ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Siegelsbach
Bebauungsplan „Am Mührigweg – Nord 1. Änderung“
2. Erneute Offenlegungdes Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2026 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Am Mührigweg – Nord 1. Änderung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 08.05.2026 gebilligt und die erneute die Veröffentlichung im Internet nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Übersichtsplan (PNG-Bilddatei, 1.016,97 KB, 21.07.2026)
Ziel und Zweck der Planung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Mührigweg – Nord“ wurde zur gewerblichen Nachnutzung einer ehemaligen militärischen Konversionsfläche und zur Errichtung eines Logistikparks auf dem Flurstück Nr. 5271/8 auf Antrag der M&M Logistikpark GmbH & Co. KG aufgestellt und trat am 22.12.2016 in Kraft.
Da die bestehenden Gebäude und Freiflächen inzwischen vollständig genutzt werden und zusätzlicher Flächenbedarf besteht, beantragte der Vorhabenträger am 08.07.2019 die Änderung des Bebauungsplans. Ziel ist die Einbeziehung bislang nicht gewerblich genutzter Bereiche im westlichen Teil des Betriebsgeländes zur Schaffung zusätzlicher Stellplatzflächen für Fahrzeuge.
Hierfür sollen bisher bewaldete bzw. mit Gehölzen bestandene Flächen planungsrechtlich als Stellplatzflächen gesichert werden. Mit der Bebauungsplanänderung sollen die Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Logistikstandorts geschaffen und die weitere gewerbliche Nutzung der Konversionsfläche ermöglicht werden. Die Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Verfahren berücksichtigt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 27.07.2026 bis 04.09.2026
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:
www.siegelsbach.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
Veröffentlichung Mitteilungsblatt (PDF-Dokument, 402,54 KB, 17.07.2026)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Am Mührigweg – Nord 1- Änderung“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen / Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht vom 08.05.2026 – Wagner+Simon Ingenieure GmbH |
| Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Tiere und Pflanzen Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren Schutzgut Landschaft Biologische Vielfalt Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 08.05.2026 – |
| Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Landschaft Biologische Vielfalt Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Fachbeitrag Artenschutz vom 08.05.2026 – Wagner+Simon Ingenieure GmbH |
| Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt |
Entwässerungskonzept vom April 2025 – Willaredt Ingenieure PartG mbB |
| Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Geräuschimmissionsprognose vom 18.11.2024 – rw bauphysik |
| Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 11.09.2025 |
| Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Landschaft Biologische Vielfalt Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart (Raumordnung) vom 10.09.2025 |
| Schutzgut Wasser Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg (Forst) vom 19.08.2025 |
| Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg (Geologie) vom 19.08.2025 |
| Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an gemeinde@siegelsbach.de
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde (Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach)
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus, Ratssaal (1. OG) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Siegelsbach, 20.07.2026
gez. Tobias Haucap
Bürgermeister
Anlage 6c - Entwässerungskonzept E-Lageplan (PDF-Dokument, 1,63 MB, 17.07.2026)
Anlage 7 - Geräuschimmissionsprognose (PDF-Dokument, 3,75 MB, 17.07.2026)
Behandlungsübersicht Erneute Offenlegung (PDF-Dokument, 1,03 MB, 17.07.2026)
Umweltbezogene Stellungnahme (PDF-Dokument, 927,06 KB, 17.07.2026)
Anlage 4b - EAU_LP_Bestand_DOP (PDF-Dokument, 8,36 MB, 17.07.2026)
Anlage 4c - EAU_LP_Konf_Mass (PDF-Dokument, 1,05 MB, 17.07.2026)
Anlage 5 - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 7,76 MB, 17.07.2026)
Anlage 6a - Entwässerungskonezpt Erläuterungsbericht (PDF-Dokument, 2,90 MB, 17.07.2026)
Anlage 6b - Entwässerungskonzept Einzugsgebietsflächenplan (PDF-Dokument, 1,05 MB, 17.07.2026)
Anlage 1a - Begründung Teil 1 (PDF-Dokument, 489,60 KB, 17.07.2026)
Anlage 1b - Begründung Teil 2 Umweltbericht (PDF-Dokument, 644,29 KB, 17.07.2026)
Anlage 2b - Textlicher Teil (PDF-Dokument, 80,13 KB, 17.07.2026)
Anlage 2a - Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 2,59 MB, 17.07.2026)
Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF-Dokument, 553,76 KB, 17.07.2026)
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Petersäcker III“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in öffentlicher Sitzung am 19.05.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Petersäcker III“ vom 11.05.2026 vorgestellt und diesem zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Plan (PDF-Dokument, 693,09 KB, 21.05.2026)
Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF-Dokument, 92,21 KB, 22.05.2026)
Ziel und Zweck der Planung
Der Vorhabenträger, die Firma Schröder Cosmetics GmbH & Co. KG, plant die Errichtung eines Logistikzentrums als logistische Drehscheibe für die Produktionsstandorte der Mann & Schröder Cosmetics Group in Siegelsbach und Hüffenhardt.
Projektiert ist ein Hochregallager mit automatisiertem Palettenlager und einer Gebäudehöhe von ca. 25 m. Dabei kommen automatisierte Lagertechnik und moderne Verladetechnologie zum Einsatz und ergeben in Verbindung mit den angelagerten Verwaltungs- und Sozialbereichen die Möglichkeit zur Neuordnung der gesamten Logistikprozesse und damit zur nachhaltigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Mit der Verlagerung der Verladeprozesse von der Ortsmitte an den östlichen Ortsrand kann eine effektive Verkehrsentlastung der Gemeinde Siegelsbach erreicht werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Petersäcker III“ werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um diese Erweiterung des örtlichen Betriebes zu ermöglichen und dauerhafte und wohnortnahe Arbeitsplätze in Siegelsbach zu sichern.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit
Planzeichnung (PDF-Dokument, 693,09 KB, 21.05.2026)
textlichen Festsetzungen der Begründung (PDF-Dokument, 1,44 MB, 21.05.2026)
der textliche Teil (PDF-Dokument, 265,38 KB, 21.05.2026)
Bestandslageplan (PDF-Dokument, 1,08 MB, 22.05.2026)
Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichsuntersuchung (PDF-Dokument, 2,99 MB, 21.05.2026)
Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 1,76 MB, 21.05.2026)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 236,80 KB, 21.05.2026)
Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF-Dokument, 7,18 MB, 22.05.2026)
Abwägungstabelle (PDF-Dokument, 2,33 MB, 22.05.2026)
Stellungnahme (PDF-Dokument, 1,48 MB, 22.05.2026)
wird vom
01.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026
im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Bürgerbüro Siegelsbach ist zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt. Die Einsichtnahme im Ratssaal in die ausgelegten Planunterlagen ist, gerne auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauamt möglich. Tel. Nr. 07264/9150-0 oder per E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de.
Während dieser Beteiligungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während er Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Siegelsbach, 26.05.2026
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in öffentlicher Sitzung am 20.01.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf „Petersäcker III“ vom 12.01.2026 vorgestellt und diesem zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Ans. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan
Übersichtsplan (PDF-Dokument, 1,08 MB, 23.01.2026)
Ziel und Zweck der Planung
Der Vorhabenträger, die Firma Schröder Cosmetics GmbH & Co. KG, plant die Errichtung eines Logistikzentrums als logistische Drehscheibe für die Produktionsstandorte der Mann & Schröder Cosmetics Group in Siegelsbach und Hüffenhardt.
Projektiert ist ein Hochregallager mit automatisiertem Palettenlager und einer Gebäudehöhe von ca. 25 m. Dabei kommen automatisierte Lagertechnik und moderne Verladetechnologie zum Einsatz und ergeben in Verbindung mit den angelagerten Verwaltungs- und Sozialbereichen die Möglichkeit zur Neuordnung der gesamten Logistikprozesse und damit zur nachhaltigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Mit der Verlagerung der Verladeprozesse von der Ortsmitte an den östlichen Ortsrand kann eine effektive Verkehrsentlastung der Gemeinde Siegelsbach erreicht werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Petersäcker III“ werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um diese Erweiterung des örtlichen Betriebes zu ermöglichen und dauerhafte und wohnortnahe Arbeitsplätze in Siegelsbach zu sichern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen der Begründung sowie der Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichsuntersuchung und der Fachbeitrag Artenschutz wird vom
29. Januar 2026 bis einschließlich 02. März 2026
im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Bürgerbüro Siegelsbach ist zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt. Die Einsichtnahme im Ratssaal in die ausgelegten Planunterlagen ist, gerne auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauamt möglich. Tel. Nr. 07264/9150-0 oder per E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de.
Während dieser Beteiligungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während er Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung nachfolgend (www.siegelsbach.de) einzusehen.
Begründung (PDF-Dokument, 1,73 MB, 23.01.2026)
Plan (PDF-Dokument, 586,02 KB, 23.01.2026)
Textteil (PDF-Dokument, 219,75 KB, 23.01.2026)
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung (PDF-Dokument, 1,07 MB, 23.01.2026)
Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 1,73 MB, 23.01.2026)
Siegelsbach, 23.01.2026
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister