Wichtige Hinweise zum neuartigen Corona-Virus 2019
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der aktuelle steigenden Infektionszahlen wurde in der aktuellen Diskussion zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt, dass die Regelungen der CoronaVO weiter verschärft werden. In den zahlreichen Gesprächen die letzten Tage wurde deutlich, dass die aktuellen Änderungen sehr viele Fragen aufgeworfen haben. Sollten Sie sich unsicher sein, was derzeit für Sie oder Ihren Verein gilt, melden Sie sich bitte bei uns. Ich habe bei den Gesprächen auch gespürt, dass grundsätzlich eine hohe Akzeptanz für die getroffenen Maßnahmen herrscht.
Unser Rathaus ist besetzt und zu den regulären Kontaktzeiten erreichbar. Bitte klingeln Sie an der Eingangstüre, Sie werden persönlich in Empfang genommen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden jedoch weiterhin gebeten, ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären. Bitte wenden Sie sich an die Telefonnummer 07264/9150-0 oder die Mailadresse gemeinde@siegelsbach.de
Die Herausforderungen der Krise hat unsere Dorfgemeinschaft bisher mit Bravour gemeistert. Zusammenhalt, gegenseitige Nachbarschaftshilfe und Unterstützung waren selbstverständlich. Ich wünsche mir, dass wir diese Werte und dieses Verhalten weiter hochhalten und nicht aufhören, uns gegenseitig zu unterstützen. Mein Dank gilt allen guten Kräften in unserer Gemeinde, dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung, allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich in vielfältiger Weise in dieser Zeit für ihre Mitmenschen eingebracht haben.
Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Ihr
Tobias Haucap
Bürgermeister
Corona-Hotline des Landkreises Heilbronn - Neue Erreichbarkeit
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Allgemeinverfügung für Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten
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Änderungsverordnung zur CoronaVO
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Änderung CoronaVO / Erlass regionale Ausgangsbeschränkung
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6. Verordnung zur Änderung der CoronaVO
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Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021
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Das Bürgerbüro bittet um Terminvereinbarung
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Anmeldung Notbetreuung
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5. Verordnung zur Änderung der CoronaVO
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Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung und in den Kindergärten - Aussetzung ab Januar 2021
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Vierte Änderungsverordnung zur Änderung der CoronaVO
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CoronaVO - in der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung -
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Corona-Impfung im Landkreis Heilbronn
Stand: 07.01.2021, 15:20 Uhr Kreisimpfzentrum in Ilsfeld startet am 22.01.2021
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Schließung von Schulen und Kindergärten, Notbetreuung
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Übersicht Weihnachten und Silvester
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Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
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Landratsamt hebt Allgemeinverfügung auf
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Winter-Lockdown in Baden-Württemberg
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Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg ab 12.12.2020
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Allgemeinverfügung vom 11.12.2020
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Corona-VO vom 30.11.2020
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Landratsamt hebt Allgemeinverfügung auf
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Änderungsverordnung zur CoronaVO
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Vorankündigung: Geänderte Corona-Maßnahmen ab 02.11.2020
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Landkreis überschreitet Warnstufe - Allgemeinverfügung tritt am 27. Oktober in Kraft
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Corona-Hotline wieder in Betrieb
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Änderung CoronaVO Sport / Änderung CoronaVO Musik
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Fünfte Änderung der CoronaVO (gültig ab 19.10.2020)
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Corona-Hotline wieder in Betrieb
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Corona-Abstrichstelle in Heilbronn erweitert Öffnungszeiten (Stand: 01.10.2020)
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Ausrufung Pandemiestufe 2
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Änderung CoronaVO zum 30.09.2020
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Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen - gültig ab 14.09.2020
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Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen - gültig ab 14.09.2020
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Neue Corona-Verordnung Sport - gültig ab 19.09.2020
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Neue CoronaVO - gültig ab dem 06.08.2020
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Allgemeinverfügung des Landratsamts Heilbronn zur häuslichen Absonderung
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Neue CoronaVO vom 23.06.2020, gültig ab dem 01.07.2020
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Kernzeitenbetreuung „Villa Kunterbunt“ ab 29. Juni 2020
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4. ÄnderungsVO zur CoronaVO
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Änderung der CoronaVO vom 09. Juni 2020
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2. ÄnderungsVO zur CoronaVO vom 09.05.2020
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Kabinett beschließt Änderung der Corona-Verordnung
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Präsenzunterricht in Klasse 4
Notbetreuung an Schulen und in der Ganztagesbetreuung
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Verordnungen Vergnügungsstätten/Kosmetik/medizinische Fußpflege/Gaststätten
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Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten)
Sie tritt am 11.05.2020 in Kraft.
8. Änderung zur CoronaVO / Änderung der CoronaVO Einreise-Quarantäne
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Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen
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Änderungen bei Info-Hotline zum Coronavirus
Gemeinsame Hotline teilt sich auf
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Empfehlung zur Öffnung von öffentlichen Spielplätzen
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Erweiterte Notbetreuung an Schulen und Kindergärten
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Öffentliche Spielplätze dürfen wieder öffnen, Sportplätze und sonstige öffentliche Anlagen bleiben geschlossen
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SIEGELSBACH HÄLT ZUSAMMEN!
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Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Corona-Verordnung Spitzensport
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Anpassung der Verordnung für Gottesdiensten und Bestattungen
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CoronaVO-Einzelhandel und neue Auslegungshinweise des Wirtschaftsministeriums
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CoronaVO-Friseurbetriebe / CoronaVO-Fußpflege
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7. ÄnderungsVo zur CoronaVO
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Das Landratsamt informiert
Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn
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Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise (24. April 2020)
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Weiteres Vorgehen im Rahmen der Kinderbetreuung in der Villa Kunterbunt
Beitragserhebung für den Monat Mai 2020
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6. ÄnderungsVO zur CoronaVO
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Das Landratsamt informiert - Coronavirus Selbsteinschätzung
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 17.04.2020
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Pressemitteilung der Gemeinde Siegelsbach vom 18.04.2020
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5. ÄnderungsVO zur CoronaVO vom 17.03.2020
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Notbetreuung an Schulen und Kindergärten
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Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen in der Corona-Krise
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Allgemeinverfügung in verschiedenen Sprachen
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 14.04.2020
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Verordnung des Sozialministeriums über das Training im Spitzen- und Profisport (Corona-Verordnung Spitzensport – CoronaVO Spitzensport)
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Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise)
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Wirtschaftsministerium: Aktuelles zum Soforthilfeprogramm des Landes
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4. ÄnderungsVO zur CoronaVO vom 17.03.2020 (09.04.2020)
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Wirtschaftsministerium: Auslegungshinweise zu § 4 CoronaVO, insbesondere mit Blick auf die Osterfeiertage
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 08.04.2020
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Verordnung des Sozialministeriums zur Untersagung des Verlassens bestimmter Einrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen vor Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung Heimbewohner – CoronaVO Heimbewohner) (07.04.2020)
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Gemeinsam sind wir stark – Siegelsbach hält zusammen
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 02.04.2020
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 01.04.2020
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 27.03.2020
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Notbetreuung an Schulen und Kindergärten in den Osterferien
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Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 27. März 2020
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Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamts Heilbronn zur häuslichen Absonderung
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Gebühren für Kita und Ganztagsbetreuung
Aussetzung der Elternbeiträge im Monat April 2020
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Eilt: Wichtige Information für Unternehmer
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April - Antrag muss bis 26.03.2020 gestellt werden
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Erster Bestätigter Corona-Fall in Siegelsbach (25.03.2020)
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Coronavirus: Entsorgungszentren, Recyclinghöfe und Häckselplätze nur in dringenden Fällen nutzen
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Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am 25. März 2020
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Pressemitteilung vom 23.03.2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hilfe für Eltern mit Verdienstausfällen in Corona-Zeit – Notfallkinderzuschlag gestartet
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Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“)
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Auflagen des Wirtschaftsministeriums zur Öffnung an Sonn- und Feiertagen aufgrund des Coronavirus
Das Landratsamt informiert
Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am Montag, 23. März 2020
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Pressemitteilung der Gemeinde Siegelsbach (23.03.2020)
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Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (22.03.2020)
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Pressemitteilung der Gemeinde Siegelsbach (21.03.2020)
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Allgemeinverfügung des Landratsamts Heilbronn zur häuslichen Absonderung
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Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 20.03.2020
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Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab Samstag
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Coronavirus im Landkreis Heilbronn - Recyclinghöfe bleiben geöffnet - Besuch trotzdem auf einen späteren Zeitpunkt verschieben
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Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung
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Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung WfMB – CoronaVO WfMB)
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Verordnung des Sozialministeriums zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nach § 71 SGB XI zum Schutz vor Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung § 71 SGB XI – CoronaVO § 71 SGB XI)
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Das Landratsamt informiert - Coronavirus:
Zahl der Infizierten steigt rasant an: Anordnungen einhalten – Todesfälle vermeiden
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Corona-Verordnung der Landesregierung vom 17. März 2020
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Pressemitteilung der Gemeinde Siegelsbach (18.03.2020)
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Das Landratsamt informiert: Coronavirus-Hotline
Im Verdachtsfall zuerst telefonisch abklären, ob Coronavirus in Frage kommt: Hotline ab Freitag, 28. Februar
Nach den ersten positiv getesteten Coronavirus-Fällen in Baden-Württemberg, sind auch im Raum Heilbronn viele Italienurlauber oder Geschäftsreisende verunsichert. Wer innerhalb von 14 Tagen nach Reisen in Gebiete, in denen Infektionen vorgekommen sind, Fieber, Husten oder Atemnot entwickelt oder Kontakt hatte mit Personen, die in diesen Infektionsgebieten gewesen sind, sollte sich zunächst telefonisch über die notwendigen Schritte zur Abklärung informieren.
Hierfür richten die SLK-Kliniken und die Gesundheitsämter der Stadt Heilbronn und des Landkreises Heilbronn eine gemeinsame Hotline ein, die ab Freitag, 28.2.2020, geschaltet ist. Unter der Nummer 07131-4933333 können sich Patienten oder auch Hausärzte ab dem 28.2.2020 täglich (auch am Wochenende) zwischen 8 und 22 Uhr informieren, was im konkreten Verdachtsfall zu tun ist.
Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Darüber hinaus stehen Informationen im Internet zur Verfügung:
- bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- beim Landesgesundheitsamt unter https://www.gesundheitsamt-bw.de
- beim Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Download:
Merkblatt: die 10 wichtigsten Hygienetipps (Bundeszetrale für gesundheitliche Aufklärung) (138 KB)
FAQ zum Coronavirus für Bürger (Gemeindetag Baden-Württemberg) (447 KB)
Das Landratsamt informiert
Coronavirus: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung / Einschränkungen bei Veranstaltungen
Zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus haben sich am Freitag, 13. März 2020 Landrat Detlef Piepenburg und die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt.
Mit einer Allgemeinverfügung werden öffentliche und private Veranstaltungen sowie geplante Ansammlungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen untersagt. Veranstaltungen und Ansammlungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von 50 bis 99 Personen sind dem für den Ort der Veranstaltung oder Ansammlung zuständigen Rathaus mindestens 72 Stunden vor Beginn schriftlich anzuzeigen.
Das Landratsamt appelliert an alle Landkreiseinwohner, nur Veranstaltungen durchzuführen, die unbedingt sein müssen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.
Coronavirus: Lankreis erlässt Allgemeinverfügung / Besuchsverbote in Krankenhäusern
Um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen sowie von besonders gefährdeten Personen, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen.
Ab Samstag, 14. März 2020, dürfen Krankenhäuser von Besuchern grundsätzlich nicht mehr betreten werden.
In Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) ist grundsätzlich pro Tag und Bewohner der Besuch durch eine Person für eine Stunde zugelassen. Im Übrigen dürfen diese Einrichtungen von Besuchern grundsätzlich nicht mehr betreten werden.
Ausnahmen von diesen Regelungen gelten bei der Begleitung Sterbender und bei zwingend notwendiger Anwesenheit von Erziehungsberechtigten minderjähriger Patienten. Weitere Ausnahmen können im Einzelfall vom Betreiber zugelassen werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.
Umgang mit Bestattungen
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