Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in den vergangenen Tagen wurden die Regelungen der CoronaVO angepasst, teilweise gelockert oder auch Inzidenzwerte gekoppelt. In den zahlreichen Gesprächen die letzten Tage wurde deutlich, dass die aktuellen Änderungen sehr viele Fragen aufgeworfen haben. Sollten Sie sich unsicher sein, was derzeit für Sie oder Ihren Verein gilt, melden Sie sich bitte bei uns. Unser Rathaus ist besetzt und zu den regulären Kontaktzeiten erreichbar. Bitte klingeln Sie an der Eingangstüre, Sie werden persönlich in Empfang genommen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden jedoch weiterhin gebeten, ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären. Bitte wenden Sie sich an die Telefonnummer 07264/9150-0 oder die Mailadresse gemeinde@siegelsbach.de Die Herausforderungen der Krise hat unsere Dorfgemeinschaft bisher mit Bravour gemeistert. Zusammenhalt, gegenseitige Nachbarschaftshilfe und Unterstützung waren selbstverständlich. Ich wünsche mir, dass wir diese Werte und dieses Verhalten weiter hochhalten und nicht aufhören, uns gegenseitig zu unterstützen. Mein Dank gilt allen guten Kräften in unserer Gemeinde, dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung, allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich in vielfältiger Weise in dieser Zeit für ihre Mitmenschen eingebracht haben. Bleiben Sie gesund. Herzliche Grüße Ihr Tobias Haucap Bürgermeister
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Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden am 15.8.2022 die Raten für das III. Quartal 2022 fällig. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Wir bitten um termingerechte Bezahlung, da die Gemeinde Siegelsbach im Verzugsfall gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Einzahlungen für die Gemeindekasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Wir bitten dabei um Angabe des Buchungszeichens. Bei den Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.
Sie haben eine Streuobstwiese, aber keine Zeit, diese zu bewirtschaften oder Sie brauchen Hilfe bei der Pflege oder Ernte der Obstbäume? Sie möchten gerne Streuobst ernten, haben jedoch kein Grundstück? Dann nutzen Sie für Ihr Angebot oder Ihre Suche die kostenlose Streuobstbörse des Landschaftserhaltungsverbandes unter der Internetadresse: https://www.landkreis-heilbronn.de/streuobstboerse.7018.htm
Aufgrund der anhaltenden hohen Temperaturen und der daraus folgenden Trockenheit besteht im Landkreis Heilbronn aktuell eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Das Kreisforstamt Heilbronn hat daher eine Polizeiverordnung erlassen, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald verbietet. Das Verbot gilt insbesondere für Feuerstellen und Grillplätze und gilt ab Freitag, den 5. August 2022. Die Polizeiverordnung greift, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die Wetterstation Obersulm die Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher feststellt. Die Waldbrandgefahrenstufe der Station Obersulm ist unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html abrufbar. Die Einhaltung dieser Sperrung wird auch am Wochenende kontrolliert und Verstöße geahndet. Die Polizeiverordnung ist unter https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen.9861.htm abrufbar.
Die Nachtwanderung am Freitag, 12.8 wird auf Dienstag, 9.8.2022 18:30 Uhr vorverlegt. Wir bitten um Beachtung.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab Mittwoch, 27. Juli 2022, per Allgemeinverfügung eingeschränkt. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2022 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer). Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert und auf die Zeit von 18.00 bis 08.00 Uhr des Folgetages beschränkt. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt. Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen nachlesbar.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Leser/-innen des Mitteilungsblattes, am 30. und 31. Juli 2022 feiern wir unser 16. Dorffest in der Lindengasse und der Alten Heidelberger Straße. Unser Dorffest beginnt am Samstag, 30.7.2022 mit dem traditionellen Fassanstich, wozu wir Sie sehr herzlich einladen. Feiern Sie mit uns und lassen Sie sich mit leckerem Essen und Getränken durch die Siegelsbacher Vereine bewirten. Im Zelt des Musikvereins gibt es wie immer Unterhaltung mit Blasmusik. Am Samstagabend sorgen die MCO-Band und der Auftritt des Männerballetts für gute Stimmung. Am Sonntagnachmittag gibt es mit dem Tanzprogramm des FGV und der Villa Kunterbunt weitere Highlights. Ausklingen lassen wir den Sonntagabend mit der New Band in Town. Auch für die kleinen Festbesucher wird es ein abwechslungsreiches Programm geben. Die Märchenzeit der Kindergärten, das kostenlose Kinderschminken, die Hüpfburg oder auch die Riesenbauklötze werden Kinderherzen höher schlagen lassen. Erleben Sie auf unserem Dorffest wieder einige schöne Stunden. Ich freue mich sehr, Sie bei uns in Siegelsbach begrüßen zu dürfen und freue mich auf ein schönes Dorffestwochenende. Mit freundlichen Grüßen gez. Tobias Haucap, Bürgermeister gez. Gunter Koos, stellvertretender Bürgermeister
Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Dies erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am Montag (25. Juli) in Kraft. Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Künftig kann die Einrichtungsleitung im Einzelfall das bisher bestehende Tätigkeitsverbot bei medizinischem Personal in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen aussetzen, sofern die Beschäftigten ab dem 6. Tag des Erstnachweises von SARS-CoV-2 keine typischen Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus mehr aufweisen. Für die Beschäftigten besteht jedoch die Pflicht zur Selbstüberwachung auf die typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptome sowie die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in der jeweiligen Einrichtung bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis. Mit den Anpassungen wird unter anderem auf die aktuell angespannte Situation in den Klinken reagiert. Von der Ausnahmeregelung zum Tätigkeitsverbot kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn aufgrund des Personalmangels die Versorgung vor Ort nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird diese Einzelfallentscheidung Einrichtungen eingeräumt, die über eine besonders hohe Hygieneexpertise verfügen. Die Corona-Verordnung Absonderung finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/
Die Landesregierung hat am 19. Juli 2022 eine Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Verkündung erfolgt am 22. Juli 2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Die Änderung tritt damit am 25. Juli 2022 in Kraft. Als Verkündung gilt allein die Veröffentlichung im Gesetzblatt. Die Vorabveröffentlichung der Verordnung auf der Internetseite des Landes dient lediglich der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Institutionen und ist keine Verkündung im juristischen Sinne. Wesentliche Änderung zum 25. Juli 2022: Verlängerung der Laufzeit der Corona-Verordnung bis zum 22. August 2022. Damit gelten die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis dahin weiter.
• ein Schlüssel mit grünem Anhänger in Form eines Fußes, Fundort: Ringstraße zwischen Volksbank und Schule Nähere Auskunft erteilt das Bürgerbüro Siegelsbach, Tel. 07264/9150-0.
Es ist wieder so weit, das druckfrische Ferienprogrammheft liegt in den örtlichen Kindergärten und in der Grundschule verteilt. Die Anmeldefrist zu den einzelnen Veranstaltungen endet am Donnerstag, 14. Juli 2022 . Bis dahin heißt es also aussuchen und anmelden. Bestimmt ist für jeden etwas dabei. Weitere Programmhefte liegen im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Die Ferienpässe (Anmeldebestätigung) können ab Donnerstag, 21. Juli 2022 im Bürgerbüro Siegelsbach abgeholt werden. Die Unkostenbeiträge zu den einzelnen Veranstaltungen sind bei Abholung des Ferienpasses bar zu bezahlen. Schon heute wünschen wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Spaß beim Ferienprogramm 2022 und schöne Ferien. Gemeindeverwaltung Siegelsbach
Aktuell dauert die Bearbeitung der Reisepässe aufgrund des hohen Aufkommens länger. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihre Pässe für den geplanten Urlaub bei uns, zu unseren Öffnungszeiten, zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro unter Tel. 07264/9150-0.
Liebe Siegelsbacherinnen und Siegelsbacher, Ihre Meinung ist mir und meinem Team sehr wichtig. Um den regelmäßigen Austausch zwischen dem Rathaus und Ihnen sicherzustellen, biete ich daher an jedem ersten Donnerstag im Monat ab 16.30 Uhr eine Bürgersprechstunde an. Aufgrund der aktuellen Situation wegen des Coronavirus ist die Bürgersprechstunde leider nur telefonisch oder per Webex-Meeting möglich. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Themen, Fragen oder Anregungen mit mir zu besprechen. Um die Sprechstunde zeitlich koordinieren zu können, vereinbaren Sie bitte kurz telefonisch mit Frau Mutlu unter der Nummer 07264/9150-33 einen Termin. Wenn Sie mit einem Webex-Meeting einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei Ihrem Anruf noch Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir senden Ihnen dann einen Link für das Meeting. Der nächste Termin 7.7.2022 Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin gerne unmittelbar mit Ihren Anliegen an die Verwaltung wenden. Oft können wir Ihnen auch direkt weiterhelfen. gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Du wohnst in Siegelsbach und gehst hier in den Kindergarten, auf den Spielplatz, bist Mitglied in einem Verein, benutzt hier Fahrradwege und Busse? Dir fallen dabei bestimmt viele Dinge auf. Uns ist es wichtig, dass du dich hier wohlfühlst. Deshalb sag uns, was dir hier gefällt oder was wir verbessern können. Immer am ersten Donnerstag des Monats zwischen 15.00 und 16.30 Uhr. Aufgrund der aktuellen Situation wegen des Coronavirus ist die Kinder- und Jugendsprechstunde leider nur telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Vereinbare eine Uhrzeit unter der Telefonnummer 07264/9150-33 und Herr Haucap oder Frau Mutlu rufen dich zurück oder führen mit dir eine Videokonferenz durch. Für die Konferenz benötigt du aber eine E-Mail-Adresse. Der nächste Termin 7.7.2022
Der Krieg in der Ukraine lässt wohl niemanden von uns kalt. Viele wollen helfen. Wie Sie in Siegelsbach vor Ort helfen können und was zu beachten ist, wenn Sie evtl. schon Bekannte aus der Ukraine aufgenommen haben, lesen Sie hier. Wie können Sie helfen? 1. Sie möchten eine Unterkunft für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen: • Bitte senden Sie Ihr Angebot an gemeinde@siegelsbach.de oder melden Sie sich telefonisch unter 07264/9150-0 Unter diesen Kontaktdaten können Sie sich auch melden, wenn Sie eine Unterkunft für Geflüchtete suchen. • Welche Angaben benötigen wir? Ihren Vor- und Zunamen Ihre Unterbringungsmöglichkeit mit Angabe der Größe (Haus, Wohnung, Zimmer etc.) Wie viele Personen untergebracht werden können Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Wohnungen über 150 m² können Sie auch direkt an das Landratsamt Heilbronn melden: telefonisch unter 07131/994-7200, per E-Mail unter wohnraumsuche@landratsamt-heilbronn.de • Alternativ können Sie Ihr Angebot auch auf dem bundesweiten Portal unter https://unterkunft-ukraine.de/ melden. 2. Sie haben bereits jemanden aus der Ukraine bei sich aufgenommen: • Zunächst ist eine Anmeldung beim BürgerBüro erforderlich. E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de • Anschließend melden Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde der Stadt Bad Rappenau: E-Mail: auslaenderamt@badrappenau.de, Tel. 07264/922-333 oder 922-331 • Info-Hotline Ukraine: Für Fragen rund um das Thema Geflüchtete aus der Ukraine hat das Landratsamt eine Info-Hotline unter der Nummer 07131/994-1140 eingerichtet. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr. 3. Sie möchten sich ehrenamtlich einbringen: • Wenn Sie Geflüchtete und Helfer in Siegelsbach unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis Asyl telefonisch unter 0179/6129796 oder per Mail an info@kasprzik.net Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit und nennen Sie uns den Bereich, in dem Sie helfen möchten bzw. wie viel Zeit Sie erübrigen können. • Viele Einsatzmöglichkeiten sind denkbar, z.B. Hilfe bei Behördengängen oder Arztbesuchen oder beim Ausfüllen von Formularen ... Gesucht werden dringend auch Personen, die ukrainisch sprechen und dolmetschen können. 4. Sie möchten Geld spenden: Wenn Sie die Menschen in der Ukraine mit Geldspenden unterstützen möchten, finden Sie auf der Homepage des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen Informationen zu seriösen Hilfsorganisationen einschließlich Bankverbindungen: https://www.dzi.de/dzi-spenden-info-nothilfe-ukraine-2/ Weitere Informationen rund um die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine finden Sie hier: • Das Land Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage erste Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine erstellt: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ • Auch der Landkreis hat auf seiner Internetseite unter www.landkreis-heilbronn.de wichtige Informationen für die Region zusammengestellt. • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html • Bundesinnenministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukrainekrieg.html Wir danken allen Privatpersonen, Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die sich einbringen und den Menschen aus der Ukraine und in der Ukraine helfen.
• 1 Schlüssel (Kipptor), Fundort: Wagenbacher Straße in der Nähe vom ehemaligen Obst- und Gemüseladen • 1 iPhone, Fundort: Skaterbahn, in der Nähe von den Bahnschienen Nähere Auskunft erteilt das Bürgerbüro Siegelsbach, Tel. 07264/9150-0.
