Bebauungsplan „Hinterm Rathaus“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf „Hinterm Rathaus“ vom 08.04.2026 vorgestellt und diesem zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Plan (PDF-Dokument, 966,44 KB, 04.05.2026)
Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF-Dokument, 439,04 KB, 07.05.2026)
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, ein bedarfsgerechtes und zukunftsorientiertes Wohnraumangebot zu schaffen. Dabei wird auch der steigenden Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern Rechnung getragen. In den südlichen und östlichen Bauquartieren ist die Realisierung von Geschosswohnungsbau ermöglicht, um unterschiedliche Wohnbedürfnisse – auch im Hinblick auf kleinere Haushalte und altersgerechtes Wohnen – abzudecken. Der Bebauungsplan schafft das Planungsrecht zur Sicherung einer nachhaltigen, städtebaulichen Entwicklung in Siegelsbach.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 227,15 KB, 04.05.2026)und Begründung (PDF-Dokument, 1,47 MB, 04.05.2026)wird vom 08. Mai bis einschließlich 12. Juni 2026 im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Bürgerbüro Siegelsbach ist zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt. Die Einsichtnahme im Ratssaal in die ausgelegten Planunterlagen ist, gerne auch nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauamt, möglich (Tel. 07264/9150-0 oder per E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de).
Während dieser Beteiligungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Siegelsbach, 04.05.2026
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Hinterm Rathaus“
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat am 25.3.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Hinterm Rathaus“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Kartenausschnitt maßgebend.
Hinterm Rathaus Siegelsbach AUFSTELL 2025 (1,1 MB) (PDF-Dokument, 1,05 MB, 24.06.2025)
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Abrundung des Siedlungsbereichs stellt die Gemeinde Siegelsbach den Bebauungsplan „Hinterm Rathaus“ auf.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:
- städtebauliche Entwicklung im Außen- und Innenbereich
- Nachverdichtung vorhandener Siedlungsflächen
- Wiedernutzbarmachung von Flächen (Umnutzung)
- Nutzung von Baulücken im nicht beplanten Innenbereich
Siegelsbach, 5.5.2025
gez. Haucap, Bürgermeister