- 3 Schlüssel mit 2 Schlüsselanhängern
Ein mobiles Impfteam aus dem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Ilsfeld-Auenstein bietet am Donnerstag, 29. Juli 2021, von 10 bis 17:30 Uhr Erstimpfungen ohne vorherige Terminvergabe an einem Impfstand auf dem KauflandParkplatz in Neckarsulm an. Impfberechtigt sind alle Personen ab 12 Jahren. Geimpft wird mit den Impfstoffen BioNTech für alle ab 12 Jahren und Johnson & Johnson ab 18 Jahren. Bei einer Impfung mit Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, die Versichertenkarte und - falls vorhanden - der Impfausweis. Der Termin für die Zweitimpfung der 12- bis 18-Jährigen wird direkt vor Ort vereinbart. Das Impfangebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Sollte aufgrund des hohen Andrangs eine Impfung nicht am gleichen Tag durchgeführt werden können, erhalten die Personen auf Wunsch einen Ersatztermin. Hinweis: Das Angebot gilt nicht für vorgezogene Zweitimpfungen. Wer eine Zweitimpfung erhalten möchte, kann über die Internetseite des Landkreises Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/kreisimpfzentrum einen Termin vereinbaren.
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Samstag, 17. Juli 2021 an fünf Tagen in Folge den Wert von 10 nicht überschritten hat gelten ab Donnerstag, 22. Juli 2021 weitere Lockerungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Damit sind ab Donnerstag wieder private Treffen mit maximal 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt, Geimpfte und Genesene sind ausgenommen und zählen nicht als „weitere Person“. Kinder zählen jedoch zur Personenzahl dazu. Auch für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern gibt es weitere Lockerungen. Im Freien sind Feiern mit maximal 300 Personen erlaubt, ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen ebenfalls maximal 300 Personen teilnehmen, allerdings müssen dann alle Gäste einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 10 liegen, entfallen die Lockerungen der Inzidenzstufe 1. Alle Regelungen der Inzidenzstufe 1 finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus . Das Land hat außerdem umfangreiche FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung veröffentlich: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Das Kreisimpfzentrum (KIZ) in Ilsfeld-Auenstein bietet an den kommenden Wochenenden weitere Möglichkeiten für Erstimpfungen ohne Terminvereinbarung an. An folgenden Tagen können Impfwillige auch ohne Termin nach Ilsfeld kommen: - Freitag, 23. Juli, von 14 bis 19 Uhr - Samstag, 24. Juli, von 9 bis 14 Uhr - Freitag, 30. Juli, von 14 bis 20 Uhr - Samstag, 31. Juli, von 9 bis 14 Uhr - Sonntag, 1. August, von 14 bis 20 Uhr Impfberechtigt sind alle Personen ab 12 Jahren. Geimpft wird mit den Impfstoffen BioNTech sowie Johnson & Johnson (ab 18 Jahren). Bei einer Impfung mit Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig. Mitzubringen ist ein Ausweisdokument, die Versichertenkarte und - falls vorhanden - der Impfausweis. Der Termin für die Zweitimpfung bei der Impfung mit BioNTech wird direkt vor Ort vereinbart. Das Impfangebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Sollte aufgrund des hohen Andrangs eine Impfung nicht am gleichen Tag durchgeführt werden können, erhalten die Personen auf Wunsch einen Ersatztermin. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann über die landesweite Hotline 116 117 oder online unter www.impfterminservice.de auch einen Termin vereinbaren. Hinweis: Das Angebot gilt nicht für vorgezogene Zweitimpfungen. Wer eine Zweitimpfung erhalten möchte, kann über die Internetseite des Landkreises Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/kreisimpfzentrum einen Termin vereinbaren
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Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Freitag, 09. Juli 2021, an fünf Tagen in Folge den Wert von 10 überschritten hat, gelten ab Mittwoch, 14. Juli 2021, wieder die verschärften Regelungen der Inzidenzstufe 2. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Die gestiegene 7-Tage-Inzidenz lässt sich insbesondere auf Ansteckungen im privaten Umfeld zurückführen. Damit sind ab Mittwoch private Treffen nur noch mit maximal 15 Personen aus vier Haushalten erlaubt, Geimpfte und Genesene sind weiterhin ausgenommen und zählen nicht als „weitere Person“. Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen ebenfalls nicht zur Personenzahl dazu. Auch für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern gibt es Verschärfungen. Im Freien sind Feiern mit maximal 200 Personen erlaubt, ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Impfnachweis ist nicht erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen ebenfalls maximal 200 Personen teilnehmen, allerdings müssen dann alle Gäste einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. In der Gastronomie ist ab Mittwoch das Rauchen in geschlossenen Räumen nicht mehr erlaubt, weitere Einschränkungen gibt es nicht. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erneut unter 10 liegen, treten wieder die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft. Die oben genannten und alle weiteren Regelungen der Inzidenzstufe 2 finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus . Das Land hat außerdem umfangreiche FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung veröffentlich: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ .