Leistungen

Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien anzeigen

Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Der Umgang mit Asbest ist nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Dabei sind die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 zu beachten – auch im privaten Bereich.

Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein.

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wollen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.

Verfahrensablauf

Zur Anzeige steht Ihnen ein Online-Antrag zur Verfügung.

Fristen

Anzeigefrist: 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten

Erforderliche Unterlagen

  • Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
  • Betriebsanweisung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Es können Kosten für eine Fristverkürzung entstehen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Je nach Einzelfall unterschiedlich. Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.

Hinweise

Weitere Informationen zum Arbeiten mit Asbest finden Sie hier auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Die rechtlichen Regelungen finden Sie hier.

Freigabevermerk

02.11.2022 LRA HN