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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Siegelsbach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Dienstleistungen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Sollten Sie durch besondere Lebensverhältnisse in soziale Schwierigkeiten geraten sein und diese nicht mehr selbst überwinden können, können Sie Leistungen für notwendige Maßnamen beantragen. Zusätzlich zu den Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können Sie auch z. B. Jobcenter-Leistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Voraussetzungen

Besondere Lebensverhältnisse bestehen gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII

  • bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung,
  • bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage,
  • bei gewaltgeprägten Lebensumständen,
  • bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
  • bei vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Besondere Lebensverhältnisse können ihre Ursachen in äußeren Umständen oder in der Person der Hilfesuchenden haben.

Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten haben Personen, die in Lebensverhältnisse geraten sind, die derart mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Voraussetzung ist, dass sich die sozialen Schwierigkeiten durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen - wie bspw. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen - deutlich unterscheiden.

Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger sowie anderen Vorschriften des SGB XII (Sozialhilfe), soweit diese den Bedarf in vollem Umfang decken.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Notlage dem Sozialamt schriftlich oder mündlich bekanntmachen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie den Antrag auch online stellen. Hinweis: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Fristen

keine

Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise und Dokumente erforderlich, beispielsweise:

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Nachweise über das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z. B. Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbücher)
  • Nachweise über Ausgaben (z. B. Mietvertrag, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt vor Aufnahme oder Beginn der Hilfemaßnahme

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsbehelf

Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z. B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

Rechtsgrundlage

  • §§ 67 ff SGB XII
  • DVO §§ 67 ff SGB XII

Freigabevermerk

24.10.2022 LRA HN

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