Beschreibung: dunkelbraun / beige Sie wurde am 12.06.2022 in der Nähe der Tankstelle in Siegelsbach gefunden. Besitzer kann sich das Bürgerbüro, Tel.: 07264/9150-0, wenden.
Am 12.5.2022 wurden auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 8.32 Uhr bis 17.28 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Geschwindigkeitskontrollen brachte folgende Ergebnisse: Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße, Bushaltestelle, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Zeit zwischen 8.32 und 10.47 Uhr Anzahl der gemessenen Fahrzeuge: 116 Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 3 (2,6 %) 6 - 10 km/h - 1 11 - 15 km/h - 2 Höchstgeschwindigkeit: 43 km/h Messstelle Siegelsbach, K 2037, Höhe Einmündung Staugasse,zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h in der Zeit zwischen 14.04 und 17.28 Uhr Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 575 Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 14 (2,4 %) 6 - 10 km/h - 9 11 - 15 km/h - 5 Höchstgeschwindigkeit: 85 km/h
Die Verordnung wurde am 01.04.2022 verkündet und tritt ab 31.05.2022 in Kraft.
Aller Ehren wert: Mitarbeiterjubiläen im April Sie sind unverzichtbar für Handwerksbetriebe: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Arbeitgebern jahrzehntelang treu bleiben. Folgende Personen erhielten im April für ihren Einsatz und ihre Loyalität von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken eine Ehrenurkunde: 25 Jahre Wolfgang Aust, Malermeister, beschäftigt bei der Ludwig Riemer Bau GmbH in Siegelsbach 40 Jahre Rudolf Langer, Geschäftsführer und Hörakustikmeister, beschäftigt bei der Hörgeräte LANGER GmbH & Co. KG in Neckarsulm
Am 4.5.2022 wurde auf der Gemarkung Siegelsbach in der Zeit von 10.35 bis 15.21 Uhr folgende Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgendes Ergebnis: Messstelle Siegelsbach, Hauptstraße, L 530, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Zeit zwischen 10.35 und 15.21 Uhr Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 1.591 Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 139 (8,7 %) 6 - 10 km/h - 108 11 - 15 km/h - 28 16 - 20 km/h - 1 21 - 25 km/h - 2 Höchstgeschwindigkeit: 55 km/h
Bewerbungen um einen Wohnbauplatz im o.g. Neubaugebiet können bis zum 30. Mai 2022 über die Online-Plattform www.baupilot.com/siegelsbach abgegeben werden. Das Hochladen von erforderlichen Nachweisen ist auf der Plattform bis zum 13. Juni 2022 möglich. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben und denen somit eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können sich telefonisch bei der Gemeindeverwaltung melden (07264/9150-0). Bei der Bauplatzvergabe handelt es sich um ein zweiteiliges Bewerbungsverfahren unter Berücksichtigung der im Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien. Im ersten Schritt erfolgt eine allgemeine Bewerbung um das Baugebiet. Bewerber, die zum Zuge kommen, erhalten dann im zweiten Schritt eine gesonderte Auff orderung, ihre priorisierten Bauplätze anzugeben. Die Vergaberichtlinien und alle weiteren Informationen können auf der Homepage www.baupilot.com/siegelsbach abgerufen werden.
Die Gemeinde Siegelsbach bietet in Kooperation mit der Gemeinde Hüffenhardt in den Sommerferien (22.8.2022 - 9.9.2022) eine Ferienbetreuung von 7.30 bis 13.30 Uhr in der Villa Kunterbunt in Siegelsbach sowie in Hüffenhardt (genauer Ort noch nicht bekannt) an. Das Angebot steht Kindern vom 1. bis einschließlich dem 7. Schuljahr zur Verfügung. Eine Mindestanzahl wird nicht benötigt. Anmeldeschluss ist am 30.6.2022. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind im Bürgerbüro und in der Villa Kunterbunt erhältlich. Genaue Informationen, mit Angabe der Zeiträume und Betreuungsorte, werden nach Anmeldeschluss im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die Villa Kunterbunt ist vom 28.7.2022 bis 20.8.2022 geschlossen.
Unser vielseitiges Ferienprogramm lebt, wie jedes Jahr, von Spenden. Falls Sie uns Unterstützung möchten, dürfen Sie gerne Ihren gewünschten Betrag auf eines unsere Konten überweisen (bitte als Verwendungszweck Kinderferienprogramm angeben). Volksbank Kraichgau eG IBAN DE75 6729 2200 0067 5013 06 BIC GENODE61WIE Sparkasse Kraichgau IBAN DE16 6635 0036 0021 7016 37 BIC BRUSDE66XXX Wir sind wirklich für jede Spende dankbar.
Die meisten CoronaSchutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Das Rathaus ist ab dem 5.5.2022 wieder normal geöffnet und kann ohne Termin betreten werden. Jedoch bitten wir bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19. Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses bzw. Bürgerzentrum: - Abstand zu halten - Allg. Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren) - Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske Ihr Rathausteam
Das Amt für Migration und Integration im Landratsamt Heilbronn lädt alle, die entweder schon ehrenamtlich in der Integrationsarbeit engagiert sind oder interessiert daran sind, zu einem digitalen Informationsaustausch ein. Darin wird insbesondere auf die aktuelle Situation von Geflüchteten aus der Ukraine eingegangen sowie auf Fragen, die das ehrenamtliche Engagement in diesem Zusammenhang betreffen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 10. Mai 2022 um 18.00 Uhr statt. Den Veranstaltungslink bekommen Interessierte nach erfolgter Zusage per E-Mail an Frau Stengel unter c.stengel@landratsamt-heilbronn.de zugesendet. Außerdem haben die Teilnehmenden bereits im Vorfeld der Veranstaltung die Möglichkeit, Fragen zu senden. Diese sollten bis spätestens Sonntag, 8. Mai 2022 ebenfalls per Mail an Frau Stengel gesendet werden.
Die Stadt Heilbronn und der Landkreis Heilbronn bündeln ihr Impfangebot. Seit Mai dient der von der Stadt Heilbronn betriebene Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 in Heilbronn auch zur Versorgung aller Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die eine Impfung gegen das Coronavirus benötigen. Dafür schloss der Impfstützpunkt in Ilsfeld-Auenstein. Die Öffnungszeiten im Impfpunkt Kaiserstraße sind seit Mai montags, mittwochs und freitags von 10.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr. Samstags werden hier auch Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren angeboten. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Informationen zur Impfung und zum Coronavirus sind abrufbar auf der Homepage der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/coronavirus und auf der Homepage des Landkreises Heilbronn unter www.landkreisheilbronn.de/coronavirus.
Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, nun starten ab Montag, 16. Mai 2022 die Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 im Landkreis Heilbronn. Rund 66.000 Personen im Kreis werden bis Ende Juli Besuch von Interviewern - sogenannten Erhebungsbeauftragten - erhalten. Damit gehört die Erhebungsstelle im Landratsamt Heilbronn zu einer der größten in Baden-Württemberg, vergleichbar mit der Stadt Stuttgart. Teilnehmende an der Befragung erhalten in der Regel vorab eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet, unabhängig vom Alter oder Staatsbürgerschaft. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein volljähriges Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Die vom Landkreis beauftragten Interviewer können sich ausweisen, bei Unsicherheit hilft die Erhebungsstelle des Landkreises gerne weiter. Befragte müssen die Interviewerin bzw. den Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen. Es besteht keine Pflicht zum Gewähren des Einlasses. Die Befragung kann zum Beispiel auch vor der Tür durchgeführt werden. Der Zensus 2022 wird nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union durchgeführt, wobei nach dem Zufallsverfahren Adressen von etwa 15 % der Bevölkerung ausgewählt werden. Hierbei sollen unter anderem die bestehenden Verwaltungsregister und nicht die Bürgerinnen und Bürger selbst überprüft werden. Deshalb unterliegt der Zensus einem strengen Rückspielverbot. Das bedeutet, dass alle Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit den Erhebungen gewonnen werden, nicht an andere Stellen weitergegeben werden dürfen. Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten, besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Ziel ist es, dass politische Entscheidungen nicht allein auf Grundlage von Registern, sondern auf Basis der realen Gegebenheiten vor Ort getroffen werden und die Maßnahmen dort ankommen, wo sie auch tatsächlich gebraucht werden. Weitere Informationen erhalten Auskunftspflichtige bei der Erhebungsstelle Zensus 2022 des Landratsamtes Heilbronn telefonisch unter 07131/27563-0 oder auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/zensus2022. Antworten auf häufige Fragen und Erklärvideos zum Zensus 2022 sind auch auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.zensus2022.de abrufbar.
Die Verordnung wurde am 02.05.2022 verkündet und tritt ab 03.05.2022 in Kraft.