Bebauungsplan „Am Mührigweg-Nord 1. Änderung“
Offenlegung
des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs
der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in öffentlicher Sitzung am 29.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Mührigweg –Nord 1. Änderung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan (JPEG-Bilddatei, 205,26 KB, 01.08.2025).
Ziel und Zweck der Planung
Der Vorhabenträger, die Firma M&M Logistikpark GmbH & Co. KG, beantragte am 01.04.2015 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück Nummer 5271/8 im Bereich des ehemaligen Bundeswehr-Gerätedepots in Siegelsbach mit dem Ziel auf diesem Grundstück einen Logistikpark zur errichten. Das
Bebauungsplanverfahren wurde durchgeführt, weil die gewerbliche Nachfolgenutzung für diese ehemals militärisch genutzte Fläche (Konversionsfläche) den Zielsetzungen der Gemeinde Siegelsbach entsprochen hat. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Mührigweg - Nord“ ist am 22.12.2016 in Kraft getreten. Die auf dem Gelände befindlichen Gebäude und Freiflächen werden zwischenzeitlich vollständig für den errichteten Logistikpark genutzt. Da aktuell dringend weitere Flächen benötigt werden, hat der Vorhabenträger am 08.07.2019 einen Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Es ist beabsichtigt, die bisher nicht gewerblich genutzten Planbereiche im westlichen Teil des Betriebsgeländes auch für den Logistikpark zu nutzen. Vorhandene Bewuchs- und Waldflächen sollen gerodet und dort soll ein Multifunktionsgebäude zur Fahrzeugaufbereitung und ein Parkierungsgebäude errichtet werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom
8. August bis 12. September 2025
im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Das Bürgerbüro Siegelsbach ist zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt. Die Einsichtnahme im Ratssaal in die ausgelegten Planunterlagen ist, gerne auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauamt möglich. Tel. Nr. 07264/9150-0 oder per Email: gemeinde@siegelsbach.de.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während er Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nachfolgend finden Sie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der Offenlegung:
- Begründung (PDF-Dokument, 1,47 MB, 01.08.2025)
- Plan (PDF-Dokument, 886,61 KB, 01.08.2025)
- Textteil (PDF-Dokument, 226,46 KB, 01.08.2025)
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
- Umweltbericht nach § 2 Abs.4 und § 2a und 4c (PDF-Dokument, 612,89 KB, 01.08.2025)
- Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung (PDF-Dokument, 969,31 KB, 01.08.2025)
- Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 7,76 MB, 01.08.2025)
Siegelsbach, 31.07.2025
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Hinterm Rathaus“
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat am 25.3.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Hinterm Rathaus“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Kartenausschnitt maßgebend.
Hinterm Rathaus Siegelsbach AUFSTELL 2025 (1,1 MB) (PDF-Dokument, 1,05 MB, 24.06.2025)
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Abrundung des Siedlungsbereichs stellt die Gemeinde Siegelsbach den Bebauungsplan „Hinterm Rathaus“ auf.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:
- städtebauliche Entwicklung im Außen- und Innenbereich
- Nachverdichtung vorhandener Siedlungsflächen
- Wiedernutzbarmachung von Flächen (Umnutzung)
- Nutzung von Baulücken im nicht beplanten Innenbereich
Siegelsbach, 5.5.2025
gez. Haucap, Bürgermeister