Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2010

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in seiner Sitzung vom 31.01.2012 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit

 

vom Freitag, den 17. Februar bis Dienstag, den 28. Februar 2012

 

je einschließlich - beim Bürgermeisteramt Siegelsbach, Ratssaal, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

 

JAHRESRECHNUNG 2010

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen 2.567.283,84 €

Soll-Ausgaben 2.567.283,84 €

 

Zuführung vom Vermögenshaushalt 87.857,70 €

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen 565.189,54 €

Soll-Ausgaben 565.189,54 €

 

Entnahme aus der Allg. Rücklage 335.629,54 €

 

Vermögensrechnung

Allg. Rücklage (31.12.2010) 53.852,95 €

Deckungskapital 250,00 €

 

Schulden (31.12.2010) 0,00 €

Pro Kopf-Verschuldung

(EW: Stand d. Fortschreibung z. 31.12.2010 = 1675) 0,00 €

 

Ist-Mehreinnahmen (Kassenbestand z. 31.12.) 157.178,21 €

 

 

Bildung von Haushaltsresten

 

Einnahmen:

2.1310.360000-001

FEUERWEHR – Zuweisungen und Zuschüsse des Landes 42.000,00

2.2910.360000-001

SCHÜLERHORT – Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes 42.000,00

2.2910.361000-001

SCHÜLERHORT – Ausgleichstock 135.000,00

SUMME 219.000,00

 

 

AUSGABEN:

2.1310.940000-001

FEUERWEHR – Bau einer Gerätehalle 48.810,00

2.2910.940000-001

SCHÜLERHORT – Schaffung Kinderhort 149.188,39

SUMME 197.998,39

 

 

Siegelsbach, 13. Februar 2012

gez. Kremsler, Bürgermeister

 


Grundsteuerfestsetzung 2012 durch öffentliche Bekanntmachung

Grundsteuerfestsetzung 2012 durch öffentliche Bekanntmachung

 

1. Steuerfestsetzung

 

Für die Steuerpflichtigen, die in den vergangen Tagen keinen Grundsteuerjahresbescheid 2012 erhalten haben und im Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2012 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2011 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

 

Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeht nicht.

 

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2012 zu den Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Gemeinde Siegelsbach zu überweisen. Bei den Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.

 

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt, Wagenbacher Straße 4a, 74936 Siegelsbach, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Siegelsbach, den 11.01.2012

gez. Kremsler, Bürgermeister

 


Urlaubszeit – Reisezeit

Bitte überprüfen Sie ihren Personalausweis / Reisepass auf seine Gültigkeit und beantragen Sie rechtzeitig neue Reisedokumente.

 

Auch der neue Personalausweis ist, wie schon der alte, ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.

 

Für wen wird der neue Personalausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen.>In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

 

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung eines Personalausweises benötigt:

  •  Alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  •  Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  •  Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Die Gebühr ist bereits bei der Beantragung zu entrichten:
    -antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
    -antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

 

Fingerabdrücke

Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.

 

Mehr Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de oder erhalten Sie im Bürgerbüro Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach, Tel. 07264/9150-25.


Adressenänderung beim Landratsamt

Mitte des vergangenen Jahres sind sämtliche Außenstellen des Landratsamts in das Hauptgebäude in der Heilbronner Lerchenstraße umgezogen. Da noch immer Briefe an die früheren Anschriften adressiert sind, der Hinweis, dass das Amt für Bauen, Umwelt und Planung, das Flurneuordnungsamt, das Gesundheitsamt, das Landwirtschaftsamt, das Straßenbauamt, das Vermessungsamt sowie das Sozial- und Versorgungsamt in der Lerchenstraße 40, 74072  Heilbronn zu erreichen ist. Postanschrift: Landratsamt Heilbronn, 74064 Heilbronn. 


Veröffentlichung von Altersjubilaren und Ehejubilaren

Gemäß § 34 des Meldegesetzes von Baden-Württemberg kann eine Veröffentlichung von Daten (Name, Anschrift, Alters- und Ehejubiläum) und auch die Weitergabe dieser Daten an die Presse und Rundfunk ausgeschlossen werden. Personen, die eine Veröffentlichung dieser Daten nicht wünschen, werden gebeten, dies dem Bürgermeisteramt mitzuteilen.

 

Falls dem Bürgermeisteramt gegenüber schon früher angegeben wurde, dass eine Veröffentlichung des Geburtstages nicht gewünscht wird, ist eine weitere Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung nicht mehr nötig.


Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn informiert:

 

Energiesparlampen fachgerecht entsorgen; 60 Watt Glühlampen werden vom Markt genommen                                                

 

 

 

Am 1. September 2010 greift die zweite Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs. Die EG-Verordnung schreibt für Lampen vor, dass in der ersten Stufe, die seit 1. September 2009 gilt, alle matten Glühlampen sowie klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr verkauft werden durften.

 

Ab der zweiten Stufe fallen nun auch alle Glühlampen und Halogenlampen mit mehr als 60 Watt weg. In insgesamt vier Stufen bis 2012 werden dann alle Standardglühbirnen und Halogenglühlampen aus den Verkaufsregalen verbannt.

 

Ziel der neuen Regelung ist ein deutlicher Beitrag zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele. Die unter den EU-Staaten und mit dem Europaparlament abgestimmte Regelung dient der Verbesserung der Marktdurchdringung von energieeffizienten Beleuchtungstechniken und soll im Jahr 2020 zu einer Energieeinsparung von rund 39 Terawattstunden führen – das entspricht der Stromerzeugung von sieben modernen Kohle- oder vier großen Atomkraftwerken.

 

Seit Februar 2009 können auf allen Recyclinghöfen im Landkreis defekte Energiesparlampen abgegeben werden. Dazu stehen spezielle 60-Liter-Tonnen bereit. Weil Quecksilber und Gase in den Lampen enthalten sind, ist es wichtig, dass die Energiesparlampen behutsam in die Fässer gelegt werden. Ein achtloses Hineinwerfen führt zum Bruch des Glaskörpers und die Schadstoffe können austreten, zusätzlich entstehen scharfe Bruchstücke.

 

Neonröhren sind von dieser Regelung nicht betroffen. Diese können wie Energiesparlampen auch an der Schadstoffsammelstelle in Neckarsulm, bei den jährlich einmal stattfindenden Schadstoffsammlungen in den einzelnen Gemeinden sowie bei der ebenfalls kostenfreien Abgabe auf den Müllannahmestellen Eberstadt bzw. Schwaigern-Stetten abgegeben werden.

 

 

Bei eventuellen Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Heilbronn unter der Rufnummer 07131-994-560 zur Verfügung.

 

Abfallwirtschaftsbetrieb

Landratsamt Heilbronn


Winterfeste Biotonne

Im Winter kommt es immer wieder vor, dass die Müllwerker trotz mehrmaliger Versuche nur einen Teil des Biomülles entleeren können - der Rest ist einfach an die Tonnenwand angefroren.

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb gibt daher folgende Tipps um das Anfrieren des Biomülls im Abfallgefäß zu vermeiden:

 

  • Vorsortiergefäß und Biotonne mit einigen Lagen Zeitungspapier auslegen (zum Aufsaugen der Flüssigkeit)
  • Feuchte Abfälle nach Möglichkeit antrocknen lassen. Nur nasse Abfälle können gefrieren.
  • Den Biomüll in Zeitungspapier einschlagen, so dass kleine "Päckchen" entstehen.
  • Wer einen Balkon oder Garten besitzt, kann den Biomüll auch für ca. 1 Stunde ins Freie stellen, bevor er in die Tonne gegeben wird. Abgekühlter Biomüll friert in der Tonne nicht mehr an, wenn es keine Verdunstung mehr gibt.
  • Optimal ist das Unterstellen der Biotonne an einem frostgeschützten Platz wie z.B. Garage oder Scheune. Wer die Möglichkeit hat, sollte die Biotonne kältegeschützt unterstellen und das Gefäß erst kurz vor der Abfuhr zur Abholung bereitstellen.

 

Ein absolut funktionierendes Patentrezept zur Vermeidung von angefrorenem Biomüll gibt es nicht, doch wer die o.g. Tipps berücksichtigt, sollte vor bösen Überraschungen am Leerungstag weitgehend verschont bleiben.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das eingesetzte Abfuhrpersonal schon aus Zeitgründen nicht  jedes angefrorene Abfallgefäß einer Sonderbehandlung unterziehen kann und eingefrorene Behälter nicht erneut geleert werden können. Auch muss das mehrfache starke Aufschlagen der Tonne an der Schüttung unterbleiben, da durch die Kälte spröde gewordene Kunststoffe dazu neigen zu splittern oder zu reißen.


Rentner unter 65 dürfen 400 Euro dazuverdienen

400 Euro monatlich dürfen Altersrentner unter 65 dazuverdienen. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Zudem können Betroffene zweimal im Jahr bis zum Doppelten, also maximal 800 Euro, verdienen – selbst dann wird die Rente nicht gekürzt. Für über 65-jährige Altersrentner besteht keine Einkommensbegrenzung, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.

Für diejenigen, die dauerhaft mehr als 400 Euro dazuverdienen, besteht die Möglichkeit, die Altersrente als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Drittel der vollen Rente zu erhalten. Die Hinzuverdienstgrenzen hierfür werden individuell berechnet, hier hilft eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung weiter. Beziehen Rentner neben der Altersrente auch eine Hinterbliebenenrente, sollte ebenfalls vor Aufnahme einer Beschäftigung die Rentenversicherung befragt werden. In diesem Fall kann es nämlich zu Rentenkürzungen kommen.

Mehr Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen enthalten die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung „Die richtige Altersrente für Sie“ sowie „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“. Bestellt werden können die Broschüren telefonisch unter der Nummer 07131 60880 und per E-Mail (regio.hn@drv-bw.de). Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de stehen sie ebenfalls als kostenloser Download zur Verfügung.

 

Weitere Informationen gibt es im Regionalzentrum Heilbronn der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg , bei den Sprechtagen der Deutschen Rentenversicherung auf den Rathäusern in Ihrer Nähe, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048024.

 


Reha gibt es auch für Kinder

Auch Kinder können schwer erkranken. Damit diese Krankheiten nicht chronisch werden, muss man sie rechtzeitig und angemessen behandeln. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet deshalb Rehabilitation auch für Kinder an. Eine frühzeitige Reha kann die spätere Lebensqualität steigern und die berufliche Erwerbsfähigkeit sichern.

Grundsätzlich ist eine Kinder-Reha der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Erforderlich wird sie, wenn die Gesundheit des Kindes in hohem Maße gefährdet ist oder eine erhebliche Erkrankung vorliegt. Durch eine Reha soll die Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden. Neben diesen medizinischen Bedingungen muss ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in Form von fünf Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen. Ausnahmen sind möglich.

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Begleitperson, wenn das Kind noch nicht in die Schule geht oder die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Anträge auf Kinder-Reha können direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden. Die Antragsformulare stehen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de bereit.

Mehr Informationen zur Kinder-Reha, den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren enthält die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Rehabilitation für Kinder“. Diese kann telefonisch unter der Nummer 07131 60880 oder per E-Mail (regio.hn@drv-bw.de) angefordert und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen werden.

 

Weitere Informationen gibt es im Regionalzentrum Heilbronn der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg , bei den Sprechtagen der Deutschen Rentenversicherung auf den Rathäusern in Ihrer Nähe, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048024.


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