Liebe Siegelsbacherinnen und Siegelsbacher, Ihre Meinung ist mir und meinem Team sehr wichtig. Um den regelmäßigen Austausch zwischen dem Rathaus und Ihnen sicherzustellen, biete ich daher an jedem ersten Donnerstag im Monat ab 16.30 Uhr eine Bürgersprechstunde an. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Themen, Fragen oder Anregungen mit mir zu besprechen. Um die Sprechstunde zeitlich koordinieren zu können, melden Sie sich bitte kurz telefonisch bei Frau Mutlu unter der Nummer 07264/9150-33 an. Die nächsten Termine 1.6.2023 6.7.2023 Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin gerne unmittelbar mit Ihren Anliegen an die Verwaltung wenden. Oft können wir Ihnen auch direkt weiterhelfen. gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Du wohnst in Siegelsbach und gehst hier in den Kindergarten, auf den Spielplatz, bist Mitglied in einem Verein, benutzt hier Fahrradwege und Busse? Dir fallen dabei bestimmt viele Dinge auf. Uns ist es wichtig, dass du dich hier wohlfühlst. Deshalb sag uns, was dir hier gefällt oder was wir verbessern können. Frau Mutlu und Herr Bürgermeister Haucap bieten immer am ersten Donnerstag des Monats zwischen 15.00 und 16.30 Uhr eine Kinder- und Jugendsprechstunde an. Rufe vorher an, Tel. 07264/9150-33. Die nächsten Termine 1.6.2023 6.7.2023
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden am 15.05.2023 die Raten für das II. Quartal 2023 fällig. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Wir bitten um termingerechte Bezahlung, da die Gemeinde Siegelsbach im Verzugsfall gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Einzahlungen für die Gemeindekasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Wir bitten dabei um Angabe des Buchungszeichens. Bei den Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.
Ab dem 23. März erhalten alle Grundstückseigentümer im Landkreis Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2023. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann sicher gesagt werden, dass die Telefone des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landratsamtes mehrere Tage fast ständig belegt sein werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt deshalb, sich bei Fragen zu einem Bescheid zunächst unter www.landkreis-heilbronn.de/hausmuellgebuehren zu informieren. Hier finden sich die Antworten auf die häufigsten Fragen. Alternativ kann das Anliegen auch per Mail unter Abfallwirtschaftsbetrieb@landratsamt-heilbronn.de an den Abfallwirtschaftsbetrieb gesendet werden.
Nach wie vor kommen geflüchtete Menschen in den Landkreis Heilbronn, beispielsweise aus der Ukraine, und werden in den Gemeinden untergebracht. In unserer Gemeinde befinden sich bereits mehrere geflüchtete Personen in kommunalen als auch in privaten Unterkünften. Hierbei handelt es sich teils um Einzelzimmer, teils um Wohnungen. Aufgrund der aktuell politischen Lage und des weiterhin andauernden Flüchtlingsstromes bitten wir um Ihre Mithilfe. Wenn Sie der Gemeinde Wohnungen oder Zimmer anbieten möchten, können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Tel. 07264/9150-0 wenden. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
Seit dem 20.1.2023 läuft eine neue Frist für Personen der Jahrgänge 1965 bis 1970. Diese müssen den Antrag auf einen Umtausch bis zum 19.1.2024 einreichen. Bei Kartenführerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Weitere Auskunft gibt die Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn oder die Gemeindeverwaltung, Tel. 07264/91500.
Mit der ab 31.01.2023 gültigen CoronaVO hebt Baden-Württemberg nun alle Corona-Auflagen auf, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes befinden: Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen keine Masken mehr tragen. Auch in Obdachlosenheimen müssen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen. Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen werden ebenso vom Bund entschieden wie die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen.
schwarze Herrenuhr, Fundort: vor dem Rathaus
• silberne Kette mit zwei Anhängern • blauer Schlüssel mit einem Anhänger • drei Schlüssel mit einem Schlüsselband der Firma Filtration Group (Fundort: Mozartstraße)
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung und der gesunkenen Nachfrage nach Informationen stellt das Landratsamt Heilbronn den Betrieb des Corona-Dashboards mit den gemeindescharfen Fallzahlen auf der Homepage des Landkreises zum Montag, 9. Januar 2023, ein. Tägliche Fallzahlen und weitere Indikatoren zur Lage sind weiterhin arbeitstäglich im Dashboard und Pandemieradar des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de sowie dem Gesundheitsatlas Baden-Württemberg unter www.gesundheitsatlas-bw.de/sonderthema-corona/ abrufbar. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg stellt ergänzend donnerstags einen Lagebericht mit einer ausführlichen Berichterstattung zur aktuellen Lage in den einzelnen Landkreisen unter www.gesundheitsamt-bw.de zur Verfügung.
