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Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Dies erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am Montag (25. Juli) in Kraft. Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Künftig kann die Einrichtungsleitung im Einzelfall das bisher bestehende Tätigkeitsverbot bei medizinischem Personal in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen aussetzen, sofern die Beschäftigten ab dem 6. Tag des Erstnachweises von SARS-CoV-2 keine typischen Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus mehr aufweisen. Für die Beschäftigten besteht jedoch die Pflicht zur Selbstüberwachung auf die typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptome sowie die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in der jeweiligen Einrichtung bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis. Mit den Anpassungen wird unter anderem auf die aktuell angespannte Situation in den Klinken reagiert. Von der Ausnahmeregelung zum Tätigkeitsverbot kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn aufgrund des Personalmangels die Versorgung vor Ort nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird diese Einzelfallentscheidung Einrichtungen eingeräumt, die über eine besonders hohe Hygieneexpertise verfügen.         Die Corona-Verordnung Absonderung finden Sie hier:  https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/  

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Der Krieg in der Ukraine lässt wohl niemanden von uns kalt. Viele wollen helfen. Wie Sie in Siegelsbach vor Ort helfen können und was zu beachten ist, wenn Sie evtl. schon Bekannte aus der Ukraine aufgenommen haben, lesen Sie hier. Wie können Sie helfen? 1. Sie möchten eine Unterkunft für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen: •  Bitte senden Sie Ihr Angebot an gemeinde@siegelsbach.de oder melden Sie sich telefonisch unter 07264/9150-0 Unter diesen Kontaktdaten können Sie sich auch melden, wenn Sie eine Unterkunft für Geflüchtete suchen. •  Welche Angaben benötigen wir?  Ihren Vor- und Zunamen  Ihre Unterbringungsmöglichkeit mit Angabe der Größe (Haus, Wohnung, Zimmer etc.)  Wie viele Personen untergebracht werden können  Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) •   Wohnungen über 150 m² können Sie auch direkt an das Landratsamt Heilbronn melden: telefonisch unter 07131/994-7200, per E-Mail unter wohnraumsuche@landratsamt-heilbronn.de •  Alternativ können Sie Ihr Angebot auch auf dem bundesweiten Portal unter https://unterkunft-ukraine.de/ melden. 2. Sie haben bereits jemanden aus der Ukraine bei sich aufgenommen: •  Zunächst ist eine Anmeldung beim BürgerBüro erforderlich. E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de •  Anschließend melden Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde der Stadt Bad Rappenau: E-Mail: auslaenderamt@badrappenau.de, Tel. 07264/922-333 oder 922-331 •  Info-Hotline Ukraine: Für Fragen rund um das Thema Geflüchtete aus der Ukraine hat das Landratsamt eine Info-Hotline unter der Nummer 07131/994-1140 eingerichtet. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr. 3. Sie möchten sich ehrenamtlich einbringen: •  Wenn Sie Geflüchtete und Helfer in Siegelsbach unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis Asyl telefonisch unter 0179/6129796 oder per Mail an info@kasprzik.net Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit und nennen Sie uns den Bereich, in dem Sie helfen möchten bzw. wie viel Zeit Sie erübrigen können. •  Viele Einsatzmöglichkeiten sind denkbar, z.B. Hilfe bei Behördengängen oder Arztbesuchen oder beim Ausfüllen von Formularen  ... Gesucht werden dringend auch Personen, die ukrainisch sprechen und dolmetschen können. 4. Sie möchten Geld spenden: Wenn Sie die Menschen in der Ukraine mit Geldspenden unterstützen möchten, finden Sie auf der Homepage des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen Informationen zu seriösen Hilfsorganisationen einschließlich Bankverbindungen: https://www.dzi.de/dzi-spenden-info-nothilfe-ukraine-2/ Weitere Informationen rund um die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine finden Sie hier: •  Das Land Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage erste Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine erstellt: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ •  Auch der Landkreis hat auf seiner Internetseite unter www.landkreis-heilbronn.de wichtige Informationen für die Region zusammengestellt. •  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html •  Bundesinnenministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukrainekrieg.html Wir danken allen Privatpersonen, Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die sich einbringen und den Menschen aus der Ukraine und in der Ukraine helfen.

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Wasseransammlungen regelmäßig und vollständig leeren Die erste Population der asiatischen Tigermücke (aedes albopictus) im Landkreis Heilbronn wurde im Sommer 2021 bestätigt. Die Tigermücke kann gefährliche Krankheitserreger übertragen (z. B. Dengue-, Chikungunya- oder Zika-Viren), weshalb sie wirksam bekämpft  werden sollte. Die Tigermücke stammt ursprünglich aus Asien und wird von dort aus oftmals unbemerkt, z. B. mit dem Güterverkehr, mitgebracht und verschleppt. Die Tigermücke besitzt folgende Merkmale: •  Sie ist klein (etwa 6 mm). •  Sie ist schwarz-weiß gefärbt. •  Sie hat fünf weiße Streifen an den Hinterbeinen. •  Das Ende der Hinterbeine ist weiß. •  Sie hat einen weißen Längsstreifen am vorderen Rücken. Da sie Krankheiten verbreiten kann, sehr aggressiv ist und auch tagsüber sticht, ist es wichtig, ihr keine Brutstätten zu bieten. Die Tigermücke brütet in kleinsten Wasseransammlungen und die Eier überstehen sowohl Trockenheit als auch kalte Winter. Brutstätten  sind zum Beispiel: Regentonnen, Eimer, Gießkannen, Blumentöpfe, Untersetzer, Wasserschalen, wassergefüllte Schirmständer, Gullys, verstopfte Regenrinnen, Autoreifen. Keine Brutstätten sind belebte Gartenteiche mit Fischen, Molchen, etc.; Vogel- und Igeltränken können mückenfrei gehalten werden, wenn das Wasser mindestens alle drei Tage gewechselt wird. Möglichkeiten, der Besiedelung mit Tigermücken vorzubeugen, sind: •  Gießkannen, Eimer und Blumenkübel umdrehen oder unter dem Dach lagern, damit sich kein Regenwasser ansammeln kann. •  Schirmständer mit einem umgedrehten Gefäß abdecken, Gullys alle zwei Wochen mit z.B. Bti-Tabletten (eine Tablette auf 50 Liter) behandeln. •  Regentonnen mit z.B. Bti-Tabletten behandeln und danach mit einem festschließenden Deckel oder Moskitonetz vollständig abdecken (ohne Ritzen). Bti ist ein biologisches Mittel (Eiweiß), das Mückenlarven vernichtet, aber anderen Tieren, Menschen und Pflanzen nicht schadet. Dieses ist unter anderem in einigen Baumärkten oder im Internet erhältlich. Das Wasser kann weiter zum Gießen verwendet werden. Eine mögliche Sichtung von Tigermücken kann an dem Gesundheitsamt des Landkreises per Mail unter tigermuecke@landratsamt-heilbronn.de gemeldet werden. Hilfe beim Identifizieren von Stechmücken ist unter dem Reiter „Mücke melden“ auf www.tiger-platform.eu zu finden.

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Das Landratsamt Heilbronn sucht für die vom 16. Mai bis 31. Juli 2022 anstehende Volkszählung (Zensus) 500 Interviewer. Diese erhalten eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung von etwa 700 Euro. Jeder Interviewer befragt rund 150 Personen, das entspricht etwa 30 bis 50 Haushalten. Weniger sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Zeitaufwand für einen Fragebogen beträgt durchschnittlich 5 - 10 Minuten. Bei den Interviews werden Fragen zu den allgemeinen personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, gestellt. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten volljährigen Interviewerinnen und Interviewer werden für die Tätigkeit entsprechend geschult. Für die Befragung sind gute Deutschkenntnisse, Mobilität und ein offener und freundlicher Umgang Voraussetzung.  Wohnortnahe Erhebungen werden ermöglicht, um die Fahrtwege für die Interviewerinnern und Interviewer weitestgehend gering zu halten. Befragungen in der unmittelbaren Nachbarschaft sind selbstverständlich ausgeschlossen. Der Zensus wird nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union durchgeführt, wobei nach dem Zufallsverfahren Adressen von etwa 10 % der Bevölkerung ausgewählt werden. Die anonymisiert ausgewerteten Daten dienen als Basis für politische Entscheidungen sowie für die Zuweisung von Geldern auf Grundlage der Bevölkerungszahlen. Weitere Informationen erhalten die Interviewerinnen und Interviewer bei der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamtes in der Uhlandstraße 25, telefonisch unter 07131/27563-0, per Mail unter zensus@landratsamt-heilbronn.de oder auf www.landkreis-heilbronn.de/zensus2022. Interessierte können sich über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes auf https://www.landkreis-heilbronn.de/zensus-2022.79681.htm bewerben.

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