Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine

Seit dem 20.1.2023 läuft eine neue Frist für Personen der Jahrgänge 1965 bis 1970. Diese müssen den Antrag auf einen Umtausch bis zum 19.1.2024 einreichen. Bei Kartenführerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Weitere Auskunft gibt die Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn oder die Gemeindeverwaltung, Tel. 07264/91500.