Die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten bleiben an Heiligabend, 24. Dezember, an Silvester, 31. Dezember sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Ansonsten sind sie zu den üblichen Zeiten geöffnet. Alle sonstigen Recyclinghöfe haben an Heiligabend, 24. Dezember und an Silvester, 31. Dezember bis längstens 13.00 Uhr geöffnet. Das Entsorgungszentrum in Schwaigern-Stetten hat montags generell geschlossen. Ab Dienstag, 3. Januar 2023 ist die Anlieferung wieder möglich. Die Erddeponien des Landkreises haben von Montag, 19. Dezember bis einschließlich Samstag, 7. Januar 2023 geschlossen. Der Häckselplatz bei der Erddeponie in Neckarwestheim ist am Mittwoch, 7. Januar 2023 geöffnet.
Liebe Waldbesucher, am Mittwoch, 5.1.2023 führen wir im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde Siegelsbach sowie in den angrenzenden Jagdbezirken eine revierübergreifende Ansitz-/Drückjagd durch. Vorsicht Jagdbetrieb Aus Sicherheitsgründen wird daher das Betreten des dortigen Waldes während der Jagdzeit zum Schutze aller Waldbesucher untersagt (gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz). Das Verbot des Betretens gilt für alle Waldwege und alle Waldflächen. Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den durch den Wald führenden Straßen zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer strikt einzuhalten. Autofahrer müssen mit plötzlichem Wildwechsel und jagenden Hunden rechnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Franz Rudlof
Die Müllmarken und Banderolen für 2023 können ab Donnerstag, 1. Dezember 2022, bei folgender Verkaufsstelle gekauft werden: Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro,Wagenbacher Straße 4 a, 74936 Siegelsbach Die Gebühren für 2023 betragen:
Die Arbeiten zum Glasfaserausbau erstrecken sich nunmehr fast über ganz Siegelsbach. Auf den wenigen Straßen, die bisher noch nicht betroffen waren, werden in den nächsten Wochen ebenfalls Baustellen eingerichtet. Die Arbeiten auf den Straßen bzw. Gehwegen werden durch die Firma Connect-Energie GmbH abschnittsweise durch Wanderbaustellen mit halbseitigen Sperrungen durchgeführt. Neue Arbeitsabschnitte ab 21.11 bis einschließlich 16.12.2022 wurden uns gemeldet für folgende Straßen: • Rosengasse/Schlossgasse • Zimmerhöfer Straße • Petersäcker • Alte Heidelberger Straße • Lindengasse Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden für mögliche Verkehrsbehinderungen um Verständnis gebeten.
Die Gemeinde Siegelsbach möchte auch in diesem Jahr wieder Christbäume aufstellen. Es werden vorzugsweise Nordmann- oder Weißtannen benötigt. Bitte setzen Sie sich mit dem Bauhof der Gemeinde Siegelsbach unter Telefon 07264/9150-29 oder 0174/3120291 in Verbindung, falls Sie einen entsprechenden Christbaum zur Verfügung stellen möchten. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns recht herzlich. Ihre Gemeindeverwaltung Siegelsbach
Ab dem 7.11.2022 werden die Straßenlaternen dämmerungsabhängig und nicht mehr zu einem festen Zeitpunkt angehen. Zudem werden die Straßenlaternen von 22.00 - 6.00 Uhr um 50 % gedimmt.
An der Bushaltestelle in der Wagenbacher Straße wurde ein Handy gefunden. Auskunft erteilt das Bürgerbüro unter 07264/9150-0.
Nachdem vermehrt Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, appellieren wir an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Egal ob Gehwege, Grünanlagen, Vorgärten, Feldwege oder landwirtschaftlich genutzte Flächen - Hundekot ist durch den Halter oder Führer eines Hundes aufzusammeln und über die eigens dafür aufgestellten Entsorgungseimer oder durch den Hausmüll zu entsorgen. Wer dem nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. MitbürgerInnen, die Zeuge einer solchen Missachtung der Vorschriften werden, ermutigen wir, die Person anzusprechen und höflich aufzufordern, die Hinterlassenschaften des Hundes wegzuräumen. Außerdem kann bei der Gemeindeverwaltung Anzeige erstattet werden. Hierzu reichen Sie bitte eine schriftliche Meldung mit namentlicher Nennung des Hundeführers, Tatort, -datum und -uhrzeit und wenn möglich ein Foto ein. Jeder Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht. Neben dem Ärger über die liegen gelassenen Haufen und die verschmutzten Wege ist Fakt, dass durch Hundekot Erntegut vom Geruch und Geschmack her so verunreinigt wird, dass zum Beispiel Rin- der, Kühe und Schafe dieses Futter verschmähen und liegen lassen.
Die Arbeiten zum Glasfaserausbau erstrecken sich nunmehr fast über ganz Siegelsbach. Auf den wenigen Straßen, die bisher noch nicht betrof en waren, werden in den nächsten Wochen ebenfalls Baustellen eingerichtet. Die Arbeiten auf den Straßen bzw. Gehwegen werden durch die Firma Connect-Energie GmbH abschnittsweise durch Wanderbaustellen mit halbseitigen Sperrungen durchgeführt. Neue Arbeitsabschnitte bis einschließlich 18.11.2022 wurden uns gemeldet für folgende Straßen: • Bahnhofstraße • Goethestraße • Hauptstraße • Hölderlinweg • Kirchgasse • Lettengasse • Schillerstraße • Staugasse • Stockbrunnengasse Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für mögliche Verkehrsbehinderungen gebeten.
Aktionstag mit Kuchen am 29.10. auf dem Recyclinghof Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. bittet alle Bürgerinnen und Bürger, auch in diesem Jahr seine Arbeit mit einer Spende zu unterstützen. In diesem Jahr wird es keine Haus- und Straßensammlung geben. Der Landfrauenverein Siegelsbach wird sich zur Sammlung am Samstag, 29. Oktober ab 9.00 Uhr am Recyclinghof positionieren und gegen eine Spende für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge selbst gebackenen Kuchen ausgeben. Wer es am 29. Oktober nicht zum Recyclinghof schafft, kann sich gerne telefonisch auf dem Landfrauenhandy 0159/07064867 oder per Mail: landfrauen.siegelsbach@web.de oder beim Bürgerbüro unter Tel. 07264/9150-0 melden. Die Landfrauen machen auch Hausbesuche mit der Spendenbüchse, aber ohne Kuchen. Außerdem wird im Bürgerbüro der Gemeinde Siegelsbach eine Spendenbüchse stehen. Die Gemeinde Siegelsbach dankt allen Sammlern für das ehrenamtliche Engagement und den spendenden Bürgerinnen und Bürgern, deren Gaben letztendlich das Sammlerergebnis bilden.
Die Straßenarbeiten für den Glasfaserausbau schreiten voran und werden jetzt auf der Hauptstraße fortgesetzt. Bis zum 20.11.2022 kann es daher zu Verkehrsbehinderungen auf der Ortsdurchfahrtsstraße kommen. Die Arbeiten werden abschnittsweise durch halbseitige Sperrungen durchgeführt. Die Durchfahrt für Pkw, Lkw und Busse ist weiterhin möglich. Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.
Mittlerweile werden die Arbeiten von drei Teams ausgeführt. In den nächsten zwei Wochen finden an folgenden Straßen Tiefbauarbeiten statt: • Ringstraße • Bahnhofstraße • Thammenhainer Straße • Am Wasserturm • Wagenbacher Straße Ferner werden die restliche Mozartstraße und die Wagenbacher Straße asphaltiert.
