Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab Mittwoch, 27. Juli 2022, per Allgemeinverfügung eingeschränkt. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2022 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer). Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert und auf die Zeit von 18.00 bis 08.00 Uhr des Folgetages beschränkt. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt. Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen nachlesbar.
Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Dies erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am Montag (25. Juli) in Kraft. Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Künftig kann die Einrichtungsleitung im Einzelfall das bisher bestehende Tätigkeitsverbot bei medizinischem Personal in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen aussetzen, sofern die Beschäftigten ab dem 6. Tag des Erstnachweises von SARS-CoV-2 keine typischen Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus mehr aufweisen. Für die Beschäftigten besteht jedoch die Pflicht zur Selbstüberwachung auf die typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptome sowie die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in der jeweiligen Einrichtung bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis. Mit den Anpassungen wird unter anderem auf die aktuell angespannte Situation in den Klinken reagiert. Von der Ausnahmeregelung zum Tätigkeitsverbot kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn aufgrund des Personalmangels die Versorgung vor Ort nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird diese Einzelfallentscheidung Einrichtungen eingeräumt, die über eine besonders hohe Hygieneexpertise verfügen. Die Corona-Verordnung Absonderung finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/
Die Landesregierung hat am 19. Juli 2022 eine Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Verkündung erfolgt am 22. Juli 2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Die Änderung tritt damit am 25. Juli 2022 in Kraft. Als Verkündung gilt allein die Veröffentlichung im Gesetzblatt. Die Vorabveröffentlichung der Verordnung auf der Internetseite des Landes dient lediglich der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Institutionen und ist keine Verkündung im juristischen Sinne. Wesentliche Änderung zum 25. Juli 2022: Verlängerung der Laufzeit der Corona-Verordnung bis zum 22. August 2022. Damit gelten die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis dahin weiter.
Der Krieg in der Ukraine lässt wohl niemanden von uns kalt. Viele wollen helfen. Wie Sie in Siegelsbach vor Ort helfen können und was zu beachten ist, wenn Sie evtl. schon Bekannte aus der Ukraine aufgenommen haben, lesen Sie hier. Wie können Sie helfen? 1. Sie möchten eine Unterkunft für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen: • Bitte senden Sie Ihr Angebot an gemeinde@siegelsbach.de oder melden Sie sich telefonisch unter 07264/9150-0 Unter diesen Kontaktdaten können Sie sich auch melden, wenn Sie eine Unterkunft für Geflüchtete suchen. • Welche Angaben benötigen wir? Ihren Vor- und Zunamen Ihre Unterbringungsmöglichkeit mit Angabe der Größe (Haus, Wohnung, Zimmer etc.) Wie viele Personen untergebracht werden können Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Wohnungen über 150 m² können Sie auch direkt an das Landratsamt Heilbronn melden: telefonisch unter 07131/994-7200, per E-Mail unter wohnraumsuche@landratsamt-heilbronn.de • Alternativ können Sie Ihr Angebot auch auf dem bundesweiten Portal unter https://unterkunft-ukraine.de/ melden. 2. Sie haben bereits jemanden aus der Ukraine bei sich aufgenommen: • Zunächst ist eine Anmeldung beim BürgerBüro erforderlich. E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de • Anschließend melden Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde der Stadt Bad Rappenau: E-Mail: auslaenderamt@badrappenau.de, Tel. 07264/922-333 oder 922-331 • Info-Hotline Ukraine: Für Fragen rund um das Thema Geflüchtete aus der Ukraine hat das Landratsamt eine Info-Hotline unter der Nummer 07131/994-1140 eingerichtet. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr. 3. Sie möchten sich ehrenamtlich einbringen: • Wenn Sie Geflüchtete und Helfer in Siegelsbach unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis Asyl telefonisch unter 0179/6129796 oder per Mail an info@kasprzik.net Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit und nennen Sie uns den Bereich, in dem Sie helfen möchten bzw. wie viel Zeit Sie erübrigen können. • Viele Einsatzmöglichkeiten sind denkbar, z.B. Hilfe bei Behördengängen oder Arztbesuchen oder beim Ausfüllen von Formularen ... Gesucht werden dringend auch Personen, die ukrainisch sprechen und dolmetschen können. 4. Sie möchten Geld spenden: Wenn Sie die Menschen in der Ukraine mit Geldspenden unterstützen möchten, finden Sie auf der Homepage des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen Informationen zu seriösen Hilfsorganisationen einschließlich Bankverbindungen: https://www.dzi.de/dzi-spenden-info-nothilfe-ukraine-2/ Weitere Informationen rund um die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine finden Sie hier: • Das Land Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage erste Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine erstellt: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ • Auch der Landkreis hat auf seiner Internetseite unter www.landkreis-heilbronn.de wichtige Informationen für die Region zusammengestellt. • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html • Bundesinnenministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukrainekrieg.html Wir danken allen Privatpersonen, Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die sich einbringen und den Menschen aus der Ukraine und in der Ukraine helfen.
