für das radaktivste Team mit mindestens fünf Mitgliedern geht an die „PEDAL-LOS“ aus Neckarsulm mit den meisten Kilometern pro Kopf (1.044 km/Kopf). Zum ersten Mal wird die Gemeinde Abstatt die radaktivste Kommune mit den meisten Kilometern pro Einwohnern (15,1 km/EW). Platz zwei in dieser Wertung belegt die Gemeinde Siegelsbach (14,1 km/EW), die als „Newcomer“ erstmals mitradelte und damit einen erfolgreichen Start verbucht. Unter allen Radlerinnen und Radlern, die mindestens 30 km geradelt sind, verloste der Landkreis zudem drei Gutscheine lokaler Fahrradhändler.
Prämierungsveranstaltung im September
Die erfolgreichsten Teams werden am 23. September von Landrat Norbert Heuser persönlich ausgezeichnet. Die offizielle Prämierungsveranstaltung findet ab 13.00 Uhr auf dem „KreisTag“ beim Landratsamt Heilbronn statt. Dann werden auch die drei schönsten Fotos des begleitenden Wettbewerbs „STADTRADELN durch Stadt und Land“ gekürt. Alle Teilnehmenden des STADTRADELN sind herzlich eingeladen. Als Dankeschön können die Gäste gleich die kostenlose Fahrradwaschanlage und die Fahrradcodierung des ADFC Heilbronn ausprobieren. Auch das Reparatur-Café Talheim hilft bei der Reparatur kleinerer Mängel am Fahrrad.
Alle Teamergebnisse können auf www.stadtradeln.de/landkreis-heilbronn eingesehen werden.
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis Heilbronn
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 1.1.2023 ermittelt und am 28.6.2023 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf die Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein. Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Bodenrichtwerte für baureifes Land sind, wenn nicht anders angegeben, abgabenfrei ermittelt. Sie enthalten danach Erschließungsbeiträge und naturschutzrechtliche Ausgleichsbeträge im Sinne von §§ 127 und 135a BauGB sowie Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) in Verbindung mit den örtlichen Beitragssatzungen.
Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und -zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung, Preisentwicklung seit Stichtag der Bodenrichtwertermittlung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert (BRW) ist daher ggf. durch entsprechende Zu- und/oder Abschläge an die
Verhältnisse des Bewertungsgrundstücks wertmäßig anzupassen. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte gelten ohne Aufwuchs.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen oder aus den Zonenabgrenzungen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Unter dem Link https://www.gutachterausschuesse-bw.de/ können die Bodenrichtwerte kostenlos eingesehen werden.
Bad Friedrichshall, 28.6.2023
Hamide Tas,
Sachgebietsleiterin und Vorsitzende des Gutachterausschusses des nördlichen Landkreises Heilbronn
Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2023 (194 KB)
Bodenrichtwertkarte Stichtag 01.01.2023 (2,8 MB)
Verschmutzung des neuen Spielplatzes hinter der Alten Schule
An den letzten beiden Wochenenden haben unbekannte großzügig ihren Müll auf dem neuen Spielplatz verteilt. Sachdienliche Hinweise zu dem Vorgang, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitte an die Gemeindeverwaltung Siegelsbach, Herr Densborn, Telefon 07264/915023 oder per E-Mail an densborn@siegelsbach.de.
Die Gemeindeverwaltung
25 Jahre Astrid-Lindgren-Schule in Siegelsbach
Am vergangenen Samstag feierte die Astrid-Lindgren-Schule ihren 25. Geburtstag. Gefeiert wurde im kleinen Rahmen mit den Ehrengästen, Gemeinderäten, der Betreuung, dem Förderverein, Elternbeirat, Eltern und Schülerinnen und Schülern.
Herr Bürgermeister Tobias Haucap eröffnete die Feierstunde und begrüßte mit Rektorin Anna Fischer die Gäste. Die Kinder der AstridLindgren-Schule ließen es sich nicht nehmen, die Gäste mit einem Lied musikalisch zu begrüßen.
Herr Uli Kremsler als ehemaliger Bürgermeister und Ehrenbürger der Gemeinde Siegelsbach blickte zurück auf das Jahr 1994, in dem die Schaffung von Schulraum bereits ganz oben auf der Wunschliste der Gemeinde stand. Denn die Räumlichkeiten reichten für die gestiegenen Schülerzahlen bei Weitem nicht mehr aus. In nur 18 Monaten konnte die Idee eines Neubaus auf dem ehemaligen Parkplatz der Sporthalle mit dem Einzug der Grundschüler im Juni 1998 umgesetzt werden.
Frau Gertraud Koos, ehemalige Lehrerin an der Grundschule Siegelsbach und spätere Rektorin der Astrid-Lindgren-Schule Siegelsbach berichtete von den Vorbereitungen des Umzugs und dem Umzug mit 108 Schülerinnen und Schüler mit ihren damaligen Lehrkräften und ihrem Schulleiter Herr Pohl vom alten zum neuen Schulhaus. Am 24. Juli 1998 wurde das Schulhaus dann offiziell eingeweiht.
Frau Gabi Würz, die die Kernzeit „Villa Kunterbunt“ seit 2009 leitet, blickte ebenfalls auf die vergangenen Jahre zurück. Nach einem Umbau der ehemaligen Wirtschaftsgebäude der Sporthalle konnte ab Mai 2011 das Betreuungsangebot in den neuen Räumen angeboten werden. Der Bedarf nahm stetig zu, weshalb 2018 die Betreuungszeiten bis 16.00 Uhr verlängert wurden und seitdem ein warmes Mittagessen durch den Cateringservice von Michel angeboten wird.
Rektorin Anna Fischer blickte auf die vergangenen zehn Jahre zurück, in denen sie die Schule bereits leitet. Waren es vor 25 Jahren noch rund 108 Kinder, die die Astrid-Lindgren-Schule besuchten, so sind es mittlerweile noch 58 Kinder. Zum Schuljahr 2016/2017 wurde daher die Jahrgangsmischung an der Schule eingeführt, was für alle Beteiligten, Kollegium wie auch Eltern und Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung war. Mittlerweile ist das Konzept vor Ort etabliert und akzeptiert. Zum Schuljahr 2018/2019 konnte das geplante Medienbildungskonzept der Schule zügig umgesetzt werden. Heute ist die Astrid-Lindgren-Schule „digital top aufgestellt“. Die neuen Mediengeräte stellen für Schülerschaft wie für die Lehrkräfte eine Bereicherung des Schulalltags dar.
Herr Tobias Haucap, Bürgermeister von Siegelsbach, begann seine Ansprache mit einem Zitat von Astrid Lindgren. „Wie die Welt von Morgen aussehen wird, hängt in großem Maß von der Einbildungskraft jener ab, die gerade jetzt lesen lernen“. Dieses Zitat der Namensgeberin unserer Schule zeigt sehr deutlich auf, welch hoher Stellenwert einer Grundschule zukommt. Sie ist das Fundament einer soliden Bildung und auch Teil der Erziehung unserer Kinder. Deshalb begrüßt die Gemeinde es sehr, dass dieses Fundament für unsere Kinder hier bei uns in Siegelsbach gelegt wird. Herr Haucap gab auch einen Ausblick in die nähere Zukunft. Die Schülerinnen und Schüler dürfen schon gespannt sein auf die Spielgeräte und das Multifunktionsfeld, die noch folgen werden, so Herr Haucap.
25 Jahre sind am Schulgebäude nicht spurlos vorbeigegangen. Auch wenn es noch keine „gravierenden“ Mängel gibt, wird Siegelsbach in den kommenden Jahren in die Substanz investieren, damit das Gebäude auch in den nächsten 25 Jahren noch gut erhalten bleibt. Das Betreuungsangebot ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Ein großes Thema werde auch der ab dem Schuljahr 2026/2027 kommende Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sein. Der Neubau der Sporthalle war auch für die Schule ein großer Gewinn. Die Schule wurde bei den Planungen der Halle eingebunden und beteiligt.
Als Geschenk zum 25. Geburtstag der Astrid-Lindgren-Schule überreichte Herr Haucap den Kindern symbolisch einen Ball und der Schule einen Gutschein für Spielzeug für die Pausenkiste im Wert von 100 Euro. Er bedankte sich ferner beim Kollegium für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und überreichte Frau Fischer anlässlich ihres zehnjährigen Jubiläums als Rektorin einen Geschenkkorb.
Herr Haucap und Frau Fischer bedankten sich zum Abschied bei allen Gästen und Beteiligten für die gelungene Organisation.
Wir freuen uns auf die nächsten 25 Jahre Astrid-Lindgren-Schule!
STADTRADELN in Siegelsbach geht erfolgreich zu Ende
Am 14. Juli ist das STADTRADELN in Siegelsbach und dem gesamten Landkreis Heilbronn erfolgreich zu Ende gegangen. Drei Wochen lang legten Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Alltags- und Freizeitwege mit dem Fahrrad zurück. Ob zum Einkaufen, zur Arbeit oder bei einer sommerlichen Radtour – jeder Radkilometer zählte. Rund 24.800 Kilometer waren es am Ende in Siegelsbach. Damit vermieden die 69 teilnehmenden Radlerinnen und Radler vier Tonnen CO2 im Vergleich zum Autofahren. Alle Teilnehmenden haben damit ein Statement für aktiven Klimaschutz und ein tolles Zeichen für gesunde und nachhaltige Mobilität im Alltag gesetzt.
Auch Bürgermeister Haucap wertet das diesjährige STADTRADELN als vollen Erfolg: „Es ist beachtlich, was alle Radlerinnen und Radler dieses Jahr möglich gemacht haben. Auf diese Radelleistung ist Siegelsbach sehr stolz. Sie zeigt, welchen Wert das Fahrrad als Verkehrsmittel hat.“
Auszeichnung der radaktivsten Teams
Der Landkreis Heilbronn verlost dieses Jahr unter allen Radlerinnen und Radlern, die mindestens 30 km geradelt sind, drei Gutscheine lokaler Fahrradhändler. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im August benachrichtigt. Zudem zeichnet der Landkreis auch in diesem Jahr die radaktivsten Teams in den folgenden Kategorien aus:
• Radaktivstes Team mit mind. 5 aktiven Radelnden (meiste Kilometer/Teammitglied)
• Radaktivste Schule mit mind. 5 aktiven Radelnden (meiste Kilometer/Teammitglied)
• Radaktivste Kommune (meiste Kilometer/Einwohner/in)
Welche Teams auf die ersten Plätze geradelt sind, finden Sie ab Anfang August unter www.stadtradeln.de/landkreis-heilbronn. Die offizielle Prämierungsveranstaltung findet am 23. September durch Landrat Norbert Heuser im Landratsamt Heilbronn statt. Dann werden auch die drei schönsten Fotos des begleitenden Wettbewerbs „STADTRADELN durch Stadt und Land“ gekürt.
Neben den Auszeichnungen vom Landkreis Heilbronn prämiert auch die Gemeinde Siegelsbach an der Sporthallen-Einweihung am Sonntag, 17. September um 10.00 Uhr in folgenden Kategorien:
• Radaktivstes Team mit mind. 2 aktiven Radelnden (meiste Kilometer/Teammitglied)
• die ersten drei radaktivste(n) Radler/innen (meiste Kilometer)
Alle Teamergebnisse für Siegelsbach können auf www.stadtradeln.de/siegelsbach eingesehen werden.Auch wenn das STADTRADELN nun offiziell zu Ende ist, geht der Radelsommer natürlich weiter. Ab voraussichtlich Juni 2024 heißt es dann wieder fleißig für das STADTRADELN in die Pedale zu treten.
Neuzugang in der Sporthalle
In der barrierefreien Toilette im Untergeschoss der Sporthalle ist seit letzter Woche dieser tolle Wickeltisch montiert.
Vielen Dank an das Team des Bauhofs.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche UmweltschutzVerordnung)
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 17. Januar 2021 (GBl. S. 735) wird mit Zustimmung des Gemeinderats folgende Polzeiverordnung verordnet:
Sachbeschädigung durch geworfene Steine
Der Gemeindeverwaltung wurde letzte Woche gemeldet, dass vom Spielplatz in der Blücher-/Schubertstraße aus Steine über ein Garagendach auf das benachbarte Grundstück geworfen wurden. Dabei wurde sowohl das Garagendach als auch ein auf dem Hof geparkter Pkw beschädigt. Glücklicherweise wurden bei dieser unverständlichen Aktion keine Personen verletzt. Eltern sind gebeten, ihren Kindern zu vermitteln, was durch solche unbedachten oder absichtlichen Beschädigungen passieren kann. Es handelt sich hierbei einerseits um Sachbeschädigung, die angezeigt wird und stellt zudem eine ernste Gefahr für Personen dar, die sich in der Nähe aufhalten. Wir weisen darauf hin, dass Eltern für ihre Kinder haften. Sachdienliche Hinweise zu den Verursachern nimmt die Gemeindeverwaltung, Frau Quintana Leiva unter der Telefonnummer 07264/9150-25 entgegen.
Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn
Besuche ab August ausschließlich mit Terminvereinbarung
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn ab August nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Damit setzt der Landkreis seinen bereits im April dieses Jahres begonnenen Weg in Richtung einer benutzerfreundlichen Online-Zulassung ganz ohne Wartezeiten fort.
Die Online-Terminbuchung ist bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich, ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Eine gewisse Anzahl an Terminen kann bereits drei Wochen im Voraus gebucht werden, zusätzlich werden tagesaktuell weitere Termine freigeschaltet. Es besteht daher generell die Möglichkeit, auch kurzfristig noch einen Termin zu erhalten. Termine für August können ab sofort über das Online-Terminsystem unter www.landkreisheilbronn.de/aktuelle-informationen-der-kfz-zulassungsstelle oder telefonisch unter der Hotline 07131/994-559 gebucht werden.
Das Anliegen wird bereits während des Buchungsvorgangs abgefragt. Zudem können Kundinnen und Kunden die Dauer ihres jeweiligen Anliegens bereits bei der Buchung einsehen. Dies ermöglicht eine bessere Planbarkeit.
Das Terminbuchungstool bietet folgende Vorgänge zur Buchung an:
• Abmeldung/Außerbetriebsetzung
• Anschriftenänderung/Namensänderung
• Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen ins
Ausland/Zollkennzeichen
• Ausstellung Feinstaubplakette
• Neusiegelung Kennzeichen
• Händler-Kennzeichen (06er-Kennzeichen)/Oldtimer-Kennzeichen
(07er-Kennzeichen)
• Internationaler Zulassungsschein
• Einfuhr/Import/Zulassung ausländischer Fahrzeuge
• Zulassung Neuwagen
• Zulassung Gebrauchtwagen
• Umkennzeichnungen (neue Buchstaben-/Zahlenkombination)
• Verlust Fahrzeugdokumente/Kennzeichen
• Technische Änderung am Fahrzeug
• Sonstiges
Online-Zulassung i-Kfz-3-Plus seit April erfolgreich im Einsatz
Doch nicht in allen Fällen ist ein Gang in die Zulassungsstelle überhaupt noch notwendig: So bietet der Landkreis Heilbronn schon jetzt die Möglichkeit, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Ummeldungen bequem von zu Hause aus zu erledigen.
Bereits im April dieses Jahres hat das Heilbronner Landratsamt ein damals bundesweit einmaliges Pilotprojekt auf den Weg gebracht. Mit dem vor drei Monaten gestarteten Echtbetrieb von i-Kfz-3-Plus können die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis schon heute eine noch bessere, einfachere und komfortablere Online-Antragstellung nutzen. Ab Herbst ist dann für alle – Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Landkreis – mit i-Kfz-4 die Vollversion online. Ziel ist es, dass dann Kraftfahrzeuge online an-, um- oder abgemeldet werden und die Antragstellenden dann auch direkt losfahren können. Nähere Informationen zu den Online-Diensten und den erforderlichen Unterlagen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste abrufbar.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.7.2023
Zu der am Dienstag, 18.7.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Bestellung Frau Qurkolli als Kassenverwalterin
5. Gemeinsamer Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn
Vorschlag der Gutachter für die Amtsperiode 2024 – 2027
6. Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Siegelsbach
7. Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kalenderjahr 2023/2024
8. Wohnprojekt Hinter der alten Schule
Sachstandbericht
9. Beratung und Beschlussfassung über die Anbringung eines stationären Gerätes zur Geschwindigkeitskontrolle
10. Einrichtung Digitaler Sprechfunk für die Freiwillige Feuerwehr Siegelsbach
11. Bauangelegenheiten
a) Nutzungsänderung eines Teils der Wohnung in einen Kinderkleider-Second-Hand-Laden, Bahnhofstr. 9, Flst. 627
b) Erweiterung Lagerhalle, Petersäcker 7, Flst. 6103/2
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
STADTRADELN in Siegelsbach geht auf die Zielgerade
Seit dem 24. Juni legen 66 Bürgerinnen und Bürger in Siegelsbach möglichst viele Alltags- und Freizeitwege mit dem Fahrrad zurück und setzen damit ein Zeichen für aktiven Klimaschutz. Mehr als 19.245 Kilometer sind es bereits. Wir freuen uns über so viel Motivation.
Bis zum 14. Juli können Radlerinnen und Radler beim STADTRADELN noch einsteigen und weitere Kilometer radeln. Danach beginnt der Nachtragezeitraum: Bis zum 21. Juli können alle gefahrenen Radkilometer unter www.stadtradeln.de/radlerbereich noch nachgetragen werden. Dann steht fest, wer in diesem Jahr am meisten in die Pedale getreten ist.
Bis zum 14. Juli können auch noch Bilder für den begleitenden Fotowettbewerb „STADTRADELN durch Stadt und Land“ beim Landkreis Heilbronn eingereicht werden. Alle Informationen hierzu gibt es unter www.stadtradeln.de/landkreis-heilbronn.
Alle aktuellen Teamergebnisse für Siegelsbach können auf www.stadtradeln.de/siegelsbach eingesehen werden.
STADTRADELN ist eine Kampagne des Klimabündnisses und wird in Baden-Württemberg von der Landesinitiative RadKULTUR gefördert.
Erfolgreicher Start des STADTRADELN in Siegelsbach
Drei Wochen lang heißt es in Siegelsbach und im Landkreis Heilbronn: In die Pedale treten! Noch bis 14. Juli sammeln Radlerinnen und Radler beim STADTRADELN so viele Radkilometer wie möglich.
Die Ziele: in Bewegung kommen, klimafreundliche Mobilität im Alltag erleben und ein Zeichen für aktiven Klimaschutz setzen.
Über 64 Radelnde beteiligen sich seit dem 24. Juni daran und haben bisher mehr als 13.233 Kilometer gesammelt. „Wir freuen uns über so viel Motivation. Registrierungen sind nach wie vor möglich, also: Machen Sie mit und lassen Sie uns gemeinsam für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur radeln.“
Fotowettbewerb lädt zum Entdecken ein
Im Rahmen des Fotowettbewerbs „STADTRADELN durch Stadt und Land“ können Radelnde die Region und ihre Radwege neu erkunden. An insgesamt 35 Standorten in der Stadt und im Landkreis Heilbronn hängen STADTRADELN-Banner oder -Plakate, vor denen Radelnde sich oder ihr Fahrrad kreativ fotografieren können. Auch bei uns in Siegelsbach hängt ein Banner. Wer hat ihn schon entdeckt? Fotos von insgesamt sechs unterschiedlichen Standorten gilt es zu sammeln und per E-Mail einzusenden. Das kreativste Bild wird als „Wettbewerbs-Bild“ einer unabhängigen Jury vorgelegt. Die Jury prämiert die drei schönsten Bilder mit Gutscheinen lokaler Fahrradhändler.
Mitradeln und Kilometer sammeln
Beim STADTRADELN können alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Pendlerinnen und Pendler, die in Siegelsbach leben, arbeiten, eine Ausbildung machen oder einem Verein angehören, mitmachen. Einfach aufsteigen und noch unter www.stadtradeln.de/siegelsbach registrieren und losradeln. Wer kein neues Team gründen möchte, ist eingeladen, sich dem „Offenen Team Siegelsbach“ anzuschließen. Die geradelten Kilometer werden online oder direkt über die STADTRADELN-App erfasst und dem virtuellen Team gutgeschrieben. Wo die Radkilometer zurückgelegt werden ist nicht relevant, denn Klimaschutz endet an keiner Stadt- oder Landesgrenze. Damit zählen z.B. auch die geradelten Kilometer während Ihrer Urlaubsreise. Im Herbst prämiert der Landkreis Heilbronn dann das radaktivste Team, die radaktivste Schule und die radaktivste Kommune mit den meisten Kilometern pro Teammitglied und verlost drei weitere Preise. Darüber hinaus prämiert die Gemeinde Siegelsbach in folgenden Kategorien:
• radaktivstes Team mit mind. 2 aktiven Radelnden (meiste Kilometer/Teammitglied)
• ersten drei radaktivste(n) Radler/innen (meiste Kilometer)
Die Standorte aller Banner, Teilnahmebedingungen, Datenschutzerklärung und weitere Infos zum Fotowettbewerb und STADTRADELN: www.stadtradeln.de/landkreis-heilbronn. Sind Sie noch auf der Suche nach tollen Radtouren entlang der Banner? Die Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand hat Vorschläge für Sie zusammengestellt: www.heilbronnerland.de/stadtradeln.
Das STADTRADELN wird in Baden-Württemberg im Rahmen der Landesinitiative RadKULTUR gefördert.
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 16.06.2023
hier: Ergebnismitteilung
Am 16.6.2023 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 11.17 bis 15.49 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, K 2037, Parkplatz Kreisgrenze
zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
in der Zeit zwischen 11.17 – 15.49 Uhr
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 852 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 119 (14,0 %) |
6 – 10 km/h | 60 |
11 – 15 km/h | 37 |
21 – 25 km/h | 12 |
26 – 30 km/h | 8 |
41 – 50 km/h | 2 |
Höchstgeschwindigkeit | 116 km/h |
Eröffnung des Spielplatzes im Baugebiet Hinter der alten Schule
Die Siegelsbacher Kinder haben lange gewartet und jetzt ist es so weit, hurra!
Der Spielplatz im Schlosspark, im neuen Baugebiet Hinter der alten Schule, ist ab sofort geöffnet und die neuen Geräte dürfen ausprobiert und bespielt werden. Nach einer Umfrageaktion bei den Siegelsbacher Kindern wurde zunächst 2021 der Spielplatz in der Schubertstraße erneuert und nun der Spielplatz im Neubaugebiet errichtet, bei denen die Ergebnisse aus der damaligen Umfrage umgesetzt und die Lieblingsspielgeräte der Kinder aufgestellt wurden. So ist beispielsweise die Seilbahn ein Highlight auf dem neuen Spielplatz.
Ein besonderer Dank geht an Frau Bauknecht von Willaredt Ingenieure und Herrn Dopfer und seinem Team von ESB Kommunalprojekt für die Planung und an die Firma Kumpf aus Kirchardt für die Umsetzung.
Viel Spaß auf dem neuen Spielplatz.
Die Gemeindeverwaltung
STADTRADELN 2023
Ab 24. Juni tritt Siegelsbach erstmalig gemeinsam in die Pedale
Vom 24. Juni bis 14. Juli sammelt Siegelsbach gemeinsam mit vielen weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Heilbronn, dem Landkreis und der Stadt Heilbronn beim bundesweiten STADTRADELN Radkilometer. Die Ziele: Für das Radfahren im Alltag begeistern und ein Zeichen für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität setzen. Zudem geht es darum, beim Radfahren in Bewegung zu kommen und dem Wohlbefinden und der Gesundheit etwas Gutes zu tun.
Seien Sie dabei und treten Sie gemeinsam mit vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern aus Siegelsbach in die Pedale. Jeder Kilometer, der innerhalb dieser 21 Tage beruflich oder privat mit dem Rad zurückgelegt wird, zählt.
Die ausführlichen Spielregeln finden Sie unter https://www.stadtradeln.de/spielregeln.
Worum geht’s?
Ziel der bundesweiten Kampagne STADTRADELN ist es, Bürgerinnen und Bürger für das Radfahren im Alltag zu sensibilisieren und mehr Aufmerksamkeit für Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung in den Kommunen zu schaffen. Radeln Sie über einen Zeitraum von drei Wochen im Alltag möglichst viele Kilometer – egal ob zum Einkaufen, auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit! CO2-frei unterwegs sein, gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit tun und Freude am Radfahren haben – Mitmachen lohnt sich! Bilden Sie ein Team oder treten Sie einem Team bei.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle, die in Siegelsbach wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder zur Schule gehen.
Wie kann ich teilnehmen, wo melde ich mich an?
Beim STADTRADELN wird ausschließlich im Team geradelt, denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon zwei Personen sind ein Team! Unter www.stadtradeln.de/radlerbereich können sich alle Teilnehmenden registrieren, einem bereits vorhandenen Team ihrer Kommune beitreten oder ein eigenes Team gründen. Eine Person, die ein Team neu gründet, ist automatisch Team-Captain. Alternativ kann dem „Offenen Team - Siegelsbach“ beigetreten werden.
Auch ohne Internetzugang können Sie teilnehmen. Laden Sie dafür den Anmeldebogen (446 KB) auf der Homepage der Gemeinde Siegelsbach herunter oder holen Sie Ihn im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Mi 07.00 – 12.30 Uhr und Do 15.00 – 18.00 Uhr) ab. Protokollieren Sie Ihre geradelten Kilometer und melden Sie diese wöchentlich an gemeinde@siegelsbach.de oder geben den Erfassungsbogen im Bürgerbüro ab.
Anmeldungen sind bereits jetzt und über den gesamten STADTRADELN-Zeitraum (24. Juni bis 14. Juli) möglich. Sie können also jederzeit einsteigen!
Wann wird geradelt?
Siegelsbach und viele weitere Kommunen im Landkreis Heilbronn sowie die Stadt und der Landkreis Heilbronn radeln gemeinsam vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023. Die Eingabefrist für die geradelten Kilometer endet sieben Tage nach dem Ende des STADTRADELN, also am 21. Juli.
Wie funktioniert das Kilometersammeln?
Geradelte Kilometer können mit Kilometerzählern, Radcomputern, der STADTRADELN-App, einem Routenplaner oder über Schätzung ermittelt werden. Online können die Kilometer im Radelkalender unter www.stadtradeln.de/radlerbereich eingetragen werden. Oder Sie laden sich einfach die STADTRADELN-App herunter, tragen dort Ihre Kilometer ein oder tracken Ihre Strecken. Wie häufig und wie detailliert die Kilometer eingetragen werden, entscheiden Sie selbst. Es kann jede Fahrt einzeln, die gesamten Kilometer eines Tages oder auch eine Woche als Gesamtsumme eingetragen werden. Radelnde ohne Internetzugang können der Gemeindeverwaltung Siegelsbach wöchentlich die Radkilometer per Kilometer-Erfassungsbogen (siehe unten) melden. Kilometer können bis einschließlich 21. Juli 2022 nachgetragen werden, sofern Sie innerhalb des dreiwöchigen STADTRADELN-Zeitraums geradelt wurden.
Es ist auch möglich, die geradelten Kilometer für mehrere Radelnde im selben Account einzutragen. Dies ist z.B. für Familien oder Schulklassen von Bedeutung. Dafür muss die genaue Anzahl an Personen, für die Kilometer eingetragen werden, angegeben werden.
Es können auch Unterteams (z.B. Abteilungen einer Firma, Klassen einer Schule) gegründet werden. Die Kilometer zählen dann sowohl für das Unterteam als auch für das Hauptteam.
Welche Kilometer zählen?
Jeder Kilometer, der innerhalb der 21 Tage beruflich oder privat mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, zählt. Einzig die Kilometer von (Rad)Wettkämpfen und Trainings auf stationären Fahrrädern sind zählen beim STADTRADELN nicht.
Wo die Radkilometer zurückgelegt werden ist nicht relevant, denn Klimaschutz endet an keiner Stadt- oder Landesgrenze. Damit zählen z.B. auch die geradelten Kilometer während Ihrer Urlaubsreise.
Wer gewinnt beim STADTRADELN?
Beim Radeln gewinnen alle: Es hält fit, ist umweltfreundlich und spart Zeit und Geld.
Das Klima-Bündnis prämiert in fünf Größenklassen die fahrradaktivsten Kommunalparlamente sowie Kommunen mit den meisten Radkilometern (absolut). In beiden Kategorien werden zudem die jeweils beste Newcomer-Kommunen je Größenklasse geehrt. Mit jedem geradelten Kilometer unterstützen Sie also Siegelsbach im deutschlandweiten Kommunalwettbewerb.
Zusätzlich zeichnet der Landkreis Heilbronn Teams in unterschiedlichen Kategorien aus: Radaktivstes Team, mit mind. 5 aktiven Radelnden (meiste Kilometer/Teammitglied)
Radaktivste Kommune (meiste Kilometer/Einwohner/in)
weitere
Zudem werden unter allen Radlerinnen und Radlern im Landkreis Heilbronn, die mindestens 30 Kilometer geradelt sind, drei Preise verlost – denn jeder Radelbeitrag setzt ein Zeichen für eine gesunde und nachhaltige Mobilität!
Neben den Auszeichungen vom Landkreis Heilbronn und dem Klimabündnis prämiert auch die Gemeinde Siegelsbach in folgenden Kategorien:
• radaktivstes Team mit mind. 2 aktiven Radelnden (meiste Kilometer/Teammitglied)
• ersten drei radaktivste(n) Radler/innen (meiste Kilometer)
Wer liegt vorn? Wo gibt es weitere Informationen?
Alle wichtigen Infos über Anmeldung, Online-Radelkalender, Ergebnisse und vieles mehr finden Sie unter www.stadtradeln.de/siegelsbach.
STADTRADELN ist eine Kampagne des Klimanündnisses und wird in Baden-Württemberg von der Landesinitiative RadKULTUR gefördert.
Fotowettbewerb „STADTRADELN durch Stadt und Land“
Die Region mit dem Fahrrad erkunden und neue Wege ausprobieren – dazu laden die Gemeinde Siegelsbach, der Landkreis und die Stadt Heilbronn mit dem Fotowettbewerb ein! Für die Teilnahme am Wettbewerb brauchen Sie lediglich ein verkehrssicheres Fahrrad und eine Fotokamera! Sammeln Sie beim dreiwöchigen STADTRADELN Radkilometer und achten Sei dabei auf die STADTRADELN-Banner und -Plakate in den 29 teilnehmenden Kommunen im Landkreis Heilbronn sowie der Stadt Heilbronn. Machen Sie kreative Fotos von sich und / oder Ihrem Fahrrad vor den Bannern bzw. Plakaten und sichern Sie sich die Chance auf einen von drei Gutscheinen.
Und so funktioniert‘s:
Auf der Karte finden Sie die Standorte der STADTRADELN-Banner und -Plakate. Machen Sie jeweils ein kreatives Foto von Ihrem Fahrrad (mit oder ohne sich) vor den jeweiligen Bannern. Sammeln Sie Fotos von sechs unterschiedlichen Standorten und senden Sie diese Fotos an fotowettbewerb@landratsamt-heilbronn.de. Folgende Informationen sollte die E-Mail beinhalten: Sechs Fotos unterschiedlicher STADTRADELN-Standorte
Das kreativste Foto betiteln Sie als „Wettbewerbs-Bild“ – dieses wird von einer unabhängigen Jury bewertet
Name und Vorname
Ihre Einverständniserklärung: „Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten sowie mit der Nutzung meiner Bildrechte einverstanden“
Unter allen eingesendeten Wettbewerbsbildern prämiert eine unabhängige Jury die drei schönsten Fotos mit Gutscheinen Ihres lokalen Fahrradhändlers im Wert von 50 bis 150 Euro!
Die Standorte der Banner, Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung finden unter www.stadtradeln.de/landkreis-heilbronn.
Auf der Internetseite der Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. findet sich eine Zusammenstellung von abwechslungsreichen Radtouren, mit denen unterschiedliche Standorte von Bannern und Plakaten abgefahren werden können: www.heilbronnerland.de/radfahren/radwege-radtouren.
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach - Wasser- und Abwassergebühren werden fällig
Die Abschlagszahlung für das 2. Quartal 2023 für die Wasser- und Abwassergebühren ist zum 1. Juli 2023 fällig.
Wir möchten Sie bitten, den Abschlagsbetrag zum 1. Juli 2023 zu bezahlen. Die für das Jahr 2023 festgesetzten Abschläge sind auf der Jahresendabrechnung 2022 angegeben. Es werden keine extra Abschlagsrechnungen erstellt. Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen. Nicht bezahlte Abschlagsbeträge zum oben genannten Fälligkeitstermin werden von uns angemahnt. Dadurch werden zusätzlich zum Abschlagsbetrag Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Änderungen im Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren umgehend schriftlich mitteilen.
Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
Entwässerungsgräben im Baugebiet "Am Berg" - Richtlinien zur Auslegung des Bebauungsplanes-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 die folgende Richtlinie beschlossen:
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.06.23
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Beschwerden wegen Lärmbelästigung
Die Gemeindeverwaltung erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Lärmbelästigung. Hierbei handelt es sich sowohl um Lärm durch Haustiere als auch um Beschwerden zu Geräuschen, die durch benachbarte Anwohner verursacht werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Regelungen der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Siegelsbach hin
(Auszug):
§ 5Haus- und Gartenarbeiten1. Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 21.00 bis 7.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr nicht ausgeführt werden.2. Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV), bleiben unberührt.
§ 6Lärm durch TiereTiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Bei den meisten Streitigkeiten handelt es sich um privatrechtliche Konflikte, bei denen das Nachbarschaftsrecht greift. Damit der Gang zum Rechtsanwalt allen Beteiligten jedoch erspart bleibt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um besondere Rücksichtnahme im Sinne der guten Nachbarschaft. In den wärmeren Monaten bleiben Fenster wieder vermehrt geöffnet und man möchte seine Zeit im Garten und an der frischen Luft genießen. Falls es doch einmal zu Störungen kommt, ist immer zuerst das persönliche Gespräch mit den Verursachern zu suchen, um einen für beide Seiten verträglichen Kompromiss zu finden.
Verabschiedung in der Villa Kunterbunt
Die Kinder und Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung Villa Kunterbunt haben sich heute mit einem mehr als gelungenen Programm von Svea Neumann verabschiedet.
Frau Neumann hat das Team der Villa über drei Jahre lang bei der täglichen Mittagessensausgabe unterstützt und hat zudem als Betreuerin ausgeholfen, wenn mal Not am Mann – oder vielmehr an der Frau – war. Den Abschied haben die Kinder Frau Neumann mit Liedern, Spielen, Geschenken und vielen guten Wünschen versüßt; dabei lässt man das nervenstarke Teammitglied nur sehr ungern gehen.
Für die „Raubtierfütterung“ wurde zum Glück bereits Ersatz gefunden. Zwei engagierte Mütter werden übergangsweise einspringen, solange bis die neue Aushilfskraft zur Verfügung steht. Ein herzliches Dankeschön hierfür.
Wir wünschen Frau Neumann alles erdenklich Gute für die Zukunft und danken ihr für ihren Einsatz in den letzten Jahren.
Gemeindeverwaltung
Finanzamt Heilbronn - Grundsteuererinnerungen werden verschickt
Kulanzzeit endet
Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um ihre versäumte Erklärungsabgabe nachzuholen. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit. Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben wird.
Aktuell sind 81 Prozent aller Grundsteuererklärungen in Baden-Württemberg eingegangen, davon etwa 86 Prozent bei der Grundsteuer B und etwa 59 Prozent bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Der Versand der Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B erstreckt sich bis Ende Juli 2023. Die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer A folgen dann voraussichtlich im dritten Quartal 2023.
Wer ein Erinnerungsschreiben erhält, seine Erklärung unter dem im Erinnerungsschreiben genannten Aktenzeichen aber bereits abgegeben hat, kann die Erinnerung ignorieren. Bei Fragen ist das Finanzamt am einfachsten über das Kontaktformular unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontakt- formular zu erreichen.
Die finalen Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Kommune versandt. Und zwar, sobald sie über den Hebesatz entschieden hat, der ab dem Jahr 2025 gilt. Dies wird voraussichtlich ab Mitte 2024 so weit sein. Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer ab
dem 1. Januar 2025. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich dazu bekannt, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll. Die Grundsteuer ist auch dann an die Kommune zu bezahlen, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken Einspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben. Zu beachten ist, dass die Finanzämter grundsätzlich keine Eingangsbestätigung verschicken, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Nur wenn der Einspruch über das ELSTER-Portal erfolgt, gibt es eine Übermittlungsbestätigung.
Weitere Informationen
Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.
Tipi-Zelt für den Naturkindergarten
Die Planungen für die Naturkindergartengruppe schreiten voran. Mit tatkräftiger Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern wurden nun auch die ersten Schritte für das Tipi-Zelt gemacht, das als Erweiterung zum Bauwagen einen Unterschlupf mit Abenteuercharakter für die künftigen Naturkinder bieten soll.
Am Mittwoch, 14.6.2023 trafen sich 9 fleißige Helfer im Siegelsbacher Wald, um die Fichtenpfähle für das Tipi-Gerüst zu fällen. Die Auswahl der geeigneten Stämme fand im Vorfeld durch Herbert Remmele und Förster Schall statt. Die benötigten 18 Fichtenstämme wurden gefällt und im Anschluss geschält. Die Pfähle werden nun zum Trocknen gelagert, bevor der nächste Bearbeitungsschritt folgen kann.
Herzlichen Dank den Organisatoren Herbert Remmele und Karlheinz Gramling, den freiwilligen Helfern Ulf Bauer, Mario Gläßer, Jörg Haißer, Andy Nagy, Chris Manthey, Nils Sommer und Daniela Quintana sowie Michael Ortiz für die Bereitstellung der Getränke.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.6.2023
Zu der am Dienstag, 20.6.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Außenbereich Sporthalle
a) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Sportbodens vom Multifunktionsfeld
b) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten
5. Entwässerungsgräben im Baugebiet „Am Berg“
- Richtlinien für den Bebauungsplan
6. Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elter nbeiträge für das Kalenderjahr 2023/2024
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.4.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Jubiläumsabend in der Sulmtalhalle in Erlenbach: 50 Jahre nach der Kreisreform
Einen doppelten Grund zum Feiern hat dieses Jahr der Landkreis Heilbronn: Vor 50 Jahren hat er durch die Kreisreform von 1973 seine heutige Gestalt angenommen, und vor 85 Jahren ist der Landkreis aus den Kommunen mehrerer aufgelöster württembergischer Oberämter - ohne die Stadt Heilbronn – entstanden. Offizieller Höhepunkt dieses Festjahres war jetzt die Jubiläumsfeier in der Sulmtalhalle in Erlenbach.
Zu dem in lockerer Atmosphäre gehaltenen Festakt waren neben Innenminister Thomas Strobl und Regierungspräsidentin Susanne Bay Vertreter von Verbänden, Institutionen und Organisationen sowie aktive und ehemalige Mitglieder des Kreistages, Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingeladen. Mit dabei waren auch 50 Bürgerinnen und Bürger, die an einer vorherigen Verlosung des Landratsamtes teilgenommen hatten. Für den musikaischen Rahmen sorgten die rund 50 Mitglieder des an diesem Abend frisch ernannten Kreisjugendorchesters, dem vormaligen Verbandsjugendorchester des Blasmusikkreisverbandes Heilbronn.
Landrat Heuser: „Der Landkreis Heilbronn ist eine Erfolgsgeschichte“
Vor den rund 300 Anwesenden erinnerte Landrat Norbert an die Entstehungsgeschichte des Landkreises sowie an die Besonderheiten der Kreisreform: „Der neue Zuschnitt unseres Landkreises orientierte sich nicht mehr an den ehemaligen Ländergrenzen zwischen Württemberg und Baden“, sagte Heuser. „Das war neu.“ Erstmals hätten badisch geprägte Gebiete von Eppingen bis Siegelsbach den württembergischen Altkreis ergänzt. „Wir sind seither als eine Einheit zusammengewachsen – als Baden-Württemberg im Kleinen.“
Insgesamt habe der durch die Kreisreform deutlich gestärkte Landkreis Heilbronn die mit der Reform verbundenen Erwartungen – eine erhöhte Leistungsfähigkeit insbesondere bei überörtlichen Planungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Verkehr, Bildung und Kliniken - mehr als erfüllt. „Der Landkreis Heilbronn ist eine Erfolgsgeschichte“, so Heuser, der beispielhaft den Bau der Stadtbahn und die Verschmelzung der Krankenhäuser zu den Stadt- und Landkreiskliniken nannte.
Der Landkreis Heilbronn sei einer der wirtschaftsstärksten Standorte – nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland. Jedoch dürfe der Kreis nicht in Selbst-Zufriedenheit verharren, so Heuser weiter: „Wir dürfen stolz sein auf das Niveau, das wir bis heute erreicht haben. Aber dieses zu halten, wird ungleich schwerer.“ Die Herausforderungen – Dekarbonisierung, Demografie und Digitalisierung, aber auch die Flüchtlingskrise – seien immens. Dennoch blieb der Landrat optimistisch. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam mit unseren 46 Städten und Gemeinden eine Gemeinschaft bilden, die die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft und die Krisen unserer Zeit gut meistern wird."
Landkreis-Blues und Landkreis-Quiz
Neben den Grußworten von Innenminister Thomas Strobl, der sich nachdrücklich für den Ausbau der Neckarschleusen einsetzte, und von Regierungspräsidentin Susanne Bay, die den Landkreis als einen „starken Kraftraum“ bezeichnete, prägten der humoristisch vorgetragene Landkreis-Blues der Bürgermeister Gerd Kreiter (Kirchhardt) und Nico Morast (Massenbachhausen) sowie eine Quiz-Runde mit dem früheren Landrat Detlef Piepenburg, Oberbürgermeister Klaus Holaschke, der Landtagsabgeordneten Isabell Huber und der ehemaligen Kreisrätin Gudrun Albrecht das Programm.
Vom Landkreis-Quiz profitieren am Ende auch vier Schulen, für die die vier prominenten Teilnehmenden eine Patenschaft übernommen haben: 500 Euro gehen an die Astrid-Lindgren-Schule (Huber), jeweils 250 Euro an die Kaywaldschule (Albrecht), die Bethesda-Schule (Holaschke) und die Hermann-Herzog-Schule (Piepenburg).
Und auch die Gäste sollten nicht mit leeren Händen nach Hause gehen. Alle erhielten beim Gehen ein eigens entworfenes Jubiläums-Landkreis-Puzzle sowie die Sonderbeilage „Der Landkreis Heilbronn – 50 Jahre nach der Kreisreform“, die erst am Folgetag der Heilbronner Stimme beilag.
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 10.5. bis 15.5.2023
hier: Ergebnismitteilung
Vom 10.5., 9.20 Uhr bis 15.5.2023, 8.00 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:
Messstelle Siegelsbach
Hauptstraße, L 530, Bushaltestelle, vor Haus Nr. 66
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 14.009 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 323 (2,3 %) |
6 – 10 km/h | 236 |
11 – 15 km/h | 77 |
21– 25 km/h | 10 |
Höchstgeschwindigkeit | 54 km/h |
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 8.5. bis 10.5.2023
hier: Ergebnismitteilung
Vom 8.5., 9.21 Uhr bis 10.5.2023, 9.12 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:
Messstelle Siegelsbach
Hauptstraße, L 530, Bushaltestelle, vor Haus Nr. 66
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 369 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 6 (1,6 %) |
6 – 10 km/h | 5 |
21 – 25 km/h | 1 |
Höchstgeschwindigkeit | 52 km/h |
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23.5.2023
Zu der am Dienstag, 23.5.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Vorstellung Friedhofsentwicklungsplan
5. Beschlussfassung die Vergabe des Umbaus des Fußgängerüberweges und barrierefreie Bushaltestelle in der Wagenbacher Straße
6. Bauvorhaben: Umbau Stall und Stuhllager zum Gastraum und Einbau barrierefreies WC, Grundmühle 1, Flst. 6049
7. Information zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn
Zusätzliches Angebot: Gelbe Tonne ab 2026
Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai, mit großer Mehrheit gestellt. „Die Abfallwirtschaft im Landkreis Heilbronn wird durch den Anreiz zur Abfallvermeidung nachhaltiger aufgestellt. Durch die neue Gelbe Tonne, bei gleichzeitigem Erhalt der Recyclinghöfe in allen Kommunen, wird das Serviceangebot für unsere Bevölkerung deutlich ausgebaut“, sagt Landrat Norbert Heuser. Der Zeitpunkt für die Umstellung liegt günstig: Auslaufende Verträge mit bisher sehr günstigen Konditionen und enorme Kosten- und Preissteigerungen in der Zukunft würden ohne die nun beschlossenen Änderungen dazu führen, dass die Abfallbeseitigung deutlich teurer würde. Mit den nun beschlossenen Änderungen soll eine starke Erhöhung der Abfallgebühren im Landkreis Heilbronn ab 2026 abgefedert werden.
„Ident“-System
Konkret wird der Landkreis Heilbronn ab 1. Januar 2026 allen Haushalten kostenfreie Restmüll- und Biotonnen zur Verfügung stellen. Mit einem sogenannten „Ident“-System wird eine digitale Erfassung der Leerungen möglich. Mittels Chip an den neuen Behältern können diese einem konkreten Grundstück zugeordnet und die Anzahl der Leerungen elektronisch erfasst werden. Personenbezogene Daten sind auf dem Chip nicht gespeichert. Alte Tonnen mit einem Chip auszustatten ist unwirtschaftlich und logistisch nicht durchführbar. Sie werden auf Wunsch Anfang 2026 kostenfrei abgeholt. Durch die Einführung dieses neuen Systems entfällt ab 2026 auch der Kauf von Müllmarken und Banderolen. Für einen kurzzeitigen oder saisonalen Mehrbedarf an Abfall stehen weiterhin Abfallsäcke zu Verfügung.
Restabfall
In der Gebühr der unterschiedlichen Behältergrößen sind ab 2026 grundsätzlich zwölf Mindestleerungen enthalten - alle weiteren Leerungen werden gesondert berechnet. Das ist ein Schritt in Richtung Müllvermeidung und mehr Nachhaltigkeit, dass die Anzahl der Leerungen künftig auch die Höhe der Restmüll-Gebühren mitbestimmt. Das Grundstück wird auch künftig alle 14 Tage angefahren, so dass bei Bedarf die Behälter auch weiterhin im zweiwöchigen Rhythmus geleert werden können.
Bioabfall
Die Gebühr für den Bioabfall wird wie bisher nach der Größe des Behälters berechnet. Der zweiwöchige Abfuhrrhythmus und auch die zusätzlichen wöchentlichen Leerungen in den Sommermonaten bleiben bestehen und sind weiterhin in der Gebühr enthalten. Der Chip in der Biotonne verhindert unter anderem die Leerung von nicht angemeldeten Behältern.
Ergänzendes Holsystem mit der Gelben Tonne
Neben der bisherigen Möglichkeit, Verpackungen auf einem der 51 Recyclinghöfe im Landkreis abzugeben, wird ab 2026 zusätzlich eine kostenfreie Gelbe Tonne angeboten, die regelmäßig geleert wird. Damit reagiert der Landkreis Heilbronn auf den Wunsch nach einem ergänzenden Holsystem aus der landkreisweit durchgeführten Online-Umfrage im Herbst 2022. Derzeit befindet sich der Landkreis in Verhandlungen zur Einführung der Gelben Tonne ab 2026. „Die 51 Recyclinghöfe als wichtiger Bestandteil des Wertstoff erfassungssystems im Landkreis bleiben erhalten. Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die keine Gelbe Tonne möchten oder dafür keinen Platz haben, sollen die unsortierten Leichtverpackungen auch weiterhin auf den Recyclinghöfen abgeben können“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises. Zusätzlich nehmen die Höfe wie bisher unter anderem Papier, Kartonagen, Holz, Glas, Elektroschrott, Schrott, Batterien, hochwertige Kunststoff e, CDs oder Tintenpatronen entgegen. Das Landratsamt Heilbronn wird die Bürgerinnen und Bürger sowie Hausverwaltungen rechtzeitig in den Umstellungsprozess einbinden und über die geplanten Änderungen sowie die notwendige Mitwirkung von Seiten der Bevölkerung informieren. Interessierte finden auf der Homepage unter www.landkreis-heilbronn.de/Abfallwirtschaft2026 weitere Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung.
Kinderferienprogramm - „Angeln mit dem Bürgermeister“
Im letzten Jahr konnten wir aufgrund eines Gewitters nicht gemeinsam angeln gehen. Mit elf „Junganglern“ haben wir den Termin am vergangenen Freitag am Römersee nachgeholt und unser Glück versucht. Das Wetter war auch an diesem Tag nicht perfekt, die Fische hat das offensichtlich nicht gestört. Es dauerte keine Minute, da hatte Noah bereits seine erste Forelle am Haken. Die Begeisterung war riesig und die Motivation stieg bei allen. Durch die große Konzentration, Ausdauer und Ruhe gelang es allen „Nachwuchsfischern“ mindestens einmal erfolgreich zu sein. Zum Abschluss des Angeltages fuhren wir gemeinsam nach Siegelsbach und genossen im Clubraum des SC Siegelsbach unser Abendessen. Ein großes Dankeschön an den Angelsportverein Heinsheim für die tolle Unterstützung sowie den SC Siegelsbach für den freundlichen Empfang im Clubraum.
Petri Heil
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.4.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Geschwindigkeitskontrollen durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 17.4.2023
hier: Ergebnismitteilung
Am 17.4.2023 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 7.33 bis 12.35 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrollen brachten folgende Ergebnisse:
Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße, Bushaltestelle, Höhe Barbarastr., zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 7.33 und 9.29 Uhr
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 144 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 16 (11,1 %) |
6 - 10 km/h | 13 |
11 - 15 km/h | 3 |
Höchstgeschwindigkeit: | 45 km/h |
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, geg. Höhe Haus Nr. 56, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 9.47 und 12.35 Uhr
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge |
396 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 27 (6,8 %) |
6 - 10 km/h | 22 |
11 - 15 km/h | 5 |
Höchstgeschwindigkeit: | 49 km/h |
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, geg. Höhe Haus Nr. 68, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 9.59 und 12.29 Uhr
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 494 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 12 (2,4 %) |
6 - 10 km/h | 8 |
11 - 15 km/h |
4 |
Höchstgeschwindigkeit: | 46 km/h |
25-jähriges Dienstjubiläum beim Standesamt Siegelsbach
Bei der diesjährigen Standesamtsfachtagung am 19. April 2023 in Lauffen am Neckar wurde Frau Jutta Gugler vom Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. für ihre Tätigkeit im Personenstandswesen mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent geehrt.
Seit nun 25 Jahren sorgt Frau Gugler bei der Gemeinde Siegelsbach dafür, dass heiratswillige Paare ordnungsgemäß in den Ehestand gelangen, nebenbei hat sie zahlreiche Rechtsänderungen im Personenstandswesen erlebt und umsetzen dürfen. Zu diesem Dienstjubiläum gratulierten ihr auch Herr Bürgermeister Tobias Haucap im Namen der Gemeinde und des Gemeinderats Siegelsbach sowie die Kollegen und Kolleginnen mit einem Blumenstrauß und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 25.4.2023
Zu der am Dienstag, 25.4.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Vorstellung Strukturgutachten Wasserzweckverband
5. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 sowie den Feststellungsbeschluss 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
6. Außenbereich Sporthalle
a) Beauftragung der Firma Turbomatik Bikeparks für Planung und Bau eines Pumptracks
b) Bestellung eines Multifunktionsfelds
7. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8. Bauantrag
Errichtung einer Dachgaube, Mörikeweg 1, Flst. 6325
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Einladung zum Elterninfoabend
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zu dem am Montag, 24.4.2023 um 19.00 Uhr im Bürgerzentrum, großer Bürgersaal, stattfindenden Informationsabend zur Kleinkindbetreuung laden wir Sie recht herzlich ein.
Agenda
1. Aktueller Sachstand zum Naturkindergarten
2. Allgemeine Informationen zum kath. Kindergarten „St. Maria“
3. Allgemeine Informationen zum ev. Kindergarten „Samenkorn“
4. Allgemeine Informationen zur Villa Kunterbunt
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie im Bürgerzentrum begrüßen dürfen.
Tobias Haucap, Bürgermeister
Kartierungen von Tieren und Pflanzen
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) informiert
In Bad Rappenau und Siegelsbach werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.
Standesamtliche Mitteilungen
März 2023
Eheschließungen
4.3. Niklas Tilo Feth und Eva-Maria Feth geb. Pfeil, Siegelsbach
23.3. Christian Müller und Svenja Mira Müller-Körper geb. Weigl, Siegelsbach
Das Landratsamt informiert: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Heilbronn endet
Risiko der Geflügelpest bleibt
Die seit 19. Februar 2023 gültige Aufstallpflicht zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Heilbronn endet mit Ablauf des 31. März 2023. Eine Verlängerung der Stallpflicht ist nicht notwendig, da seit dem 16. Februar 2023 bei keinem weiteren aufgefundenen toten Wildvogel das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden konnte. Die Tiere können daher ab April wieder im Freien gehalten werden.
„Dennoch sollten alle Geflügelhalter unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen“, betont Dr. Beker-Hess, Leiterin des Veterinäramtes des Landratsames Heilbronn.
Die in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) aufgeführten präventiven Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin gültig und zu beachten. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/%C3%96ffentl_Bekanntmachungen/2023-01-18_AV_Biosicherheit-Gefl%C3%BCgel.pdf.
Weitere Informationen zur Geflügelpest, einschließlich Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland sind auf den Homepages des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ und des MLR unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Gelungene Gemarkungsputzaktion am vergangenen Wochenende
Am Samstag, 25. März fand in Siegelsbach wieder die Gemarkungsputzaktion statt.
Bei wechselhaftem Wetter trafen sich die Jugendfeuerwehr, deren Betreuer und weitere Helfer morgens am Bauhof. Nach einer kurzen Begrüßung durch Bürgermeister Haucap erfolgte die Ausgabe der Müllsäcke und der entsprechenden Ausrüstung zum Sammeln von Abfall und die Aufteilung der Gruppen im Gemeindegebiet. Hierbei wurden Straßenränder innerhalb und außerhalb des Ortes, Feld- und Radwege geputzt. Aufgrund des schlechten Wetters musste die Sammelaktion kurz unterbrochen werden. Nach einer kurzen Versperpause zur Stärkung ging es weiter.
Die 3./4. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule beteiligte sich vergangene Woche ebenfalls separat an der Aktion. Die Schüler reinigten den Bereich der Grundschule, Sportplätze, Sporthalle, Skateranlage, Tennisplätze und die dazugehörigen Außenanlagen. Die Mitarbeiter der Firma Pakufol Folienprodukte übernahmen den kompletten Bereich des Mührigwegs.
Parallel wurden am Samstag zwischen 10.00 und 11.00 Uhr im Bauhof die Geburtsbäume der im vergangenen Jahr geborenen Kinder ausgegeben.
Wir bedanken uns bei allen Helfern für die rege Teilnahme und Unterstützung.
Betteln an der Haustür: richtiges Verhalten
In der letzten Zeit meldeten besorgte Bürger bettelnde Personen oder Personengruppen an der Haustür. Die Personen halten einen Bettelzettel hin oder bitten um Geld oder etwas zu essen.
Betteln ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, jedoch ist aggressives Betteln untersagt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Fuß in die Tür gestellt wird, die Person sich trotz Auff orderung nicht entfernt oder beleidigend wird. Die Polizeidienststelle in Bad Rappenau ist bereits über die Situation informiert. Einwohnerinnen und Einwohner sind gebeten, bettelnde Personen umgehend zu melden (Polizeirevier Bad Rappenau, Tel. 07264/95900 oder rund um die Uhr an das Polizeirevier Eppingen, Tel. 07262/60950).
Es wird empfohlen, Eingangstüren stets geschlossen zu halten und zu prüfen, wer ins Haus will, bevor man öff net. Lassen Sie Personen oder Personengruppen nicht an der geöff neten Türe warten, wenn Sie zurück in die Wohnung gehen und nicht sehen können, ob jemand Ihre Wohnung unbemerkt betritt. Auch Garagen und Gartenschuppen sollten abgeschlossen werden.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 21.3.2023
Zu der am Dienstag, 21.3.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Information zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
5. Zuschuss zur kommunalen Förderung der Kindertagespflege der Gemeinde Siegelsbach
6. Evangelischer Kindergarten Samenkorn
- Einstellung einer Hauswirtschaftskraft
7. Baugesuch
- Anbau einer Wohnküche mit Balkon, Schillerstraße 15, Flst. 5310
8. Bebauungsplanverfahren
a) Bebauungsplan „Solarenergie Grafenwald“, Bad Rappenau
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
b) Bebauungsplan „Solarenergie Kiesgrubenäcker“, Zimmerhof
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 28.02.2023 (1,4 MB)
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach (Feuerwehrsatzung)
Feuerwehrsatzung vom 28.02.2023 (5,9 MB)
Öffentliche Auslegung der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Schonwald „Bauernwald“ (SW-Bauernwald-VO) vom 1.3.2023
Im Rahmen der Ersatzverkündung wird die Verordnung mit Karte
• bei der unteren Forstbehörde im Landratsamt Heilbronn und
• beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdirektion
für die Dauer von drei Wochen beginnend am 11.3.2023 (Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt) bis zum 31.3.2023 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
gez. Dr. Christian Suchomel
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".
Reisezeit
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweise und Pässe vor Ihrem Urlaub. Aktuell dauert eine neue Beantragung 3 - 4 Wochen. Notwendige Einreisedokumente finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Partymüll auf dem Spielplatz in der Blücher-/Schubertstraße
Am vergangenen Samstag wurde festgestellt, dass in der Nacht von Freitag auf Samstag eine Party auf dem Spielplatz gefeiert und jede Menge Müll, vor allem leere Glasflaschen und Luftschlangen, hinterlassen wurde. Wir bitten solche Aktionen, insbesondere auf den Spielplätzen, zu unterlassen. Sachdienliche Hinweise zu den Verursachern nimmt das Bürgerbüro gerne unter Telefon 07264/9150-0, E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de entgegen.
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau am 13.2.2023
Am 13.2.2023 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach, in der Zeit von 12.10 bis 14.00 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis:
Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße, Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 13
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
in der Zeit zwischen 12.10 und 14.00 Uhr
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 144 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 16 (11,1 %) |
6 - 10 km/h | 13 |
11 - 15 km/h | 3 |
Höchstgeschwindigkeit | 45 km/h |
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 28.2.2023
Zu der am Dienstag, 28.2.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Außenbereich Sporthalle
a) Abschluss von Landschaftsarchitekturvertrag mit Biegert Landschaftsarchitektur GmbH
b) Vorstellung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Außenbereichsplanung für den Bereich Terrasse, Multifunktionsfeld sowie Pumptrack
5. Vorberatung Haushalt 2023
6. Feuerwehr Siegelsbach
a) Änderung der Feuerwehrsatzung
b) Änderung der Entschädigungssatzung
c) Richtlinien für die Ehrungen und Beförderungen der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach
7. Kinderferienbetreuung in den Sommerferien 2023 in Kooperation mit der Gemeinde Hüff enhardt
8. Annahme von Spenden
Erneute Beschlussfassung aufgrund Befangenheit eines Gemeinderates
9. Bebauungsplan „Neckarblick“, Bad Rappenau Heinsheim
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der erneuten, inhaltlich eingeschränkten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4 Abs. 3 BauGB
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Das Landratsamt Heilbronn informiert: Geflügelpest im Landkreis Heilbronn nachgewiesen
Stallpflicht für Geflügelhaltungen gilt ab 19. Februar 2023
In Möckmühl wurde am 16. Februar 2023 eine tote Möwe an der Kläranlage aufgefunden. Die Untersuchungen führten zu dem Verdacht, dass das Tier an der Geflügelpest verendet ist.
Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter ihre Tiere im Stall zu halten, ab Sonntag, 19. Februar, bis vorläufig 31. März 2023, angeordnet.
Die entsprechende Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche- bekanntmachungen abrufbar.
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, breitet sich weltweit zunehmend weiter aus, zuletzt insbesondere auch in den umliegenden Stadt- und Landkreisen. Aus diesem Grund wurden Proben der toten Möwe durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Stuttgart auf das Geflügelpestvirus untersucht. Am vergangenen Freitag konnte das Geflügelpestvirus bei dem Tier nachgewiesen werden, sodass nun im Landkreis Heilbronn der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt werden konnte. Eine Bestätigung des Untersuchungsergebnisses des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung. In den meisten Fällen verläuft die Geflügelpest für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich. Betroffen sind Hühnervögel, Greifvögel, Eulen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Möwen. Tauben und Singvögel sind nicht betroffen.
Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen unterbunden werden, um so eine Verbreitung der Infektion zu verhindern. Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, müssen verendete Vögel entfernt werden, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Wer einen toten Vogel der betroffenen Art findet, wendet sich zu den allgemeinen Öffnungszeiten an das zuständige Bürgermeisteramt oder an das zuständige Veterinäramt. Dies ist kein Anlass, um Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Trotz der hohen Anzahl an Ausbrüchen ist eine Ansteckung des Menschen selten. Tote Vögel sollten dennoch auf keinen Fall berührt werden.
Allgemeine Hinweise für die Bevölkerung sowie wichtige Informationen zu Hygieneregeln für Geflügelhalter sind auf den Homepages des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de sowie des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://www.fli.de/de abrufbar.
Das Veterinäramt des Landkreises Heilbronn ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten per Mail an veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de und telefonisch unter 07131/994-607 erreichbar. Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden.
Formulare sind auf der Homepage unter https://www.landkreis-heilbronn.de/antrag-fuer-tierhalter abrufbar.
Schlüsselübergabe für den neuen MTW
Pünktlich zum europäischen Tag des Notrufs 112 am 11. Februar fand die offizielle Schlüsselübergabe für unseren neuen Mannschaftstransportwagen (MTW) statt, welcher seit Dezember 2022 bei uns im Einsatz ist. Neben Bürgermeister Tobias Haucap und Kommandant Steffen Max waren zahlreiche Kameraden aus der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr dabei, um der Übergabe beizuwohnen. Der neue Mercedes-Sprinter ersetzt nach über 30 Jahren unseren alten MTW, einen Fiat Ducato Baujahr 1991.
Wie auch das Vorgängerfahrzeug, dient der neue MTW zum Transport von Personengruppen und Gerätschaften zum Einsatzort oder zu Veranstaltungen, zu Lehrgängen und zu Übungen unserer Jugendfeuerwehr. Mit Platz für acht Personen und beladen mit Verkehrssicherungsmaterialien und Verbandskasten sind wir gut für künftige Einsätze gerüstet.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Bürgermeister Haucap sowie beim Gemeinderat für die Unterstützung und die Investition in die Sicherheit der Siegelsbacher Bevölkerung. Wir möchten uns außerdem beim Kfz-Service RG für die Bereitstellung eines roten Kfz-Kennzeichens bedanken, durch welches die Überführung des Fahrzeugs nach Siegelsbach möglich war.
Finanzamt Heilbronn
Grundsteuerfrist beendet - Kulanzzeit schließt sich an
Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen.
Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden, davon rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.
Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte „Großkunden“ gleichermaßen. Großkunden besitzen Tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke) ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.
Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.
Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Das Finanzamt Heilbronn ist bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Schriftliche Anfragen sollen bevorzugt über das elektronische Kontakformular oder E-Mail über die Internetseite beim Finanzamt eingereicht werden. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es aufgrund von aktuell vermehrten telefonischen Rückfragen zur Grundsteuerreform zu längeren Wartezeiten kommen. Ist die Telefonanlage überlastet, ertönt ein Frei- und kein Belegtton. Es wird um Verständnis gebeten, sollten mehrere Anrufversuche erforderlich sein.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 31.1.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Standesamtliche Veröffentlichungen
Dezember 2022 / Januar 2023
Sterbefall
14.12.2022, Johanna Luise Mann geb. Mann, Siegelsbach
Geburt
12.1.2023, Lina Gläßer, Tochter von Sandra Gläßer und Mario Joachim Gläßer geb. Kreis, Siegelsbach
Straßenbeleuchtung
Nach Austausch eines defekten Elektronikteils durch die Netze BW im zentralen Schaltkasten, funktioniert die Straßenbeleuchtung nun wieder ordnungsgemäß.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten der letzten Wochen zu entschuldigen.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31.1.2023
Zu der am Dienstag, 31.1.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öff entlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Kindertagesbetreuung in Siegelsbach
a) Sachstandsinformation und Änderung des Beschlusses vom 21.9.2022 über die Festlegung des Standortes eines Natur-/ Waldkindergartens
b) Änderungsvertrag über den Betrieb und Förderung des kirchlichen Kindergartens für den Natur-/Waldkindergarten
c) Beauftragung Huber Architekten und Ingenieure PartGmbH
d) Bestellung eines Natur-/Waldkindergartenwagens
e) Bestellung eines Tipi-Zeltes
2. Ausstattung des Notfalltreff punkt Bürgerzentrum mit einem Notstromaggregat
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Finanzamt Heilbronn - Grundsteuer: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen
Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht gemacht hat, sollte das jetzt schnell erledigen: Denn die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.
Nach Ablauf der Frist gibt es voraussichtlich im ersten Quartal 2023 eine Erinnerung. Das ist allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, ist eine weitere Fristverlängerung nicht möglich. Bislang sind landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.
Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) haben für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Eine Abgabe bis 31.
März 2023 ist bei der Grundsteuer A daher ausreichend. Die Erklärungen können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.
Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue
Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025.
Zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) bietet die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle.
Die jeweils zuständigen Finanzämter sind bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Eine steuerliche Beratung dürfen sie jedoch nicht vornehmen. Diese ist nach dem Steuerberatungsgesetz ausschließlich Vertreterinnen und Vertretern der
steuerberatenden Berufe vorbehalten
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Mikrozensus 2023 - Start in Baden-Württemberg / Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung
Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.
Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im
vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.
Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche
und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und
Meldungen wie beispielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifi zierter Frauen in Baden-Württemberg.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes BadenWürttembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt
werden.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landesund Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Dr. Dieter Widmann zu Besuch in seiner Heimatgemeinde
Am vergangenen Mittwoch (18. Januar) war Dr. Dieter Widmann, geboren am 1. August 1942 im Bahnhof in Siegelsbach, zu Besuch in seiner Heimatgemeinde und wurde von Herrn Bürgermeister Tobias Haucap und seinem 1. Stellvertreter Herrn Gunter Koos im Rathaus empfangen. Herr Widmann wohnt heute in Kleinostheim, fühlt sich aber mit seiner Heimatgemeinde noch immer sehr verbunden. Seine Frau Dietlinde (verstorben 2020) und er haben einen Sohn, eine Tochter und drei Enkelkinder.
Herr Widmann machte das Abitur in Bad Brückenau und studierte an der Universität Würzburg Sport und Chemie für das „Höhere Lehramt“ sowie Erziehungswissenschaften. Ferner legte er an der Universität Preßburg/Bratislava ein Fern- und Blockstudium ab. In seinem fast 40-jährigen beruflichen Werdegang war er in verschiedenen Gymnasien in Deutschland sowie in Schulen in Afrika und den Niederlanden (NATO-Hauptquartier in Brunssum) in unterschiedlichen Funktionen tätig. Am 1. August 2006 wurde Widmann in den Ruhestand versetzt.
Im Bereich Fußball, einer seiner Hobbys, ist er heute noch im In- und Ausland im Einsatz und betreut Fußballmannschaften. In den 70er-/80er-Jahren war Widmann sogar Fußballnationaltrainer in Südwestafrika. Voller Stolz und unvergessen erwähnt Dieter Widmann heute noch den 3:2-Sieg am 19. März 1967 bei der TSG Hoffenheim (jetzt Bundesliga), wobei er alle drei Tore geschossen hat. Außerdem verbringt er gerne Zeit mit seiner Familie, verreist viel, filmt und fliegt (Pilot seit 1978).
Bürgermeister Tobias Haucap und sein Stellvertreter Gunter Koos haben sich sehr über den Besuch von Herrn Widmann gefreut und bedanken sich bei ihm für die nette Unterhaltung während seines Aufenthaltes.
Wir wünschen Herrn Widmann weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit.
Neujahrsempfang 2023
BM Haucap begrüßt nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause die zahlreichen Gäste, unter denen sich auch der Bundestagsabgeordnete Alexander Throm sowie Landtagsabgeordneter Dr. Michael Preusch befi nden. Sie haben es sich nicht nehmen lassen, auch dieses Jahr wieder hier in Siegelsbach zu sein.
Trotz der aktuellen Themen, wie „Klimawandel, Energiekrise, seit 2020 die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Gewalt gegen ehrenamtliche Helfer und vor allem der Krieg in der Ukraine“, lenkte BM Haucap den Blick bewusst auf die positiven Geschehnisse, um daraus Kraft schöpfen zu können.
Wie Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Neujahrsansprache erwähnt hat, sei „unser Zusammenhalt unser größtes Pfund“. Er sei äußerst zuversichtlich, dass man in Siegelsbach die gestellten Herausforderungen gemeinsam meistern werde.
Rückblickend kann man Folgendes sagen:
Die Unterbringung, die Betreuung und die Fürsorge der aus der Ukraine gefl ohenen Menschen stellte in den letzten Monaten eine große Herausforderung dar.
Mit zahlreichen kulinarischen Highlights und einem tollen Bühnenprogramm konnte Siegelsbach im Sommer 2022 beim Dorff est wieder überzeugen.
Mit dem Baugebiet „Hinter der alten Schule“ wurden dringend benötigte Bauplätze geschaffen.
Parallel habe man die Regenüberlaufbecken auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und das Rückhaltevolumen deutlich erhöht.
Ende des Jahres habe man noch das neue Fahrzeug der Feuerwehr in Empfang nehmen können.
Auch konnte im vergangenen Jahr noch ein Förderverein für Kinder und Jugendliche gegründet werden, der insbesondere die Interessen und Bedürfnisse unserer Kinder im Blick habe.
Allen, die sich in unserer Gemeinde haupt- und ehrenamtlich engagieren, dankte BM Haucap herzlich.
Das Jahr 2023 würde wieder viele Herausforderungen für uns alle parat halten.
Die Folgen des Angriffs auf die Ukraine werden uns weiter begleiten.
An der Sporthalle werden die Arbeiten im Außenbereich fortgeführt.
Sicher wird hier der Bau eines Multifunktionsfeldes sowie des Pumptrucks bei den Kindern und Jugendlichen Begeisterung auslösen.
Die Gemeinde bemühe sich aktuell um die Umsetzung und Realisierung eines Wohnprojektes für Senioren.
Da der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder stetig steigt, arbeite man mit Hochdruck an der Eröff nung einer weiteren Gruppe als Naturkindergarten.
Auch soll der Friedhof neu überplant werden.
Ausgabe der Obstbaumgutscheine
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ J. W. von Goethe
Die Gemeinde Siegelsbach stiftet für alle neugeborenen Kinder einen Obstbaum. Der Baum soll als Geburtsbaum hier in der Gemeinde auf einem eigenen oder einem gemeindlichen Grundstück gepflanzt werden und den Kindern zeigen, wo sie ihre Wurzeln haben, wo sie aufgewachsen sind und vielleicht auch einmal mit ihren Kindern leben möchten.
Die Gemeinde freut sich, dass wir dieses Jahr wieder 19 Kinder in unserer Mitte begrüßen dürfen und wünscht ihnen und ihren Eltern alles Gute.
Bäume, die auf dem eigenen Grundstück gepflanzt werden, werden voraussichtlich im Rahmen der Gemarkungsputzaktion am 25.3.2023 ausgegeben.
Ehrung der Blutspender
„Blutspender sind ganz besondere Menschen. Sie setzen sich mit ihrer Blutspende aktiv für andere ein, nehmen sich Zeit für Menschen, die Hilfe brauchen, und übernehmen Verantwortung in unserer Gesellschaft.“
Gemeinsam mit Elke Haas, Vorsitzende des Ortsverbandes Bad Rappenau/Siegelsbach des Deutschen Roten Kreuzes, nimmt BM Haucap die Ehrungen der Blutspender vor.
Für 10-mal Blutspenden erhält die Blutspendenehrennadel in Gold
Herr Christian Martens
Für 100-maliges Spenden erhält die Blutspendenehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz
Herr Bernhard Krugmann
Der Dank gilt neben den Blutspender/innen auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Blutspendedienstes. Sie setzen Ihre Freizeit ein, um gemeinsam mit den Blutspendern diese Hilfe möglich zu machen.
Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger
Der Gemeinderat erarbeitet jedes Jahr eine Vorschlagsliste für die Ehrung verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Neujahrsempfang.
In diesem Jahr wurden drei Personen für ihre besondere Leistung in unserer Gemeinschaft geehrt.
Geehrt wurden
• Frau Katharina Stuhlberg für außerordentliches bürgerschaftliches Engagement bei der Betreuung von ukrainischen Flüchtlingen,
• Herr Klaus Emil Ludwig Hofmann für vielseitiges ehrenamtliches Engagement (ist Vorstand im SCS, Männergesangverein, betreibt intensiv Veranstaltungen, bietet musikalische Beiträge an und sorgt für die Bewirtung bei Feiern und Veranstaltungen, wie beispielsweise Dorffest),
• Herr Manfred Richard Stech für ehrenamtliches Engagement, unter anderem im Bereich der Flüchtlingshilfe.
BM Haucap bedankt sich für das ehrenamtliche Engagement
BM Haucap bedankt sich beim Musikverein Siegelsbach für die wunderbare musikalische Begleitung und bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung für die Durchführung des Neujahrsempfangs.
Darüber hinaus gilt der Dank Herrn Kakalik für seinen Einsatz als Fotograf.
Allen wünscht er, auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, ein glückliches Jahr 2023, vor allem jedoch Gesundheit.
Bilder: T. Kakalik
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24.1.2023
Zu der am Dienstag, 24.1.2023 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Bauplatzvergabe „Hinter der alten Schule“ - Bieterverfahren
5. a) Bebauungsplan „Am Mühlberg“, Obergimpern
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Bebauungsplan „Engeloch - 2. Änderung“, Bad Rappenau
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der erneuten öff entlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
6. Annahme von Spenden
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Davor und im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2023
Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften
Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2023 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich.
„Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderheiden.
Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Sparkassenverband Baden-Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes.
Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhebänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein.
Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2023. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2023 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.
Mikrozensus 2023 – Start in Baden-Württemberg
Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung
Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.
Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.
Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.
Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und Meldungen wie bespielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifizierter Frauen in Baden-Württemberg.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Streu- und Räumpflicht
Die Gemeinde Siegelsbach weist auf die Streu- und Räumpflicht im Winter hin. Laut der Streupflichtsatzung der Gemeinde vom 27.11.1989 dürfen die Straßenanlieger nur abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwenden. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesen Zeitpunkten erneut Schnee fällt oder Schnee oder Eisglätte aufritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Es ist so zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Es ist in der Regel auf mindestens 1 m Breite zu räumen.
Grundsteuer: Erklärung muss bis Ende Januar abgegeben werden
Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Wer dies nicht getan hat, bekommt eine Erinnerung vom Finanzamt. Die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B werden voraussichtlich im ersten Quartal 2023 verschickt.
Bislang sind in Baden-Württemberg rund 2,48 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das sind etwa 44 Prozent aller abzugebenden Erklärungen.
Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) bekommen Anfang Januar 2023 vom Finanzamt ein Informationsschreiben zugeschickt, das sie bei der Abgabe der Erklärung unterstützt. Die Erklärungen zur Grundsteuer A können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden. Hier wird erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnert. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A deshalb ausreichend.
Die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de bietet zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ). Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle.
Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Zwischenzeitlich sind rund 500.000 Bescheide erstellt worden. Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die Angaben im Bescheid mit ihren Unterlagen übereinstimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, eine überwiegende Wohnnutzung in der Erklärung anzugeben und die Steuermesszahl daher nicht passt, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.
Wie die Bescheide der Finanzämter zu lesen sind und wie es dann weitergeht, zeigt auch ein kurzer Erklär-Clip auf dem YouTube-Kanal des Finanzministeriums Baden-Württemberg unter https://www.youtube.com/watch?v=OsNqhFPbbJw.
Einspruch gegen die Bescheide muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Eine Eingangsbestätigung vom Finanzamt gibt es hierfür nicht. Am einfachsten lässt sich ein Einspruch einreichen über „MeinElster“, aufrufbar über www.elster.de, oder das Kontaktformular der Finanzämter im Internet unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de.
Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Bewertung ihres Grundstücks aufgrund des vom zuständigen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwertes nicht einverstanden sein, können sie unabhängig von der Einspruchsfrist mithilfe eines qualifizierten
Gutachtens eine Neubewertung beim Finanzamt beantragen. Hierfür muss das Gutachten nachweisen, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert abweicht. Weitere Infos hierzu gibt es ebenfalls in den FAQ auf www.grundsteuer-bw.de („Allgemeines zur Grundsteuer“).
Entscheidend für die Höhe der neuen Grundsteuer sind die sogenannten „Hebesätze“. Diese werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 neu festgelegt. Wie hoch die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune dann im finalen Grundsteuerbescheid mit. Berechnungen mit dem alten Hebesatz haben daher für die neue Grundsteuer keine Aussagekraft.
Widersprüche
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlichrechtlichen Gesellschaft als
Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Siegelsbacher Veranstaltungskalender 2023
- Änderungen vorbehalten -
Übergabe von zwei Raumluftfiltern SilentCare von der Firma Filtration Group
Reine Luft frei von Viren, Bakterien und anderen Schadstoffen fördert wesentlich unsere Gesundheit. Besonders in Räumen mit hoher Personenfrequenz steigt die Zahl luftgetragener Schadstoffe schnell an und erhöht somit die Infektionsgefahr mit Krankheitserregern enorm. Da Frischluftzufuhr in Räumen oft nicht im optimalen Maße gewährleistet werden kann, sind Raumluftfilter die perfekte Lösung. Diese filtern regelmäßig Schwebstoffe und aerosolgetragene Schadstoffe in geschlossenen Räumen, wie z.B. Viren, Pollen, Bakterien und Feinstaubpartikel.
Als Weihnachtsgeschenk überreichten im Dezember Herr Wolfram Zuck und Frau Harisa Lumpp von der Firma Filtrarion Group aus Öhringen Herrn Bürgermeister Haucap zwei Raumluftfilter SilentCare.
Der SilentCare ist mit 43 db(A) eines der leisesten Geräte auf dem Markt der Luftreinigungsgeräte. Er hat ein schlankes Design und Rollen und kann dadurch mobil und flexibel eingesetzt werden.
Die Gemeinde Siegelsbach bedankt sich sehr herzlich bei der Firma Filtration Group für dieses wertvolle Weihnachtsgeschenk
Das erste aber nicht das letzte Siegelsbacher Winterdörfle
Alle Beteiligten waren sich einig: Das erste Siegelsbacher Winterdörfle schreit nach einer Wiederholung. Ursprünglich als Begleitprogramm für den Müllmarkenverkauf am Samstag, 17.12.2022 angedacht, waren viele lang und gern geblieben.
Neben den Müllmarken im Bürgerzentrum standen auf dem Rathausvorplatz heiße Getränke von Glühwein über Punsch zu Kaffee zur Verfügung. Musikverein und Sportclub waren mit Schnäpsen und heißen Würsten am Start und bei den LandFrauen konnte man sich mit selbst gebackenem Kuchen stärken oder diesen für den Sonntag mitnehmen. Die Jungmusiker des Musikvereins traten mit vorweihnachtlicher Musik erst draußen und später dann im Foyer auf. Trotz der frostigen Temperaturen war es dem Jugendorchester eine Freude, das Winterdörfle zu umrahmen. Nach der Musik kam dann der Nikolaus und brachte die kleinsten Siegelsbacher mit gefüllten Stiefeln zum Strahlen. Das aufgestellte, extra beheizte Zelt füllte sich erst gegen Abend. Glühwein und Brötchen mussten wiederholt nachgeholt werden, der Kuchen war bereits kurz nach 17.00 Uhr leer. Die Veranstaltung, eine Kooperation zwischen Gemeindeverwaltung, Sportclub, Musikverein und LandFrauen, wird sicher auch nächstes Jahr wieder stattfinden.
Neubaugebiet „Hinter der alten Schule“
Vergabe von fünf kommunalen Bauplätzen im Bieterverfahren
Nachdem die Vergabe von 14 Bauplätzen im Neubaugebiet „Hinter der alten Schule“ nach Kriterienkatalog abgeschlossen ist, startet die Gemeinde Siegelsbach die Vermarktung von fünf weiteren Wohnbauplätzen. Die Bauplätze werden gegen Höchstgebot gemäß den
nachfolgenden Richtlinien vergeben. Gebote können im Zeitraum zwischen dem 1.12.2022 und dem 10.1.2023 über die OnlinePlattform www.baupilot.com/siegelsbach abgegeben werden. Bis zum Ende dieser Frist ist eine Finanzierungsbestätigung auf Baupilot
hochzuladen, die sowohl den Kauf des Bauplatzes als auch den geplanten Neubau abdeckt. Die Richtlinien zum Bieterverfahren, die geltenden örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“) und weitere Informationen können auf der Homepage www.baupilot.com/siegelsbach abgerufen werden.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.12.2022
Zu der am Dienstag, 13.12.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats, lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Ehrung von Gemeinderat Torsten Weidemann für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
2. Bürgerfragestunde
3. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
4. Bekanntgaben und Anfragen
5. 1. Änderung der Entgeltordnung vom 19.2.2019 zum Betreuungskonzept „Ferienbetreuung in der Villa Kunterbunt“ der Gemeinde Siegelsbach
6. a) Bebauungsplan „Lerchenberg - 1. Änderung“, Bad Rappenau
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der erneuten Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Bebauungsplan „Lerchenberg-Erweiterung“, Bad Rappenau
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
7. Bauangelegenheit: Antrag auf Befreiung, Ringstr. 36, Flst. 6321
8. Anpassung der örtlichen Satzungen an den § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19.
Wir empfehlen daher:
• Abstand zu halten
• die allg. Hygieneregeln zu beachten (z. B. Hände desinfizieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske
Abfallkalender 2023
Im Dezember wird der Abfallkalender 2023 an die Haushalte im Landkreis Heilbronn verteilt. Der Abfallkalender enthält alle Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall und Papier sowie das Datum der Schadstoffsammlung. Besonders zum Jahresbeginn lohnt sich ein Blick in den Abfallkalender, da es aufgrund von Feiertagen zu Verschiebungen bei den Abfuhrterminen kommt. Haushalte, die bis zum 1. Januar 2023 keinen Kalender erhalten haben, können einen Abfallkalender im Rathaus abholen. Der neue Abfallkalender ist auch online abrufbar unterwww.landkreis-heilbronn.de/abfallkalender. Der Abfallkalender enthält außerdem einen Sperrmüllgutschein für die Abholung von Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall. Pro Haushalt ist jährlich eine kostenfreie Sperrmüllabholung möglich. Die erforderliche Anmeldung kann entweder mit dem Gutschein oder alternativ online erfolgen unter www.landkreis-heilbronn.de/sperrmuell-online. Die Abfall-App des Landkreises Heilbronn bietet zusätzlich die Möglichkeit sich durch Push-Nachrichten an die Abfuhrtermine erinnern zu lassen und enthält weitere wichtige Informationen rund um die Entsorgung. Nähere Informationen zur Abfall-App sind unter www.landkreis-heilbronn.de/abfall-app abrufbar.
Baumfriedhof Siegelsbach
Leider muss die Gemeindeverwaltung Siegelsbach immer wieder feststellen, dass Blumengebinde, Engel u.a. bei den Bäumen auf dem Baumfriedhof länger als 4 Wochen abgelegt werden. Laut Friedhofssatzung § 13a (7) dürfen Trauerkränze und Blumen bei der Urnenbeisetzung in der Baumscheibe abgelegt werden, nach spätestens vier Wochen sind diese zu entfernen. Dies gilt ebenso für die nationalen Totengedenktage/Todestag der Verstorbenen. Zukünftig wird die Gemeindeverwaltung Siegelsbach sämtliche Gegenstände und Pflanzen regelmäßig, die länger als vier Wochen an der Baumscheibe abgelegt wurden, entfernen.
Wir bitten um Beachtung.
Fahrplanwechsel am Sonntag, den 11.12.2022
Ab dem Fahrplanwechsel am Sonntag, den 11.12.2022 gelten neue Fahrpläne. Den Fahrplan der Regionalbus-Linie 681/782 können Sie weiter unten abrufen. Die Faltfahrpläne liegen auch im Bürgerbüro der Gemeinde Siegelsbach zur Abholung bereit.
Einen Überblick über die Änderungen zum Fahrplanwechsel 2022/2023 finden Sie auch unter der Rubrik Fahrpläne/Fahrplanwechsel auf der Website www.h3nv.de.
Die PDFs der neuen und auch der aktuellen Fahrplantabellen sind über die elektronische Fahrplanauskunft HNV-EFA abrufbar. Einzelne Fahrtauskünfte für die Zeit vor und nach dem Fahrplanwechsel sind hier natürlich ebenfalls erhältlich. Fahrplanauskünfte für die Zeit nach dem Fahrplanwechsel sind auch in anderen elektronischen Auskunftssystemen (z.B. den Apps HNV mobil, Wohin·Du·Willst + DB Navigator und unter efa-bw.de etc.) bereits verfügbar.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert - Energiepreispauschale kommt automatisch
Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten automatisch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Der Rentenservice der Deutschen Post AG überweist die
Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 als gesonderte Einmalzahlung auf das Konto, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente bekommen, erhalten die Energiepreispauschale voraussichtlich Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch.
Gut zu wissen:
- Der Anspruch auf die Energiepreispauschale setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.
- Eheleute erhalten jeweils 300 Euro, sofern beide eine eigene Rente beziehen.
- Es ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
- Erhält eine Person mehrere Renten - zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente - wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Warnsystem wird ausgeweitet - Bundesweiter Warntag am 8. Dezember
Am Donnerstag, 8. Dezember 2022 findet ab 11.00 Uhr der diesjährige bundesweite Warntag statt, an dem Behörden und Einsatzkräfte die Funktionsfähigkeit ihrer Warnmittel und technischen Abläufe überprüfen. Um die Bevölkerung mit dem Thema Warnung vertraut zu machen und das notwendige Wissen über Warnwege und -verfahren zu vermitteln, werden gegen 11.00 Uhr die Sirenen mit einem einminütigen auf und abschwellenden Heulton ausgelöst. Das Ende des Probealarms wird einem 12 Sekunden langen Dauerton der Sirenen angezeigt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird außerdem eine Warnmeldung über alle verfügbaren Warnmittel, wie Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtanzeigetafeln, Lautsprecherwagen und Warn-Apps aktivieren. Erstmalig wird in diesem Jahr auch das Versenden von Warnmeldung an Handys über das Mobilfunknetz durch Cell Broadcast getestet. Cell Broadcast ist ein anonymes Verfahren, das die Empfangsbereitschaft des Mobilfunkendgeräts in einer Funkzelle des Mobilfunknetzes nutzt. So können in einem potenziellen Gefahrengebiet befindliche Mobilfunkendgeräte mit einer Warnmeldung angefunkt werden, ohne dass eine vorherige Registrierung oder Angabe von personenbezogenen Daten notwendig ist. Weitere Informationen sind unter www.warnung-der-bevoelkerung.de abrufbar.
1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Siegelsbach
Bestellung von Herrn Steffen Max zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach
Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach im September wurde Herr Steffen Max zum Kommandanten gewählt. Herr Max ist seit vielen Jahren in der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach aktiv und sehr engagiert. Um seine neue Herausforderung als Kommandant ausüben zu können, musste er zwischenzeitlich noch den Zugführer-Lehrgang absolvieren. Diesen hat er am 21.Oktober erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 15. November gemäß Feuerwehrsatzung der Wahl des Kommandanten zu und beauftragte den Bürgermeister mit seiner Bestellung. Nach dem formellen Teil richtete Bürgermeister Haucap noch ein paar persönliche Worte an ihn aus und bestellte ihn mit Wirkung vom 15. November 2022 auf fünf Jahre zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach.
Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat wünschen Herrn Max viel Erfolg und Freude bei seiner neuen Tätigkeit.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Sachbeschädigung in der Bahnhofstraße, Abzweig Alte Bahnhofsbrücke
Ende vergangener Woche wurde festgestellt, dass eine Bank in der Bahnhofstraße, Abzweig Alte Bahnhofsbrücke mutwillig beschädigt wurde. Das Vergehen kann nicht einfach hingenommen werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Siegelsbach eine Belohnung in Höhe von 100,00 € für sachdienliche Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen. Hinweise bitte an das Bürgerbüro Siegelsbach, Tel. 07264/9150-0, gemeinde@siegelsbach.de. Sobald uns Hinweise auf die Täter vorliegen, werden wir diese beim zuständigen Polizeirevier zur Anzeige bringen.
Feierstunde zum Volkstrauertag auf dem Friedhof in Siegelsbach
Am vergangenen Sonntag legten Bürgermeister Tobias Haucap und Gemeinderat Gunter Koos nach der Feierstunde zum Volkstrauertag einen Kranz am Gefallenenehrenmal als Gedenken für die an den gewaltsamen Ereignissen verstorbenen Menschen nieder. Die Feierstunde wurde vom Musikverein Siegelsbach und Herrn Klaus Hofmann musikalisch umrahmt.
Die Gemeinde Siegelsbach bedankt sich ganz herzlich bei allen Anwesenden und insbesondere beim Musikverein Siegelsbach und Herrn Klaus Hofmann für die musikalische Begleitung.
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis Heilbronn
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und am 14.06.2022 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein. Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Bodenrichtwerte für baureifes Land sind, wenn nicht anders angegeben, abgabenfrei ermittelt. Sie enthalten danach Erschließungsbeiträge und naturschutzrechtliche Ausgleichsbeträge im Sinne von §§ 127 und 135a BauGB sowie Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) in Verbindung mit den örtlichen Beitragssatzungen.
Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung, Preisentwicklung seit Stichtag der Bodenrichtwertermittlung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert (BRW) ist daher ggf. durch entsprechende Zu- und/oder Abschläge an die Verhältnisse des Bewertungsgrundstücks wertmäßig anzupassen. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte gelten ohne Aufwuchs.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen oder aus den Zonenabgrenzungen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Bad Friedrichshall, 14.06.2022
Hamide Tas
Sachgebietsleiterin und Vorsitzende des Gutachterausschusses des nördlichen Landkreises Heilbronn
Unter folgendem LINK - https://www.gutachterausschuesse-bw.de/ - können die Bodenrichtwerte kostenlos eingesehen werden.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 15.11.20222
Zu der am Dienstag, 15.11.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Neubau Sporthalle
a) Nachträge im Bereich Lüftungstechnik Fa. WSH
Nachträge 2, 5 und 7
b) Nachträge im Bereich Heizung/Sanitär Fa. Mauer
Nachtrag Nr. 20
5. Waldbericht 2022/2023 und Haushaltsplan Wald 2023
a) Vorstellung und Kenntnisnahme des Waldberichts 2022/2023
b) Vorstellung des Haushaltsplans Wald 2023
6. Brennholzerwerb aus dem Siegelsbacher Wald für Einheimische
7. 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Formelle Aufnahme der Buchungssystematik in die Satzung zum 1.1.2023
8. Baugebiet Hinter der alten Schule
„Verkaufsregeln“ Bauplätze
9. Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des FW-Kommandanten
10. Bebauungsplan/Örtliche Bauvorschriften „Hälde“, 1. Teiländerung, Gemeinde Hüffenhardt, Ortsteil Kälbertshausen
hier: Stellungnahme der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19.
Wir empfehlen daher
• Abstand zu halten
• die allg. Hygieneregeln zu beachten (z. B. Hände desinfi zieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske
Öffentliche Bekanntmachung
Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige höhere Forstbehörde führt gemäß § 32 Abs. 1 Landeswaldgesetz die Ausweisung des Schonwalds „Bauernwald“ auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Rappenau, Gemarkung Obergimpern und der Gemeinde Siegelsbach, Gemarkung Siegelsbach, Landkreis Heilbronn, Regierungsbezirk Stuttgart durch. Der Schonwald liegt im Eigentum des Bundes. Der Entwurf der Verordnung wird zusammen mit Karte und Würdigung für die Dauer eines Monats vom
24. November bis zum 23. Dezember 2022
• im Regierungspräsidium Freiburg (Referat 84, Bertoldstr. 43, 79098 Freiburg),
• in der unteren Forstbehörde im Landratsamt Heilbronn (Forstamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn) sowie
• in der Stadt Bad Rappenau (Rathaus, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau) sowie
• in der Gemeinde Siegelsbach (Rathaus, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach)
öffentlich ausgelegt und kann dort von jedermann während der Sprechzeiten eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Freiburg oder der unteren Forstbehörde Heilbronn vorgebracht werden. Die Unterlagen zur Schonwaldverordnung können in vorgenanntem Zeitraum zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Freiburg, 2.11.2022
Grund- und Gewerbesteuer wird fällig
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden am 15.11.2022 die Raten für das IV. Quartal 2022 fällig. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Wir bitten um termingerechte Bezahlung, da die Gemeinde Siegelsbach im Verzugsfall gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Einzahlungen für die Gemeindekasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Wir bitten dabei um Angabe des Buchungszeichens. Bei den Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.
Eigentumswechsel im laufenden Jahr
Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzenund Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) während des laufenden Jahres 2022 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer; erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die
Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen. Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.
Standesamtliche Mitteilungen - Oktober 2022
Eheschließungen
1.10. Steffen Wagenbach und Katharina Wagenbach, geb. Greulich, Siegelsbach
29.10. Michael Maier und Pia Katharina Sommer, Bad Wimpfen
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 28.9. bis 29.9.2022
Vom 28.9.2022, 9.08 Uhr bis 29.9.2022, 14.10 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:
Messstelle Siegelsbach, Hauptstr. , L 530, Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 66, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 2.448
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 50 (2,0 %)
6 - 10 km/h - 36
11 - 15 km/h - 14
Höchstgeschwindigkeit: 49 km/h
Öffentliche Defibrillatoren
Die Gemeinde hat zwei weitere Defibrillatoren angeschafft. Die Anbringung erfolgt in Kürze im Außenbereich der Sporthalle und bei der Bäckerei Betz. Der Defibrillator im Gebäude des Rathauses wird in den Außenbereich verlegt.
Krisenprävention der Gemeinde Siegelsbach
Angesichts der angespannten weltpolitischen Lage und auch im Hinblick auf die Zunahme von Wetterextremen durch den Klimawandel hat sich der Handlungsbedarf beim Thema Krisenmanagement für Kommunen stark erhöht. Um auf Krisensituationen angemessen reagieren zu können, hat die Gemeinde Siegelsbach einen Notfallplan ausgearbeitet. Sollte es zu einer Notlage kommen, werden die Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinde über die weiteren Handlungsschritte informiert. Dies wird z.B. über Ansagen der Feuerwehr, durch die Ausgabe von Handzetteln oder über Hinweistafeln erfolgen. Das Bürgerzentrum wurde als Haupttreff punkt im Ernstfall bestimmt. Es wird somit der erste Anlaufpunkt sein, um einen gewissen Grundrahmen an Struktur, Ordnung und Sicherheit im Krisenfall bieten zu können. Durch das Notstromaggregat der Feuerwehr ist die Stromversorgung dort gewährleistet. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Notfalltreff punkte in Siegelsbach. Die Bekanntgabe und die Zuweisung erfolgen im Krisenfall über die o.g. Wege.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-,Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach am 18. Oktober 2022 folgende Satzung beschlossen:
Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
Das Finanzamt Heilbronn informiert:
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31.01.2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023. Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen. Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 01.01.2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Startschuss für den Glasfaserausbau in Siegelsbach
Mit dem offiziellen Spatenstich am Donnerstag, 13.10.2022 wurde der nachträgliche Startschuss für den Glasfaserausbau in Siegelsbach gegeben. Die Bauarbeiten laufen bereits seit ca. 3 Wochen und gehen zügig voran. Mit rund 15 Kilometer Glasfaserleitungen sollen ca. 490 Adresspunkte versorgt werden. Der Bau wird voraussichtlich im April 2023 beendet sein. Die Leitung des Glasfaserausbaus obliegt der Deutschen GigaNetz GmbH. Die vor Ort stattfindenden Arbeiten werden von der Firma Connect-Energie GmbH durchgeführt.
Stellvertretender Bürgermeister Gunter Koos bedankte sich bei den Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und wünschte weiterhin viel Erfolg sowie einen unfallfreien Verlauf. Bereits jetzt haben sich ca. 50 % der Bürgerinnen und Bürger von Siegelsbach für einen Glasfaseranschluss entschieden. Noch bis Weihnachten können unentschlossene Siegelsbacher einen kostenlosen Anschluss mit Glasfaser bei der Deutschen GigaNetz beantragen. Nutzen Sie die Gelegenheit.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.10.2022
Zu der am Dienstag, 18.10.2022 um 19.00 Uhr im großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Neubau Sporthalle
a) Sachstandsbericht Sporthalle
b) Nachträge im Bereich Trockenbau
5. Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-, Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften sowie die Neukalkulation der Benutzungsgebühren
6. Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Kreditaufnahme im Zuge der Rückzahlung des Kassenvorgriff s
7. Brennholzerwerb aus dem Siegelsbacher Wald für Einheimische
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid-19.
Wir empfehlen daher:
• Abstand zu halten
• die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 23.9. bis 28.9.2022
Vom 23.9., 9.56 Uhr bis 28.9.2022, 9.05 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:
Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530, Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 66
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 11.591 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 455 (4,4 %) |
6 - 10 km/h | 330 |
11 - 15 km/h | 105 |
16 - 20 km/h | 3 |
21 - 25 km/h | 14 |
26 - 30 km/h | 2 |
31 - 40 km/h | 1 |
Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h
Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 21.9.2022 bis 23.9.2022
hier: Ergebnismitteilung
Vom 21.9.2022, 10.15 Uhr bis 23.9.2022, 8.06 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:
Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Str., Bushaltestelle, Höhe Haus Nr. 13
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge | 1.144 |
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt | 63 (5,5 %) |
6-10 km/h | 51 |
11-15 km/h | 11 |
21-25 km/h | 1 |
Höchstgeschwindigkeit: 54 km/h
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2022
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Standesamtliche Veröffentlichungen September 2022
Eheschließung
10.9. Murat Seker und Beyza Sevgi Seker geb. Tasdelen, Siegelsbach
Grundsteuererklärung - Weitere ELSTER-Ausfüllhilfen
Die Finanzverwaltung hat das Informationsangebot für das Portal „Mein ELSTER“ erweitert, um die Bürgerinnen und Bürger bei der elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung zu unterstützen: So gibt es neben der Schritt-für-Schritt-Gesamtanleitung
nun auch Erläuterungen zu Fallkonstellationen, die im Zusammenhang mit dem Grundvermögen häufig auftreten:
• Wichtige Angaben für alle
• Ich bin Alleineigentümer/in eines Einfamilienhauses
• Meine Frau/Mein Mann und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses
• Meine Geschwister und ich haben ein Haus geerbt
• Ich bin Alleineigentümer/in einer Eigentumswohnung mit (Tief-)Garagenstellplatz
• Meine Frau/Mein Mann und ich sind Eigentümer einer Eigentumswohnung mit (Tief-)Garagenstellplatz
• Meine Frau/Mein Mann und ich sind Eigentümer eines Reihenhauses (Teil 1 und 2)
In den Erläuterungen wird dargestellt, welche Eingaben an welcher Stelle genau für den jeweiligen Fall in der Feststellungserklärung einzutragen sind. Alle Anleitungen sind auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer-bw.de abrufbar. Darüber hinaus steht die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erklärung des Grundvermögens auch „verfilmt“ zur Verfügung.
Spende der Firma Mann & Schröder Cosmetics
Die Gemeinde Siegelsbach bedankt sich bei Mann & Schröder Cosmetics für die freundliche Bereitstellung von Hygieneartikeln für unsere Flüchtlingsunterkünfte.
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen.
Wer bekommt die Energiepreispauschale und wann wird diese ausgezahlt?
Die Energiepreispauschale erhalten alle Personen mit Wohnsitz im Inland, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Energiepreispauschale wird ab Anfang Dezember automatisch als Einmalzahlung durch den Rentenservice der Deutschen Post AG ausbezahlt. Weitere Fragen und Antworten zu diesem Thema hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de unter „Häufig gesuchte Themen“. Dieser FAQ-Katalog wird sukzessive ergänzt, sobald das Gesetzgebungsverfahren weiter vorangeschritten ist.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27.9.2022
Zu der am Dienstag, 27.9.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öff entlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Gestaltung Außenanlage der Sporthalle
a) Vorstellung von Vorentwurfsvarianten für das Umfeld der Sporthalle
b) Sachstandsinformation Planung Dirtpark/Pumptruck sowie Multifunktionsfeld
5. Neubau Sporthalle
Nachtragsvereinbarung im Bereich der Elektroarbeiten
6. Kindertagesbetreuung in Siegelsbach
a) Sachstandsinformation zur Nichtrealisierung des geplanten Erweiterungsbaus am evangelischen Kindergarten Samenkorn
b) Beratung und Beschlussfassung über die Alternativen zur Umsetzung einer weiteren Kindergartengruppe
7. Verbindungsweg Hinter der alten Schule
Antrag des Gemeinderates zur erneuten Beratung in Bezug auf Planung und Erschließung
8. Fußgängerüberweg und barrierefreie Bushaltestelle in der Wagenbacher Straße
9. Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Im Anschluss fi ndet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19.
Wir empfehlen daher:
- Abstand zu halten
- die allg. Hygieneregeln zu beachten (z. B. Hände desinfi zieren)
- das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske
Einwurf Schreiben in der Barbarastraße
Wir erhielten die Info, dass Anwohner in der Barabarastraße ein Schreiben über das Abstellen von Mülltonnen auf dem Gehweg erhielten. Dieses Schreiben ist nicht von der Gemeinde Siegelsbach. Sollten noch weitere Straßen betroffen sein, bitten wir um Mitteilung.
Spendentafel auf dem Spielplatz in der Schubertstraße
Ende August wurde auf dem Spielplatz in der Schubertstraße eine Spendentafel mit Nennung aller Spender und Helfer*innen angebracht. Wir bedanken uns nochmals ganz herzlich bei den beteiligten Kindern und Jugendlichen, unterstützenden Firmen und Helfer*innen für die Mitwirkung bei der gelungenen Neugestaltung unseres Spielplatzes.
Tobias Haucap, Bürgermeister
Transportnetzbetreiber terranets bw informiert
Untersuchungen des Baugrunds in Vorbereitung auf den Bau der geplanten Gashochdruckleitung „Süddeutsche Erdgasleitung - SEL“
Als Transportnetzbetreiber für Gas betreibt terranets bw ein mehr als 2.700 Kilometer langes Leitungsnetz von Niedersachsen bis an den Bodensee. Viele Städte und Gemeinden sind an das Netz der terranets bw angeschlossen. Um eine sichere Energieversorgung auch bei steigender Nachfrage zu gewährleisten, ist der Ausbau des Gastransportnetzes notwendig. Deswegen plant terranets bw den Bau der rund 250 km langen „Süddeutschen Erdgasleitung - SEL“ von Lampertheim in Hessen bis nach Bayern.
Der Bau der Pipeline wird in Abschnitten umgesetzt, abhängig von der konkreten Bedarfsentwicklung in den nächsten 10 Jahren. Der Leitungsabschnitt von Siegelsbach über Bad Rappenau bis nach Heilbronn soll voraussichtlich bis 2026 realisiert werden.
Der Trassenverlauf wurde im Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart grundstücksscharf festgelegt und genehmigt. Ab 2030 soll die SEL als erste Pipeline klimaneutrale, grüne Gase und Wasserstoff nach Baden-Württemberg transportieren. Mehr Informationen über das Netzausbauprojekt und den geplanten Verlauf der Leitung finden Sie unter www.terranets-sel.de.
Für den Bau der Gasleitung ist unter anderem eine detaillierte Bestandsaufnahme der Boden- und Baugrundverhältnisse notwendig, um Eingriffe in den Boden zu minimieren und einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.
Die dazu erforderlichen Sondierungen und Entnahmen von Bodenproben erfolgen weitestgehend in der Nähe öffentlicher Wege. Sofern umfangreichere Erkundungen auf den jeweils betroffenen Flurstücken notwendig sind, werden die Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen der Flächen von terranets bw schriftlich informiert. Die im März 2022 begonnenen Arbeiten werden voraussichtlich Anfang September fortgeführt und Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Arbeiten finden außerhalb der geschlossenen Bebauung statt. Für diese Untersuchungen ist terranets bw sowie deren Beauftragte aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses Az.: 24-4529 SEL N vom 22.11.2010 berechtigt, Flächen in erforderlichem Umfang in Anspruch zu nehmen und konkrete Arbeiten durchzuführen.Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte werden um Verständnis für die Notwendigkeit der Arbeiten gebeten.
Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Thomas Grote, Projektingenieur terranets bw, unter 0711/7812-2080 zur Verfügung.
Über die terranets bw GmbH
Die terranets bw ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Mit ihrem rund 2.700 km langen Gashochdruckleitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport von Gas von Niedersachsen bis an den Bodensee sicher. Ihren Kunden bietet die terranets bw eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um den Gastransport und die Telekommunikationsinfrastruktur. Im Unternehmen mit neun Standorten in Baden-Württemberg und Hessen arbeiten rund 300 Mitarbeitende.
Gemeinsam die Abfallwirtschaft im Landkreis verbessern - Online-Umfrage mit attraktiven Gewinnen
Ab Montag, 12. September startet das Landratsamt Heilbronn eine Online-Umfrage unter dem Motto „10 Fragen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft“ im Landkreis Heilbronn. Gemeinsam mit dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA GmbH) wurde ein Fragebogen erarbeitet, damit sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Heilbronn beteiligen können. Der Online-Fragebogen enthält zehn Fragen zu verschieden Themenfeldern der Abfallwirtschaft im Landkreis, die durch Ankreuzen leicht zu beantworten sind. Die Themen reichen von der Rest- und Bioabfallsammlung über die Recyclinghöfe und Wertstofferfassung bis zur Abfall-App. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge oder Anregungen einzubringen. Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Heilbronn. Der Online-Fragebogen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/umfrageabfall in Deutsch und Englisch abrufbar. Eine Teilnahme ist bis Mittwoch, 5. Oktober 2022 möglich. Daran anschließend erfolgt die Auswertung der Umfrage. „Wir freuen uns über eine möglichst hohe Beteiligung, um ein aussagekräftiges Stimmungsbild zu erhalten“, sagt Landrat Norbert Heuser. Die Ergebnisse werden in die Entscheidung des Kreistags über die zukünftige Ausgestaltung der Abfallwirtschaft mit einfließen. Unter allen Teilnehmenden werden dreimal 150 Euro für Einkauf und Erlebnis im Heilbronner Land, je fünf Wertgutscheine für den Erlebnispark Tripsdrill und das Sole- und Saunaparadies RappSoDie sowie 15 Gutscheine für das Cineplex in Neckarsulm verlost.
Bei Rot weitergehen - Verkehrssicherheit an Fußgängerampeln
Oft sind Fußgänger verunsichert, wenn sie an Fußgängerampeln die Straße überqueren und die Ampel auf Rot schaltet, bevor die andere Straßenseite erreicht ist. In solchen Situationen soll der Weg zügig fortgesetzt werden, denn zur Sicherheit sind an allen Ampeln ausreichende Zeitspannen eingerechnet. Selbst Fußgänger, die gerade die Straße betreten haben, können nach dem Umschalten auf Rot mit normaler Gehgeschwindigkeit ohne Gefahr die andere Straßenseite erreichen. Eine Bitte besonders an die Eltern, deren Kinder demnächst eingeschult werden: Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, beim Überqueren von Straßen Ampeln, Zebrastreifen oder sonstige Querungshilfen zu nutzen. Und Kindern sollte ebenfalls eingeschärft werden, auch an Zebrasteifen auf Fahrzeuge zu achten und am besten erst nach Blickkontakt mit den Autofahrern die Straße zu betreten oder aber mit der Hand ein deutliches Zeichen zu geben, dass sie die Straße überqueren wollen.
Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn
Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das Thema Pflege benötigen. Hier finden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Angehörige und Professionelle, wie auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie alle Interessierten sachkundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Der Pflegestützpunkt bietet individuelle, trägerneutrale und kostenlose Beratungen an - zu allen Fragen der Pflege und bei Pflegebedürftigkeit. Neben dem Standort im Landratsamt Heilbronn ist der Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn auch in den Gesundheitszentren Brackenheim und Möckmühl verortet und bietet damit über den Landkreis Heilbronn verteilt eine wohnortnahe Beratung an.
Standort Landratsamt Heilbronn
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr., 9.00 - 12.00 Uhr
Mi., 16.00 - 18.00 Uhr
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Tel. 07131/994-429
Standort Gesundheitszentrum Brackenheim
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr., 9.00 - 12.00 Uhr
Mi., 16.00 - 18.00 Uhr
Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim
Tel. 07135/9699-500/ -501
Standort Gesundheitszentrum Möckmühl
Sprechzeiten:
Mo., 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Hahnenäcker 1, 74219 Möckmühl
1. OG, Büro in der Frauenarztpraxis Bayer und Mandel
Tel. 06298/9366-236
Entsorgung von Essensresten auf dem Spielplatz in der Schubertstraße
Besucher des Spielplatzes in der Schubertstraße werden gebeten ihre Essensreste in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. In den angrenzenden Nachbargärten wurden mehrfach Speisereste festgestellt, die über die Hecken entsorgt wurden.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Rücksichtnahme.
Eigentumswechsel im laufenden Jahr
Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzenund Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) des laufenden Jahres 2022 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer; erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres, wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die
Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen. Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.
Vielfältige Formen von Seniorenwohnen „unter einem Dach“ - Wohnprojekt im neuen Baugebiet Hinter der alten Schule
Gemeinsam mit dem Unternehmen Projekt-Invest aus Schwanau als Investor, bekannt durch den Bau des Penny-Marktes in Siegelsbach, und der Schönberg Pflege- und Seniorendienste aus Oedheim als künftigem Betreiber möchte die Gemeinde Siegelsbach ein Wohnprojekt im neuen Baugebiet Hinter der alten Schule realisieren, bei dem vielfältige Formen von Seniorenwohnen „unter einem Dach“ angeboten werden.
Auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken soll das „Quartierskonzept im Schlosspark“ entstehen. Von barrierefreien Wohnungen über betreutes Wohnen bis zu einer ambulant betreuten Wohngruppe wird alles möglich sein, sodass die Bewohner eine Rundumversorgung in Anspruch nehmen können.
Es sollen Plätze für Tagespflege und ambulant betreute Wohngruppen sowie barrierefreie Wohnungen entstehen. Es ist auch betreutes Wohnen oder der Einsatz eines ambulanten Dienstes möglich. Und auch ein paar Plätze in einer sogenannten Pflegepension sind für
„vorübergehenden Bedarf“ geplant. Das Quartier soll ein Ort für alle Siegelsbacher werden. Deshalb wird zusätzlich die Möglichkeit eines Quartier-/Seniorentreffs geschaff en. Ein Quartiersmanager steht allen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem werden Räume für
eine eventuelle ärztliche Versorgung vorgehalten.
Wenn Sie Rückfragen haben oder sich in die Interessentenliste eintragen lassen möchten, können Sie sich gerne an Frau Daniela Quintana, Tel. 07264/950-25 wenden.
Siegelsbach feierte sein 16. Dorffest
Unser Dorfbüttel Torsten Wagenbach läutete zum Fest und begrüßte Besucher aus nah und fern. Für den traditionellen Fassanstich benötigte Bürgermeister Tobias Haucap nur zwei Schläge, um das Bier zum Sprudeln zu bringen. Als Highlight des Abends sorgte das Männerballett für Stimmung. Bis in die Morgenstunden rockte die MCOBand. An beiden Tagen wurde rund um die Lindengasse und die Alte Heidelberger Straße kräftig gefeiert. Eine Hüpfburg, Riesenbauklötze oder die Mitmachaktion der beiden Kindergärten warteten auf die kleinen Gäste. Neben der Vorführung des Jugendorchesters gab es unter anderem Tanzeinlagen der Frauengymnastik (FGV) und der Villa Kunterbunt. Am 2. Abend sorgte die New Band in Town für ausgelassene Stimmung. Das kulinarische Angebot an beiden Tagen war sehr vielfältig und sorgfältig von unseren Vereinen abgestimmt. Wir bedanken uns bei allen Sponsoren, Mitwirkenden und Vereinen für die gute Zusammenarbeit, für das gemeinschaftliche Fest und freuen uns jetzt schon auf eine Wiederholung in 2024.
Die Gemeindeverwaltung
Kinderferienprogramm
Folgende Veranstaltungen finden statt:
02.08.22 Seifenwerkstatt
04.08.22 Tischtennisschnuppertraining
05.08.22 Bunter Nachmittag – Gipsmasken
08.08.22 Tischtennisschnuppertraining
08.08.22 Tennis - Schnuppernachmittag
09.08.22 Kirchenentdeckertour
09.08.22 Knigge für Kinder
09.08.22 Nachtwanderung
10.08.22 Versteinerungen aus der Urzeit
13.08.22 Erlebnisse Aussteiger Bibel
16.08.22 Schachschnupperkurs
17.08.22 Schnitzeljagt zum Kurtbrunnen
19.08.22 SCS - Spiel und Spaß
23.08.22 Schachschnupperkurs
25.08.22 Erlebnis Bauernhof
26.08.22 Handlettering für Kinder
31.08.22 Kartenbasteln mit Knöpfen
02.09.22 Notenjagt mit dem Musikverein
03.09.22 Nachmittag bei der Feuerwehr
06.09.22 Märchenspiele im Wald
07.09.22 Gitarren- Basics
07.09.22 Walderlebnistag
08.09.22 Märchentag mit Balsam
09.09.22 Angeln mit dem Bürgermeister
Standesamtliche Veröffentlichungen
Eheschließung
15.7.2022 Herr Jan Tristan Hering und Frau Aline Hering geb. Lauber, Siegelsbach
Trimm-Dich-Runde
Wir laden euch herzlich ein, alleine oder mit Freunden die Trimm-Dich-Runde in Siegelsbach zu gehen.
Hier könnt ihr verschiedene Übungen machen. Auf gehts, Startpunkt ist an der Villa Kunterbunt (Ringstr. 39).
Viel Spaß wünschen euch alle Kinder der Kernzeitbetreuung.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2022
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".
Berichtigung Nachruf Rudolf Jung
Herr Jung war in der Zeit von 1975 bis 1989 Gemeinderat bei der Gemeinde Siegelsbach.
Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.
Tobias Haucap, Bürgermeister der Gemeinde Siegelsbach und der Gemeinderat
Erste Eheschließung unter freiem Himmel
Die erste standesamtliche Trauung im Fünfmühlental am Kurtbrunnen fand am 15. Juli 2022 statt. Das Brautpaar Aline und Tristan Hering gaben sich an diesem besonderen Ort im stimmungsvollen Rahmen das Jawort. Die Standesbeamtin überbrachte die allerbesten Glückwünsche der Gemeinde und überreichte als kleines Geschenk der Gemeinde Siegelsbach das gewünschte Stammbuch.
Radtouristikfahrt "Rund um die Ravensburg"
Die 31. Auflage „Rund um die Ravensburg“ der Radtouristikfahrt führt am 24. Juli 2022 durch Siegelsbach. Durch die große Zeitspanne am Start und die unterschiedlichen Streckenlängen werden nicht allzu viele Radsportfreunde den Pkw-Verkehr beeinflussen. Es werden ca. 199 Teilnehmer*innen erwartet, welche die unterschiedlichen Streckenlängen bewältigen. Die Streckenlänge über 156 Kilometer führt durch Siegelsbach.
Siegelsbach blüht auf ...
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19.7.2022
Zu der am Dienstag, 19.7.2022 um 19.00 Uhr im Großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.
Öffentlicher Teil
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Stellungnahmen zu Bebauungsplänen im Rahmen der Beteiligung der Träger öff entlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
a) Bebauungsplan „Lerchenberg - 1. Änderung“, Bad Rappenau
b) Bebauungsplan „Engeloch - 2. Änderung“, Bad Rappenau
5. Elternbeiträge der Kindergartengebühren
6. Beschlussfassung über die Bauplatzvergabe „Hinter der alten Schule“
7. Ehrung der Wahlhelfer der letzten fünf Bundestagswahlen
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Vor und nach der öff entlichen Sitzung fi ndet eine nicht öff entliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.
gez. Gunter Koos, 1. Stellvertreter des Bürgermeisters
Wichtige Hinweise zur Gemeinderatssitzung
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Wir bitten jedoch bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid-19.
Wir empfehlen daher:
• Abstand zu halten
• die allg. Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren)
• das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske