Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in öffentlicher Sitzung am 20.01.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf „Petersäcker III“ vom 12.01.2026 vorgestellt und diesem zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Ans. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan
Übersichtsplan (PDF-Dokument, 1,08 MB, 23.01.2026)
Ziel und Zweck der Planung
Der Vorhabenträger, die Firma Schröder Cosmetics GmbH & Co. KG, plant die Errichtung eines Logistikzentrums als logistische Drehscheibe für die Produktionsstandorte der Mann & Schröder Cosmetics Group in Siegelsbach und Hüffenhardt.
Projektiert ist ein Hochregallager mit automatisiertem Palettenlager und einer Gebäudehöhe von ca. 25 m. Dabei kommen automatisierte Lagertechnik und moderne Verladetechnologie zum Einsatz und ergeben in Verbindung mit den angelagerten Verwaltungs- und Sozialbereichen die Möglichkeit zur Neuordnung der gesamten Logistikprozesse und damit zur nachhaltigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Mit der Verlagerung der Verladeprozesse von der Ortsmitte an den östlichen Ortsrand kann eine effektive Verkehrsentlastung der Gemeinde Siegelsbach erreicht werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Petersäcker III“ werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um diese Erweiterung des örtlichen Betriebes zu ermöglichen und dauerhafte und wohnortnahe Arbeitsplätze in Siegelsbach zu sichern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen der Begründung sowie der Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichsuntersuchung und der Fachbeitrag Artenschutz wird vom
29. Januar 2026 bis einschließlich 02. März 2026
im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Bürgerbüro Siegelsbach ist zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt. Die Einsichtnahme im Ratssaal in die ausgelegten Planunterlagen ist, gerne auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauamt möglich. Tel. Nr. 07264/9150-0 oder per E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de.
Während dieser Beteiligungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während er Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung nachfolgend (www.siegelsbach.de) einzusehen.
Begründung (PDF-Dokument, 1,73 MB, 23.01.2026)
Plan (PDF-Dokument, 586,02 KB, 23.01.2026)
Textteil (PDF-Dokument, 219,75 KB, 23.01.2026)
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung (PDF-Dokument, 1,07 MB, 23.01.2026)
Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 1,73 MB, 23.01.2026)
Siegelsbach, 23.01.2026
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister