Sanierungsgebiet "Ortsmitte"
Die Gemeinde Siegelsbach hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Siegelsbacher Ortsmitte zu erhalten, zu sanieren und weiterzuentwickeln. Dafür hat die Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm gestellt und wurde direkt in die Förderkulisse aufgenommen. Die Gemeinde Siegelsbach wurde zum 01.01.2025 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Bis (vorerst) 30.04.2034 stehen 1.500.000 € zur Verfügung – dabei kommen 900.000€ vom Land Baden-Württemberg; 600.000€ werden aus der Gemeindekasse gezahlt.
Durch die Sanierungsmaßnahme können Gebäude, Plätze und Straßen gezielt hergerichtet und dadurch spürbar aufgewertet werden. Dabei können Projekte der Gemeinde, als auch private Projekte gefördert werden.
Fördermittel können in Anspruch genommen werden
Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen der Eigentümer sind wichtige Bausteine der Modernisierung der Ortsmitte. Der Gemeinderat hat daher beschlossen einen Teil der Förderung für private Projekte zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Abstimmung und Vereinbarung der geplanten Maßnahmen mit der Gemeinde vor deren Umsetzung. Vereinbarte Erneuerungsmaßnahmen können mit 30% der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro, gefördert werden. Zusätzlich können die angefallenen Kosten nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz, erhöht steuerlich abgeschrieben werden.
In manchen Fällen übersteigen die Kosten der Sanierung bei weitem die Kosten eines vergleichbaren Neubaus. In solchen Fällen können die Kosten für den Abbruch gefördert werden. Vereinbarte Abbruchmaßnahmen können bei einer Neubebauung mit einem Wohngebäude mit 100% der Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro, gefördert werden.
Die Sanierung der Ortsmitte steht in den Startlöchern: Es ist möglich für private Projekte eine Förderung zu beantragen. Dazu wenden Sie sich an Frau Desirée Matheis-Lange von der STEG Stadtentwicklung GmbH. Als beauftragter Sanierungsträger steht Ihnen die STEG für Fragen rund um die Sanierung und Förderung zur Verfügung.
Abrechnung am Ende der Sanierung
Wenn Sanierungsprojekte der Gemeinde und auch privater Eigentümer durchgeführt werden, entsteht ein Mehrwert für alle – für die Bewohner, die Eigentümer und die Gemeinde. Durch die einzelnen Projekte wird die Wohnsituation verbessert, dringend benötigter Wohnraum geschaffen, Leerstände aktiviert und umgenutzt und Straßen sowie Plätze attraktiver gestaltet.
Durch die Aufwertung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme kann sich auch der Wert der Grundstücke erhöhen. Die Eigentümer im Sanierungsgebiet profitieren also von den Maßnahmen, die mit öffentlichen Fördergeldern finanziert werden. Entsteht ein nennenswerter Wertzuwachs, der durch die Sanierungsmaßnahme erwirkt wurde, dann ist die Gemeinde gesetzlich dazu verpflichtet den Mehrwert von den Eigentümern zu erheben (Ausgleichsbetrag). Diese Einnahmen dienen zur Teilfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen. Ob überhaupt und in welcher Höhe ein Wertzuwachs entsteht, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar.
Kontakt:
Gemeinde Siegelsbach
Tobias Grabowatschki
Wagenbacher Str. 4a
74936 Siegelsbach
Telefonnummer: Tel. 07264/9150-25
grabowatschki(@)siegelsbach.de
Sanierungsträger
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Desirée Matheis-Lange
Bahnhofstraße 7
74074 Heilbronn
Telefonnummer: Tel. 07131/9640-11
desiree.matheis-lange(@)steg.de
Präsentation Sanierungsgebiet Ortsmitte/Auftaktveranstaltung 18. Juni
Klicken Sie hier (PDF-Dokument, 7,76 MB, 24.06.2026), um die PDF-Präsentation zum Sanierungsgebiet Ortsmitte aufzurufen.
Bekanntmachung Sanierungssatzung
Die Bekanntmachung der Sanierungssatzung finden Sie hier (PDF-Dokument, 66,54 KB, 23.04.2026). Der Lageplan (PDF-Dokument, 1,48 MB, 03.03.2026)ist Bestandteil der Sanierungssatzung "Ortsmitte". Die Präsentation zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte", welche in der Sitzung des Gemeinderats am 24. Februar 2026 vorgestellt wurde, finden Sie hier (PDF-Dokument, 4,88 MB, 23.04.2026).
Ergebnisse der Infoveranstaltung
Bürgerinformationsveranstaltung
Die Bürgerinformationsveranstaltung zur Ortkernsanierung fand am 24.09.2025 im BÜZ statt. Herr Nüßgen von der STEG Stadtentwicklung GmbH informierte über die Fördermöglichkeiten und beantwortete die Fragen der Bürger. Das Land Baden-Württemberg hat der Gemeindeverwaltung Fördermittel in Höhe von 900 000 Euro für die Entwicklung in Siegelsbach bewilligt.
Die STEG begleitet das Verfahren und führt derzeit im Auftrag der Gemeinde die vorbereitenden Untersuchungen durch. Hierzu sind die Eigentümer im Untersuchungsgebiet aufgefordert, bis zum 30.11.2025 an einer Online-Befragung teilzunehmen. Grundlage für die Befragung ist die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB.
Vorstellung Förderprogramm am 24.09.25 durch die STEG (PDF-Dokument, 3,77 MB, 28.07.2026)
Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung „Siegelsbach Ortsmitte“ beschlossen.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen. Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 8,09 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 14.07.2025 abgegrenzt.
Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.
Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138, Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.
Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat hat gemeinsam mit der Bürgerschaft unter Begleitung der Stadtentwicklung STEG ein Gemeindeentwicklungskonzept „Siegelsbach 2040“ sowie ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) entwickelt. Auf dieser Grundlage wurde der Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gestellt. Mit dieser Maßnahme soll die strukturelle, funktionale und räumlich-gestalterische Aufwertung der Ortsmitte erfolgen, Themen die für Siegelsbach von großer Bedeutung sind.
Mit Schreiben vom 13. Mai 2025 haben wir die freudige Mitteilung erhalten, dass wir in das Programm aufgenommen wurden. Im nächsten Schritt erfolgt die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen. Diese beinhalten die konkrete Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit, die Festlegung der städtebaulichen Ziele und ist Voraussetzung für den Erlass der finalen Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB. Weitere Infos können Sie der Präsentation entnehmen.
Aufnahme ins Städtebauförderprogramm 2025
Die Gemeinde Siegelsbach wurde „im ersten Anlauf“ in das Städtebauförderprogramm 2025 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen aufgenommen. Hier wurden 900.000 EUR für die Entwicklung in Siegelsbach bereitgestellt. Mit der Städtebauförderung soll ein lebenswertes Umfeld für die Menschen geschaffen werden, indem sie städtebauliche Missstände beseitigen, öffentliche Räume aufwerten, Gebäude modernisieren und nicht zuletzt Wohnraum aktivieren.
Nach der Bürgerbeteiligung zum Gemeindeentwicklungskonzept und weiterer intensiver Planung sind wir sehr glücklich und stolz, die Förderzusage erhalten zu haben. Wir bedanken uns recht herzlich beim Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen für die Berücksichtigung sowie STEG Stadtentwicklung für die tolle Unterstützung. Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmer des Workshops und dem Gemeinderat für die tolle Zusammenarbeit. Über die weiteren Schritte halten wir Sie auf dem laufenden.
Gemeindeentwicklungskonzept Gemeinde Siegelsbach Strategie 2040
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg!" - Laotse
Wo steht die Gemeinde aktuell und wohin wollen wir Siegelsbach bis zum Jahr 2040 weiterentwickeln? Was sind konkret unsere Ziele? Wie erreichen wir sie? Spannende Fragen, bei denen man die Antworten „nicht einfach aus dem Ärmel schüttelt“. Zusammen mit der STEG Stadtentwicklung startete daher Ende 2023 der Prozess zur Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes. Gemeindeentwicklung geht nur mit Beteiligung der Bürgerschaft. Die Siegelsbacherinnen und Siegelsbacher direkt einzubinden, war und ist weiterhin besonders wichtig. Deshalb haben wir gleich zu Beginn der Planungen zu einer Bürgerwerkstatt eingeladen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Bürgerwerkstatt beschäftigte sich der Gemeinderat in einer Klausur intensiv mit der Thematik. Im Fokus standen viele Bereiche, wie beispielsweise: Wohnen und Innenentwicklung, Öffentlicher Raum, Wirtschaft und Mobilität sowie Klimaschutz. Es zeigte sich schnell, dass Ihre Ansichten, Meinungen und Themen nahezu deckungsgleich mit denen der Verwaltung und des Gemeinderates sind. Die STEG hat die Ergebnisse der Beteiligungsrunden gebündelt und daraus das Gemeindeentwicklungskonzept „Gemeinde Siegelsbach - Strategie 2040“ erarbeitet. Unser Dank gilt allen beteiligten Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Engagement und Ihr Mitwirken bei der Bürgerwerkstatt. Wir danken dem Gemeinderat für den konstruktiven Austausch und die Bereitschaft, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Der STEG Stadtentwicklung, insbesondere Frau Strauß und Frau Bayrak, danken wir recht herzlich für die jederzeit gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zum Abschluss ein weiteres Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt: „Für viele ist Siegelsbach eine echte Heimat! Eine besondere Stärke ist die Gemeinschaft! Unser Ziel ist es, daran festzuhalten und auf dieser Basis Siegelsbach weiterzuentwicklen.“ Viel Spaß beim Reinschauen!

