Information zur Grundsteuerreform

Mittlerweile müssten alle Eigentümer eines Wohn- bzw. Geschäftsgrundstücks (Grundsteuer B) in Siegelsbach ein Schreiben des Finanzamtes wegen der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform erhalten haben. Darin werden Sie aufgefordert eine digitale Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal beim
Finanzamt einzureichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat dazu eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Eine Unterstützung bei der Feststellungserklärung kann durch die Gemeinde Siegelsbach hierbei leider nicht erfolgen. Wir bitten Sie daher von Rückfragen abzusehen.
Für das Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Bei Fragen und der Zusendung einer Feststellungserklärung in Papierform bitten wir Sie sich an das Finanzamt Heilbronn zu wenden, die Kontaktdaten sind auf dem Schreiben des Finanzamts zu entnehmen.