Obstbäume und Sträucher können während der Erntezeit oftmals nicht abgeerntet werden. Auch die reifen Früchte der Siegelsbacher Obstbäume auf öffentlichem Grund werden allzu oft zu Fallobst - viel zu schade, um auf dem Boden zu verrotten. Die Gemeinde Siegelsbach bietet an, die öffentlichen Obstbäume zur Ernte zu reservieren. Der Obstertrag eines Baumes ist für 5,00 € erhältlich. Interessenten werden gebeten, sich bis einschließlich Freitag, 9. September 2022 im Bürgerbüro Siegelsbach unter Tel. 07264/9150-0 oder per E-Mail an gemeinde@siegelsbach.de zu melden. Damit weniger Obst ungenutzt auf den Wiesen verdirbt, beteiligt sich die Gemeinde auch in diesem Jahr an der Ernteaktion „Gelbes Band“: Alle öffentlichen Obstbäume, die bis zum o.g. Termin nicht reserviert wurden, werden von der Gemeinde mit einem gelben Band markiert. Das gelbe Band am Stamm signalisiert: Dieser Baum darf gratis und ohne Rücksprache abgeerntet werden. Wer einen Geburtsbaum auf öffentlichem Boden stehen hat und dessen Früchte gerne selbst pflücken möchte, gibt bitte ebenfalls im Bürgerbüro Bescheid. Andernfalls werden auch diese Bäume zur Ernte mit gelbem Band freigegeben. Gerne dürfen sich auch Privatpersonen an der Aktion beteiligen, die einen Obstbaum auf öffentlich zugänglichem Grund stehen haben. Das gelbe Band zur Markierung erhalten Sie im Bürgerbüro. Damit jedermann langfristig Freude an dieser Aktion hat, bitten wir folgende Verhaltensregeln beim Ernten zu beachten: • Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen. Nur deren Früchte wurden für die Ernte freigegeben. • Seien Sie sorgsam gegenüber der Natur und respektieren das Eigentum anderer. • Gehen Sie behutsam mit den Obstbäumen um und befahren Sie die Obstwiese/das Gelände nicht mit Fahrzeugen. • Ernten Sie ausschließlich reife Früchte und nur so viel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können. • Sie ernten auf eigene Gefahr. Achten Sie daher auf Gefahrenstellen, insbesondere bei der Benutzung von Leitern. • Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist. Lassen Sie sich von einer braunen Stelle nicht abschrecken. Diese können Sie einfach ausschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich ab.
Mittlerweile müssten alle Eigentümer eines Wohn- bzw. Geschäftsgrundstücks (Grundsteuer B) in Siegelsbach ein Schreiben des Finanzamtes wegen der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform erhalten haben. Darin werden Sie aufgefordert eine digitale Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal beim Finanzamt einzureichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat dazu eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Eine Unterstützung bei der Feststellungserklärung kann durch die Gemeinde Siegelsbach hierbei leider nicht erfolgen. Wir bitten Sie daher von Rückfragen abzusehen. Für das Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Bei Fragen und der Zusendung einer Feststellungserklärung in Papierform bitten wir Sie sich an das Finanzamt Heilbronn zu wenden, die Kontaktdaten sind auf dem Schreiben des Finanzamts zu entnehmen.
Sie haben eine Streuobstwiese, aber keine Zeit, diese zu bewirtschaften oder Sie brauchen Hilfe bei der Pflege oder Ernte der Obstbäume? Sie möchten gerne Streuobst ernten, haben jedoch kein Grundstück? Dann nutzen Sie für Ihr Angebot oder Ihre Suche die kostenlose Streuobstbörse des Landschaftserhaltungsverbandes unter der Internetadresse: https://www.landkreis-heilbronn.de/streuobstboerse.7018.htm
Aufgrund der anhaltenden hohen Temperaturen und der daraus folgenden Trockenheit besteht im Landkreis Heilbronn aktuell eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Das Kreisforstamt Heilbronn hat daher eine Polizeiverordnung erlassen, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald verbietet. Das Verbot gilt insbesondere für Feuerstellen und Grillplätze und gilt ab Freitag, den 5. August 2022. Die Polizeiverordnung greift, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die Wetterstation Obersulm die Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher feststellt. Die Waldbrandgefahrenstufe der Station Obersulm ist unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html abrufbar. Die Einhaltung dieser Sperrung wird auch am Wochenende kontrolliert und Verstöße geahndet. Die Polizeiverordnung ist unter https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen.9861.htm abrufbar.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab Mittwoch, 27. Juli 2022, per Allgemeinverfügung eingeschränkt. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2022 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer). Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert und auf die Zeit von 18.00 bis 08.00 Uhr des Folgetages beschränkt. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt. Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen nachlesbar.
Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Dies erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am Montag (25. Juli) in Kraft. Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Künftig kann die Einrichtungsleitung im Einzelfall das bisher bestehende Tätigkeitsverbot bei medizinischem Personal in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen aussetzen, sofern die Beschäftigten ab dem 6. Tag des Erstnachweises von SARS-CoV-2 keine typischen Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus mehr aufweisen. Für die Beschäftigten besteht jedoch die Pflicht zur Selbstüberwachung auf die typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptome sowie die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in der jeweiligen Einrichtung bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis. Mit den Anpassungen wird unter anderem auf die aktuell angespannte Situation in den Klinken reagiert. Von der Ausnahmeregelung zum Tätigkeitsverbot kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn aufgrund des Personalmangels die Versorgung vor Ort nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird diese Einzelfallentscheidung Einrichtungen eingeräumt, die über eine besonders hohe Hygieneexpertise verfügen. Die Corona-Verordnung Absonderung finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/