Fundsachen
Diverse Jacken. Die rechtmäßigen Eigentümer können diese während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros Siegelsbach abholen.
Kontakt: Bürgerbüro Siegelsbach, Wagenbacher Straße 4a, 74936 Siegelsbach,
Tel. 07264/9150-0.
Anmeldung der Kindergartenkinder für das Kindergartenjahr 2012/2013
Wir bitten die Eltern ihre Kinder, die im Kindergartenjahr 2012/2013 in einem der Siegelsbacher Kindergärten aufgenommen werden sollen und noch nicht angemeldet sind, aufgrund der Bedarfsplanung bis zum 16. März 2012
im Bürgerbüro Siegelsbach schriftlich anzumelden.
Anmeldungen sind bereits ab Geburt des Kindes möglich!
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne unter der Tel.-Nr. 07264/9150-0 zur Verfügung.
Bevölkerungsstatistik
Bevölkerungsstatistik Oktober 2011
Stand: 30.09.2011 1624
Geburten 0
Zuzüge 8
Wegzüge 7
Sterbefälle 1
Stand: 31.10.2011 1624
Bevölkerungsstatistik November 2011
Stand: 31.10.2011 1624
Geburten 0
Zuzüge 7
Wegzüge 2
Sterbefälle 1
Stand: 30.11.2011 1628
Bevölkerungsstatistik Dezember 2011
Stand: 30.11.2011 1628
Geburten: 0
Zuzüge 10
Wegzüge 15
Sterbefälle 1
Stand: 31.12.2011 1622
Wir sind für Sie da...
Öffnungszeiten Bürgerbüro Siegelsbach
Montag | von 08.30 - 13.00 Uhr |
Dienstag | von 08.30 - 13.00 Uhr und von 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 07.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | von 08.30 - 13.00 Uhr und von 15.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | von 08.30 - 13.00 Uhr |
Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten bitten wir um Terminvereinbarung.
Hinweis für Behinderte und Eltern mit Kinderwägen: Klingeln Sie bitte am Rathausbriefkasten. Wir bedienen Sie gerne im „kleinen Bürgersaal“
VCard mit Kontaktinformationen, Öffnungszeiten und Bankverbindungen: |
Öffnungszeiten des Recyclinghofes
Der Siegelsbacher Recyclinghof befindet sich beim Bundeswehr-Depot, auf dem ehemaligen Depot-Parkplatz am westlichen Ortsrand.
Öffnungszeiten:
samstags 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Nur kirchliche Trauung: Keine Rentenansprüche!
(DRV BW) Wer in Deutschland kirchlich heiraten will, muss seit Anfang 2009 nicht mehr vorher zur Trauung aufs Standesamt. Kirchliche Eheschließungen alleine begründen jedoch keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Stirbt ein Partner kann keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es lediglich eine kirchliche Trauung gab. Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam.
Wer aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann allerdings nach deutschem Recht kirchlich erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.
Weitere Informationen zum neuen Eheschließungsrecht im Zusammenhang mit der Rentenversicherung gibt es im Regionalzentrum Heilbronn der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg , bei den Sprechtagen der Deutschen Rentenversicherung auf den Rathäusern in Ihre Nähe, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048024.
Was tun, wenn jemand stirbt?
Vorbereitet sein auf den Todesfall!
Der Tod naher Angehhöriger ist nicht nur psychisch extrem belastend. Es sind eine Menge Formalitäten zu erledigen – für die Hinterbliebenen ein Berg, von dem sie oft nicht wissen, wie sie ihn bewältigen sollen. Der jetzt in der 17. völlig überarbeiteten Auflage erschienene Ratgeber ‚Was tun, wenn jemand stirbt?’ der Verbraucherzentralen hilft, die schwierige Phase vorzubereiten und zumindest organisatorisch durchzustehen.
Verwandte, Freunde und Bekannte müssen informiert, Formalitäten erledigt und die Trauerfeier und Bestattung arrangiert werden. Viele Menschen fühlen sich in dieser seelischen Ausnahmesituation überfordert. Sie wissen nicht, was sie selbst tun müssen, was sie an ein Bestattungsunternehmen delegieren können oder welche Kosten auf sie zukommen. Die Entlastung, die Bestattungsunternehmen bieten, lassen sich diese oft sehr teuer bezahlen. Dabei sollte man die Höhe der Ausgaben für die Beerdigung nicht als Zeichen der Trauer missverstehen.
Der 184-seitige Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen: Welche Behörden müssen innerhalb welcher Fristen benachrichtigt werden? Welche Alternativen gibt es zu den klassischen Erd- und Feuerbestattungen? Wie kann ich mir ein Bild über die Kosten verschaffen? Der Ratgeber enthält auch Tipps, wie man sich vor unseriösen oder überteuerten Bestattungsunternehmen schützen kann. Eine umfassende Checkliste der nötigen Unterlagen im Todesfall fehlt ebenso wenig wie ein Adressverzeichnis relevanter Einrichtungen und Organisationen.
‚Was tun, wenn jemand stirbt?’ kommt für 11,40 Euro per Post mit Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, Fax 02962 / 80 01 49 oder per Email an: broschueren@vz-bw.de.
Link für die einfache Melderegisterauskunft
Die Einfache Melderegisterauskunft wird Ihnen auf der Grundlage des Meldegesetzes von Baden-Württemberg in der Fassung vom 23. Februar 1996 (GBl. S.269, berichtigt S.593), erteilt.
Der Gesetzestext wird hier in Auszügen wiedergegeben:
§ 32 Melderegisterauskunft
(1) Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in § 29 Abs.1 bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- Anschriften
einzelner bestimmter Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.
Nächste Termine
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News
Grund- und Gewerbesteuer wird fällig
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden am 15.05.2012 die Raten für das II. Quartal 2012 fällig....
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