Veröffentlichung zur Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Siegelsbach
Die Gemeinden Kirchardt, Gemmingen, Ittlingen und Siegelsbach haben, wie bereits öffentlich bekanntgegeben, gemeinsam mit der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung im Rahmen des Projekts „Freiwillige kommunale Wärmeplanung im Konvoi“ begonnen.
Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, der zu Beginn und zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans von der Gemeinde Siegelsbach erarbeitet wird. Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in Siegelsbach zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgt in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune, der Gemeindewerke sowie dem beauftragten Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans analysiert.
Aus der Analyse entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, die sogenannten Teilgebiete. Dieser Entwurf kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und v.a. unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude, noch verändern.
Aus der Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete der Gemeinde Siegelsbach eine "normale" und nicht verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Dadurch kommt allen Teilgebieten eine genaue Betrachtung auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung zuteil, sodass Bestands- und Potenzialanalyse in vollem Umfang über alle Teilgebiete erfolgt, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete auf der Gemarkung der Gemeinde Siegelsbach.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als strategisches Konzept für die Transformation hin zu einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2040. Eine rechtsverbindliche Aussage, welche Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren für die Bürger*innen, je nach Lage des eigenen Wohnsitzes, zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung jedoch nicht hervor. Der Wärmeplan gibt der Kommune Wege, Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand. Aus der Wärmeplanung als informelle Planung geht keine Pflicht (s. §27 WPG) hervor, Wärme- oder ggfs. auch Wasserstoffnetze tatsächlich umzusetzen. Dies muss nach Abschluss der Wärmeplanung im Einzelfall detailliert geprüft werden. Die Kommune bekommt durch den Wärmeplan ein abgestimmtes Zielszenario mit Annahmen zum Wärmebedarf bis 2040 sowie einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels an die Hand. Für die Durchführung der Eignungsprüfung wurden Daten aus der Analyse von Luftbildern, dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sowie aus dem Wärmeatlas Baden-Württemberg genutzt.
Siegelsbach startet kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Die Gemeinden Kirchardt, Ittlingen, Siegelsbach und Gemmingen setzen ein Zeichen für die Zukunft: Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beginnt ein neues Kapitel in der Energie- und Wärmeversorgung der Gemeinden. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Weichen für eine klimaneutrale, bezahlbare und resiliente Wärmeversorgung zu stellen, die bis spätestens 2040 erreicht werden muss. Die MVV Regioplan aus Mannheim unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der inhaltlichen Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung und den vorgesehenen öffentlichen Veranstaltungen.
Das Projekt startet mit einer umfassenden Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmeverbrauchs, der Art der Wärmeversorgung der Gebäude und einer Berechnung der THG-Emissionen der Kommunen. Im nächsten Schritt werden klimafreundliche Potenziale zur Wärmeerzeugung ermittelt. Als Planungsinstrument definiert die Wärmeplanung außerdem konkrete Maßnahme auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sanierung bestehender Gebäude, um den Wärmebedarf zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für die Kommunen fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Die Gemeinden werden regelmäßig über den aktuellen Stand und Zwischenergebnisse informieren und auf Veranstaltungen rechtzeitig hinweisen.
Das Projekt "Freiwillige kommunale Wärmeplanung im Konvoi" wird im Rahmen des Förderprogramms BWPlus vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert. Wir danken dem Fördermittelgeber für die finanzielle Unterstützung, die eine zukunftsorientierte und nachhaltige Energieplanung in unserer Kommune ermöglicht.
Gesetzliche Vorgabe: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Gemeinde dazu, bis 2028 einen detaillierten Wärmeplan zu erstellen, der eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 sicherstellen soll. Dies umfasst unter anderem den Ausbau von Wärmenetzen und die Nutzung erneuerbarer Energien. In Baden-Württemberg ist das Zieljahr für eine klimaneutrale Wärmeversorgung das Jahr 2040.