Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeindeverwaltung Siegelsbach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.siegelsbach.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Die Gemeinde Siegelsbach bemüht sich, von ihr selbst erstellte PDF-Dateien in Zukunft barrierefrei zu gestalten. Bei PDF-Dateien von Dritten ist eine entsprechende Bearbeitung jedoch nicht möglich.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Manchmal nutzt die die Gemeinde Siegelsbach Angebote von anderen Anbietern, zum Beispiel im Veranstaltungskalender. Auf die barrierefreie Gestaltung dieser Angebote hat die Gemeinde keinen Einfluss.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2026 erstellt. Nach einer Überprüfung der neuen Webseite der Gemeinde Siegelsbach durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im November 2025.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie Barrieren auf unserer Webseite www.siegelsbach.de melden möchten, können Sie gerne unter folgender Adresse Kontakt mit uns aufnehmen:
Pressestelle der Gemeinde Siegelsbach
Wagenbacher Str. 4a
74936 Siegelsbach
Telefonnummer: Tel. 07264/9150-0
Faxnummer: Fax. 07264/9150-40
E-Mail: gemeinde(@)siegelsbach.de
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformularsenden. Bitte beschreiben Sie uns die Barriere so genau wie möglich.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
.
Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:
- Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Siegelsbach bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.