Die Verordnung wurde am 01.04.2022 verkündet und tritt ab 31.05.2022 in Kraft.
Bewerbungen um einen Wohnbauplatz im o.g. Neubaugebiet können bis zum 30. Mai 2022 über die Online-Plattform www.baupilot.com/siegelsbach abgegeben werden. Das Hochladen von erforderlichen Nachweisen ist auf der Plattform bis zum 13. Juni 2022 möglich. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben und denen somit eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können sich telefonisch bei der Gemeindeverwaltung melden (07264/9150-0). Bei der Bauplatzvergabe handelt es sich um ein zweiteiliges Bewerbungsverfahren unter Berücksichtigung der im Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien. Im ersten Schritt erfolgt eine allgemeine Bewerbung um das Baugebiet. Bewerber, die zum Zuge kommen, erhalten dann im zweiten Schritt eine gesonderte Auff orderung, ihre priorisierten Bauplätze anzugeben. Die Vergaberichtlinien und alle weiteren Informationen können auf der Homepage www.baupilot.com/siegelsbach abgerufen werden.
Die meisten CoronaSchutzmaßnahmen sind außer Kraft getreten. Das Rathaus ist ab dem 5.5.2022 wieder normal geöffnet und kann ohne Termin betreten werden. Jedoch bitten wir bei den immer noch hohen Infektionszahlen weiterhin um eigenverantwortliches und solidarisches Verhalten zum gegenseitigen Schutz vor Covid 19. Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses bzw. Bürgerzentrum: - Abstand zu halten - Allg. Hygieneregeln zu beachten (z.B. Hände desinfi zieren) - Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske Ihr Rathausteam
Die Stadt Heilbronn und der Landkreis Heilbronn bündeln ihr Impfangebot. Seit Mai dient der von der Stadt Heilbronn betriebene Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 in Heilbronn auch zur Versorgung aller Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die eine Impfung gegen das Coronavirus benötigen. Dafür schloss der Impfstützpunkt in Ilsfeld-Auenstein. Die Öffnungszeiten im Impfpunkt Kaiserstraße sind seit Mai montags, mittwochs und freitags von 10.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr. Samstags werden hier auch Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren angeboten. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Informationen zur Impfung und zum Coronavirus sind abrufbar auf der Homepage der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/coronavirus und auf der Homepage des Landkreises Heilbronn unter www.landkreisheilbronn.de/coronavirus.
Die Verordnung wurde am 02.05.2022 verkündet und tritt ab 03.05.2022 in Kraft.
Mit Beschluss vom 26.04.2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert (1. Änderung der 12. CoronaVO). Die Verkündung erfolgt am 29.04.2022. Neben der Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 30. Mai 2022 (vgl. § 13 Absatz 2 Satz 1 CoronaVO) ist lediglich eine weitere Änderung aufgrund eines Hinweises aus dem BMG vorgesehen: In § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaVO wird die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen gestrichen, da der Wortlaut der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage des § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1a IfSG zwar die Anordnung einer Maskenpflicht in Arztpraxen sowie in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5, 11 und 12 sowie § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7 IfSG zulasse, allerdings nicht in Zahnarztpraxen.
Wasseransammlungen regelmäßig und vollständig leeren Die erste Population der asiatischen Tigermücke (aedes albopictus) im Landkreis Heilbronn wurde im Sommer 2021 bestätigt. Die Tigermücke kann gefährliche Krankheitserreger übertragen (z. B. Dengue-, Chikungunya- oder Zika-Viren), weshalb sie wirksam bekämpft werden sollte. Die Tigermücke stammt ursprünglich aus Asien und wird von dort aus oftmals unbemerkt, z. B. mit dem Güterverkehr, mitgebracht und verschleppt. Die Tigermücke besitzt folgende Merkmale: • Sie ist klein (etwa 6 mm). • Sie ist schwarz-weiß gefärbt. • Sie hat fünf weiße Streifen an den Hinterbeinen. • Das Ende der Hinterbeine ist weiß. • Sie hat einen weißen Längsstreifen am vorderen Rücken. Da sie Krankheiten verbreiten kann, sehr aggressiv ist und auch tagsüber sticht, ist es wichtig, ihr keine Brutstätten zu bieten. Die Tigermücke brütet in kleinsten Wasseransammlungen und die Eier überstehen sowohl Trockenheit als auch kalte Winter. Brutstätten sind zum Beispiel: Regentonnen, Eimer, Gießkannen, Blumentöpfe, Untersetzer, Wasserschalen, wassergefüllte Schirmständer, Gullys, verstopfte Regenrinnen, Autoreifen. Keine Brutstätten sind belebte Gartenteiche mit Fischen, Molchen, etc.; Vogel- und Igeltränken können mückenfrei gehalten werden, wenn das Wasser mindestens alle drei Tage gewechselt wird. Möglichkeiten, der Besiedelung mit Tigermücken vorzubeugen, sind: • Gießkannen, Eimer und Blumenkübel umdrehen oder unter dem Dach lagern, damit sich kein Regenwasser ansammeln kann. • Schirmständer mit einem umgedrehten Gefäß abdecken, Gullys alle zwei Wochen mit z.B. Bti-Tabletten (eine Tablette auf 50 Liter) behandeln. • Regentonnen mit z.B. Bti-Tabletten behandeln und danach mit einem festschließenden Deckel oder Moskitonetz vollständig abdecken (ohne Ritzen). Bti ist ein biologisches Mittel (Eiweiß), das Mückenlarven vernichtet, aber anderen Tieren, Menschen und Pflanzen nicht schadet. Dieses ist unter anderem in einigen Baumärkten oder im Internet erhältlich. Das Wasser kann weiter zum Gießen verwendet werden. Eine mögliche Sichtung von Tigermücken kann an dem Gesundheitsamt des Landkreises per Mail unter tigermuecke@landratsamt-heilbronn.de gemeldet werden. Hilfe beim Identifizieren von Stechmücken ist unter dem Reiter „Mücke melden“ auf www.tiger-platform.eu zu finden.
Im regionalen Impfstützpunkt des Impfteams Eppingen in der Stadthalle Eppingen stehen wir Ihnen weiterhin jede Woche mit unserer Impfsprechstunde zur Verfügung. Öffnungszeiten aktuell freitags von 15.00 bis 19.00 Uhr (zusätzlich einzelne Sonntage - siehe Homepage). Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Kommen Sie einfach ohne Termin vorbei, Wartezeiten gibt es kaum. Es ist von allen Impfstoffen ausreichend vorhanden (Biontech, Moderna, Novavax) und wir können allen Altersklassen ein adäquates Impfangebot machen. Für Kinder steht ein erfahrenes Kinderteam zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wir werden auch über die Frühjahrs- und Sommermonate wöchentlich für Sie da sein. Ort: Stadthalle Eppingen, Berliner Ring 18, 75031 Eppingen Informationen und Öffnungszeiten immer aktuell: www.impfteameppingen.de
Das Landratsamt Heilbronn sucht für die vom 16. Mai bis 31. Juli 2022 anstehende Volkszählung (Zensus) 500 Interviewer. Diese erhalten eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung von etwa 700 Euro. Jeder Interviewer befragt rund 150 Personen, das entspricht etwa 30 bis 50 Haushalten. Weniger sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Zeitaufwand für einen Fragebogen beträgt durchschnittlich 5 - 10 Minuten. Bei den Interviews werden Fragen zu den allgemeinen personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, gestellt. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten volljährigen Interviewerinnen und Interviewer werden für die Tätigkeit entsprechend geschult. Für die Befragung sind gute Deutschkenntnisse, Mobilität und ein offener und freundlicher Umgang Voraussetzung. Wohnortnahe Erhebungen werden ermöglicht, um die Fahrtwege für die Interviewerinnern und Interviewer weitestgehend gering zu halten. Befragungen in der unmittelbaren Nachbarschaft sind selbstverständlich ausgeschlossen. Der Zensus wird nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union durchgeführt, wobei nach dem Zufallsverfahren Adressen von etwa 10 % der Bevölkerung ausgewählt werden. Die anonymisiert ausgewerteten Daten dienen als Basis für politische Entscheidungen sowie für die Zuweisung von Geldern auf Grundlage der Bevölkerungszahlen. Weitere Informationen erhalten die Interviewerinnen und Interviewer bei der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamtes in der Uhlandstraße 25, telefonisch unter 07131/27563-0, per Mail unter zensus@landratsamt-heilbronn.de oder auf www.landkreis-heilbronn.de/zensus2022. Interessierte können sich über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes auf https://www.landkreis-heilbronn.de/zensus-2022.79681.htm bewerben.
Liebe Bürger/-innen, mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung seit Sonntag, 3. April entfällt auch im Rathaus die Vorlage eines 3G-Nachweises. Da sich in den letzten Monaten die vorherige Terminvereinbarung sehr bewährt hat, bitten wir Sie weiterhin uns zunächst zu den üblichen Kontaktzeiten telefonisch (07264/9150-0) oder per E-Mail (gemeinde@siegelsbach.de) zu kontaktieren, damit wir gemeinsam klären können, wie wir uns am besten um Ihr Anliegen kümmern können. In dringenden Fällen (u.a. standesamtliche Angelegenheiten) vereinbaren wir zudem gerne auch einen persönlichen Termin. Für die Abholung von beantragten Ausweisdokumenten, Müllmarken, etc. bedarf es keines Termins. Diese können zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Eingangstür des Bürgerzentrums geschlossen ist und im gesamten Gebäude weiterhin die Maskenpflicht gilt. Der Entfall des 3G-Nachweises gilt auch für die künftigen Gemeinderatssitzungen. Vielen Dank für die Unterstützung und Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund. Ihre Gemeindeverwaltung
Mit Beschluss vom 01. April 2022 hat die Landesregierung die 12. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus heute notverkündet.
Nachdem bereits mehrere Kommunen im Landkreis Heilbronn für den Umtausch eines Führerscheines eine Verwaltungsgebühr erheben, wird ab 1.4.2022 auch in Siegelsbach der Antrag auf einen Führerscheinumtausch kostenpflichtig (5,10 €). Wir bitten um Beachtung. Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen bis spätestens 19.7.2022 ihren alten Papierführerschein in einen neuen Kartenführerschein umtauschen. Die Umtauschfrist wurde um 6 Monate verlängert und nun vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg offi ziell bestätigt. Für den Umtausch sind ein gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild erforderlich. Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Siegelsbach oder die Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn gerne zur Verfügung.